Frage zur (Nicht-)Benutzung von TFL
Hallo Zusammen,
immer wieder fallen mir im Straßenverkehr 2 Arten von Verkehrsteilnehmern auf.
Gattung 1: Fahrzeug verfügt über werkseitiges TFL, dies wurde aber durch den Fahrer offensichtlich im Menü deaktiviert.
Welche rational erklärbaren Gründe gibt es, dass man das TFL absichtlich wieder ausmacht?
Gattung 2: Fahrzeug verfügt ebenfalls über werkseitiges TFL, dieses ist deaktiviert oder abgeschaltet und dafür wurden in die Stoßstange billige ATU-Nachrüst-TFL "fachmännisch" eingebaut.
An der Stelle schüttel ich immer nur sehr verwundert den Kopf.
Übersehe ich irgendwelche logischen Gründe? 😕
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Frage234 schrieb am 17. Juni 2015 um 10:13:29 Uhr:
Ergo sehe ich nicht ein, Benzin oder Wartungskosten darauf zu verschwenden.
Das ist nicht dein ernst, oder? 😰
Den Mehrverbrauch an Sprit darfst du mir gern mal vorrechnen, den das TFL verursacht.
Übrigens: auch deine Bremsen, Reifen, Klima, ... verursachen Wartungskosten. Also bitte ebenfalls nicht benutzen. 🙄
226 Antworten
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 18. Juni 2015 um 21:34:17 Uhr:
Auf Seite 4 in der Tabelle steht es: http://www.tuev-sued.de/.../1.1.04-tipp-pkw-beleuchtung-v2.pdfZitat:
@Jupp78 schrieb am 18. Juni 2015 um 20:12:37 Uhr:
Es gibt zwar strenge Auflagen, aber das eine Abschaltbarkeit untersagt ist, ist mir nicht bekannt. Dir?
Deshalb kommt es mir etwas komisch vor, wenn man das Serienmäßige TFL einfach so abschalten kann.
Mein TFL kann ich definitiv über den Bordcomputer deaktivieren. Anleitung gibt es in der BA. Wobei die Typgenehmigumg auch aus 2007 oder so sein dürfte. Ich weiß nicht einmal, ob Fahrzeuge der Baureihe ohne Xenon überhaut ein TFL haben.
Da ist sie Tabelle wohl etwas eindimensional.
Ich habe auch keinerlei Infos, ob das mit dem abschalten irgendwann mal geändert wurde oder damals anders gewesen war.
An einem TFL-Verbot in anderen Ländern kann es ja nicht liegen, sonst dürfte ich mit einem (vorschriftsmäßig) Nachgerüsteten ja gar nicht mehr aus DE raus oder müsste es jedes mal zurück bauen...wäre wohl kontraproduktiv.
TFL-Pflicht???
Nö!
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Wenn keine Beleuchtungspflicht besteht, kann m.M. auch mit Standlicht gefahren werden. Die im Link abgebildete Stellungnahme des BVerkMin ist da eindeutig.
Nur antwortete ich auf den Beitrag "ich fahre bei beginnender Dämmerung oder leichten Regen immer mit Standlicht" und das dürften wohl eher Voraussetzungen für eine Beleuchtungspflicht sein. Zumindest hier in Deutschland, der Beitrag kam aus der Schweiz. Solange der Standlichtfahrer bei diesen Witterungsverhältnissen mit dem 40 Tonner zusammenstößt, weil dessen Fahrer ihn nicht gesehen hat, stört es andere Verkehrsteilnehmer nicht so sehr.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 17. Juni 2015 um 20:32:37 Uhr:
Die Dinger sind keine Nebelleuchten, auch wenn sie vielleicht an der dafür üblichen Stelle sitzen.
Es sind Tagfahrleuchten, die nur einen Zweck haben, den Gegenverkehr mittels Blendung auf sich aufmerksam zu machen.
Eine Nebenleuchte taugt als Tagfahrlicht recht wenig, weil diese optimiert ist, dem Gegenverkehr möglichst wenig Licht entgegen zu werfen und möglichst viel Licht auf die Straße vor einem zu bringen.
Und genau deswegen habe ich die ganzen Oberlehrer nie verstanden, die sich gar fürchterlich aufgeregt hatten, wenn man mit Neblern und Standlicht gefahren ist. Sie wurden schließlich nicht geblendet.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 18. Juni 2015 um 20:52:11 Uhr:
Habe ich und das sind Einzelmeinungen, die nicht mal der Qualität eines Amtsgerichtsurteils entsprechen.Zitat:
klick bitte auf den Link oben bei im Beitrag. Dort steht eindeutig, dass Absatz 2 von Absatz 1 abhängt und dass am Tag mit Standlicht gefahren werden darf.
Ich hätte da ein OLG, sticht ein AG und sind 3 Leute 😉
"Das Fahren mit Standlicht ist dann verboten, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 StVO vorliegen, d.h. wenn eine Beleuchtungspflicht besteht."
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, VM 70, 41)
Das ist nicht nur ein OLG (=Oberlandesgericht), sondern sogar ein Oberstes Landesgericht. Das Gericht ist aber inzwischen aufgelöst - schade, der Name war echt toll.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 18. Juni 2015 um 21:54:45 Uhr:
Ich habe auch keinerlei Infos, ob das mit dem abschalten irgendwann mal geändert wurde oder damals anders gewesen war.
Hat sich nichts geändert, das Abschalten ist eine Kann-Vorgabe.
Zitat:
Sind Tagfahrleuchten eingebaut, so müssen sie automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in
Betrieb ist.Es kann möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeugen ein- und auszuschalten.
Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Quelle ECE-R48
Bei meinem Auto kann ich das serienmäßige TFL abschalten (Schalter nahe Lichtschalter) und finde das gut so.
Damit das drecks TFL nicht so blendet hat ich das auf den kleinsten Leuchtwert eingestellt (via PC) , Beleuchtung die blendet gehört verboten wie in den Zeiten vor dem TFL! Lieder gibt es immer mehr blinde VT die Autos ohne Licht einfach nicht mehr erkennen, das Lichtermeer ist auch nicht unschuldig daran. Moped Fahrer haben jetzt Fernlicht und Neonwesten+Helm am Start , damit sie noch wahrgenommen werden ( wie auf der BAB nur KFZ die schnell unterwegs waren tagsüber Licht an hatten, der Vorteil ist auch passe ). Was kommt als nächstes ? Rundumleuchte auf dem Helm, Blitzlicht ?
Viele Autos mit LED TFL haben einen Kirmesbudencharakter, nachgerüstete sind noch schlimmer.
BTW: Die Cockpitbeleuchtung lässt sich oftmals umprogrammieren , von dauer An, über nur Zeiger an, an bei Beleuchtung etc. pp.
Zitat:
@Scirosto 8V schrieb am 19. Juni 2015 um 03:14:00 Uhr:
Damit das drecks TFL nicht so blendet hat ich das auf den kleinsten Leuchtwert eingestellt (via PC) , Beleuchtung die blendet gehört verboten wie in den Zeiten vor dem TFL!
Mich hat das TFL
meinesFahrzeugs noch nie
geblendet. 🙂
Zitat:
@diezge schrieb am 18. Juni 2015 um 18:40:28 Uhr:
Hallo,Märchen? Das lies mal hier: https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Grüße,
diezge
Aber mal völlig unabhängig davon, ob es nun erlaubt ist oder nicht ... sieht es nicht einfach nur scheiße aus, "nur" die Standlichtfunzeln anzuhaben?
Da investieren McProll und Co. zig Euros in das Tuning ihres Autos - und fahren dann mit einer absolut lächerlich aussehenden Beleuchtung rum.
Scherz und Co. mal beiseite - warum macht man sowas? Wenn es dunkel ist, darf man es nicht - wenn es hell ist, hat es keinen praktischen Nutzen.
Das benutzen von Nebelscheinwerfern finde ich auch überhaupt nicht schlimm, da diese in der Regel auf kurze Distanz auf den Boden gerichtet sind. Nur bei sehr wenigen Modellen blenden sie.
Ich benutze sie(dann zusammen mit Standlicht) nur selten, aber zB manchmal wenn im Sommer bei guten Wetter die Dämmerungsphase sehr lang ist. Dann finde ich es angenehm nur einen kurzen Lichtkegel zu haben und man wird fast genauso gut gesehen wie mit Abblendlicht. Wenn es dunkler wird dann schalte ich um. Aber ist natürlich nur ein Spleen von mir. Denke einfach dass die Nebler auch mal benutzt werden müssen 😁
Zitat:
@pico24229 schrieb am 19. Juni 2015 um 08:08:11 Uhr:
Denke einfach dass die Nebler auch mal benutzt werden müssen 😁
Die Nebelscheinwerfer werden bei mir regelmäßig benutzt. Durch die Leaving-Home-Funktion, wenn ich im Dunkeln das Auto aufschließe, ansonsten noch nie auf den vergangenen 230.000 km mit diesem Fahrzeug. Die Nebelschlussleuchte wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres völlig unbenutzt mit dem Auto zurückgegeben. Ach ja, dieses Jahr war das Auto ja beim TÜV, da wurde sie wohl (das einzige Mal) eingeschaltet...
Zitat:
@dodo32 schrieb am 18. Juni 2015 um 22:28:17 Uhr:
Und genau deswegen habe ich die ganzen Oberlehrer nie verstanden, die sich gar fürchterlich aufgeregt hatten, wenn man mit Neblern und Standlicht gefahren ist. Sie wurden schließlich nicht geblendet.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 17. Juni 2015 um 20:32:37 Uhr:
Die Dinger sind keine Nebelleuchten, auch wenn sie vielleicht an der dafür üblichen Stelle sitzen.
Es sind Tagfahrleuchten, die nur einen Zweck haben, den Gegenverkehr mittels Blendung auf sich aufmerksam zu machen.
Eine Nebenleuchte taugt als Tagfahrlicht recht wenig, weil diese optimiert ist, dem Gegenverkehr möglichst wenig Licht entgegen zu werfen und möglichst viel Licht auf die Straße vor einem zu bringen.
Und was ist mit der grellen Nebel-Rückleuchte? Die Oberlehrer erzählen wohl kein Quatsch, wenn sie meinen, Nebler nur bei dichten Nebel einschalten, ansonsten gibt es Tickets.
Zitat:
@Scirosto 8V schrieb am 19. Juni 2015 um 03:14:00 Uhr:
Damit das drecks TFL nicht so blendet hat ich das auf den kleinsten Leuchtwert eingestellt (via PC) , Beleuchtung die blendet gehört verboten wie in den Zeiten vor dem TFL!
TFL zu dimmen, ist aber nicht erlaubt 😉