Heckscheibe geplatzt ? - Spannung ? / Mutwillige Sachbeschädigung ?
Hallo,
bin heute nach der Arbeit ins Parkhaus gekommen und hab meine Heckscheibe wie auf dem Bild zu sehen vorgefunden. Riesiges Loch fast komplett von links nach rechts. Es scheint aber keinen äußeren Einfluss zu geben. Jedenfalls lag kein Stein oder ein anderer Gegenstand drinnen und es war auch nichts drinnen was hätte geklaut werden können. Hatte rückwärts eingeparkt mit dem Heck nach außen und es hat quasi den ganzen Tag die Sonne draufgeschaut und durch den Wind heute war es ja recht kühl.
Ist es möglich dass dadurch die Spannung der Scheibe so groß war, dass sie platzt?
Es ist ein BMW E91 320xd. Hatte bisher nie Probleme mit der Heckscheibe bzw mit der klappbaren Scheibe.
Gruß
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 23. April 2015 um 07:13:38 Uhr:
Nicht so ganz richtig... Sorry... 😉Die Vollkasko umschließt automatisch die Teilkasko und diese wiederum beinhaltet die Glasschäden - unabhängig von der Schadensart, denn der Glasschaden unter den Regularien der Teilkaskodeckung ist an kein Verursacherprinzip gebunden. Das heißt, den Glasschaden reguliert die Teilkasko bei meist niedrigerer Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung.
Oh oh ... ich glaube Neo liegt falsch ... und ich korrigiere ihn ... wenn das mal kein Mecker gibt oder peinlich für mich wird.
Richtig ist, dass in der VK die TK beinhaltet ist.
Wird beispielsweise das Navi geklaut und dazu die Scheibe eingeschlagen, wird der komplette Schaden von der TK abgedeckt.
Sticht beispielsweise jemand ein Loch ins Stoffverdeck eines Cabbys, zahlt nur die VK.
Fiktiv: hat jemand ins Verdeck ein Loch gestochen und man meldet zusätzlich noch das Navi als gestohlen, zahlt die TK, da es kein Vandalismus ist sondern ein Diebstahl mit Schaden. ( nein, dies ist kein Aufruf zum Versicherungbetrug!!)
Im aktuellen Fall heißt das, zumindest bei meinen Gesellschaften:
- Scheibe vom bösen Nachbarn zerstört = VK
- Scheibe zerstört wegen Spannungsbruch = TK
- Scheibe zerstört und mitversicherte Teile abhanden gekommen = TK
So ... fallt über mich her.
38 Antworten
Zitat:
@Fischinho schrieb am 22. April 2015 um 23:25:12 Uhr:
Morgen früh gleich erstmal klären ob es Kameras im Parkhaus gibt. Glaube ich aber nicht. Und dann kommt der Fall mit der Suche nach Zeugen im Intranet ans schwarze Brett... Aber bin da nicht sehr zuversichtlich :-(
Das macht nur weiteren Stress! Und deine Versicherung wird versuchen, die private Haftpflicht eines evt Täters in Regress zu nehmen oder du musst dich vielleicht sogar selbst mit der rumplagen!
Zumindest würde die Versicherung versuchen den vermeindlichen Täter in Regress zu nehmen. Dessen Haftpflicht scheidet ja bei mutwilliger Sachbeschädigung von vornherein aus. Wäre aber letztlich nicht Problem des TE, da es zunächst an der eigenen Regulierung nichts ändern würde...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 22. April 2015 um 23:44:16 Uhr:
Zumindest würde die Versicherung versuchen den vermeindlichen Täter in Regress zu nehmen. Dessen Haftpflicht scheidet ja bei mutwilliger Sachbeschädigung von vornherein aus. Wäre aber letztlich nicht Problem des TE, da es zunächst an der eigenen Regulierung nichts ändern würde...
Genau! Wenn er keine hat, dann wird das Problem noch größer!
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Kasko hab ich und Haftpflicht wird bei Vandalismus auch nicht bezahlen. Außerdem muss ein Täter ja erstmal ermittelt werden... Dass ich nicht hochgestuft werde weiß ich, aber die SB kann ich mir dann sparen!
Bei Wandlismus greift nur die Vollkasko.
Bei Dienstahl jedoch die Teilkasko. Dabei werden alle Schäden, die durch den Einbruch beschädigt wurden ersetzt bzw repariert.
Mir wurden mal in unserer Tiefgarage die guten 18 Zoller Somnerreifen gestohlen. Zu diesem Zeitpunkt war das Rolltor defekt und immer offen. Einen besseren Selbstbedienungsladen gibt es quasi nicht. 😁
Nicht so ganz richtig... Sorry... 😉
Die Vollkasko umschließt automatisch die Teilkasko und diese wiederum beinhaltet die Glasschäden - unabhängig von der Schadensart, denn der Glasschaden unter den Regularien der Teilkaskodeckung ist an kein Verursacherprinzip gebunden. Das heißt, den Glasschaden reguliert die Teilkasko bei meist niedrigerer Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung.
Würde sich der Vandalismusschaden hingegen in einem Kratzer- oder Beulenschaden äußern, dann wiederum würde hier nur die Vollkasko greifen, da es ja kein von der Teilkasko gedeckter Glasschaden ist.
Geklaute Felgen zahlt ebenfalls die Teilkasko, werden diese oder das Fahrzeug allerdings bei dem Versuch nur beschädigt und nicht gestohlen, greift wiederum nur die Vollkasko...
Problematisch wird sowas, wenn ein Diebstahl nicht nachgewiesen werden kann. Das Fahrzeug also aufgebrochen wurde, aber nur was aus dem Innenraum gestohlen wurde, was man nicht beweisen kann. Dann stellt der Versicherer auch schon mal gern auf einen VK-Schaden ab, obgleich es ein TK-Schaden gewesen wäre.
Gibt es unten links im Eck auch einen Sprung/Riss?
Find das schon etwas merkwürdig. Vandalismus nachts auf einem leicht zugänglichen Parkplatz ja. Im vorbei gehen mal kurz nen Stein reinwerfen und wieder schnell verschwinden.
Aber tagsüber auf nem Firmenparkplatz...da hat jemand dicke Eier.
Meines Wissens bekommt man die Folierung nur sehr schwer durch. Da muss doch jemand etliche Male reingezimmert haben und den Gegenstand wieder mitgenommen haben.
Zitat:
@burnquist schrieb am 23. April 2015 um 07:49:46 Uhr:
Gibt es unten links im Eck auch einen Sprung/Riss?Find das schon etwas merkwürdig. Vandalismus nachts auf einem leicht zugänglichen Parkplatz ja. Im vorbei gehen mal kurz nen Stein reinwerfen und wieder schnell verschwinden.
Aber tagsüber auf nem Firmenparkplatz...da hat jemand dicke Eier.
Meines Wissens bekommt man die Folierung nur sehr schwer durch. Da muss doch jemand etliche Male reingezimmert haben und den Gegenstand wieder mitgenommen haben.
Auf gar keinen Fall! Diese Verbrecher benutzen z. B. Schläuche mit einer eingelassenen Stahlkugel, die sie quasi wie eine Peitsche auf die Scheibe hauen. In meinem Wohnort wurde ein solcher Ganove geschnappt, der auf diese Art und Weise mehrere Autos aufgebrochen hat. 😠
Manche Leute leisten dem aber auch noch Vortrieb, in dem sie Handtaschen etc. gut sichtbar im Auto liegen lassen! 🙄
Scheibe war vorher unbeschädigt. Also auch kein Riss o.ä. vorhanden.
Der Kofferraum war bis auf ein paar Arbeitshandschuhe leer und die wurden auch liegen gelassen...
Zitat:
@Fischinho schrieb am 22. April 2015 um 22:50:22 Uhr:
Hallo,Riesiges Loch fast komplett von links nach rechts.
Ist es möglich dass dadurch die Spannung der Scheibe so groß war, dass sie platzt?
Gruß
Michael
Ich hatte bisher ein einziges Mal einen Spannungsbruch bei einer Heckscheibe (Passat Variant).
Unter der Fahrt hat es mächtig geknackt und die komplette Scheibe war schlagartig undurchsichtig, ist aber nicht zerbrochen.
Das ist ein komplett anderes Schadensbild als das, was du hier beschreibst.
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 23. April 2015 um 07:13:38 Uhr:
Nicht so ganz richtig... Sorry... 😉Die Vollkasko umschließt automatisch die Teilkasko und diese wiederum beinhaltet die Glasschäden - unabhängig von der Schadensart, denn der Glasschaden unter den Regularien der Teilkaskodeckung ist an kein Verursacherprinzip gebunden. Das heißt, den Glasschaden reguliert die Teilkasko bei meist niedrigerer Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung.
Oh oh ... ich glaube Neo liegt falsch ... und ich korrigiere ihn ... wenn das mal kein Mecker gibt oder peinlich für mich wird.
Richtig ist, dass in der VK die TK beinhaltet ist.
Wird beispielsweise das Navi geklaut und dazu die Scheibe eingeschlagen, wird der komplette Schaden von der TK abgedeckt.
Sticht beispielsweise jemand ein Loch ins Stoffverdeck eines Cabbys, zahlt nur die VK.
Fiktiv: hat jemand ins Verdeck ein Loch gestochen und man meldet zusätzlich noch das Navi als gestohlen, zahlt die TK, da es kein Vandalismus ist sondern ein Diebstahl mit Schaden. ( nein, dies ist kein Aufruf zum Versicherungbetrug!!)
Im aktuellen Fall heißt das, zumindest bei meinen Gesellschaften:
- Scheibe vom bösen Nachbarn zerstört = VK
- Scheibe zerstört wegen Spannungsbruch = TK
- Scheibe zerstört und mitversicherte Teile abhanden gekommen = TK
So ... fallt über mich her.
Nix Mecker, Zimpa... Neo ist durchaus lernfähig und aufgeschlossen. Aber für den Versuch gibt's nen Grünen... 😁 😎 😛
Ich sage hierzu einfach mal JAIN, denn prinzipiell ist das was Du schreibst nicht gänzlich falsch, aber auch nicht ausschließlich richtig... 😉
Meine eigene Aussage muss ich insofern auch präzisieren, da es wohl auch auf die Gesamtumstände ankommt - zum Beispiel ob der Vandalismustäter bekannt ist oder nicht. Ich gebe zu, dass hab ich in der Form auch noch nicht gewusst. Einfach weil ich so einen Fall noch nicht hatte. Bin tatsächlich davon ausgegangen, dass die TK erstmal regulieren und sich dann das Geld vom Verursacher zurückholen würde. Im Falle eines Falles also besser "Nix gesehen, nix gehört, keine Ahnung...".. 😉
Vandalismus Schäden am KFZ-Spiegel ersetzt die Teilkasko
Bei der Glasversicherung in der Teilkaskoversicherung einer KFZ-Versicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung. Dies bedeutet, egal durch welches Ereignis, von einer mutwilligen Zerstörung einmal abgesehen, der Schaden eintritt, ist dieser versichert. Wenn Herr L. zum Beispiel versehentlich an seinen Außenspiegel hängen geblieben und dieser dadurch zu Bruch gegangen wäre, hätte er über die Teilkaskoversicherung Versicherungsschutz erhalten. Zwar ersetzt die Teilkaskoversicherung im Normalfall nur das Spiegelglas, doch in den Fällen in denen das Spiegelglas nur mit dem gesamten Spiegel ersetzt werden kann, werden auch die Kosten für den gesamten Spiegel übernommen. Auch im Fall von Täterflucht, also Vandalismus bei denen der Täter nicht ermittelt werden kann, sind Glasschäden über die Teilkaskoversicherung mit abgesichert.
(Quelle: Generali Versicherung)
Wer zahlt dafür?
Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, zerstörte Scheiben – mutwillige Beschädigung von Fahrzeugen ist in vielen deutschen Städten leider keine Seltenheit mehr. Besonders schlimm: vorsätzliche Brandstiftung. Vor allem während der seit Jahren auftretenden Krawalle rund um den ersten Mai werden Pkw in Brand gesetzt, aber auch unabhängig von solchen Ausschreitungen legen Täter immer wieder Feuer. Wer zahlt diesen Irrsinn eigentlich? Der Sprecher des Versicherungsverbandes GDV, Stephan Schweda, sagt: "Die Schäden fallen unter den Passus des Vandalismus der Vollkasko, die zahlt dafür."
Der Versicherungsexperte erklärt: "Wer nur Teilkasko hat, bekommt die Glasbruchschäden ersetzt. Die Teilkasko zahlt auch Schäden durch Brandstiftung, selbst wenn das Auto komplett abbrennt und so zum Totalschaden wird." Konsequenz: Hat das Opfer nur eine Teilkaskoversicherung, wird der Zeitwert eines abgebrannten Autos ersetzt, der eines zertrümmerten Autos aber nicht. Eine Teilkasko ist in der Vollkasko immer automatisch enthalten, abgerechnet wird je nach Schadenart. Wird nach Teilkasko entschädigt, berührt das den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko nicht. Auf den Mehrkosten einer Höherstufung bleiben aber alle Opfer sitzen, die nach Vollkasko abrechnen müssen. Und: Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist in beiden Konstellationen fällig.
(Quelle: Auto Bild Rechtsexperte)
* * * * *
Was sagt uns das? Wer nur Teilkasko hat, sollte zumindest immer einen vollen Benzinkanister und ein Päckchen Streichhölzrer zur Hand haben... 😎
Aber Psssssst.... 😛