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H-Kennzeichen nach motorumbau gestrichen?!

Themenstarteram 25. Mai 2011 um 20:40

guten abend,

Ich habe über die Wintermonate meinen W116 280SE zu einem 300SD gemacht,

bzw. nicht den 125 sondern 80 PS 5 Zylinder Saugmotor kpl. überholt und eingebaut.

Es hat wirklich kein halter vom Benziner an den Diesel gepasst, habe Stunden an diesem Projekt verbracht,

bin durch halb Deutschland gefahren um teile zu bekommen.. einen Klimakompressorhalter für nen 300D oben stehen nahezu unmöglich..

naja er schnurrt lässt sich mit seinen 4 gängen auf 140 km/h bewegen und ich bin sehr zufrieden.

genau mit dieser überzeugung und dem Optischen 100% zustand dieses umbau´s bin ich zum TÜV und dort gabs die Kelle.,.

" dieser Mortor wurde NIE in der serie W116 verbaut, sprich eintragen geht aber das H-Kennzeichen entfällt"

ist für mich natürlich ein totaler irrsinn,

weil es optisch sowie Technisch 100% ist!

was kann man da machen?

der Tüv Gutachter sagte mir das sich in naher zukunft das Gesetz zu dem Motorenumbau irgendwie ändern soll,

in wiefern genau weis er nicht?

wisst IHR es??

Danke/Gruss Sören

Beste Antwort im Thema

Hi,

auch wenn es OT ist,warum baut man einem Rumpeldiesel statt eines seidig laufenden Benzin Sechszylinders ein?

macht doch irgentwie keinen Sinn?

Gruß Tobias

16 weitere Antworten
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16 Antworten

Und was wundert dich da jetzt??? Das H heißt historisch, bzw. ein historisch erhaltenswertes Fahrzeug.

Wenn jetzt ein anderer Motor von einem anderen Model eingebaut ist, was es Serie nie gab, was ist dann noch historisch? Ist eigentlich logisch, und wurde hier auch schon tausend mal drüber gesprochen.

Zitat:

Original geschrieben von bengs111

Und was wundert dich da jetzt??? Das H heißt historisch, bzw. ein historisch erhaltenswertes Fahrzeug.

Wenn jetzt ein anderer Motor von einem anderen Model eingebaut ist, was es Serie nie gab, was ist dann noch historisch? Ist eigentlich logisch, und wurde hier auch schon tausend mal drüber gesprochen.

ja und schon 1000mal das gegenteil bewiesen! :rolleyes:

sorry aber solchen originalikern wie du anscheinend einer bist kann mans wohl net recht machen. am besten noch das auto mit original 30 jahre alten reifen :rolleyes: zu 100% original!

@topic

geh mal zu einem anderen tüv. und genau deshalb bin ich über mein 07er ziemlich froh.

Original muss es nicht sein, sondern nur zeitgenössisch.

Das ist doch der Sinn vom H-Kennzeichen.

Damit soll etwas so bewahrt werden, wie es früher einmal war.

Etwas HISTORISCHES, und keine Spassbastelei.

Da aber 116er und 123er nicht zu weit auseinander liegen, brauchst du nur einen 116er finden der in den ersten 10 Jahren nach Zulassung einen 300D Motor bekommen hat und dann kannst du nachweisen, dass der Umbau zeitgenössisch ist und dann sollte das auch mit de TÜV klappen.

Die Idee einen anderen TÜV auf zu suchen ist aber auch nicht verkehrt.

Hi,

auch wenn es OT ist,warum baut man einem Rumpeldiesel statt eines seidig laufenden Benzin Sechszylinders ein?

macht doch irgentwie keinen Sinn?

Gruß Tobias

am 28. Mai 2011 um 17:03

Die Neufassung des Gutachtens gemäß FZV tritt im Oktober 2011 in Kraft, dann stehen Deine Chancen eventuell besser. Guckstu hier .

Mit heute noch gültiger Auffassung( nicht die kürzlich publizierte, zukünftige) ist das auch H-konform. "...wenn es in den ersten 10Jahren nach EZ möglich gewesen wäre...." gehts doch auch schon.

Ich kenne mich mit der Motorbaureihe nicht aus, aber wenn es zeitlich passt(s.o.) macht das ein anderer TÜV, oder DEKRA oder GTÜ. 

Auch bei den TÜVtlern gibt es eben Originalos;) - da machste nix gegen.

 

Zu den Originalos: ich vermissen die Mantas/Escorts mit 235er Reifen. Die gab es zu meiner Zeit. Ich seh die gar nicht mehr. Nur die serienmässigen. Da ist nicht der Zeitgeist drin!

Schade:(

Zunächst einmal begreife ich nicht, warum man sich nicht vor einem so umfangreichen Umbau informiert.

Dann: In der aktuell noch geltenden Richtlinie heißt es:

Zitat:

Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB

 

Motor

? Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps

anerkannt werden.

Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren

- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der

Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle

- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen

Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),

nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID

(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).

- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte

Motorenbestückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief

einzutragen.

 

? Ausnahmen:

- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser

Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es

sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der

bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher

Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung

positiv zu begutachten.

z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher

Leistung

- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder

mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem

Basis-Motor-Typ)

- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.

? Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten

Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.

Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile

bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden.

? Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:

- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder

- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi-

schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-

Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).

? Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten

abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.

Knackpunkt ist wohl: Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein

Dass eine Erleichterung ab Oktober '11 eintreten soll, wage ich zu bezweifeln, denn in der Nouvelle heißt es:

Zitat:

3.2.3 Motor und Antrieb

3.2.3.1 Motor

  • Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig
  • Motorperipherie: Nur Originalbaugruppen (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische Änderungen mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig
  • […]

@ onkel-howdy:

Deine Anmerkung zu den 30 Jahre alten Reifen ist ja wohl völliger Schwachsinn.

Grüsse vom Originaliker

Norske

Zitat:

Original geschrieben von norske

Zunächst einmal begreife ich nicht, warum man sich nicht vor einem so umfangreichen Umbau informiert.

Dann: In der aktuell noch geltenden Richtlinie heißt es:

Zitat:

Original geschrieben von norske

Zitat:

Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB

 

Motor

? Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps

anerkannt werden.

Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren

- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der

Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle

- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen

Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),

nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID

(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).

- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte

Motorenbestückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief

einzutragen.

 

? Ausnahmen:

- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser

Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es

sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der

bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher

Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung

positiv zu begutachten.

z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher

Leistung

- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder

mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem

Basis-Motor-Typ)

- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.

? Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten

Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.

Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile

bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden.

? Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:

- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder

- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi-

schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-

Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).

? Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten

abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.

Knackpunkt ist wohl: Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein

 

Dass eine Erleichterung ab Oktober '11 eintreten soll, wage ich zu bezweifeln, denn in der Nouvelle heißt es:

Zitat:

Original geschrieben von norske

Zitat:

3.2.3 Motor und Antrieb

3.2.3.1 Motor

  • Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig
  • Motorperipherie: Nur Originalbaugruppen (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische Änderungen mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig
  • […]

@ onkel-howdy:

Deine Anmerkung zu den 30 Jahre alten Reifen ist ja wohl völliger Schwachsinn.

 

Grüsse vom Originaliker

Norske

 

 

 

 

 

Da steht auch was von: Tieferlegungen, z.B. verstellbare Vorderachse beim VW-Käfer sind nicht möglich, drin.

Und gerade diese Achsvariante ist H-zulassungsfähig. Darüber gibt es  einen Zulassungsnachweis beim TÜV. Nicht GTÜ, nicht DEKRA, nicht KÜSS, nein TÜV.

Also, was soll's? Die Geschichte der Oldtimer lebt und die Möglichkeiten werden nur später in einen Beispielkatalog gefasst, der übrigens nicht verbindlich ist. Noch gilt das eigentliche Gesetz mit 'hohen Wiedererkennungswert'. Ob nun Diesel oder Benziner- pillepalle.

Moin,

Sinn - sehe ich zwar nicht... aber muss ich ja auch nicht...

Aber ... Es gab schon immer die Möglichkeit auch zeitgenössische Umbauten legalisiert zu bekommen. Ich kann dir persönlich garantieren - das ziemlich viele116er als Diesel gelaufen sind. Zeitgenössisch wäre ein solcher Umbau durchaus - den Motor gab es ja auch paralell schon.

Das ABER ist hier grundsätzlicher Natur - du musst sowas nachweisen können. Der TÜV (und auch alle anderen Gutachter) können dir helfen, aber sie MÜSSEN dir nicht helfen. Und hier liegt der Hase im Pfeffer - ohne Unterlagen hast du hier kaum Chancen. Helfen können hier möglicherweise die Typclubs - die haben diese Infos möglicherweise noch.

Aber am wichtigsten - bei SOLCHEN Dingen immer ZUERST nach Infos suchen und ZUERST das Gespräch mit dem zuständigen Fachgutachter suchen!

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

sorry aber solchen originalikern wie du anscheinend einer bist kann mans wohl net recht machen. am besten noch das auto mit original 30 jahre alten reifen :rolleyes: zu 100% original!

@topic

geh mal zu einem anderen tüv. und genau deshalb bin ich über mein 07er ziemlich froh.

Sorry das ich dich jetzt für etwas dumm halte, erstens kennst du mich nicht, zweitens brauchst du nur meine Signatur lesen, dann würdest du sehen das ich KEIN originaliker bin. Denn ich habe selber einige Autos mit umgebautem Motor, und fahre mit der 07. Und drittens hab ich mit keinem Wort geschrieben das ein Auto original bleiben muß, sondern nur, wenn man sparen will und ein H Kennzeichen haben muß.

Also erst denken, dann schreiben.

Entschuldigung, dass ich diesen Thread wieder ausgrabe, aber was hier gesagt wurde ist meiner Meinung nach falsch.

Denn es hat den W116 auch offiziell von Mercedes mit dem OM617 Motor gegeben.

(ging in den US-Export)

Quelle: OM617

W116 300SD

Weil ich mit vergleichbaren Gedanken spiele, frage ich mich nun wie es um das H-Kennzeichen gestellt ist beim Thread-Ersteller?

MfG

LogiG15

gelöscht

Zitat:

@LogiG15 schrieb am 8. April 2016 um 01:29:46 Uhr:

Entschuldigung, dass ich diesen Thread wieder ausgrabe, aber was hier gesagt wurde ist meiner Meinung nach falsch.

Denn es hat den W116 auch offiziell von Mercedes mit dem OM617 Motor gegeben.

(ging in den US-Export)

Quelle: OM617

W116 300SD

Weil ich mit vergleichbaren Gedanken spiele, frage ich mich nun wie es um das H-Kennzeichen gestellt ist beim Thread-Ersteller?

MfG

LogiG15

wenn du hier zulassen willst

gelten auch die hiesigen vorschriften

Mofabastler007 hatte aber damals klar und deutlich geschrieben, dass er den SAUG-Diesel eingebaut hat; der ist zwar die Vorlage für den Turbodiesel, mit diesem aber nicht identisch. Und es gab den Sauger nicht im W116. 5 Jahre später dürfte sich das Thema aber wohl erledigt haben - ist der TE wohl hier noch aktiv und kann uns aufklären, wenn wir schon Leichenschändung betreiben? *fg*

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