ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein (Besitzstandsregelung)

Führerschein (Besitzstandsregelung)

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 12:16

Moin, ich wollte mich mal schlau machen, welche Fahrzeuge ich heute privat noch fahren darf, nicht gewerblich. War auf einigen Seiten, aber so richtig schlau bin ich nicht wirklich geworden.

C und CE ist klar, wollte ich nicht verlängern, sind verfallen. Aber was ist mit C1E, ist der für mich noch in vollem Umfang gültig?

Nach meinem Verständnis darf ich aufgrund der Besitzstandsregelung max. folgendes noch fahren:

-Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t

-Züge mit einer Gesamtmasse von max. 12000 kg und 4 Achsen.

Korrekt oder falsch?

Führerschein im Anhang.

 

 

Fs
Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2015 um 5:38

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 01:25:21 Uhr:

Gesetze kann man lesen, die muss man sich nicht ausdenken.

Such Dir professionelle Hilfe!

Hat man dir im Sandkasten wieder die Schaufel geklaut oder warum kommt außer substanzlosem Gestänker wieder mal nichts von dir?

Kleiner Tipp, falls du nicht selbst lesen kannst: Es geht gerade um Wohnwagen, nicht um LKW-Anhänger …

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten
am 30. Juli 2015 um 9:02

Zitat:

@hoinzi schrieb am 30. Juli 2015 um 10:38:20 Uhr:

Braucht man dafür nicht schon wieder BE?

Kann man ablasten.

So ein aktueller Doppelachser WoWa liegt bei 1,6 Tonnen Leergewicht. Müssen für gut 350 kg Einbauten raus und dann kannst Du mit einem T-Shirt dort wo mal der Schrank war auch den Urlaub fahren.

Die Socken müssten dann aber mit in den Zugwagen ;)

am 30. Juli 2015 um 9:49

Bei Hundeanhängern sieht man oft Tandemachsen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Juli 2015 um 08:58:27 Uhr:

Das sind alles keine Dreiachser, weil 2 Achsen mit einem Abstand unter 1000 mm als 1 Achse zählen.

nö.

Doppelachsen (die gehen übrigens nach StVZO bis 1,80 m Achsabstand) zählen trotzdem als zwei Achsen.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 30. Juli 2015 um 09:10:06 Uhr:

Heißt das, ich darf mit der popeligen Klasse B einen Anhänger mit 2 Achsen an meinen Volvo hängen, solange die Achsen einen Abstand unter 1m haben (natürlich nur bis 3.5to zulGM Zug blablabla)?

Weder die Anzahl der Achsen noch deren Abstand hat irgendeine Auswirkung auf die benötigte Fahrerlaubnisklasse.

Mit genau einer Ausnahme: CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ? 3)

(wobei da auch wieder nichts davon steht, dass Doppelachsen bis zu einem Meter Achsabstand als Einzelachse zählen. Aber da ist ja halt jedem klar, dass das so gemeint ist....)

am 30. Juli 2015 um 20:54

Es gibt keine "Doppelachsen". Jede Anzahl Achsen unter 1 m Abstand gilt als 1 Achse, das ist nicht "so gemeint", sondern im Gesetz definiert.

am 30. Juli 2015 um 23:25

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Juli 2015 um 22:54:22 Uhr:

Es gibt keine "Doppelachsen". Jede Anzahl Achsen unter 1 m Abstand gilt als 1 Achse, das ist nicht "so gemeint", sondern im Gesetz definiert.

Gesetze kann man lesen, die muss man sich nicht ausdenken.

Such Dir professionelle Hilfe!

 

§34 Abs.4 StVZO unabhängig vom Achsabstand "Doppelachse"

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html

§41 Abs.11 StVZO "zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 Meter"

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html

In der Fahrerlaubnisverordnung mit den Definitionen der Fahrerlaubnisklassen in §6 FEV gibt es keinerlei Bezeichnungen, weil es keinerlei Begrenzungen o.ä. mit Bezug zu den Achsen gibt (Anzahl, Abstände, starr/lenkend, ...).

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Im alten Führerscheinrecht bis 31.12.98 gab es was: zwei Achsen bei einem Achsabstand kleiner 1,0m waren dort als "Tandemachse" definiert und eine Tandemachse galt führerscheinrechtlich als eine Achse.

am 31. Juli 2015 um 5:38

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 01:25:21 Uhr:

Gesetze kann man lesen, die muss man sich nicht ausdenken.

Such Dir professionelle Hilfe!

Hat man dir im Sandkasten wieder die Schaufel geklaut oder warum kommt außer substanzlosem Gestänker wieder mal nichts von dir?

Kleiner Tipp, falls du nicht selbst lesen kannst: Es geht gerade um Wohnwagen, nicht um LKW-Anhänger …

am 31. Juli 2015 um 7:25

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 07:38:24 Uhr:

Kleiner Tipp, falls du nicht selbst lesen kannst: Es geht gerade um Wohnwagen, nicht um LKW-Anhänger …

Und wieder nur die nächste Behauptung.

Liefere doch nicht immer nur Behauptungen, sondern einen Nachweis, dass das was Du als "im Gesetz definiert" aufführst, auch tatsächlich im Gesetz definiert und nicht ausgedacht ist.

Jetzt gerne den Nachweis, dass WoWas außerhalb der Definitionen und Bauvorschriften für Fahrzeuge stehen, verlinke doch mal in die WoWa-StVZO.

Deine gesamte Argumentationskaskade besteht ausschließlich aus Behauptungen, die jede einzelne nichts mit irgendwelchen Vorschriften zu tun haben.

am 31. Juli 2015 um 10:31

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 09:25:12 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 07:38:24 Uhr:

Kleiner Tipp, falls du nicht selbst lesen kannst: Es geht gerade um Wohnwagen, nicht um LKW-Anhänger …

Und wieder nur die nächste Behauptung.

Was ist daran eine Behauptung? Es geht nun mal grad um einen Wohnwagen, auch wenn du das den posts darüber aus irgendwelchen Gründen nicht entnehmen kannst.

am 31. Juli 2015 um 15:18

:D:D:D

am 31. Juli 2015 um 15:43

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 12:31:31 Uhr:

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 09:25:12 Uhr:

 

Und wieder nur die nächste Behauptung.

Was ist daran eine Behauptung? Es geht nun mal grad um einen Wohnwagen, auch wenn du das den posts darüber aus irgendwelchen Gründen nicht entnehmen kannst.

Zumal er das mit dem Wohnwagen selbst in einem seiner Posts erwähnt hat.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 30. Juli 2015 um 11:02:40 Uhr:

Zitat:

@hoinzi schrieb am 30. Juli 2015 um 10:38:20 Uhr:

Braucht man dafür nicht schon wieder BE?

Kann man ablasten.

So ein aktueller Doppelachser WoWa liegt bei 1,6 Tonnen Leergewicht. Müssen für gut 350 kg Einbauten raus und dann kannst Du mit einem T-Shirt dort wo mal der Schrank war auch den Urlaub fahren.

Die Socken müssten dann aber mit in den Zugwagen ;)

am 31. Juli 2015 um 16:39

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 31. Juli 2015 um 17:43:43 Uhr:

Zumal er das mit dem Wohnwagen selbst in einem seiner Posts erwähnt hat.

Na da ist doch der Nächste, der auf birscherls Dummfung rein fällt :D

Im §34 StVZO steht überhaupt nichts mit "LKW", das hat sich birschel auch wieder nur ausgedacht um irgendwie weiter mit seinem Ausgedachten richtig zu bleiben.

Da beginnt das hier besprochene Thema zu Begriffen und Achsabständen mit "Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit Luftreifen ..."

:D:D:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein (Besitzstandsregelung)