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frage zur kfz steuerbefreiung

Themenstarteram 11. August 2009 um 10:34

hallo .....ich habe da mal eine frage zur steuerbefreiung für schwerbehinderte....

meine freundin mit der ich zusammenlebe ist schwerbehindert (100%) einschl. begleitung...ist es möglich und vor allem legal mein auto auf sie anzumelden um in den genuss der steuerbefreiung zu kommen?? ich wäre für fundierte antworten dankbar da ich natürlich nicht scharf darauf bin anzeigen wegen steuerhinterziehung oder gar betrug zu bekommen

lg john

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2009 um 11:41

Einfaches Beispiel:

Ein Nichtbehinderter wohnt und arbeitet in einer Kleinstadt. Alle Plätze und Einrichtungen, die er regelmäßig aufsucht (Arbeitsplatz, Supermarkt, Arzt, Kino usw.), liegen in einem Umkreis von 3 km um seine Wohnung, so dass er alles bequem zu Fuß erreichen kann.

Ein Gehbehinderter wohnt und arbeitet in der selben Kleinstadt. Anders als sein Kollege ist er aber dummerweise auf ein Fortbewegungsmittel angewiesen --> "Nachteil"

Um sich jeden Donnerstag mit seinem Kollegen in der Stammkneipe zu treffen, muss er daher sein Auto benutzen --> "Mehraufwendung"

Als kleines Trostpflaster kriegt er dafür 50% der KFZ-Steuer erstattet --> "Ausgleich"

Ist doch gar nicht so schwer, oder? Und sicher auch kein Grund, gleich neidisch zu werden :)

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Steuerbefreiung bzw. Ermässigung bekommst Du nur für einen PKW, auch muss er auf den Schwerbehinderten zugelassen sein.

 

Zu finden bei § 3 a Abs. 1 und 2, KraftStG (Kraftfahrtsteuergesetz)

Im Anhang ein Merkblatt dazu:

 

Danke!

Büdde. :D

Hallo Interessengrüppchen

Da schreibt jemand etwas über Nachbesserungsbedarf . Darf er ja auch tun .

Hab selbst mal eine Frage zu den KFZ Steuern .

Und zwar : Um ? Prozent sind die KFZ Steuern seit 1980 z.B. gestiegen ?

Um ? Prozent erhöhte sich der Steuerfreibetrag für eine/en dem/der im

Behindertenausweis ein H (notwendige ständige Begleitung ist nachgewiesen ) , G , aG, RF

eingetragen wurde ?

Noch ne bescheidene Frage : Um ? Prozent veränderten sich die Treibstoffkosten in dieser

Zeit und wie wurden diese Veränderungen staatlicherseits aus-

geglichen ?

Und Versicherungstechnisch : Bei mir z.B. wurde der Kombi zum Transport der behinderungs-

bedingten Hilfsmittel wie Rollstuhl , Sportrollstuhl und dem

Handbike angeschaft .

Bin ich dadurch ein schlechterer Verkehrsteilnehmer geworden

der , da Kombifahrer , statistisch in mehr Verkehrsunfällen

verwickelt ist ?

Das ist ein Grund warum Firmenkombis , bei denen es laut

Statistik häufigere Fahrerwechsel und dadurch mehr Unfälle

gibt höhere Vers.-Prämien bezahlen müssen !

Bis auf ,vielleicht 50 km von ca. 18000 Km pro Jahr , fahre ich mein Auto , ( Steuerbefreiung )

RF hat sich bereits zu Gunsten der Behinderten erledigt !

Bin gespannt auf Eure Antworten . Mit freundlichen Grüßen , Rolli74

 

PS : Mit unseren Probs hat Herr Schäuble nichts zu tun !

Hallo , Ich noch einmal .

Schaut mal :Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert für Kraf

tfahrzeuge, solange die Fahrzeuge für

schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durc

h einen Ausweis im Sinne des Neunten Bu-

ches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Geset

zes über die unentgeltliche Beförderung

Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr m

it orangefarbenem Flächenaufdruck nach-

weisen, dass sie die Voraussetzungen des § 145 Abs.

1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialge-

setzbuch erfüllen. Die Steuerermäßigung wird nicht

gewährt, solange die schwerbehinderte Person

das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 14

5 Abs. 1 Satz 1 des N. . . . . usw.

Und wenn jemand 100% KFZ Steuerbefreiung hat ?

Darf der z.B. nicht den zu öffentlichen Verkehrsmitteln zählenden Fährverkehr über den Rhein unentgeldlich in Anspruch nehmen ?

Z.B. gehört die Seilbahn zur Zugspitze auch dazu .

Unentgeldlicher transport von Behinderten mit Begleitperson zum Gipfel ( wenn der befreiungsschein für die öffentlichen vorliegt .) Steht auf dem Preisschild .

" . . . . der Steuerbefreiung hat muß bezahlen " wurde mir gesagt .

Ist das so Richtig ?

. . .die Satzgestaltung /Trennung usw. kam nicht von mir !

am 8. Februar 2014 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Rolli74

Hallo Interessengrüppchen

 

RF hat sich bereits zu Gunsten der Behinderten erledigt !

Du meinst wohl zu Ungunsten der Behinderten. Wir dürfen ja jetzt auch Euro 17,97 im Quartal zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Du meinst wohl zu Ungunsten der Behinderten. Wir dürfen ja jetzt auch Euro 17,97 im Quartal zahlen.

Dann hast Du noch Glück,

das zahlen wir im Monat. :eek:

am 8. Februar 2014 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von Rolli74

 

PS : Mit unseren Probs hat Herr Schäuble nichts zu tun !

VÖLLIG RICHTIG !!!!!

 

Der Liter Benzin kostete 1980 im Durchschnitt DM 1,16 – das wären heute 0,51 Cent. Heute bezahlt man für einen Liter Benzin durchschnittlich Euro 1,67 – ein Aufschlag von 327 Prozent. Strom, Heizöl, Wasser, Abwasser, Grundsteuer usw. sind im gleichen Maße gestiegen – Ermäßigungen wie Rundfunkgebühren, KFZ-Versicherung, Blindengeld usw. weggefallen oder erheblich reduziert. Das Einkommen der meisten Schwerbehinderten (und vieler Rentner) wurde dagegen keineswegs so erhöht um diese gestiegenen Kosten zu kompensieren. Nicht jeder Mensch mit Handikap ist in der Lage seinen Beruf weiterhin auszuüben oder noch so leistungsfähig, um auf dem Arbeitsmarkt angemessen entlohnt zu werden. „Glück im Unglück“ hat nur, wer beamtet oder im öffentlichen Dienst angestellt ist. Der hat idR weniger finanzielle Probleme und weniger Stress bei der medizinischen Versorgung.

So gesehen ist die Ermäßigung der KFZ – Steuer bzw. deren Wegfall keineswegs ein Privileg sondern ein NACHTEILSAUSGLEICH.

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