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Gebrauchtwagen gekauft, Auslieferung verzögert sich auf ungewisse Zeit - Hilfe !?

BMW 3er E46
Themenstarteram 18. Mai 2015 um 11:46

Hallo ich habe ein folgendes Problem

Ich habe mir am 04.05.2015 einen gebrauchten Bmw E60 Bj ende 2006 gekauft.

Händler wirkte eigentlich sehr seriös.

Nach einer stunden Probefahrt begutachtung bei TÜV Kaufte ich das Auto

und unterschrieb den Kaufvertrag ohne Anzahlung.

Es wurde im kaufvertrag festgehalten das beim Verkauf

TÜV NEu

Service NEu

Prof... Aufbereitung Innen/Aussen

Garantie

Auslierungstermin / Übergabetermin war bzw ist der 19.05.2015

Die zulassungsteile + Tüv Bericht erhalten ich per einschreiben per post für die anmeldung.

Am Freitag den 15.05.2015 War bis jetzt immer noch keine post gekommen.

Ich rufte noch mal bei dem verkäufer an und fragte wie es nun aussieht ob es evtl zu einer verzögerung kommt

Antwort vom Verkäufer: Nein es kommt zu keiner verzögerung.

Zulassung Kfz Brief ist alles da auto wurde gewurde vom Tüv Geholt

Es geht heute alles raus dann ist es morgen bei ihnen. (Autohaus ca 70 km entfernt von mir)

Auf diese aussage habe ich mich nun verlassen und habe mein alten E39 am 16.05.2015 verkauft frühs.

Nun Haben wir ja den 18.05.05 die post war durch heute es war immer noch nix im briefkasten.

Ich rufte wieder im Autohaus und und Sprach mit dem Verkäufer

Und fragte leicht gernervt was nun ist.

Antwort Verkäufer (Achtung) Wir haben folgendes Problem mit dem Pkw der KFZ Brief Zulassung ist noch NICHT DA am 15.05.2015 war noch alles da !!!!!

Angeblich is der Vorbesitzer (1 Hand) im urlaub und nicht zu erreichen seit knapp 3 wochen

Es komm zu Verzögerung aber man weiß nicht wie lang ungefair.....

Mehr wurde mich am Telefon nicht gesagt...

Nun Habe ich ein Problem

Ich habe mir am 18.05- 19.05 2 tage frei genommen...

Ab 20.05 muss ich wieder auf arbeit ohne pkw ist es aber unmöglich auf arbeit zu kommen

da ich um 05.00 uhr dienstbeginn habe

Und Weder Bus/Bahn fährt einen kollegen aus der nähe habe ich auch nicht

Was kann ich tun kann ich mir einen leihwagen nehem und das dem händler in rechnung stellen oder ist das nicht möglich

Bitte um rat vom dem händerl werde ich dumm stehn gelassen sie melden sich wens was neues gibt

Mit Besten dank :)

Beste Antwort im Thema

Alle bisher gegebenen Tipps würde ich mit äußerster Vorsicht genießen.

Einfach ein Auto mieten und vom Kaufpreis abziehen? Wunderbarer Vorschlag, auf den Kosten bleibt er mit einigermaßen hoher Wahrscheinlichkeit sitzen.

Anderes Auto kaufen? Noch besser... Dann hat er am Schluss statt keinem Auto gleich zwei, denn immerhin existiert ein unterschriebener Vertrag auf dessen Erfüllung der Hänlder mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit bestehen wird.

 

Versteht mich nicht falsch, ich finde das Verhalten des Händlers äußerst merkwürdig und nicht gerade vertrauenerweckend. Aber eines niemals vergessen: Wir sind vielleicht Schrauber aber definitiv keine Rechtsanwälte. Also haltet euch doch bitte mit solchen "hilfreichen" Tipps etwas zurück.

49 weitere Antworten
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49 Antworten
am 19. Mai 2015 um 16:14

Zitat:

@S!L3NC3R schrieb am 19. Mai 2015 um 17:17:39 Uhr:

@e4646 Man kann sehr wohl von Verträgen innerhalb von 14Tagen zurücktreten. Das geht sogar beim Notar wenn du ein Haus kaufst zwar kostet das ne gute Gebühr aber geht. Geht auch bei Mietverträgen also täuscht du dich da defintiv.

nein, das tu ich sicherlich nicht. aber interessant zu sehen wie diese ganze internetkauferei allen den verstand vernebelt. ihr denkt alle an das widerrufsrecht. das ist aber, wie ich bereits schrieb, was ganz anderes. probiers doch mal aus. kauf ein auto beim händler und gibs tags darauf zurück mit dem argument: "Man kann sehr wohl von Verträgen innerhalb von 14Tagen zurücktreten".

sicherlich kannst du in jedem vertrag ein rücktrittsrecht einräumen, gesetzlicher normalfall ist das aber nicht. der lautet nämlich pacta sunt servanda

Zitat:

@S!L3NC3R schrieb am 19. Mai 2015 um 17:17:39 Uhr:

@e4646 Man kann sehr wohl von Verträgen innerhalb von 14Tagen zurücktreten. Das geht sogar beim Notar wenn du ein Haus kaufst zwar kostet das ne gute Gebühr aber geht. Geht auch bei Mietverträgen also täuscht du dich da defintiv.

so ist es, selber schon gemacht bei einem fahrradkauf (1800€) beim händler weil er es nicht innerhalb von 10 tagen geschafft hat das rad zu liefern obwohl es max 5 tage lieferzeit hatte.

am 19. Mai 2015 um 16:16

@mike0055

das hat sowas von garnichts mit "Man kann sehr wohl von Verträgen innerhalb von 14Tagen zurücktreten." zu tun...

aber ich mach dann hier schluss.

wenns mal nicht klappt mit der binsenweisheit vergesst mich nicht ;)

*bye*

Zitat:

@e4646 schrieb am 19. Mai 2015 um 18:16:49 Uhr:

@mike0055

das hat sowas von garnichts mit "Man kann sehr wohl von Verträgen innerhalb von 14Tagen zurücktreten." zu tun...

aber ich mach dann hier schluss.

wenns mal nicht klappt mit der binsenweisheit vergesst mich nicht ;)

*bye*

warum nicht? der vertrag war unterschrieben und 600 euro angezahlt.

wo ist der unterschied? klar war der händler angepisst,aber als ich ihm sagte das ich das auch übern anwalt

laufen lassen würde.

und ein händler der nichtmal die ware bezahlen kann die er verkauft,der wird sich wohl kaum auf ein rechtsstreit einlassen wollen.

Unter diesen Umständen würde ich die Finger von dem Wagen lassen und zumindest mal dem

Verkäufer schriftlich mitteilen das Du vom Kaufvertrag abstand nimmst und wenn es nur ist um zu sehen

wie er reagiert!

Dann muss ja mal etwas von Ihm kommen....

@e4646

Mach dir nichts daraus, dass in Foren die Quantität (vulgo Wiederholungen) und nicht die Qualität (vulgo Inhalt) zählt. Aber deine Ausführungen sind dem juristischem Grunde nach korrekt. Es will bloß keiner mehr wahrhaben.

am 20. Mai 2015 um 10:11

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 19. Mai 2015 um 21:56:22 Uhr:

@e4646

Mach dir nichts daraus, dass in Foren die Quantität (vulgo Wiederholungen) und nicht die Qualität (vulgo Inhalt) zählt. Aber deine Ausführungen sind dem juristischem Grunde nach korrekt. Es will bloß keiner mehr wahrhaben.

ist gut,wir wissen es so langsam das du ein Klugs******* bist.... :rolleyes:

Getroffene Hunde bellen. :rolleyes:

Im Übrigen hat es nichts mit Klugscheißen zu tun, wenn man es halt wirklich besser weiß. ;) Und Ignoranz ändert nun einmal an der faktischen Rechtslage nichts. Aber das muss man den "Profis" hier ja nicht näher erläutern. :rolleyes:

am 20. Mai 2015 um 12:54

Ich hatte den ganzen Kram erst in der Berufsschule und man kann erst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn dieser nicht erfüllt wurde / erfüllt werden kann. In diesem Falle wäre es so, dass der vereinbarte Lieferzeitpunkt nicht eingehalten wurde.

Aber pauschal sagen "So ich trete nun zurück, weil wegen Toastbrot, 2 Wochen blabla" kann man eben nicht.

Dieses Zurücktreten kann dann auch ohne Anwalt etc von Statten gehen.

Ich würde dieses Auto nicht mal im Ansatz kaufen. Ich hoffe der TE hat nun die Finger von der Möhre gelassen

am 20. Mai 2015 um 15:03

Zitat:

@Schnellie46 schrieb am 20. Mai 2015 um 14:54:04 Uhr:

Ich hatte den ganzen Kram erst in der Berufsschule und man kann erst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn dieser nicht erfüllt wurde / erfüllt werden kann. In diesem Falle wäre es so, dass der vereinbarte Lieferzeitpunkt nicht eingehalten wurde.

Aber pauschal sagen "So ich trete nun zurück, weil wegen Toastbrot, 2 Wochen blabla" kann man eben nicht.

Dieses Zurücktreten kann dann auch ohne Anwalt etc von Statten gehen.

Ich würde dieses Auto nicht mal im Ansatz kaufen. Ich hoffe der TE hat nun die Finger von der Möhre gelassen

es zaehlen die AGBs die dort stehen und nichts anderes.Und da der Haendler nicht mal eigner des verkauften Fahrzeuges ist,ist der gesamte kaufvertrag doch nichtig.Da gibt es doch nichts zu diskutieren.Der wird mit Sicherheit nicht den rechtlichen Weg gehen.

Ein Kaufvertrag wird nicht allein deshalb nichtig, weil dem Verkäufer der Kaufgegenstand nicht gehört (Trennungs- und Abstraktionsprinzip des deutschen Zivilrechts). Ansonsten würde hierzulande sehr schnell die Wirtschaft und vor allem der Einzelhandel kollabieren.

Und auch etwaige AGB müsste zunächst einmal wirksamer Vertragsbestandteil geworden sein.

Sieh es ruhig wieder als Klugscheißen an. Aber wer inkorrekte Beiträge schreibt, der muss es halt auch erdulden können, dass diese korrigiert werden. ;)

am 20. Mai 2015 um 15:56

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 20. Mai 2015 um 17:43:56 Uhr:

Ein Kaufvertrag wird nicht allein deshalb nichtig, weil dem Verkäufer der Kaufgegenstand nicht gehört (Trennungs- und Abstraktionsprinzip des deutschen Zivilrechts). Ansonsten würde hierzulande sehr schnell die Wirtschaft und vor allem der Einzelhandel kollabieren.

Und auch etwaige AGB müsste zunächst einmal wirksamer Vertragsbestandteil geworden sein.

Sieh es ruhig wieder als Klugscheißen an. Aber wer inkorrekte Beiträge schreibt, der muss es halt auch erdulden können, dass diese korrigiert werden. ;)

du,ob du im Recht bist musst du erstmal beweisen,und selbst wenn,google macht das alles moeglich.Meiner Meinung nach muss man in diesem forum schrauben koennen um ordentlich mitreden zu koennen oder als angesehenes Mitglied respektiert zu werden.Alles andere ist mir absolut unwichtig,zumindest wenn ich hier online bin.Und wenn ich mit Jura mein geld verdienen wuerde,dann wuerde ich mit Sicherheit nicht den ganzen tag in einem Internetforum verbringen,und falls ja dann wuerde ich geld dafuer nehmen andere online zu beraten.

Also koennen wir beide hier nur Tipps geben in denen wir besonders in diesem Milieu nur laien sind,solange kein Diplom an der wand haengt,da kannst du noch soviel mit Fremdwoertern um dich schmeissen. ;)

Was hat dann das Schrauben können damit zu tun, dass hier viele ohne (wirkliche) Ahnung einfach Auskünfte geben? Dann kann man es doch auch gleich sein lassen. ;)

Und warum sollten Juristen hier nicht vertreten sein und ggf. helfen? Die Logik erschließt sich mir nicht.

Weshalb sollte der Diplom an der Wand hängen? Schon mal daran gedacht, dass es Leute gibt, die keinen großen Wert auf Titel legen?

am 20. Mai 2015 um 17:30

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 20. Mai 2015 um 19:17:42 Uhr:

 

Und warum sollten Juristen hier nicht vertreten sein und ggf. helfen? Die Logik erschließt sich mir nicht.

vielleicht weil du dich im Internet befindest,und hier ca. 2.559.720 Mitglieder von heute auf morgen auch mit Fremdwoertern um sich schmeissen koennen und behaupten koennen sich gross in Jura auszukennen.Das bringt alles nix,solange man so einer Person nicht in echt gegenueber steht.

Ich würde im leben nicht eine finanziell und rechtlich riskante Situation versuchen durch Tipps aus einem Schrauberforum zu lösen.Da gibt es Profis für.Du siehst doch das jeder was anderes rät,einschliesslich dir.Nur beharrst du darauf recht zu haben wie alle anderen auch.Das bringt doch alles nix.

Du behauptest keiner hat Ahnung ausser du.Das kannst du aber nicht beweisen und klingt auch Arrogant.Alles keine Zutaten fuer ein Internetforum.

Was irgendwelche Titel angeht,vielleicht legst du keinen Wert darauf,aber die leute denen du Ratschlaege gibst legen einen Wert darauf.

Man erkennt, wenn man es wirklich möchte, wer Ahnung von Jura hat und wer nicht. Da helfen auch keine Titel darüber hinweg. ;)

Was soll hieran riskant sein? Du siehst von mir keine einzige Rechtsberatung. Ich schreibe bewusst abstrakt und generell. Genau deswegen!

Wie soll man bitte beweisen, dass eine x-beliebige Behauptung Stuss ist, bloß weil jeder Laie meint es sei so? Aber schau doch bitte selbst nach:

- AGB-Regelungen findest du in §§ 305 ff. BGB

- für einen Rücktritt vom Vertrag benötigt man einen Rücktrittsgrund; vgl. §§ 323 f. BGB oder eine entsprechenden vertraglichen Vereinbarung

- für einen Widerruf bedarf es eines Widerrufsrechtes; vgl. § 355 BGB

Das kann jeder nachlesen (ein BGB als Taschenbuch kostet keine 10€; online kostenfrei verfügbar), wenn er es denn nur möchte und gewillt ist die rechtlichen Fakten einfach mal hinzunehmen und nicht "was die Mehrheit will, das stimmt dann auch so".

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