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Führerschein (Besitzstandsregelung)

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 12:16

Moin, ich wollte mich mal schlau machen, welche Fahrzeuge ich heute privat noch fahren darf, nicht gewerblich. War auf einigen Seiten, aber so richtig schlau bin ich nicht wirklich geworden.

C und CE ist klar, wollte ich nicht verlängern, sind verfallen. Aber was ist mit C1E, ist der für mich noch in vollem Umfang gültig?

Nach meinem Verständnis darf ich aufgrund der Besitzstandsregelung max. folgendes noch fahren:

-Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t

-Züge mit einer Gesamtmasse von max. 12000 kg und 4 Achsen.

Korrekt oder falsch?

Führerschein im Anhang.

 

 

Fs
Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2015 um 5:38

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 01:25:21 Uhr:

Gesetze kann man lesen, die muss man sich nicht ausdenken.

Such Dir professionelle Hilfe!

Hat man dir im Sandkasten wieder die Schaufel geklaut oder warum kommt außer substanzlosem Gestänker wieder mal nichts von dir?

Kleiner Tipp, falls du nicht selbst lesen kannst: Es geht gerade um Wohnwagen, nicht um LKW-Anhänger …

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Themenstarteram 29. Juli 2015 um 17:52

Gute Frage, gibt es solche Zugfahrzeuge?

7,5 tonner mit 3 Achsen habe ich noch nie gesehen.

Zu hohes Leergewicht und damit kaum noch Nutzlast.

Interessantes Thema.

Hab gerade mal meine Pappe geprüft.

Für C/CE ist klar. Alle 5 Jahre.

Bei mir ist aber C1/C1E auch beschränkt (bis Vollendung 50. Lebensjahr).

@Jubi TDI/GTI

Heißt das, du darfst C1/C1E ohne altersbeschränkung fahren?

am 29. Juli 2015 um 19:01

Es kommt drauf an, wann der C1/C1E gemacht wurde. Der Threadhersteller hat noch vom alten 3er seinen Besitzstand. Ich hab alles außer den D-Scheinen. C/CE ist alle 5 Jahre der Doktor fällig, beim C1/C1E nicht, weil Besitzstand aus dem alten 3er, habe den Schein (Karte) erst letztes Jahr neu bekommen, wegen Eintrag der 95 und Verlängerung des C/CE. Gewerblich (auch nur mal so aushilfsweise) fahren geht aber nur mit der 95 in der letzten Spalte.

Moin,

habe auch frühzeitig auf Karte umschreiben lassen, alt FSKL III von 1971, und neu auch unbegrenzt C1E inkl.

Bedeutet LKW bis 7,5to und Anhänger bis 12to gesamt und bei Anhänger mit Tandemachse (max 1m auseinander) bis 18to, wenn mich nicht alles täuscht (jedenfalls steht da kein Ablaufdatum, auf jeden Fall war es damals so, wenn der FS bis zu dem ........ Datum umgeschrieben wird, dann gab es das volle Programm)

FS Klasse II (C) hatte ich niemals gehabt.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 29. Juli 2015 um 21:37:29 Uhr:

 

Bedeutet LKW bis 7,5to und Anhänger bis 12to gesamt und bei Anhänger mit Tandemachse (max 1m auseinander) bis 18to, wenn mich nicht alles täuscht (jedenfalls steht da kein Ablaufdatum, auf jeden Fall war es damals so, wenn der FS bis zu dem ........ Datum umgeschrieben wird, dann gab es das volle Programm

Das ist so nicht richtig!

Der Bereich >12 to. reicht in die Klasse CE und läuft ohne Medizincheck mit der Vollendung des 50 ten Lebensjahres aus. Das Ablaufdatum steht in der Klasse CE.

am 29. Juli 2015 um 20:35

http://www.bmvi.de/.../besitzstand-und-uebergangsregelungen.html

C1/C1E die vom alten dreier umgschrieben wurden, müssen nicht verlängert werden. Der CE mit Ziffer 79 ( Der für Züge bis 18,5 to) aus dem alten 3er aber wohl, steht so aber auch auf dem Kartenführerschein. Die nach dem Stichtag gemachte C1, C, C1E und CE sind generell nur 5 Jahre gültig. Achtung!! Dies gilt auch für Leute die heute noch mit den alten Scheinen rumfahren, wenn das 50zigste Lebensjahr überschritten ist, muss für Züge bis 18,5tö Gesamtgewicht eine ärztliche Untersuchung gemacht werden, bis 12to Gesamtgewicht nicht.

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 4:40

Zitat:

@exgubblah schrieb am 29. Juli 2015 um 20:41:09 Uhr:

[.....]

@Jubi TDI/GTI

Heißt das, du darfst C1/C1E ohne altersbeschränkung fahren?

Ja, auf Grund der Besitzstandsregelung.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 29. Juli 2015 um 19:52:52 Uhr:

7,5 tonner mit 3 Achsen habe ich noch nie gesehen.

ja, gibt es immer mal wieder vor allem im Geländwagen-Bereich.

Serienmäßig z.B. als Pinzgauer, bis 5t zGM.

Als Umbau z.B. beim G-Modell, dem Defender, sogar für den Sprinter und noch ein paar andere.

In früheren Zeiten aber z.B. auch für die DS.

am 30. Juli 2015 um 6:58

Das sind alles keine Dreiachser, weil 2 Achsen mit einem Abstand unter 1000 mm als 1 Achse zählen. Selbst der Pinzgauer 6x6 hat nur 980 mm Abstand der hinteren Achsen, ist also als 6x6 zulassungsrechtlich zweiachsig.

am 30. Juli 2015 um 7:10

Heißt das, ich darf mit der popeligen Klasse B einen Anhänger mit 2 Achsen an meinen Volvo hängen, solange die Achsen einen Abstand unter 1m haben (natürlich nur bis 3.5to zulGM Zug blablabla)?

am 30. Juli 2015 um 7:16

Ja. Die beiden Achsen sind im Fahrzeugschein als nur 1 Achse eingetragen.

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 8:01

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 30. Juli 2015 um 09:10:06 Uhr:

Heißt das, ich darf mit der popeligen Klasse B einen Anhänger mit 2 Achsen an meinen Volvo hängen, solange die Achsen einen Abstand unter 1m haben (natürlich nur bis 3.5to zulGM Zug blablabla)?

Wäre auch traurig, wenn du mit deinem V70 kein "ordentlichen" Wohnwagen ziehen dürftest. ;)

V70

Braucht man dafür nicht schon wieder BE?

Bin ich froh, dass ich noch die Klasse 3 gemacht habe, da war das alles irgendwie viel einfacher...

am 30. Juli 2015 um 8:50

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 30. Juli 2015 um 09:10:06 Uhr:

Heißt das, ich darf mit der popeligen Klasse B einen Anhänger mit 2 Achsen an meinen Volvo hängen, solange die Achsen einen Abstand unter 1m haben (natürlich nur bis 3.5to zulGM Zug blablabla)?

Theoretisch ja, praktisch wird es nicht ganz einfach werden.

Der V70 hat eine zGM von irgendwo 2.250kg, bleiben für den Anhänger nicht mal 1.300 kg zGM und ein Doppelachser ist da eher selten. Warum auch: wo eine Achse völlig ausreicht, wird nicht so oft eine zweite Achse drunter geschraubt, die nur die Nutzlast von dem Anhänger reduzieren würden.

Irgendwelche exotischen Sonderteile für sehr spezielle Bereiche wird es eventuell geben, aber ohne diese spezielle Nutzung sind die Nachteile doch erheblich.

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