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Fzg nach wirtschaftl. Totalschaden selbst repariert - wie mitteilen, dass Fzg repariert wurde?

BMW 3er E36
Themenstarteram 23. Februar 2022 um 21:14

Hallo guten Abend alle zusammen

 

Ich hatte einen wildunfall 31.01.2022 mit meinem e36 der Gutachter war schon da alles aufgenommen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

 

Das auto hab ich jetzt selber Komplett repariert ich bin ein gelernter kfz Mechaniker

Und ich möchte jetzt der Versicherung Bescheid geben das das auto repariert wurde und bald wieder auf der Straße Fahren wird.

Das Fahrzeug war nicht abgemeldet ist weiterhin angemeldet

 

Muss ich da was bestimmtes beachten?

Oder zu einem tüv Prüfer gehen der das begutachtet oder einfach mal neu hu/au machen ?

Falls irgendwann wieder ein Unfall passieren sollte und ich nicht leer ausgehe.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Danke für eure Antworten

 

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16 Antworten

Warum willst du der Versicherung Bescheid geben?

Ist das Auto als Totalschaden abgerechnet worden?

Hast du den Nettobetrag abzgl. Restwert bekommen?

Dann ist es der Versicherung egal.

Ah, jetzt habe ich es verstanden.

Da empfehle ich:

Lass es dir von deinem Gutachter bestätigen für schmales Geld.

Ich hatte auch so einen Fall, abgerechnet als Totalschaden,

14 Tage später wieder einer reingefahren-da bin ich zum gleichen Gutachter-der hat alles wieder schön aufgeschrieben, die Reparatur bestätigt,

Wieder Geld bekommen.

Früher haben den Versicherern mal Bilder und Teilerechnungen gereicht. Wie das heute aussieht muss du erfragen.

Wenn es darum geht was der Wagen JETZT wieder wert ist... Da bleibt dir nur ein Gutachter....

Themenstarteram 24. Februar 2022 um 11:26

Ja Gutachter wo da war hat gesagt es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden

Das Geld von der Versicherung hab ich noch nicht bekommen das dauert auch denke ich noch

 

Das auto hab ich zusammen gebaut hatte noch einiges auf Lager deswegen keine große kosten ca nur 150€

Das kann ich ja nicht nachweisen mit Rechnungen da die teile schon seit Jahren bei mir verstaubt waren

Ok, wenn du denkst das der so wieder was wert ist, wenn es gut gemacht ist wird das wohl auch möglich sein, dann wirst du hier um einen Gutachter zur Neubewertung nicht herum kommen.

Wie umfangreich diese Bewertung sein muss kann dir wohl nur die Versicherung verraten.

Achte dann drauf das das auch so in der Datenbank hinterlegt wird. Komm jetzt nicht auf den Namen. HIS glaub ich. Wichtig wenn du mal die Versicherung wechselst oder bei Fremdschäden.

Themenstarteram 24. Februar 2022 um 12:46

Mir ist es relativ egal ob er jetzt weniger wert ist hab vor den zu verkaufen nur ich will nicht das der Käufer später Probleme hat wenn es ein Unfall geben sollte sonst hab ich auch noch Kopfschmerzen ich möchte sowas vermeiden

Wenn dir das egal ist dann kannst du das ja auch mit dem Käufer besprechen.

Zitat:

@E36_amadeus schrieb am 24. Februar 2022 um 12:26:04 Uhr:

Ja Gutachter wo da war hat gesagt es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden

Es gibt hier nicht sowas wie "salvage title". In den USA kannst du die Kiste dort nicht mehr zulassen.

Daher geht der Schrott nach Litauen und wird hier problemlos verkauft und zugelassen.

Themenstarteram 24. Februar 2022 um 16:28

Okay danke für die Ganzen Antworten jetzt bin ich bisschen schlauer geworden ich rede nochmal mit dekra und dann hat sich die Sache auch denke ich geklärt

 

Mit freundlichen Grüßen

Wieso mit der Dekra? Das muss man mit Versicherungen klären.

Ein Gutachter stellt nur den Zustand und Werte fest die dann an die Versicherung oder dich gehen.

Themenstarteram 24. Februar 2022 um 22:32

Das hört sich logisch an ich ruf dann mal die tage dort an

Wirtschaftlicher Totalschaden ist kein echter Totalschaden, selbstverständlich kann der repariert und verkauft werden. Er muß natürlich ganz normal eine HU bestehen. Möglicherweise sollte man den Prüfer darauf hinweisen das da ein größerer Schaden behoben wurde, dann kann er sich das ansehen und beurteilen ob der so wieder im Straßenverkehr betrieben werden darf...

Beim Verkauf selbstverständlich AUSDRÜCKLICH und möglichst ausführlich auf einen reparierten Unfallschaden hinweisen.

Ich hab ein ähnliches Thema mit meinem alten E36 Coupe durch. Betrag auszahlen lassen, Fahrzeug selbst repariert - schön gemacht und dann weiter gefahren.

1 Jahr später hatte ich einen Hochwasserschaden, bei der Meldung an den Versicherer wurde es dann eklig. Da ich keine Bestätigung der Reparatur hatte, galt das Fahrzeug als "abgeschrieben" - ich hab also kein Geld bekommen trotz Teilkasko.

Hab dann über einen bekannten Gutachter neben dem Schadensgutachten, eine Fahrzeugbewertung durchführen lassen.

Nur so hab ich nach langen Diskussionen nochmal Geld für die Instandsetzung bekommen.

Summa Summarum > Definitiv nochmal bei einem Gutachter vorstellen :)

Darum schrieb ich ja.... Wenn es um den Fahrzeug WERT JETZT nach der Reparatur geht kommt er um einen Gutachter nicht herum... Was die Verkehrssicherheit angeht sollte die HU reichen, das ist ja nun mal ihr Sinn und Zweck...

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