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In welchem Umfang haftet der Händler für Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 1. April 2008 um 18:46

Hallo zusammen,

habe meinen BJ'03 1.9er TDI im Januar 2008 mit 143.500 Kilometern bei einem großen Audi-Händler gekauft. Die Garantie läuft über MultiPart.

Nun habe ich im laufe der letzten 2.200 Kilometer festgestellt, dass

1.)

das Fahrwerk beim Überfahren eines abgesenkten Bordsteins im eingelenkten Zustand ein wenig knackt (um wilden Spekulationen vorzubeugen: Ich habe dies beim Einfahren auf meinen Stellplatz bei Schrittgeschwindigkeit festgestellt und nicht etwa beim Überfliegen einer quer auf der BAB herumliegenden Bahnschwelle bei vmax oder Ähnlichem...)

und dass

2.)

das Fahrzeug in der Zeit seit dem Erwerb ca. einen halben Liter Kühlwasser verloren hat.

Nun habe ich aufgrund einiger Tips in diesem Threadmal nach der Ursache für den Kühlwasserverlust geforscht und kann konstatieren, dass sich kein weißlicher Schmodder am Deckel des Öleinfüllstutzens befindet und sich auch die Kühlmittelschläuche beim warmer, laufender Maschine zusammendrücken lassen. Weiß qualmen tut der Dicke eigentlich auch nur für kurze Zeit bei niedriger morgendlicher Temperatur (ok, ich bin mir selbst noch nicht bei Last hinterhergefahren um auch das abzuchecken...) und er bildet keine Pfützen.

Nun habe ich das Angebot einer nahen Audi-Werkstatt (nicht der Händler, bei welchem ich den A6 erworben habe) für einen sogenannten "Audi-Check" (so ne Art Mini-Inspektion) genutzt und darum gebeten, dass der Mech speziell das Fahrwerk und das Kühlsystem unter die Lupe nimmt. Freundlicherweise durfte ich dazustehen und der Mech kommentierte seine Untersuchungen auf der Hebebühne.

Ergebnisse:

A.)

Die vorderen unteren Querlenker auf Fahrer- und Beifahrerseite haben Spiel und sind demzufolge ausgeschlagen. Die Fahrerseite weniger, die Beifahrerseite mehr - habe selbst auch mal "gefühlt". Laut Mech nicht ultragravierend (HU zu bekommen wäre damit kein Problem), aber eben feststellbar.

B.)

Das Kühlsystem hat an einem Flansch hinter dem Zylinderkopf eine undichte Stelle, an der "Kühlwasser-Schmauchspuren" zu sehen sind. Mech meint, dass daher nicht die Zylinderkopfdichtung für den Kühlwasserverlust ursächlich sei (puhhh...), sondern eben dieses "Leck".

So, die eigentliche Frage ist nun die:

Da ich mich ja noch innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf befinde, liegt die Beweislast für die eventuelle Einrede von zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorhandener Mängel derzeit noch beim Händler. Der hat mich zwar schon einmal versucht hinters Licht zu führen, indem er mir weismachen wollte, dass auch schon innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf nur Defekte an Teilen in den von MultiPart benannten Baugruppen zu für mich - von der Eigenbeteiligung abgesehn - kostenneutralen Reparaturen führen würden und ich demzufolge auf die Reglements der MultiPart-Garantie festgelegt wäre, ich aber sage:

Innerhalb der ersten sechs Monate zahlt der Händler die Beseitigung eines jeden Mangels zu hundert Prozent, es sei denn er kann den Beweis dafür antreten, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorlag und erst nachträglich aufgetreten ist.

Wie sieht es aus Eurer Sicht dabei rechtlich aus?

Muss der Händler zu hundert Prozent für die Beseitigung der beiden Mängel aufkommen, sodass an mir keine Kosten hängen bleiben oder hat er eine Chance sich irgendwie aus der Verantwortung zu stehlen?

Für Eure Meinung bin ich Euch dankbar!

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4 Antworten

Grundsätzlich ist deine Argumentation korrekt mit ein paar kleinen Ausnahmen:

1. Haftet er für versteckte Mängel. Wenn er dir also bereits beim Kauf gesagt hätte das Fahrwerk ist bereits ausgeschlagen bla bla bla und das ganze steht im Vertrag wäre er aus dem Schneider (was jetzt hier sicher nicht zutrifft)

2. Haftet er nicht unbedigt für Mängel die auf normalen laufleistungsüblichen Verschleiß zurück zu führen ist soll heißen:

Wenn das Auto z.B. schon über 120000 auf dem Buckel hat ist es sicher schwer einen Ausgeschlagenen Querlenker zu monieren oder z.B plötzlich Festzustellen das die Bremsen total runter sind

Zusammenfassend also:

Kühlwasserverlust solltest sehr gute Chancen haben!

Querlenker sehe ich eher schwarz !

Zitat:

 

Wie sieht es aus Eurer Sicht dabei rechtlich aus?

Muss der Händler zu hundert Prozent für die Beseitigung der beiden Mängel aufkommen, sodass an mir keine Kosten hängen bleiben oder hat er eine Chance sich irgendwie aus der Verantwortung zu stehlen?

Für Eure Meinung bin ich Euch dankbar!

Du hast in den ersten 12 Monaten Sachmängelhaftung. In den ersten 6 geht die Rechtssprechung davon aus, dass der Mangel (welcher auch immer) schon beim Kauf bestanden hat. Hier hat der VERKÄUFER die Beweislast dass es nicht so war.

In den restlichen 6 Monaten kehrt sich nur die Beweislast um. Dann greift aber eine eventuelle Garantie auf Baugruppen.

Klopf mal beim übergeordneten Audizentrum an, hat bei mir Wunder gewirkt! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles

Zitat:

 

Wie sieht es aus Eurer Sicht dabei rechtlich aus?

Muss der Händler zu hundert Prozent für die Beseitigung der beiden Mängel aufkommen, sodass an mir keine Kosten hängen bleiben oder hat er eine Chance sich irgendwie aus der Verantwortung zu stehlen?

Für Eure Meinung bin ich Euch dankbar!

Du hast in den ersten 12 Monaten Sachmängelhaftung. In den ersten 6 geht die Rechtssprechung davon aus, dass der Mangel (welcher auch immer) schon beim Kauf bestanden hat. Hier hat der VERKÄUFER die Beweislast dass es nicht so war.

In den restlichen 6 Monaten kehrt sich nur die Beweislast um. Dann greift aber eine eventuelle Garantie auf Baugruppen.

Klopf mal beim übergeordneten Audizentrum an, hat bei mir Wunder gewirkt! ;-)

Hallo,

hatte vor kurzem die fast gleiche Fragestellung bzgl der Garantie und Gewährleistung durch den Händler.

Bei meinem Dicken muckt der Fahrersitz

1. an der Führungsschiene, was beim Beschleunigen und Abbremsen oft ein Knacken hervorruft

2. an der Lordosenstütze, die ebenfalls immer öfter knackt.

 

Des weiteren quitscht der Heizungslüfter, je länger er in Betrieb ist (so auf Stufe 3-4) und der Schiebedachschalter hat auch einen kleinen Wackler.

 

Werde diese Woche noch zum :) fahren und schauen was er jetzt sagt.

Letzte Woche meinte er noch, dass ich mich an den Materialkosten aufgrund der Gebrauchwagengarantie beteiligen muss.

 

mfg

Quattrotramer

Zitat:

Original geschrieben von quattrotramer

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles

 

Du hast in den ersten 12 Monaten Sachmängelhaftung. In den ersten 6 geht die Rechtssprechung davon aus, dass der Mangel (welcher auch immer) schon beim Kauf bestanden hat. Hier hat der VERKÄUFER die Beweislast dass es nicht so war.

In den restlichen 6 Monaten kehrt sich nur die Beweislast um. Dann greift aber eine eventuelle Garantie auf Baugruppen.

Klopf mal beim übergeordneten Audizentrum an, hat bei mir Wunder gewirkt! ;-)

Hallo,

hatte vor kurzem die fast gleiche Fragestellung bzgl der Garantie und Gewährleistung durch den Händler.

Bei meinem Dicken muckt der Fahrersitz

1. an der Führungsschiene, was beim Beschleunigen und Abbremsen oft ein Knacken hervorruft

2. an der Lordosenstütze, die ebenfalls immer öfter knackt.

 

Des weiteren quitscht der Heizungslüfter, je länger er in Betrieb ist (so auf Stufe 3-4) und der Schiebedachschalter hat auch einen kleinen Wackler.

 

Werde diese Woche noch zum :) fahren und schauen was er jetzt sagt.

Letzte Woche meinte er noch, dass ich mich an den Materialkosten aufgrund der Gebrauchwagengarantie beteiligen muss.

 

mfg

Quattrotramer

Das meinte meiner auch. Der Hinweis von Porsche Österreich und mir mit der Sachmängelhaftung hat gereicht.

Hab jetzt ein niegelnagelneues KI und einen neuen Scheinwerfer. Ohne Kostenbeteiligung.

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