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frage zur kfz steuerbefreiung

Themenstarteram 11. August 2009 um 10:34

hallo .....ich habe da mal eine frage zur steuerbefreiung für schwerbehinderte....

meine freundin mit der ich zusammenlebe ist schwerbehindert (100%) einschl. begleitung...ist es möglich und vor allem legal mein auto auf sie anzumelden um in den genuss der steuerbefreiung zu kommen?? ich wäre für fundierte antworten dankbar da ich natürlich nicht scharf darauf bin anzeigen wegen steuerhinterziehung oder gar betrug zu bekommen

lg john

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2009 um 11:41

Einfaches Beispiel:

Ein Nichtbehinderter wohnt und arbeitet in einer Kleinstadt. Alle Plätze und Einrichtungen, die er regelmäßig aufsucht (Arbeitsplatz, Supermarkt, Arzt, Kino usw.), liegen in einem Umkreis von 3 km um seine Wohnung, so dass er alles bequem zu Fuß erreichen kann.

Ein Gehbehinderter wohnt und arbeitet in der selben Kleinstadt. Anders als sein Kollege ist er aber dummerweise auf ein Fortbewegungsmittel angewiesen --> "Nachteil"

Um sich jeden Donnerstag mit seinem Kollegen in der Stammkneipe zu treffen, muss er daher sein Auto benutzen --> "Mehraufwendung"

Als kleines Trostpflaster kriegt er dafür 50% der KFZ-Steuer erstattet --> "Ausgleich"

Ist doch gar nicht so schwer, oder? Und sicher auch kein Grund, gleich neidisch zu werden :)

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Hallo John,

im Projekt www.autoanpassung.de haben wir uns u.a. intensiv mit dem Thema beschäftigt. Hier findest du Antworten auf deine Fragen: http://www.autoanpassung.de/.../steuererleichterungen.html#c291. Ich hoffe, es hilft dir weiter.

Viele Grüße, Zabri

Themenstarteram 11. August 2009 um 10:46

ja danke ...das war schon recht informativ .....ich vergass zu erwähnen das sie selbst durch ihre sehbehinderung keinen führerschein besitzt .....das ist dann mit der versicherung immer so eine sache wenn halter und VN nicht identisch sind ....aber mal sehn .....thx nochmal :)

lg john

Problem ist auch, wenn deine Freundin die Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, darf das Auto dann nur genutzt werden, um sie zu fahren oder um Besorgungen für sie zu erledigen. Für dich darfst du das Auto dann nicht nutzen.

Gruß, Zabri

am 11. August 2009 um 15:34

Das ausschlaggebende Kriterium ist nicht G.d.B.100%, sondern das Merkzeichen AG. Wenn sie dies hat, dann kann der Wagen auf ihren Namen steuerbefreit zugelassen werden, muß dann allerdings auch für sie in Gebrauch sein.

Also z.B. wenn Du mit ihr wohin fährst oder direkte Besorgung in ihrem Auftrag machst (u.ä.). Nicht jedoch bei anderen Fahrten von Dir (Arbeitsfahrt, oder was auch immer).

Zitat:

Original geschrieben von knollennase

.....ich vergass zu erwähnen das sie selbst durch ihre sehbehinderung keinen führerschein besitzt ....

100% durch die Sehbehinderung und das Merkzeichen B, auch ein eventuelles H nutzt Dir in diesem Falle nichts.

Für eine Kfz-Steuerbefreiung muß das Merkzeichen aG, und für eine Steuerermäßigung das G im Ausweis vermerkt sein.

Und wie schon beschrieben darfst Du das Auto nur im Rahmen der Haushaltsführung, oder im Beisein deiner Freundin bewegen.

 

Für andere Fahrten wie alleine in Urlaub, von und zur Arbeitsstelle, alleine um die Häuser ziehen, wäre dann schon Mißbrauch und wird mit Anzeige und Steuernachzahlung geandet.

Die Steuerbehörden verstehen da keinen Spaß.

Themenstarteram 11. August 2009 um 21:57

jaaaa genau das wollte ich wissen .....ich will mich ja nun auch nicht auf kosten anderer bereichern schon gar nicht strafbar machen .....das wär ja auch ne echte sauerei obwohl ich mir gut vorstellen kann das es genug menschen gibt die so verfahren

Habe meinen neuen jetzt auch steuerfrei angemeldet und da hab ich die Dame beim Finanzamt nochmal gelöchert:

Wer im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen Bl, H oder aG (Blinde Hilflose, außergewöhnlich Gehbehinderte) hat, kann auf Antrag von der Kfz-Steuer befreit werden. Ermäßigung von 50 % gibts, wenn im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen GI (gehörlos) oder G (erhebliche Gehbinderung) stehen.

Ich machte das Beispiel: "Was ist, wenn ich mal einen getrunken habe und nicht mehr fahren kann?" Ich muss mich im Fahrzeug befinden und wer fährt, ist völlig egal. Bei Besorgungen für den Behinderten hat man wohl das Problem, dass man es nachweisen muss, denn wieviele nutzen solche Situationen aus. Auch (das war mir nicht bewusst, sehe ich aber ein) darf der Behinderte nur ein Fahrzeug steuerfrei anmelden, denn als ich mein altes noch angemeldet hatte und den neuen anmelden wollte, kam das raus und mir wurde mitgeteilt, dass man halt "nur " ein Fahrzeug steuerfrei besitzen darf.

Problem (so denke ich) ist folgendes: Macht ein Dritter bei "Besorgungsfahrten" einen Unfall, könnte es Stress geben, wenn der Behinderte nicht dabei ist, ODER?

am 12. August 2009 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von POLO-HUNTER

Problem (so denke ich) ist folgendes: Macht ein Dritter bei "Besorgungsfahrten" einen Unfall, könnte es Stress geben, wenn der Behinderte nicht dabei ist, ODER?

Wenn jemand mit meinem Auto einen (selbstverschuldeten) Unfall baut, dann wird's ohne Zweifel Stress geben - und zwar mit mir! ;) Aber den Unfallgegner oder die Versicherung interessiert das nicht die Bohne. Problematisch wird es nur, wenn die Polizei anrückt und in den Papieren den Stempel vom Finanzamt entdeckt. Wenn du dann nicht ne passende Ausrede parat hast, könnte das eine (separate) Untersuchung nach sich ziehen. Mit der Schuldfrage bzgl. des Unfalls hat das aber nix zu tun.

Ist aber alles nur hypothetisch gesprochen, denn wer käme schon auf die Idee, eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu riskieren, nur wegen ein paar lumpiger Euro KFZ-Steuer? ;)

am 13. August 2009 um 9:53

Wieso gibt es für Behinderte mit bestimmten Merkmalen eigentlich eine Steuerbefreiung? Bzw. was rechtfertigt denn diese? Ich mein den Behindertenparkausweis kann ich verstehen und finde ihn super und habe noch nie eine derartige Fläche unzugänglich gemacht, aber Steuern?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wieso gibt es für Behinderte mit bestimmten Merkmalen eigentlich eine Steuerbefreiung? Bzw. was rechtfertigt denn diese? Ich mein den Behindertenparkausweis kann ich verstehen und finde ihn super und habe noch nie eine derartige Fläche unzugänglich gemacht, aber Steuern?

Weil Behinderte im Vergleich zu den "Normalos" benachteiligt sind gibt es den sogenannten Nachteilsausgleich.................das Wort sagt eigentlich alles;)

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachteilsausgleich

am 13. August 2009 um 11:07

Ah ok danke, wahrscheinlich meinst du: "Nach § 126 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) SGB 9 gibt es in Deutschland Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich)."?

Also wenn es um die Erstattung von Geldern für notwendige Umbauten am Fahrzeug geht, würd ich sowas sehr begrüßen, aber KFZ-Steuer??? Sorry erschließt sich mir irgendwie nicht.

am 13. August 2009 um 11:41

Einfaches Beispiel:

Ein Nichtbehinderter wohnt und arbeitet in einer Kleinstadt. Alle Plätze und Einrichtungen, die er regelmäßig aufsucht (Arbeitsplatz, Supermarkt, Arzt, Kino usw.), liegen in einem Umkreis von 3 km um seine Wohnung, so dass er alles bequem zu Fuß erreichen kann.

Ein Gehbehinderter wohnt und arbeitet in der selben Kleinstadt. Anders als sein Kollege ist er aber dummerweise auf ein Fortbewegungsmittel angewiesen --> "Nachteil"

Um sich jeden Donnerstag mit seinem Kollegen in der Stammkneipe zu treffen, muss er daher sein Auto benutzen --> "Mehraufwendung"

Als kleines Trostpflaster kriegt er dafür 50% der KFZ-Steuer erstattet --> "Ausgleich"

Ist doch gar nicht so schwer, oder? Und sicher auch kein Grund, gleich neidisch zu werden :)

Ich denke nicht, daß da Neid eine Rolle spielt.. Die Frage nach dem "warum" Steuerbefreiung/ermäßigung habe ich für mich mal so beantwortet: Ich habe das Glück, auf keine großartigen Zusatzausstattungen angewiesen zu sein, abgesehen von der Automatik..

Bin allerdings auch gezwungen, jede Strecke jehnseits 50 Metern mit dem PKW zurückzulegen und dementsprechend auch einen Rollstuhl ins Auto zu verfrachten.

Aus diesem Grunde ist man doch meist gezwungen, einen PKW zu fahren, der ein paar Klassen über dem liegt, welchen ich als Gesunder nehmen könnte.

Und Zuschuß zum PKW? Bei mir Fehlanzeige, da ich nicht mehr im Berufsleben stehe.

Die knapp 200 Euro, die als Nachteilsausgleich gewährt werden, decken bei mir bei weitem nicht die Mehrkosten, die entstehen, da bin ich mit Sicherheit nicht alleine.

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

 

Die knapp 200 Euro, die als Nachteilsausgleich gewährt werden, decken bei mir bei weitem nicht die Mehrkosten, die entstehen, da bin ich mit Sicherheit nicht alleine.

Das sehe ich genau so.

Die geringe Steuerbefreiung können eine, in dem Fall auch meine Behinderung, in keinster Weise auch nur anähernd ausgleichen.

 

Vor etwa 25 Jahren bekam ich als "aG"´ler von der Versicherung noch einen Behinderten-Rabatt von 25%.

Bei "G" wären es noch 12,5% gewesen.

Die Zeiten sind aber schon lange vorbei im Zeichen des Wettbewerbs der Versicherungen.

 

Warum ich aber, als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, einen viel günstigeren B-Tarif in der Versicherung habe, das wiederum erschließt sich mir nicht. :confused:

Denn dadurch bin ich weder ein besserer Mensch, noch ein besserer Autofahrer. :D

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