Kampagne gegen verdeckte Motorrad-Ermittler der Polizei
Hi Leute, wir sind eine Gruppe von engagierten Bikern, und haben ein Blog zu Verfolgungsfahrten durch Zivilfahnder der Polizei eingerichtet:
https://polizeihetztbiker.wordpress.com
Das Problem bei der Sache ist ja vor allem, dass die angebliche "Messung" durch das enge Hinterher-Fahren den Biker häufig erst zu einem Tempo-Verstoß drängt.
Das Blog ist mal ein Anfang, wie die Kampagne dann weiter geht, wird man sehen.
Diskussion hier im Forum, weitere Links usw. gerne als Kommentar ins Blog senden.
Beste Antwort im Thema
Fahr halt langsamer und lass dich überholen.
Mich drängt keiner zum schneller fahren.
Das ist doch nur ein vorgeschobener Grund.
Wer sich durch bloßes Hinterherfahren zum schnelleren Fahren genötigt fühlt, sollte vielleicht lieber auf ein Hollandrad umsteigen oder wenigstens nicht heulen.
281 Antworten
@Drahke ...und mein Einwand war auch nicht auf deinen korrekten Einwand gemünzt, sondern auf harald76.
Polizisten in Zivil sind nun mal keine verdeckten Ermittler.
Was nützen dann die zitierten Paragraphen?
Thema verfehlt.
Nun ja,
ob Maßnahmen zur Kontrolle der Verkehrssicherheit mit verdeckten Ermittlungen gleichzusetzen sind, ist juristisch gesehen doch eher gewagt.
Zitat:
Ein verdeckter Ermittler ist aber was ganz anderes wie eine Zivilstreife.
Mag sein, dass Polizei und Justiz den Begriff speziell verwenden und die Leute auf den Straßen nicht so nennen.
Aber es ist ein Ermittler und er arbeitet verdeckt, und macht Aufzeichnungen mit verdeckten Videoanlagen.
Und die Gesetze und Verordnungen sind nun nicht zur exklusiven Deutung von Behörden geschrieben, die sind auch deshalb öffentlich, dass jeder sie lesen und verstehen kann.
Gibt es irgendwo eine (andere) Verordnung, die (erstmal für NRW) klarstellt, wie das eine von dem anderen abgegrenzt sein soll?
Ich habe keine gefunden, aber ich lasse mich durch Links gern anders überzeugen.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 25. Oktober 2014 um 14:37:53 Uhr:
Mit ner XT500 ist man zumindest auf der sicheren Seite. Den Punktebereich erreicht man damit auf der Landstrasse eh nicht...
Gibt doch 60er Zonen 😁
Ich persönlich lass mich auch mal zum überholen verleiten wenn ich von PKW/LKW in ein "Sandwich" genommen werde. Sprich vor mir einer nicht allzu flott fährt und hinter mir dann einer ders eilig hat und bei mir fast am Reifen parkt um mich "anzuschieben". Da muss ich jedes mal Angst haben wenn ich vom Gas geh das der mir dran hängt weil bei mir vom Gas gehen gleichbedeutend ist mit Bremsen beim hinterherfahrenden. Einmal verschwitzen gleichzeitig die Bremse zu betätigen damit das Bremslicht aufleuchtet und schon spielt man Kühlerfigur. Da geb ich dann schonmal Gas und lasse beide hinter mir.
Aber ein Motorrad hinter mir? Das ist mir eigentlich ziemlich wurscht. Rechts fahren und der braucht nichtmal die Spur wechseln zum überholen. Wenn er nicht will dann halt nicht...
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Zitat:
@Marodeur schrieb am 26. Oktober 2014 um 16:22:01 Uhr:
Aber ein Motorrad hinter mir? Das ist mir eigentlich ziemlich wurscht. Rechts fahren und der braucht nichtmal die Spur wechseln zum überholen. Wenn er nicht will dann halt nicht...
Das sehe ich genau so! Ein anderes Motorrad kann mich nicht drängeln, denn ich lasse den auch problemlos überholen.
Gruß Michi
Zitat:
@harald76 schrieb am 26. Oktober 2014 um 15:01:13 Uhr:
Die Polizei unterliegt aber auch Verordnungen.Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:38:46 Uhr:
Aus einem gewissen Blickwinkel sicherlich verständlich. Die Polizei liefert hier mit ihrer Arbeit aber kein Wunschkonzert ab.
Auf die Schnelle mal gegoogelt für NRW, was für verdeckte Ermittler gilt:
https://recht.nrw.de/.../br_bes_text?...
Erstmal §9 unter (4) "Befragung und Datenerhebung sind offen durchzuführen", und verdeckte Erhebungen nur in besonderen Fällen:
https://recht.nrw.de/.../br_bes_text?...
Aso nur, wenn es "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist," oder "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden sollen, und dies zur vorbeugenden Bekämpfung dieser Straftaten erforderlich ist."
Kann ich beides bei PKW- oder Motorradfahrern, die zu schnell unterwegs sind, nicht erkennen.Das gleiche gilt bereits gem §17 für "Daten erheben durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen.", also Provida im getarnten Motorrad.
> Also die ganze Aktion wäre in NRW schon mal unzulässig.
Man sollte auch verstehen, was man liest. Befragung und Datenerhebung erfolgen erst, nachdem die verdeckte Ermittlung durchgeführt wurde (und beendet ist). Das tun die Beamten ja auch, sie weisen sich aus und befraqen dich dann ganz offiziell.
Wie bitte stellst du die einen verdeckten Ermittler vor? Am besten mit einer Warnweste auf der groß "Verdeckter Ermittler" draufgedruckt ist?
Zitat:
@harald76 schrieb am 26. Oktober 2014 um 16:15:44 Uhr
Gibt es irgendwo eine (andere) Verordnung, die (erstmal für NRW) klarstellt, wie das eine von dem anderen abgegrenzt sein soll?
Ich habe keine gefunden, aber ich lasse mich durch Links gern anders überzeugen.
Hierzu wird keine andere Verordnung benötigt, da die Abgrenzung in dem von dir verlinkten Text klar definiert ist.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Oktober 2014 um 17:13:52 Uhr:
Hierzu wird keine andere Verordnung benötigt, da die Abgrenzung in dem von dir verlinkten Text klar definiert ist.
Ok, klär mich auf, nämlich wie?
@ Nr.5, ich sehe das wie du, also wo soll da ein Widerspruch sein zu dem was ich schrieb?
Seid ihr eigentlich total von der Rolle? Ein Überwachungs-Motorrad ist doch kein "verdeckter Ermittler". Was mit dem oft zitierten Paragrafen gemeint ist, ist daß die Polizei keinen dazu animieren darf, einen Gesetzes-Verstoß zu begehen. Anders z.B. in Amerika: Dort gibt es Staaten, in denen es verboten ist, z.B. einer Prostituierten ein Angebot zu machen. Ergo stecken die eine hübsche Polizistin in einen Mini-Rock, und die macht Besoffenen dann ein unmoralisches Angebot. Wenn der sich nach dem Preis erkundigt, ist er fällig und für den Rest seines Lebens als Sexual-Triebtäter gebrandmarkt. SOWAS ist in D verboten, aber doch nicht ein zivil aussehendes Motorrad, das Raser jagt. In D darf die Polizei z.B. auch nicht einen stadtbekannten Dealer als "Kunden" ansprechen und ihn dann verhaften, falls der eigentlich gar nicht vor hatte den Stoff zu verkaufen und nur durch den Polizisten dazu animiert wurde. Aber macht da jetzt bitte nicht jede Radarfalle (im Privat-PKW) zum juristischen Präzedenzfall. Die Polizei darf (und muß) natürlich einschreiten, WENN einer gegen das Gesetz (=Tempolimit) verstoßen hat. Und genau das tun die Pro-Vida-Biker oder wie sie heißen. Das sind noch lange keine "Verdeckten Ermittler". Das ist was völlig anderes.
Ansonsten bin ich immer noch der Meinung, es kann jeder tun was er will,, wenn er dazu steht. Wenn einer mit 160 durch den Schwarzwald brausen will (und dabei außer sich keinen gefährdet), dann soll er das tun. Aber wenn er erwischt wird, dann ist das SEIN Problem, und dann muß ER die Konsequenzen tragen. Dann rumzuheulen und zu behaupten, die böse Polizei sei an allem Schuld, ist einfach Quatsch. Mit anderen Worten: Macht was Ihr wollt und lebt mit den Konsequenzen. Aber hört auf, hier rumzuheulen, wenn Euch die Konsequenzen nicht passen. Ihr seid selber schuld, und kein anderer.
Hallo!
Dies Blog spricht mich total an. Und zwar deshalb weil ich als Autofahrerin von einem zivil-bike lezte Woche angehalten wurde. Der fuhr so dicht auf und durch den hohen Scheinwerfer wurde ich auch geblendet und war schon ein wenig bedrängt!
Dann hat er mich mit so einem roten Text STOP/POLIZEI angehalten und ich war natürlich aufgeregt weil das ja ziemlich besonders ist.
Hab dann auch alles zugegeben weil ich halt zu schnell dabei war.
Aber im nachhinein bin ich der Meinung das ich das bestimmt nicht so unkomentiert lassen will.
Waren jetzt "nur" 25 Euro. Aber mich nervt der Scheiß total!!!
LG Sandy
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:44:59 Uhr:
Ansonsten bin ich immer noch der Meinung, es kann jeder tun was er will,, wenn er dazu steht. Wenn einer mit 160 durch den Schwarzwald brausen will (und dabei außer sich keinen gefährdet), dann soll er das tun. Aber wenn er erwischt wird, dann ist das SEIN Problem, und dann muß ER die Konsequenzen tragen. Dann rumzuheulen und zu behaupten, die böse Polizei sei an allem Schuld, ist einfach Quatsch. Mit anderen Worten: Macht was Ihr wollt und lebt mit den Konsequenzen. Aber hört auf, hier rumzuheulen, wenn Euch die Konsequenzen nicht passen. Ihr seid selber schuld, und kein anderer.
Dafür gebührt Dir das Danke, weil Du es genau auf den Punkt bringst!!!
Wer zockt, in dem er zu schnell fährt, muss auch verlieren können! Wer das nicht will muss sich halt an die Vorschriften halten und hat keine Probleme mit der Rennleitung.
Alte Zocker-Weisheit sagt "Zahlen und glücklich sein"😉.
Gruß Michi
Zitat:
@musclesandy schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:50:48 Uhr:
Hallo!Dies Blog spricht mich total an. Und zwar deshalb weil ich als Autofahrerin von einem zivil-bike lezte Woche angehalten wurde. Der fuhr so dicht auf und durch den hohen Scheinwerfer wurde ich auch geblendet und war schon ein wenig bedrängt!
Dann hat er mich mit so einem roten Text STOP/POLIZEI angehalten und ich war natürlich aufgeregt weil das ja ziemlich besonders ist.
Hab dann auch alles zugegeben weil ich halt zu schnell dabei war.
Aber im nachhinein bin ich der Meinung das ich das bestimmt nicht so unkomentiert lassen will.
Waren jetzt "nur" 25 Euro. Aber mich nervt der Scheiß total!!!
LG Sandy
ja nee, iss klar. Rein zufällig im Internet gelesen und sofort angemeldet. Glaubt natürlich jeder. 😁
Zitat:
@musclesandy schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:50:48 Uhr:
.....Aber im nachhinein bin ich der Meinung das ich das bestimmt nicht so unkomentiert lassen will.
....
LG Sandy
Na dann mal ab zur nächsten Polizeiwache und anschließend zum Rechtsanwalt !
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:44:59 Uhr:
Ein Überwachungs-Motorrad ist doch kein "verdeckter Ermittler". Was mit dem oft zitierten Paragrafen gemeint ist, ist daß die Polizei keinen dazu animieren darf, einen Gesetzes-Verstoß zu begehen. ... SOWAS ist in D verboten, ..
Verboten nicht, nur eben unter klar definierten Bedingungen.
Jedenfalls in NRW, andere Länder-Polizeigesetze müsste man nochmal schauen.
Zitat:
Die Polizei darf (und muß) natürlich einschreiten, WENN einer gegen das Gesetz (=Tempolimit) verstoßen hat.
Na denn - einschreiten wäre doch, das Blaulicht einzuschalten und direkt klar als "POLIZEI" aufzutreten.
Was spricht denn überhaupt dafür, sich als Zivilist zu tarnen?
Um warum magst du die Leute jetzt nicht "verdeckte Ermittler" nennen?
Er ermittelt, und das verdeckt.
Ist doch nicht so kompliziert.
Wenn das alles illegal ist, dann dürfte es doch gar kein Problem sein, dagegen juristisch vorzugehen. Die Polizei ist anscheinend sogar so blöd, das auf Video aufzunehmen und im Streitfall stellen die diese Videos freiwillig den Gerichten zur Verfügung!
Die Beweise sind gesichert, also kann die Polizei sich warm anziehen.
Und wenn man dann noch eine grosse Internet Unterschriftensammlung präsentiert, dann wird der Verkehrsrichter schwer beeindruckt sein und die Polizei ist am Ar...
Na ja ...