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Gesetze BezÜglich Handel Mit Gebrauchten Airbags ?????

Themenstarteram 17. August 2006 um 11:34

Hallo,

wer kann mir Auskunft über den Handel von gebrauchten Airbags geben , bezüglich der Gesetzeslage .

Darf eine Werkstatt , diesen nicht an jede Person herausgeben ? Oder nur an Autorisierte Personen ? KFZ MEISTER oder ähnliches ? Ich meine hier keinen Versand !!!

Wer weiß näheres !!!!!

Beste Antwort im Thema
am 18. November 2007 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Hast du mal aufs Datum geschaut?

Ja, warum ?

Mal aufs Datum des Beitrages geschaut ?

Mal das Datum der Novellierung des SprengG. beachtet ?

Mal bemerkt, dass diese Dinge so noch gültig sind ?

Oder hast Du Links zu aktuelleren Infos, wonach das inzwischen nochmals geändert wurde ?

17 weitere Antworten
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17 Antworten

Airbags fallen unter das Sprengstoffgesetz oder wie das heisst. Personen ohne spezielle Ausbildung / Qualifikation haben an diesen Dingern nichts zu wurschteln. Der Handel ist soweit ich weiss verboten und ein Airbag der einmal verbaut war darf nicht in ein anderes Fahrzeug umgebaut werden. Airbags werden auch anhand ihrer Seriennummer auf ein BESTIMMTES Fahrzeug registriert, ein Umbau in ein anderes Automobil kann somit nachvollzogen werden. Gebrauchte Airbags können, besser gesagt DÜRFEN kein zweites Leben in welcher Weise auch immer, sei es als Sylvesterknaller oder als Lebensretter im Auto haben.

Gruß

GT Sport

Hallo...

Neben Arbeiten an Airbagsystemen (zwingend geschultes Personal nötig) müssen auch entsprechende Werkstätten geschultes Personal haben und zertifiziert sein, um Airbags zu verkaufen. Dazu müssen Lagervorschriften eingehalten werden, usw.

Allgemein zum Umgang mit Airbagsystemen:

Grundlage ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

Habt ihr schon mal gelesen was Ebay dazu sagt?

Ich weis ja nicht ob das so Gesetzmässig ist, ist aber auch sehr interessant.

Wichtiger Hinweis für Verkäufer:

 

--------------------------------------------------------------------------------

Hinweis für das Anbieten von Airbags

 

--------------------------------------------------------------------------------

Der Verkauf von Autoteilen mit eingebautem Airbagmodul ist grundsätzlich zulässig. Als Verkäufer müssen Sie aber folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten:

•Die Abgabe und der Transport sind nur in einer bauartzugelassenen Verpackung (Originalverpackung) zulässig.

•Der Käufer muss deutlich auf folgende Punkte hingewiesen werden:

oDie Montage darf ausschließlich durch eine Fachwerkstatt mit geschultem Personal erfolgen.

oDie Lagerung darf nur in einem unbewohnten, kühlen und trockenen Raum und nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und starken elektrischen Verbrauchern oder Sendeanlagen erfolgen.

oIm Falle des Austausches darf das ausgetauschte Teil nur in der bauartzugelassenen Verpackung (Originalverpackung) aufbewahrt und transportiert werden.

Der Verkauf von nicht eingebauten Airbag- oder Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://pages.ebay.de/help/policies/hazardous-materials.html

 

 

Gruss Norbert

am 17. August 2006 um 15:11

Das ist ja mal interessant, also dürfte ich einen Airbag der noch im Lenkrad ist mit samt dem Lenkrad dann verschicken, aber den Airbag alleine nicht oder wie?

So verstehe ich das auch.

Nur darfst du Airbags ja nicht selbst ausbauen und eine VW-werkstatt in dir ja nicht mitgeben.

Aber verkaufen anscheinend doch,sonst würden sie ja nicht angeboten werden.

Auktionen mit Airbags wurden früher von Ebay immer rausgenommen,jetzt ja nicht mehr und ich glaub schon das die sich Rechtlich sehr gut absichern was solche Sachen betrifft.

am 18. November 2007 um 9:12

Das mal bitte dazu lesen:

am 18. November 2007 um 9:25

Und das auch beachten:

Hast du mal aufs Datum geschaut?

am 18. November 2007 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Hast du mal aufs Datum geschaut?

Ja, warum ?

Mal aufs Datum des Beitrages geschaut ?

Mal das Datum der Novellierung des SprengG. beachtet ?

Mal bemerkt, dass diese Dinge so noch gültig sind ?

Oder hast Du Links zu aktuelleren Infos, wonach das inzwischen nochmals geändert wurde ?

Das die Gesetzet aktuell sind weis ich.

Darum gings mir auch nicht, ich wunder mich nur warum du diesen alten Thread rausgekramt hast.

Übrigens wurden hier im Biete Forum auch schon Airbags angeboten, was mich sehr gewundert hat.

Und meine Meinung ist , wer sich ein gebrauchten Airbag kauft ist eh Lebensmüde .

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