Frage zur (Nicht-)Benutzung von TFL
Hallo Zusammen,
immer wieder fallen mir im Straßenverkehr 2 Arten von Verkehrsteilnehmern auf.
Gattung 1: Fahrzeug verfügt über werkseitiges TFL, dies wurde aber durch den Fahrer offensichtlich im Menü deaktiviert.
Welche rational erklärbaren Gründe gibt es, dass man das TFL absichtlich wieder ausmacht?
Gattung 2: Fahrzeug verfügt ebenfalls über werkseitiges TFL, dieses ist deaktiviert oder abgeschaltet und dafür wurden in die Stoßstange billige ATU-Nachrüst-TFL "fachmännisch" eingebaut.
An der Stelle schüttel ich immer nur sehr verwundert den Kopf.
Übersehe ich irgendwelche logischen Gründe? 😕
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Frage234 schrieb am 17. Juni 2015 um 10:13:29 Uhr:
Ergo sehe ich nicht ein, Benzin oder Wartungskosten darauf zu verschwenden.
Das ist nicht dein ernst, oder? 😰
Den Mehrverbrauch an Sprit darfst du mir gern mal vorrechnen, den das TFL verursacht.
Übrigens: auch deine Bremsen, Reifen, Klima, ... verursachen Wartungskosten. Also bitte ebenfalls nicht benutzen. 🙄
226 Antworten
@dermondeoreiter
Das TFL ist bei mir ab Werk.
Xenonlicht hat automatisch LED TFL.
Die Bastellösungen sollten (wenn sie es nicht eh schon sind) Eintragungspflichtig sein.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 20. Juni 2015 um 13:16:24 Uhr:
@dermondeoreiter
Das TFL ist bei mir ab Werk.
Xenonlicht hat automatisch LED TFL.
Die Bastellösungen sollten (wenn sie es nicht eh schon sind) Eintragungspflichtig sein.
ja gut, die Werkslösungen sehen idR eh besser aus als der Nachrüstkram. Lustigerweise sind bei den Werkslösungen auch Dinge möglich, die nachgerüstet nicht zulässig sind. Die nachgerüsteten in eckigen Gebäuden müssen zB parallel zur Fahrbahn ausgerichtet sein, in einem Winkel dazu ist nicht drin. Die Werks-LED TFL laufen anmutig um die Scheinwerferkontur (Audi usw.)
Eintragungspflichtig finde ich jetzt etwas übertrieben. Die Richtlinien, die erfüllt sein müssen, und deren Kennzeichnungen auf dem Lampenglas gedruckt sein müssen, sind ja nun hinreichend bekannt. Ich habe nur den Eindruck, dass sich die Polizei idR nicht für unzulässige oder unzulässig montierte TFL interessiert.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 20. Juni 2015 um 17:18:51 Uhr:
ja gut, die Werkslösungen sehen idR eh besser aus als der Nachrüstkram. Lustigerweise sind bei den Werkslösungen auch Dinge möglich, die nachgerüstet nicht zulässig sind. Die nachgerüsteten in eckigen Gebäuden müssen zB parallel zur Fahrbahn ausgerichtet sein, in einem Winkel dazu ist nicht drin. Die Werks-LED TFL laufen anmutig um die Scheinwerferkontur (Audi usw.)Zitat:
@wkienzl schrieb am 20. Juni 2015 um 13:16:24 Uhr:
@dermondeoreiter
Das TFL ist bei mir ab Werk.
Xenonlicht hat automatisch LED TFL.
Die Bastellösungen sollten (wenn sie es nicht eh schon sind) Eintragungspflichtig sein.
Eintragungspflichtig finde ich jetzt etwas übertrieben. Die Richtlinien, die erfüllt sein müssen, und deren Kennzeichnungen auf dem Lampenglas gedruckt sein müssen, sind ja nun hinreichend bekannt. Ich habe nur den Eindruck, dass sich die Polizei idR nicht für unzulässige oder unzulässig montierte TFL interessiert.
Genau das regt mich voll auf, entweder outet man sich, indem es gleich Sichtbar ist, das es Nachgerüstet ist, oder man nimmt gleich eine neue Kombi mit Scheinwerfer+ Blinker usw. wo auch TFL eingebaut ist, dann muss ich es aber eintragen lassen -.-
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 20. Juni 2015 um 17:36:49 Uhr:
Genau das regt mich voll auf, entweder outet man sich, indem es gleich Sichtbar ist, das es Nachgerüstet ist, oder man nimmt gleich eine neue Kombi mit Scheinwerfer+ Blinker usw. wo auch TFL eingebaut ist, dann muss ich es aber eintragen lassen -.-
Ich verstehe nicht, was regt dich auf? Outen tun sich z.B. Homosexuelle, in Sachen TFL kann ich nicht ganz folgen. Man sieht doch, dass TFL Funzeln nachgerüstet sind. Es sei denn, sereinmäßige Nebelscheinwerfer werden durch eine Nebel/TFL Kombi ersetzt. Aber was gibt es da zu outen? Geht andere doch ein Sch... an, was sich manche Leute an ihr Auto schrauben. Jeder nach seiner Fasson, oder nicht?
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Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 19. Juni 2015 um 09:42:11 Uhr:
Interessant finde ich bei einigen Fahrzeugen der Oberklasse, dass das Tagfahrlicht auf der Seite ausgeht, wo der Blinker angeht. Das wirkt irgendwie wie ein Defekt.
Bei VW kann das so codiert werden, dass das TFL beim blinken ausgeht.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. Juni 2015 um 08:17:24 Uhr:
Falsch, es dürfen zwei Begrenzungsleuchten pro Seite (also 4 gesamt) montiert sein wenn ein paar in den Scheinwerfern integriert ist.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Juni 2015 um 23:36:56 Uhr:
Also der Satz ist schon mal Blödsinn.
Denn mehr als ein Standlicht (pro Seite) ist nicht erlaubt. Die Dinger werden rechtlich gesehen zu Begrenzungsleuchten.
Falsch, dein Falsch!
Denn was ich gesagt habe ich richtig, nur nicht das, was du gesagt hast.
Nächstes mal bitte besser lesen.
P.S.:
Es bleibt dabei, dass nur ein Parklicht pro Seite zulässig ist! (das ist keine Aussage zu Begrenzungsleuchten!)
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. Juni 2015 um 23:08:21 Uhr:
Falsch, dein Falsch!
Denn was ich gesagt habe ich richtig, nur nicht das, was du gesagt hast.
Nächstes mal bitte besser lesen.P.S.:
Es bleibt dabei, dass nur ein Parklicht pro Seite zulässig ist! (das ist keine Aussage zu Begrenzungsleuchten!)
😕
Dir ist aber schon klar, dass mit der Bezeichnung "Standlicht" die Funktion benannt wird, die mit den Begrenzungsleuchten erzeugt wird?
Begrenzungsleuchten darf man vorn zwei Paar haben, sofern eines im Hauptscheinwerfer integriert ist (§51 Abs.1 Satz 2 StVZO).
Und wenn man Standlicht einschaltet (§17 Abs.2 StVO) oder Begrenzungslicht (§17 Abs.2 oder Abs.3 StVO), dann sind auch ggf. 2 Paar Leuchten vorn.
Bei der Beleuchtung für das stehende Fahrzeug (§17 Abs.4) gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Leuchtmittel. Die Nutzung der Begrenzungsleuchten als Standlicht ist für das geparkte Fahrzeug zulässig. Und wenn vorn auf einer Seite (Parklicht innerhalb geschlossener Ortschaften) oder auf beiden Seiten jeweils 2 Begrenzungsleuchten für das Standlicht leuchten, dann ist das vollkommen zulässig.
Zitat:
Es bleibt dabei, dass nur ein Parklicht pro Seite zulässig ist! (das ist keine Aussage zu Begrenzungsleuchten!)
Ja, ein Parklicht vorn wird aus zwei eingeschalteten Begrenzungsleuchten gebildet. So wie ein Deckenlicht aus drei eingeschalteten Leuchten besteht.
- Licht ist die Funktion,
- Leuchte ist das Gerät, dass die Funktion erzeugt und umgangssprachlich Lampe genannt wird
- Leuchtmittel ist das Teil, was in dem Gerät das Licht "macht" und umgangssprachlich als Birne bezeichnet wird.
Bei diesem Ding ist es mit der Bezeichnung leider nicht ganz einfach. Für ein Bremslicht gibt es eine Bremsleuchte und fertig ist.
Hier hat man mit einer Leuchte ein Begrenzungslicht (Kenntlichmachung der Fahrzeugumrisse beim Fahren), ein Standlicht (Beleuchtung des Fahrzeugs beim Parken) und bei machen Fahrzeugen auch u.U. ein Parklicht (einseitige Beleuchtung des Fahrzeugs beim Parken innerhalb geschlossener Ortschaften), und ein Gerät, was dafür zuständig ist.
Nun kann man einem "Gerät" nicht drei Namen geben, sondern nennt es Begrenzungsleuchte, die zwei, bei manchen Fahrzeugen auch drei Licht-Funktionen erfüllt.
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 17. Juni 2015 um 08:58:33 Uhr:
Hallo Zusammen,immer wieder fallen mir im Straßenverkehr 2 Arten von Verkehrsteilnehmern auf.
Gattung 1: Fahrzeug verfügt über werkseitiges TFL, dies wurde aber durch den Fahrer offensichtlich im Menü deaktiviert.
Welche rational erklärbaren Gründe gibt es, dass man das TFL absichtlich wieder ausmacht?Gattung 2: Fahrzeug verfügt ebenfalls über werkseitiges TFL, dieses ist deaktiviert oder abgeschaltet und dafür wurden in die Stoßstange billige ATU-Nachrüst-TFL "fachmännisch" eingebaut.
An der Stelle schüttel ich immer nur sehr verwundert den Kopf.Übersehe ich irgendwelche logischen Gründe? 😕
Gruß Martin
beide "Gattungen" haben wahrscheinlich die Absicht das originale TFL zu schonen 😉 😁
Mein TFL habe ich auch über das Menü deaktiviert.
Als passionierter Zweiradfahrer ist mir die besondere Erkennbarkeit dieser Verkehrsteilnehmer sehr wichtig und daher halte ich von der Signalaufrüstung von PKW und LKW nichts.
Gruß
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 24. Juni 2015 um 08:53:54 Uhr:
Mein TFL habe ich auch über das Menü deaktiviert.
Als passionierter Zweiradfahrer ist mir die besondere Erkennbarkeit dieser Verkehrsteilnehmer sehr wichtig und daher halte ich von der Signalaufrüstung von PKW und LKW nichts.
Gruß
Du möchtest also der Einzige sein, der nicht gesehen wird? 😉
Das muss aber nicht zwangsläufig eine bessere Erkennbarkeit bedeuten.
Abblendlicht, ganz besonders solches mit Xenon, ist darauf ausgelegt die Fahrbahn auszuleuchten und gerade nicht in den Gegenverkehr zu leuchten.
Tagfahrlicht dagegen soll für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein.
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. Juni 2015 um 09:01:21 Uhr:
Tagfahrlicht dagegen soll für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein.
Genau, TFL ist darauf ausgelegt, bei Tageslicht eine gewisse Blendwirkung zu erreichen, daher muss es bei Fahrten während der Dunkelheit bei Einschalten des Fahrlichtes auch automatisch abgedimmt bzw. abgeschaltet werden. Die zulässigen Helligkeitswerte von TFL sind oberhalb der Hell/Dunkelgrenze normaler Abblendscheinwerfer jedenfalls deutlich höher als bei Abblendlicht. Aufgrund eines relativ großen Abstrahlwinkels des TFL sind Biker im Stadt- und Landstraßenbereich teilweise sogar besser wahrzunehmen, als mit dem allseits so (un-)beliebten Fernlicht bei Tag.
Gruß,
Frank
daraus ergibt sich aber auch die Schlussfolgerung, dass ein Krad mit Abblendlicht zwischen Kraftwagen mit Tagfahrlich eher schlechter zu sehen ist...
(was aber eher ein Argument für die Nachrüstung des Krades mit TFL ist)