ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kaufpreisminderung wegen fehlender Klimaanlage? Gewährleistungsfall?

Kaufpreisminderung wegen fehlender Klimaanlage? Gewährleistungsfall?

Themenstarteram 3. April 2016 um 18:00

Hallo,

ich hab mir vor 2 Wochen einen gebrauchten Mini Cooper Baujahr 2004 im Autohandel gekauft. Er hat ca 130.000km gelaufen, was mich aber nicht gestört hat.

Es war ausdrücklich auf dem Verkaufsschild ausgeschrieben, dass das Auto eine Klimaanlage besitzt. Beim Nachfragen wurde dieses auch bestätigt. Weil der Mini zusätzlich mit einer Gasanlage ausgestattet ist, fand ich den Preis für das Auto (ca. 5000€) also ganz ok.

Heute wollte ich dann die Klima anstellen und musste feststellen, das gar keine vorhanden ist! Im Vertrag habe ich nachgeschaut und da wurde nur die Bezeichnung des Autos aufgeführt. Also keine Klausel wie 'Gekauft wie gesehen' oder der gleichen. Zusätzlich war das Auto auch noch bei Autoscout24 drin, ebenfalls mit der Ausstattung: Klimaanlage. Leider wurde dieses aber bereits gelöscht und ich habe lediglich ein Foto des Verkaufsschildes auf dem das Auto beschrieben wurde (Bezeichnung, Kilometerstand, Klimaanlage, Gasanlage, Ansprechpartner, ect.).

Nun meine Frage: Wie viel Kaufpreisminderung sollte ich beim Autohändler anfragen? So wie ich es in einigen Beiträgen gelesen habe handelt es sich dabei um einen Gewährleistungsfall den ich notfalls auch einklagen kann. Schließlich wurde mir ein Auto unter den falschen Voraussetzungen verkauft...

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
am 3. April 2016 um 18:18

Wie kann man ein Auto besichtigen kaufen und nach 2 Wochen merken das k eine Klimaanlage drin ist?

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

hat er keine Klima"automatik" oder wirklich gar keine Klimatisierung. Das ist nur ein kleiner Unterschied. Keine Klima, wie Du es interpretierst ist schon echt ne Seltenheit, bei einem 2004er Fahrzeug traurig. Also: bist Du Dir sicher?

Themenstarteram 3. April 2016 um 18:09

Er hat wirklich gar keine Klima. Also weder Klimaautomatik noch Klimatisierung :(

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. April 2016 um 20:06:39 Uhr:

hat er keine Klima"automatik" oder wirklich gar keine Klimatisierung. Das ist nur ein kleiner Unterschied. Keine Klima, wie Du es interpretierst ist schon echt ne Seltenheit, bei einem 2004er Fahrzeug traurig. Also: bist Du Dir sicher?

mal die Fahrgestellnummer im Internet eingegeben und die Ausstattung geprüft? Manche Händler geben so die Ausstattungen in den VK-Anzeigen an, weil sich markenfremde Händler ja nicht soooo viel mit dem Zeug der anderen Hersteller auskennen / beschäftigen wollen.

Hab mal eben bei mobile.de nach Minis ohne Klimaanlage und Klimaautomatik gesucht.

Ergebnis in Deutschland waren 242 Autos.

Allerdings waren unter den 10 billigsten gleich 2 Fahrzeuge die laut Verkäufer dann doch eine Klimaanlage haben sollen.

Komisch.

Ab es scheint wohl doch Fahrzeuge nach Baujahr 2000 ohne Klimaanlage zugeben.

 

Gruß,

der_Nordmann

am 3. April 2016 um 18:18

Wie kann man ein Auto besichtigen kaufen und nach 2 Wochen merken das k eine Klimaanlage drin ist?

Zumal ja die Funktion der Klima vor Kauf immer geprüft werden sollte wie alle Funktionen (Fensterheber, Scheibenwischer; Leuchtweitenregulierung etc.) auch.

Themenstarteram 3. April 2016 um 18:39

Als laie, die sich das erste Auto kauft, achtet man doch nicht auf irgendwelche Funktionen vorab. Wenn ausgeschrieben wird das das auto eine Klimaanlage besitzt, und beim zusätzlich nachfragen dieses mündlich auch noch bestätigt wird, geht man davon au das es auch der Fall ist. Ich habe mir ja jetzt vorher nicht die komplette Betriebsanleitung durchgelesen.. Was ich im Nachhinein vielleicht besser hätte machen sollen :D ansonsten ist das Auto ja bislang einwandfrei. Meine Frage bezog sich aber eigentlich auch nicht darauf wie man sowas erst nach dem Kauf merken kann, sondern ob es sich lohnt gegen eine solche Täuschung vorzugehen, bzw den Vertrag anzufechten und damit ungültig zu machen.

am 3. April 2016 um 19:36

In den allermeisten Inseraten steht auch Irrtümer vorbehalten, hierauf wird der Verkäufer sich beziehen und wenn es im Kaufvertrag nicht aufgerührt wurde oder eine Klimaanlage aufgeführt ist so ist nur der Kaufvertrag rechtlich bindend, mündliche Nebenabsprachen kannste getrost vergessen.

Auch was auf den Verkaufschildern steht muss nicht exakt übereinstimmen hier muss man als Käufer eben alles vor der Unterschrift überprüfen. Bei Neufahrzeugen bestellt man ja auch eine Klimaanlage mit und zahlt dafür, und falls diese Klimaanlage im Prospekt Serienmäßig in der Ausstattungslinie aufgeführt ist so hat man es schriftlich.

am 3. April 2016 um 19:53

Zitat:

@Mini1906 schrieb am 3. April 2016 um 20:39:20 Uhr:

Als laie, die sich das erste Auto kauft, achtet man doch nicht auf irgendwelche Funktionen vorab.

Es gibt allgemeine Checklisten im Netz, z.B. von autoscout24, ADAC, etc.

Man sollte aber auch nach "Kinderkrankheiten" vom konkreten Modell vorher suchen.

Zitat:

ansonsten ist das Auto ja bislang einwandfrei

Bist du dir sicher? Man könnte Gebrauchtwagencheck bei einer Prüfungsorganisation machen. Eventuell finden die auch andere Mängel...

Zitat:

sondern ob es sich lohnt gegen eine solche Täuschung vorzugehen, bzw den Vertrag anzufechten und damit ungültig zu machen.

Willst du Vertrag anfechten und Wagen zurückgeben oder nur Preis mindern? Gibt es Zeugen?

Themenstarteram 3. April 2016 um 20:31

Das mit dem Gebrauchtwagencheck ist schonmal eine super Idee, viele Dank dafür :)

Zeugen gibt es sogar 2. Ich denke ich werde morgen einfach mal hinfahren und den Händler erstmal damit konfrontieren. Vielleicht muss ich so gar nicht erst auf rechtliche Schitte zurückgreifen.. Falls diese doch notwendig sind wäre meine erste Option die Kaufpreisminderung. Im anderen Fall käme aber auch die Vertragsanfechtung in Frage, je nach dem was sinnvoller ist.

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 3. April 2016 um 21:53:59 Uhr:

Zitat:

@Mini1906 schrieb am 3. April 2016 um 20:39:20 Uhr:

Als laie, die sich das erste Auto kauft, achtet man doch nicht auf irgendwelche Funktionen vorab.

Es gibt allgemeine Checklisten im Netz, z.B. von autoscout24, ADAC, etc.

Man sollte aber auch nach "Kinderkrankheiten" vom konkreten Modell vorher suchen.

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 3. April 2016 um 21:53:59 Uhr:

Zitat:

ansonsten ist das Auto ja bislang einwandfrei

Bist du dir sicher? Man könnte Gebrauchtwagencheck bei einer Prüfungsorganisation machen. Eventuell finden die auch andere Mängel...

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 3. April 2016 um 21:53:59 Uhr:

Zitat:

sondern ob es sich lohnt gegen eine solche Täuschung vorzugehen, bzw den Vertrag anzufechten und damit ungültig zu machen.

Willst du Vertrag anfechten und Wagen zurückgeben oder nur Preis mindern? Gibt es Zeugen?

Rechtsberatung oder Vertragsberatung ist im Netz immer mit sehr viel Vorsicht zu genießen.

Geh zum RA und lass dich dort beraten.

Der kann deinen Kaufvertrag analysieren und deine 2 Zeugen anhören, und daraus realistische Chancen benennen.

Alles andere ist Murks!

Gruß,

der_Nordmann

Naja,

Erstberatung kostet und wenn man die Klimaanlage nicht als essentiell ansieht, dann kann man mit einem reduzierten Kaufpreis vom Händler doch recht gut leben (oder andern Vorteilen). Sollte sich der Händler sperren, kann man immer noch zum Rechtsanwalt.

Viele Grüße

Christian

am 3. April 2016 um 21:30

Hallo zuerst einmal prüfen ob der Händler bei der KFZ-Innung Mitglied ist. Ist das der Fall kann man ohne weitere Kosten als Käufer die Schiedsstelle der örtlichen KFZ-Innung in Anspruch nehmen. Wenn eine Klimaanlage angeboten wird und keine im Fahrzeug eingebaut ist, muss ich von einer vorsätzlichen Täuschung ausgehen. Denn ein seriöser Händler testet sein Fahrzeug vor Übergabe auf Funktionalität aller Komponenten. Wie sollte er sonst eine Gewährleistung geben können oder dir im Schadensfall einen Nachweis liefern das bei Übergabe alles in Ordnung war? Man kann ja schlecht etwas prüfen was garnicht eingebaut ist. Sollte es noch ein Scheckheft geben steht auch eine Überprüfung der Klimaanlage drin. M

Mit besten Grüßen mproesel

am 3. April 2016 um 23:07

Waa bringt es zwei Wochen nach Kauf nach Kinderkrankheiten zu suchen oder Gebrauchtwagen Checks zu machen, zumal die mit der Sache überhaupt nichts zu tun haben?

Hast du überhaupt schon mit den Händler Kontakt aufgenommen, bevor du zur irgendwelchen kfz innungen oder Anwälten läufst?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kaufpreisminderung wegen fehlender Klimaanlage? Gewährleistungsfall?