Frage zur (Nicht-)Benutzung von TFL
Hallo Zusammen,
immer wieder fallen mir im Straßenverkehr 2 Arten von Verkehrsteilnehmern auf.
Gattung 1: Fahrzeug verfügt über werkseitiges TFL, dies wurde aber durch den Fahrer offensichtlich im Menü deaktiviert.
Welche rational erklärbaren Gründe gibt es, dass man das TFL absichtlich wieder ausmacht?
Gattung 2: Fahrzeug verfügt ebenfalls über werkseitiges TFL, dieses ist deaktiviert oder abgeschaltet und dafür wurden in die Stoßstange billige ATU-Nachrüst-TFL "fachmännisch" eingebaut.
An der Stelle schüttel ich immer nur sehr verwundert den Kopf.
Übersehe ich irgendwelche logischen Gründe? 😕
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Frage234 schrieb am 17. Juni 2015 um 10:13:29 Uhr:
Ergo sehe ich nicht ein, Benzin oder Wartungskosten darauf zu verschwenden.
Das ist nicht dein ernst, oder? 😰
Den Mehrverbrauch an Sprit darfst du mir gern mal vorrechnen, den das TFL verursacht.
Übrigens: auch deine Bremsen, Reifen, Klima, ... verursachen Wartungskosten. Also bitte ebenfalls nicht benutzen. 🙄
226 Antworten
Die Nebelschlussleuchte ist das schlimmste was man beleuchtungstechnisch machen kann. Blendet ohne Ende und leieder so oft gesehen🙁
Meine Nebelscheinwerfer habe ich in 6 Jahren Karriere nur einmal für 5min "gebraucht" meine Nebelschlussleuchte einmal auf ca 10km Strecke BAB bei extremen(!) Regen angeschaltet.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 19. Juni 2015 um 08:19:23 Uhr:
TFL zu dimmen, ist aber nicht erlaubt 😉
Wer sagt das?
Das gedimmte TFL ist dann nichts anderes als das vordere Begrenzungslicht.
Solange keine Beleuchtungspflicht besteht ist's kein Problem.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 19. Juni 2015 um 08:36:29 Uhr:
Wer sagt das?Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 19. Juni 2015 um 08:19:23 Uhr:
TFL zu dimmen, ist aber nicht erlaubt 😉
Zitat:
Elektrische Schaltung
Tagfahrleuchten dürfen nur alleine betrieben werden und auf keinen Fall mit dem Abblendlicht zusammen leuchten!
TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist.
Jedoch können die Tagfahrlichter ausgeschaltet bleiben, während sich das automatische Getriebe in der Stellung »Park« oder »Neutral« befindet, die Feststellbremse angelegt ist oder das Antriebssystem zwar aktiviert ist, aber das Fahrzeug sich noch nicht erstmals in Bewegung gesetzt hat.
Beim adaptiven Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb die Leuchte mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann auch als solches.
Ist das Tagfahrlicht mit den Fahrtrichtungsanzeigern in den Hauptscheinwerfern integriert oder ist der Abstand zwischen den TFL und dem Fahrtrichtungsanzeiger kleiner oder gleich 40 mm, so muss beim Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger die Tagfahrleuchteneinheit auf dieser Seite erlöschen oder die Lichtstärke auf Standlichtniveau vermindert werden.
Ein Nichtbeachten dieser Vorschriften bei der Nachrüstung mit Tagfahrleuchten endet bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung „Erheblicher Mangel“. Eine Plakette wird dann nicht erteilt. Auch im Falle eines Verkehrsunfalls könnte eine nicht vorschriftenkonforme Nachrüstung mit Tagfahrlicht möglicherweise Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Situation haben.
Quelle:
http://www.tuefa-team.de/tagfahrlicht.php(Hoffentlich ist das jetzt nicht noch so eine Blödsinn-Seite 😁)
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Interessant finde ich bei einigen Fahrzeugen der Oberklasse, dass das Tagfahrlicht auf der Seite ausgeht, wo der Blinker angeht. Das wirkt irgendwie wie ein Defekt.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 19. Juni 2015 um 09:42:11 Uhr:
Interessant finde ich bei einigen Fahrzeugen der Oberklasse, dass das Tagfahrlicht auf der Seite ausgeht, wo der Blinker angeht. Das wirkt irgendwie wie ein Defekt.
Das sieht nur wie ein defekt aus, soll aber den Blinker, sofern er überhaupt benutzt wird, in den Blickpunkt richten.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 19. Juni 2015 um 08:51:09 Uhr:
Tagfahrleuchten dürfen nur alleine betrieben werden und auf keinen Fall mit dem Abblendlicht zusammen leuchten!
Wenn das Abblendlicht eingeschalten wird dann wird die Leuchtstärke derLED - TFL auf "Standlichtleuchtstärke" reduziert.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 19. Juni 2015 um 09:56:00 Uhr:
Wenn das Abblendlicht eingeschalten wird dann wird die Leuchtstärke derLED - TFL auf "Standlichtleuchtstärke" reduziert.Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 19. Juni 2015 um 08:51:09 Uhr:
Tagfahrleuchten dürfen nur alleine betrieben werden und auf keinen Fall mit dem Abblendlicht zusammen leuchten!
Eigentlich soll beim Einschalten des Abblendlichtes das TFL ausgeschaltet werden. Es kann aber sein, dass es eine Kombination aus TFL und Standlicht gibt.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 19. Juni 2015 um 10:08:23 Uhr:
Eigentlich soll beim Einschalten des Abblendlichtes das TFL ausgeschaltet werden. Es kann aber sein, dass es eine Kombination aus TFL und Standlicht gibt.Zitat:
@wkienzl schrieb am 19. Juni 2015 um 09:56:00 Uhr:
Wenn das Abblendlicht eingeschalten wird dann wird die Leuchtstärke der LED - TFL auf "Standlichtleuchtstärke" reduziert.
Das LED-TFL hat in diesem Falle 2 Funktionen.
TFL ODER Begrenzungslicht vorne
im Zusammenhangmit dem Abblendlicht
Zitat:
@ttru74 schrieb am 19. Juni 2015 um 09:48:49 Uhr:
Das sieht nur wie ein defekt aus, soll aber den Blinker, sofern er überhaupt benutzt wird, in den Blickpunkt richten.Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 19. Juni 2015 um 09:42:11 Uhr:
Interessant finde ich bei einigen Fahrzeugen der Oberklasse, dass das Tagfahrlicht auf der Seite ausgeht, wo der Blinker angeht. Das wirkt irgendwie wie ein Defekt.
Es sind die kleinen Dinge am Auto, welche manchmal richtig cool aussehen können...Blinker + TFL in einem 😉
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 19. Juni 2015 um 08:51:09 Uhr:
Beim adaptiven Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb die Leuchte mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann auch als solches.
Also der Satz ist schon mal Blödsinn.
Denn mehr als ein Standlicht (pro Seite) ist nicht erlaubt. Die Dinger werden rechtlich gesehen zu Begrenzungsleuchten.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 19. Juni 2015 um 08:51:09 Uhr:
Und was ist mit der grellen Nebel-Rückleuchte? Die Oberlehrer erzählen wohl kein Quatsch, wenn sie meinen, Nebler nur bei dichten Nebel einschalten, ansonsten gibt es Tickets.
Er sprach von den Nebelscheinwerfern. Die darf man tatsächlich zusammen mit dem Standlicht ohne Abblendlicht bei "Schlechten Sichtbedingungen" einsetzen. Dichter Nebel, also genauer Sichtweiten von unter 50m, wie bei der Schlussleuchte braucht es nicht.
Ist dir aufgefallen, das du Nebler nur zusammen mit der Rückleuchte ein/ausschalten kannst? Es macht ja auch Sinn, der Nebel löst sich ja nicht hinter deinem KFZ wieder auf.
Und die Nebelrückleuchten blenden nun mal.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 20. Juni 2015 um 06:57:25 Uhr:
Ist dir aufgefallen, das du Nebler nur zusammen mit der Rückleuchte ein/ausschalten kannst? Es macht ja auch Sinn, der Nebel löst sich ja nicht hinter deinem KFZ wieder auf.Und die Nebelrückleuchten blenden nun mal.
Die NSL hat einen eigenen Schalter kann also unabhängig geschalten werden.
NSW an hat nicht zwingend zur Folge, dass auch die NSL mitleuchtet.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Juni 2015 um 23:36:56 Uhr:
Also der Satz ist schon mal Blödsinn.
Denn mehr als ein Standlicht (pro Seite) ist nicht erlaubt. Die Dinger werden rechtlich gesehen zu Begrenzungsleuchten.
Falsch, es dürfen zwei Begrenzungsleuchten pro Seite (also 4 gesamt) montiert sein wenn ein paar in den Scheinwerfern integriert ist.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 19. Juni 2015 um 09:56:00 Uhr:
...Wenn das Abblendlicht eingeschalten wird dann wird die Leuchtstärke derLED - TFL auf "Standlichtleuchtstärke" reduziert.
Was aber nur das zulässig ist, wenn der Abstand der TFL zur Fahrbahn >30 cm und der Abstand zur Fahrzeugkante <40 cm ist. Die serienmäßigen Standlichter/Begrenzumgsleuchten müssen in diesem Fall deaktiviert werden (Birne raus genügt)...
Die TFL benötigen in diesem Fall neben der ECE R87 RL Kennzeichnung auch die ECE R7 für Standlicht.