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Ist mein Auto ein Unfallwagen?

Themenstarteram 30. Juni 2008 um 15:59

Hi. Vor 2 Jahren hatte mein Bruder meinen Golf gegen ein Verkehrsschild gesetzt. Da ich ihn jetzt verkaufen möchte frage ich mich, ob es offiziell ein Unfallwagen ist. Das hier steht unter anderem auf der Rechnung:

Fahrzeug vorn und hinten vermessen

Spur der Vorderräder eingestellt

Türaußenhaut aus- und eingebaut

Türaußenhaut ersetzt

Türverkleidung aus- und eingebaut

Türfensterscheibe vorn aus- und eingebaut

Rückspiegel aus- und eingebaut

Seitenteil hinten Teile demontiert

Seitenteil hinten ersetzt

Seitenteil hinten Teile montiert

Spoiler hinten unten aus- und eingebaut

Scheibenrad ersetzt

Dozer/Richtstand auf/abbauen

Rückverformung Seite rechts

Stoßfänger hinten instandgesetzt

Radhausschale außen rechts instandgesetzt

Ein Unfallwagen ist es doch erst wenn tragende Teile ausgetausch wurden oder? Tragende teile sehe ich in der Aufstellung nicht, also muss ich den Käufer eigentlich nicht auf den Unfall hinweisen oder?

Beste Antwort im Thema

nachdem keiner meiner vorredner dir eine antwort geben konnte, sondern alle bloß geraten haben bzw. ihre meinunge genannt haben ( ohja, meinungsfreiheit ist toll... wenn die meisten doch bloß ihre meinung auch für sich behalten könnten),

solltest du etnweder den adac anrufen, falls du die mitgliedschaft plust hast (2 kostenlose beratungen)

deinen händler fragen, der müßte sich auskennen

oder den verbraucherschutz anrufen; vor vielen jahren hatten die mal ne 3.xx DM/Min Leitung, was die heute kostet weiß ich nicht, da sitzen aber rechtsprofis am ende, die dir eine verbindliche antwort geben können.

verlass dich nicht auf "die gefühle" irgendwelcher leute ohne fachliche ausbildung, wenns um viel kohle geht ;-)

lieber 10 € investieren und tatsachen erfahren :)

have fun :)

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am 12. Juli 2008 um 3:13

nur mal so, falls es einen interessiert: als "unfaller" zählen (ehemalige) unfallschäden ab der größe von 800-1200€. ich denke, dass dein golf darüber liegt.

Schönen Gruß und viel Erfolg beim Verkauf!

drkbot

Zitat:

Original geschrieben von drkbot

nur mal so, falls es einen interessiert: als "unfaller" zählen (ehemalige) unfallschäden ab der größe von 800-1200€. ich denke, dass dein golf darüber liegt.

Schönen Gruß und viel Erfolg beim Verkauf!

drkbot

Nach dieser Definition gelten dann wohl viele der Emdener Hagelschäden als Unfallfahrzeuge.

Gruß

Prinzipal

Zitat:

Original geschrieben von Freetimer2

Zitat:

Original geschrieben von TrackerOne

Deswegen NIEMALS eigenes Kennzeichen abgeben! Wenn sich jemand für dein Fahrzeug ernsthaft interessiert, sind ihm die Kurzzeitkennzeichen für 70 Euro nicht zu schade.

Der Verkauf steht jetzt unmittelbar bevor. Also das schlimmste was passieren kann wäre, dass die Prozente der Haftpflichtversicherung hochgehen, richtig? Das wäre mir egal, da der Wagen eh als Zweitwagen läuft und danach keiner mehr angeschafft werden soll. Ist es denn rechtlich überhaupt zulässig die Schilder dran zu lassen oder sind die evtl. Eigentum des Staates (wie bei Pässen)?

 

Ist der erste Wagen den ich privat verkaufe, daher die ganzen Fragen.

 

Edit: Hab grad im ADAC Kaufvertrag gelesen, dass meine Versicherung mit dem Verkauf auf den Käufer übergeht (Haftpflicht und Kasko), ich somit ab dem Verkauf für keine Unfallschäden mehr haftbar bin. das wäre ja gut. Aber der Käufer hat dann doch sicherlich die Möglichkeit diesen Vertrag sofort zu kündigen, oder muss er bei meiner Versicuerng bis zum Jahresende weiter versichert bleiben?

 

Laut dem ADAC Vertrag ist man als Verkäufer auch bis zu einem Jahr nach dem Verkauf noch für die KFZ Steuer und Versicherungsprämie haftbar, wenn der Käufer das Auto nicht wie angegeben ummeldet.

 

 

 

 

Na klar ist es rechtlich zulässig die Schilder dran zu lassen. Die Schilder sind nicht das Eigentum des Staates, lediglich die Stadtplaketten, müssen abgekratzt werden. Die alten Schilder kannst du behalten und dir an die Wand zur Erinnerung hängen:)

 

Die Versicherung geht nicht auf den Käufer über...das hast du etwas falsch verstanden. Die Fahrt nach Hause ist für den Käufer rechtlich abgesichert, darum gehts. Dort angekommen, "kündigt" der Käufer den Vertrag mit deiner Versicherung und meldet den Wagen zu seinen Konditionen bei seiner Versicherung an und macht sich seine Kennzeichen drauf.

 

Aber worauf ich hinaus möchte...wenn du deinen Wagen mit deinen Kennzeichen abgibts, dann kann der Käufer mit denen rumfahren wo er will und wann er will. Es dauert meistens bis zu 4 Wochen, bis du merkst, dass jemand in deinem Namen irgendwo rumfährt und Mist baut! Klar lässt es sich aufklären, aber zunächst bist du derjenige, der die ganzen Anzeigen etc. ins Haus geschickt bekommt. Sei etwas mißtrauischer den Leuten gegenüber, weil man denen nur vor den Kopf gucken kann!!!

 

Gruß

Themenstarteram 13. Juli 2008 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von TrackerOne

Na klar ist es rechtlich zulässig die Schilder dran zu lassen. Die Schilder sind nicht das Eigentum des Staates, lediglich die Stadtplaketten, müssen abgekratzt werden. Die alten Schilder kannst du behalten und dir an die Wand zur Erinnerung hängen:)

Was sind denn Stadtplaketten? Das Landeswappen? Da er aus dem gleichen Bundesland kommt wäre das ja egal!?

Zitat:

Original geschrieben von TrackerOne

Die Versicherung geht nicht auf den Käufer über...das hast du etwas falsch verstanden. Die Fahrt nach Hause ist für den Käufer rechtlich abgesichert, darum gehts. Dort angekommen, "kündigt" der Käufer den Vertrag mit deiner Versicherung und meldet den Wagen zu seinen Konditionen bei seiner Versicherung an und macht sich seine Kennzeichen drauf.

§ 6 Veräußerung

(1) Wird das Fahrzeug veräußert, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ein. Dies gilt nicht für Kraftfahrtunfallversicherungen. Für den Beitrag, welcher auf das zur Zeit der Veräußerung laufende Versicherungsjahr entfällt, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Das heißt doch, dass die Versicherung sehr wohl auf den Käufer übergeht!?

"Was sind denn Stadtplaketten? Das Landeswappen? Da er aus dem gleichen Bundesland kommt wäre das ja egal!?"

 

Klar sind es Landeswappen...die meine ich doch:D  So eine Plakette ist ein Zeichen dafür, dass der Wagen von den Behörden zum Straßenbetrieb zugelassen ist. Bei jeder Anmeldung werden sie neu vergeben.

 

 

"...haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner..."

 

Für mich heißt es, dass die BEIDEN in Haftung treten, falls etwas passiert;) Dieses Risiko würde ich nicht eingehen.

am 13. Juli 2008 um 13:53

Ganz einfach: Kaufvertrag mit UHRZEIT unterschreiben. und fertig. Baut der Käufer dann nen Unfall zahlt deine Versicherung, du steigst aber nicht mit den Prozenten. Klärt deine Versicherung dann mit der Versicherung des Käufers (holt sich das Geld wieder und er steigt in den Prozenten). Kannst auch noch ein Fax mit Kaufvertrag direkt an die Versicherung schicken mit dem Hinweis das das Auto vom Käufer mit deinem Kennzeichen überführt wird, gleiches gilt für Zulassungstelle. Dann kann danach keiner zweifeln ob die Uhrzeit stimmt oder so.

am 13. Juli 2008 um 13:54

also zulassungstelle falls er ein neues Passfoto auf Staatskosten machen will.

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 15:22

Sind im Automarkt eigentlich nur komische Vögel zu Gange? Ist ja der erste Wagen den ich verkaufe, aber was da teilweise für Leute anrufen ist nicht mehr feierlich... Da wird rumgelogen das sich die Balken biegen und zum Teil sitzt man auf nem Sonntag 2 Stunden rum und wartet auf jemanden, der dann einfach nicht kommt... Ruft man an ist ihm eine Feier dazwischengekommen, ja ne ist klar. So macht das überhaupt keinen Spaß! :-( Dann gibts noch die Typen die sich nichts durchlesen, sondern blind irgendwen anrufen und fragen "ist alles in Ordnung mit Auto? Letzte Preis". Echt übel.

Jupp, Privatverkauf kann ein hartes Brot sein...

 

Meinen letzten hab ich einfach beim :) stehen lassen und dank Inz.Prämie war der Preis gut und ich hatte NULL Stress.

 

 

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Meinen letzten hab ich einfach beim :) stehen lassen und dank Inz.Prämie war der Preis gut und ich hatte NULL Stress.

Würde ich auch gern, da ich aber keinen Neuen will wird das schwierig bzw. lohnt sich dann überhaupt nicht ;)

am 15. Juli 2008 um 23:07

Zitat:

Original geschrieben von Freetimer2

Rückverformung Seite rechts

Dieser eine Punkt macht es leider recht eindeutig zum Unfallwagen. Wenn die Karosseriestruktur beschädigt wurde, ist es eigentlich immer ein Unfallwagen. Da damit verringerte Steifigkeit und beschädigte Korrosionsbeständigkeit einhergeht.

Am Unfallwert kann man es jedoch nicht festmachen, du kannst durchaus einen Schaden haben, bei dem du eine neue Front oder Heckschürze brauchst, und der Schaden kann damit auch schnell mal 1000 Euro deutlich übersteigen, ohne dass es dadurch unbedingt ein Unfallwagen wird. Auch Motorhaube oder Gläser austauschen führt nicht dazu, dass es ein Unfallwagen wird.

Was versicherungsrechtlich ein Unfall ist, ist auch unwichtig, da gesetzlich festgelegt ist, dass Bagatellunfälle eben NICHT angegeben werden müssen. Klassisch ist zB Spiegel weggerissen, Parkschäden und kleinere Wildschäden. Wenn man natürlich ne Wildsau umfährt, schauts oft schlecht aus...

am 15. Juli 2008 um 23:14

Du hast nicht zufällig alle Beiträge gelesen, oder?????

Urteil des BGH vom 12.03.2008

 

am 15. Juli 2008 um 23:21

Hier geht es aber um Sachmangelhaftung, und die Thematik "Was ist ein Unfallwagen" wird garnicht ausführlich behandelt. Im weitesten wird aber das bestätig, was geschrieben wurde. Meiner Meinung nach, wurde aber der "Bagatellschaden" sehr streng ausgelegt, das gegebene Beispiel "wenn eine Tür ausgetauscht wird" ist IMHO grenzwertig. Ein Unfall mit Heckklappe eingebeult, dabei ist davon auszugeben, dass es ein Auffahrunfall größerer Art war, und somit schon ein Unfallschaden, da sicherlich die Karosseriestruktur darunter gelitten hat.

"Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde."

Quelle: http://www.autobild.de/.../unfallschaeden-an-gebrauchtwagen_36981.html

Schön, allerdings schreibt das Autobild, und gibt keine Quellen an, ich glaub dem Artikel nicht.

am 16. Juli 2008 um 2:08

Dann nehmen wir an, Du verkaufst Dein (repariertes) Auto.

Dann kommt dieses Urteil des BGH vom 10.10.2007 welches Du auch ignoriert überlesen hast. Für Dich genau richtig.

@ Freetimer2

Ja auf dem Automarkt sind nur Vögel unterwegs. Verkaufe gerade meinen CLK 320 mit einem Hagelschaden und Karosserieschaden vorne rechts. Die sogenannten "Händler", die anrufen, sprechen meistens gebrochenes Deutsch und wollen entweder die Lederausstattung, das AMG-Spoilerpakett, Auspuff oder die Felgen haben. Als ob ich einen Ersatzteillager habe! Oder sie vereinbaren einen Termin und sagen "Isch schwör, isch komm vorbei...". Zum vereinbarten Zeitpunkt kommt aber keiner! Da kriege ich einen dicken Hals!!!

 

@ Gerichtsurteil

AR172 und GolfTour, ich finde ihr habt irgendwie beide Recht. Einerseits kann man den Urteil so deuten wie du es machst, GolfTour, aber auch andererseits möchte ich keinen Wagen kaufen an dem ein Seitenteil ausgetauscht worden ist und der nach der Rechtssprechung vielleicht als unfallfrei gilt. Für mich ist es ein Unfallwagen, weil die übrige Karrosserie tatsächlich verformt sein könnte!

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