Heizöl / Strafe?
Ich glaub ich kenn da jemand der fährt mit Heizöl, wie hoch ist da denn die Strafe, bzw wie erkennen das die Bullen überhaupt?
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61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Sebstverständlich ist der AUTOTANK gemeint, mit Heizöl zu heizen ist noch erlaubt. Wiso sollte dann der Inhalt deines Heizöltank (an dem die Ölhezung hängt) mit Mineralölsteuer nachversteuert werden.
Allerdings ist Steuerhinterzeihung eine Straftat. u der Nachversteuerung kann noch eine Geldstrafe kommen.
Hier ein Interressanter Beitrag! Es kann sehr wohl dein Heizöltank im Haus versteuert werden! Oder noch besser du bekommst gar kein Heizöl mehr!
http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20010918/b_5.phtmlDer Beitrag ist zwar schon aus 2001 aber die Strafen hierfür werden sicher nicht weniger geworden sein!
Das der Inhalt des Heizöltanks im/am Haus im Falle eines Nachweises der mißbräuchlichen Nutzung als Kraftstoff nachversteuert werden muß, ist eigentlich mehr als logisch, wenn der Besitzer nicht nachweisen kann, daß er den im Vergleich zur Füllung fehlenden Inhalt zu Heizzwecken verwendet hat.
Nunja,
soweit ich unser rechtssystem verstehe muss immernoch die Straftat nachgewisen werden, nicht die Unschuld.
Demnach dürfte diese Praxis keinen Bestand haben.
Anders sieht es aus wenn garkeine Ölheizung vorhanden ist,...
Wobei ich nicht glaube dass in diesem Fall eine Hausdurchsuchung vorgenommen wird.
Hier noch etwas aus einen anderen Forum.
Ich fragte einen Zöllner, was mich denn erwartet hätte, wenn mein Tankinhalt rosa gewesen wäre. Er sagte sinngemäß: "Anzeige wegen Steuerhinterziehung, Geldstrafe und den gesamten bisher verbrauchten Sprit nachversteuern. Also wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie früher Diesel getankt haben (alte Tankquittungen etc.), gehen wir davon aus, dass Sie immer mit Heizöl gefahren wären."
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Nunja,
soweit ich unser rechtssystem verstehe muss immernoch die Straftat nachgewisen werden, nicht die Unschuld.
Die Straftat wurde ja in diesem Fall bereits nachgewiesen, als man Heizöl im Tank des Kraftfahrzeuges fand. Das sich der Straftäter, sofern er über eine eigene Ölheizung verfügt, auch aus dem eigenen Kellertank versorgt hat, liegt dabei auf der Hand.
aber mit dem versteuern des gesamten treibstoff über den zulassungszeitraum dürfte so nicht gemacht werden. zwar kann der zoll tankquittungen verlangen, aber wenn du keine hast, müßte der zoll dann nachweisen, das du heizöl und nicht diesel getankt hast.
Country, leider bist Du da auf dem Holzweg.
Wenn festgestellt wurde, dass Du Heizöl in KFZ gehabt hast und das ist für den Zoll kein großes Problem, dann musst Du beweisen, dass Du nicht permanent damit gefahren bist.
Beweislastumkehr wird soetwas genannt!
Sonst schätzt der Zoll und das ist a.) sehr teuer und b.) Steuerhinterziehung gleich ob früher die Mineralölsteuer oder heute die Energiesteuer.
Zitat:
Original geschrieben von country
aber mit dem versteuern des gesamten treibstoff über den zulassungszeitraum dürfte so nicht gemacht werden. zwar kann der zoll tankquittungen verlangen, aber wenn du keine hast, müßte der zoll dann nachweisen, das du heizöl und nicht diesel getankt hast.
Den Nachweis, das Heizöl und anstatt Diesel getankt wurde, hat der Zoll zu diesem Zeitpunkt durch die Tankprobe doch bereits erbracht. Wenn der Täter dann keine Tankquittungen vorweisen kann, dann hat er folglich auch keine Entlastungsbeweise die belegen könnten, daß über den Zulassungszeitraum jemals Dieselkraftstoff getankt wurde.
aber so rein theoretisch ist auch kein beweis da, daß ich permanent mit heizöl gefahren bin.
dies kann weder der zoll beweisen, noch ich kann mich entlasten, wenn ich keine quittungen habe.
somit aus mangel an beweisen nicht durchführbar, oder?
beweislastumkehr wäre meiner meinung nach das: die entdecken heizöl im tank, ich kann beweisen, das es keines ist.
rein theoretisch könnte, wenn ich jemand ermordet habe mir die polizei andere morde anhängen, wenn ich dafür kein alibi habe. ist aber in der realität nicht so.
Ich denke die Strafe kann man nicht generell sagen.
Wird jemand mit 50 Liter Heizöl im Auto erwischt, der selber kein Öl Zuhause hat und auch sonst noch nie negativ im Bezug auf Steuerhinterziehung... aufgefallen ist, so wird es eine Strafe geben und eine Nachzahlung auf diese 50 Liter.
Wenn aber einer mehrere Fahrzeuge/ Maschinen, gerade Baumaschinen mit Heizöl betreibt und festgestellt wird, dass entsprechende Tankanlagen, Tanks vorhanden sind, die mit der Heizung nichts zu tun haben, oder derjenige sogar keine Ölheizung hat und trotzdem regelmäßig Öl kauft, wird es mit einer Steuernachzahlung auf die gefundene Menge nicht getan sein.
Zitat:
Original geschrieben von country
beweislastumkehr wäre meiner meinung nach das: die entdecken heizöl im tank, ich kann beweisen, das es keines ist.
Nein, in dem Falle heißt Beweislastumkehr, dass Du beweisen musst, dass Du noch nie mit Heizöl gefahren bist, denn der Farbstoff lässt sich ja auch noch viel später nachweisen. Das kannst Du niemals beweisen dann, dass da noch nie Heizöl im Tank war. Schuldig.
Wer mit Heizöl fährt macht sich extrem strafbar.
Bei Steuerhinterziehung kennt Vater Staat absolut kein pardon!
Lieber auf Erdgas umrüsten und dann zuhause auftanken und dann nachversteuern. Autoblöd
...und mit ner Fahradpumpe das Hausgas in den Tank pumpen...
Müllthread :-(
Zitat:
Original geschrieben von A8Dirk
Müllthread :-(
Das stimmt!
Bin auch leicht irritiert ob des Themas, das immer wieder mal gerne aufgekocht wird.
Nur, Gegensatz zum Eintopf, wird es nicht Schmackhafter.
Ist übrigens auch kein `Alternativer Kraftstoff´, gehört im Prinzip hier nirgends hin.
Ich würde auf keinen Fall empfehlen Heizöl zu fahren. Moderne Dieselmotoren sind dafür absulut ungeeignet. Und wenn Du Pech hast, und dass ist sehr wahrscheinlich, geht Deine ESP dabei drauf...
Anders ist das mit alten Vor- und Wirbelkammerdieseln. Allerdings auch hier ist der hohe Schwefelanteil in Heizöl ein Problem.