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Ist mein Auto ein Unfallwagen?

Themenstarteram 30. Juni 2008 um 15:59

Hi. Vor 2 Jahren hatte mein Bruder meinen Golf gegen ein Verkehrsschild gesetzt. Da ich ihn jetzt verkaufen möchte frage ich mich, ob es offiziell ein Unfallwagen ist. Das hier steht unter anderem auf der Rechnung:

Fahrzeug vorn und hinten vermessen

Spur der Vorderräder eingestellt

Türaußenhaut aus- und eingebaut

Türaußenhaut ersetzt

Türverkleidung aus- und eingebaut

Türfensterscheibe vorn aus- und eingebaut

Rückspiegel aus- und eingebaut

Seitenteil hinten Teile demontiert

Seitenteil hinten ersetzt

Seitenteil hinten Teile montiert

Spoiler hinten unten aus- und eingebaut

Scheibenrad ersetzt

Dozer/Richtstand auf/abbauen

Rückverformung Seite rechts

Stoßfänger hinten instandgesetzt

Radhausschale außen rechts instandgesetzt

Ein Unfallwagen ist es doch erst wenn tragende Teile ausgetausch wurden oder? Tragende teile sehe ich in der Aufstellung nicht, also muss ich den Käufer eigentlich nicht auf den Unfall hinweisen oder?

Beste Antwort im Thema

nachdem keiner meiner vorredner dir eine antwort geben konnte, sondern alle bloß geraten haben bzw. ihre meinunge genannt haben ( ohja, meinungsfreiheit ist toll... wenn die meisten doch bloß ihre meinung auch für sich behalten könnten),

solltest du etnweder den adac anrufen, falls du die mitgliedschaft plust hast (2 kostenlose beratungen)

deinen händler fragen, der müßte sich auskennen

oder den verbraucherschutz anrufen; vor vielen jahren hatten die mal ne 3.xx DM/Min Leitung, was die heute kostet weiß ich nicht, da sitzen aber rechtsprofis am ende, die dir eine verbindliche antwort geben können.

verlass dich nicht auf "die gefühle" irgendwelcher leute ohne fachliche ausbildung, wenns um viel kohle geht ;-)

lieber 10 € investieren und tatsachen erfahren :)

have fun :)

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Zitat:

Original geschrieben von Freetimer2

 

Seitenteil hinten Teile demontiert

Seitenteil hinten ersetzt

Seitenteil hinten Teile montiert

Dozer/Richtstand auf/abbauen

Rückverformung Seite rechts

Das sind die Punkte, die ihn in meinen Augen zum Unfallwagen machen....

am 30. Juni 2008 um 21:22

Hier findest Du auch noch Lesestoff.

Übrigens ist Versicherungstechnisch ein Unfall ja auch ein unvorhergesehenes, plötzliches Ereignis. Unabhängig von der Schadenshöhe.

Also:

wenn alles durch neuteile ersetzt wird gilt dies nicht als Unfallwagen !!!

Ist beim Auto und Motorrad das gleiche Spiel.

Allerdings wenn bei dir die Seitenwand durch eine neue ersetzt wird die ausgeflext werden muss und die neue eibgeschweist wird gild das natürlich nicht als neuteil das dürfte ja klar sein.

Wenn du also zb nur gegen die stoßstange fährst und dabei geht ein scheinwerfer und die stange kaputt und diese werden durch NEUTEILE ersetzt nicht INSTAND gesetzt so hast du einen Unfallfreien Wagen !

Sollte allerdings ein Teil beschädigt werden das man zb nicht komplett austauschen kann (ohne zb was schneiden oder flexen zu müssen) und dieses wird gerichtet wie auch immer ist es ein Unfallwagen !

So einfach ist das ganze !

Austausch gegen neuteile (wenn austauschbar) = Unfallfrei

Instandsetzung von teilen oder Reparatur = Unfallwagen

 

Mfg

am 1. Juli 2008 um 10:55

Zitat:

Original geschrieben von G5GTI

 

So einfach ist das ganze !

Austausch gegen neuteile (wenn austauschbar) = Unfallfrei

Instandsetzung von teilen oder Reparatur = Unfallwagen

 

Mfg

Hallo.

Hast Du darüber zufällig nähere Informationen? Also Urteile oder ähnliches???

Wenn Dir also jemand in die Tür kachelt, Du diese Tür austauscht, so ist das kein Unfallwagen???

Na dann will ich Dich schreien hören, wenn Du dieses Auto kaufst.

Und da Du ja anscheinend den von mir geposteten Thread nicht gelesen hast, hier nochmal für Dich zum Lesen:

Urteil des BGH vom 10.10.2007

Was ist ein Unfallwagen??

Urteil des BGH vom 12.03.2008

Aus letzgenanntem Urteil ein Zitat:

Zitat:

Unfallwageneigenschaft ist bereits Sachmangel

Ein Sachmangel liegt allerdings bereits in der Eigenschaft des Fahrzeugs als Unfallwagen. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beachten Sie folgenden QuerverweisBGH, Urteil vom 14.09.2005 - VIII ZR 363/04 -, Beachten Sie folgenden QuerverweisBGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -) kann der Käufer auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. "Bagatellschäden" sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, wie sie hier vorliegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen haben und der Reparaturaufwand nur gering ist. Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist insoweit ohne Bedeutung.

Und wie gesagt, wenn Du andere Urteile zur Verfügung stellen kannst, immer her damit....

 

 

 

Themenstarteram 4. Juli 2008 um 17:59

OK hab jetzt alles in der Beschreibung mit angegeben was ich über das Auto weiß, also auch den Schaden. Jetzt steht im Kaufvertrag bei mobile.de folgendes drin, dass "sofern das Fahrzeug noch nicht abgemeldet ist, der Käufer zusichert es binnen 3 Tagen ab und wieder azumelden und der Verkäufer von sämtlichen Schäden freigestellt wird". Hilft dieser Hinweis wirklich etwas oder soll ich den Wagen vorher lieber selbst abmelden? Ich will dem Käufer ja eine Probefahrt ermöglichen, dazu muss der Wagen ja noch angemeldet sein. Und wenn er den dann gleich mitnehmen will?

am 4. Juli 2008 um 20:55

Du kannst doch, nachdem das Auto verkauft ist, die Nummernschilder abschrauben.

Wenn der Käufer das Auto haben will, soll er sich halt nen Kurzzeitkennzeichen mitbringen.

Themenstarteram 5. Juli 2008 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von GolfTour

Du kannst doch, nachdem das Auto verkauft ist, die Nummernschilder abschrauben.

Wenn der Käufer das Auto haben will, soll er sich halt nen Kurzzeitkennzeichen mitbringen.

Und dann bin ich automatisch aus der Haftung raus sobald er einen Unfall mit dem Wagen baut, obwohl der Wagen noch auf meinen Namen registriert ist?

Hi,

 

ja dann läuft die Versicherung ja über die Versicherung der Kurzzeitkennzeichen.

Allerdings bedeutet so ein Kurzzeitkennzeichen Rennerrei und Kosten.Das schreckt vor allem Privatkunden die nicht so viel Ahnung haben ab.

Ich habe bisher alle meine an Privat verkauften Auto´s mit den Nummernschildern verkauft. Ist zwar immer ein kleines Risiko dabei aber das kann man ja minimieren in dem man sich den Ausweiß zeigen läßt und die Daten selbst in den Kaufvertrag überträgt. Bisher hatte ich da jedenfalls Glück:rolleyes:

 

Gruß Tobias

Themenstarteram 6. Juli 2008 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Ich habe bisher alle meine an Privat verkauften Auto´s mit den Nummernschildern verkauft. Ist zwar immer ein kleines Risiko dabei aber das kann man ja minimieren in dem man sich den Ausweiß zeigen läßt und die Daten selbst in den Kaufvertrag überträgt. Bisher hatte ich da jedenfalls Glück:rolleyes:

Und was passiert dann wenn der Käufer mit "meinen" Schildern einen Unfall baut? Bin ich automatisch nicht mehr haftbar dafür, nur weil er mir unterschrieben hat, dass er die Haftung ab Kaufdatum übernimmt oder zählt das vor Gericht dann überhaupt nicht?

Wenn jemand mit deinen Nummernschildern (somit auch mit deiner Versicherung) einen Unfall verursacht, dann haftet natürlich deine Versicherung zunächst an Ort und Stelle für den Schaden. Allerdings kannst du über den Kaufvertrag belegen, dass du zum Unfallzeitpunkt keine Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hattest, da du es veräußert hast (deswegen ist es wichtig nicht nur das Datum, sondern auch die Uhrzeit im Kaufvertrag festzuhalten).

 

Im Idealfall wird sich die Versicherung gerichtlich mit dem Käufer bzw. Unfallverursacher in einem zivilen Prozess außeinander setzen. In einem Extremfall steigen deine Prozente für den Unfall, den du nicht verursacht hast, und du muss selbst mit dem Käufer vor Gericht. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, kann es sehr langwierig und teuer sein.

 

Deswegen NIEMALS eigenes Kennzeichen abgeben! Wenn sich jemand für dein Fahrzeug ernsthaft interessiert, sind ihm die Kurzzeitkennzeichen für 70 Euro nicht zu schade.

 

MfG

Themenstarteram 11. Juli 2008 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von TrackerOne

Deswegen NIEMALS eigenes Kennzeichen abgeben! Wenn sich jemand für dein Fahrzeug ernsthaft interessiert, sind ihm die Kurzzeitkennzeichen für 70 Euro nicht zu schade.

Der Verkauf steht jetzt unmittelbar bevor. Also das schlimmste was passieren kann wäre, dass die Prozente der Haftpflichtversicherung hochgehen, richtig? Das wäre mir egal, da der Wagen eh als Zweitwagen läuft und danach keiner mehr angeschafft werden soll. Ist es denn rechtlich überhaupt zulässig die Schilder dran zu lassen oder sind die evtl. Eigentum des Staates (wie bei Pässen)?

Ist der erste Wagen den ich privat verkaufe, daher die ganzen Fragen.

Edit: Hab grad im ADAC Kaufvertrag gelesen, dass meine Versicherung mit dem Verkauf auf den Käufer übergeht (Haftpflicht und Kasko), ich somit ab dem Verkauf für keine Unfallschäden mehr haftbar bin. das wäre ja gut. Aber der Käufer hat dann doch sicherlich die Möglichkeit diesen Vertrag sofort zu kündigen, oder muss er bei meiner Versicuerng bis zum Jahresende weiter versichert bleiben?

Laut dem ADAC Vertrag ist man als Verkäufer auch bis zu einem Jahr nach dem Verkauf noch für die KFZ Steuer und Versicherungsprämie haftbar, wenn der Käufer das Auto nicht wie angegeben ummeldet.

am 11. Juli 2008 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von Freetimer2

 

Laut dem ADAC Vertrag ist man als Verkäufer auch bis zu einem Jahr nach dem Verkauf noch für die KFZ Steuer und Versicherungsprämie haftbar, wenn der Käufer das Auto nicht wie angegeben ummeldet.

richtich...

 

Darum... siehe oben... ohne Schilder

Hi,

wie gesagt bei einem Unfall wird es meistens so geregelt das nicht deine % hoch gehen sondern die es käufers.

Außerdem solltest du immer den verkauf selbst an deine Zulassungsstelle und versicherungen melden.

Es bleibt das Risiko wenn der Käufer den Wagen net um oder abmeldet haftest du erst mal für die Steuer und die Versicherung.

Wenn klar ist das der Wagen in den Export geht würde ich es daher net riskieren die Schilder mitzugeben,bei Personen die einen Paß mit Deutschen Wohnsitz haben ist das Risiko deutlich geringer.

Wenn du auf Nr. sicher gehen willst hol dir ne Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen und dann auf der Zulassungsstelle die Kennzeichen. Dann kannst du deinen Wagen auch gleich abmelden.

Die Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage gültig und haben ein eingprägtes Verfallsdatum,damit kann nixpassieren. Kosten halt je nach versicherung zwischen 50 und 100€

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Freetimer2

Zitat:

Original geschrieben von TrackerOne

Deswegen NIEMALS eigenes Kennzeichen abgeben! Wenn sich jemand für dein Fahrzeug ernsthaft interessiert, sind ihm die Kurzzeitkennzeichen für 70 Euro nicht zu schade.

...Laut dem ADAC Vertrag ist man als Verkäufer auch bis zu einem Jahr nach dem Verkauf noch für die KFZ Steuer und Versicherungsprämie haftbar, wenn der Käufer das Auto nicht wie angegeben ummeldet.

Deshalb ja auch der obige tipp, auch wenn er nur schwer durchsetzbar ist...

Themenstarteram 11. Juli 2008 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von kow123

Deshalb ja auch der obige tipp, auch wenn er nur schwer durchsetzbar ist...

Dann werd ich ihm wohl am einfachsten anbieten ihm den Wagen vorbeizubringen und dann gleich mit ihm zur Zulassungsstelle fahren. Sind ca. 100km von hier, ist also machbar. Und dann halt mit dem Zug zurück. Danke euch allen.

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