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Selbständig, 2 Autos und nur ein Parkausweis

Themenstarteram 7. Juli 2012 um 15:25

Hallo Ihr Lieben,

auf meine Frage habe ich noch keine Antwort gefunden. Vielleicht hat jemand von Euch oder einer der Experten eine Idee?

Ein Freund von mir ist selbständig und hat ein Ladenlokal in einer großen Stadt in Deutschland. Er ist schwerbehindert und hat einen SBA mit GdB 80 und Merkzeichen aG. Er hat einen blauen EU Parkausweis. Vor seinem Laden und seiner Wohnung hat er jeweils einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz. So weit alles gut.

Aber, um Waren in seinen Laden zu liefern braucht er einen LKW. Zur privaten Nutzung hat er einen PKW. Die Umrüstung der LKW wurde vom Integrationsamt finanziert. Er hat aber nur einen Parkausweis und muss sich entscheiden, in welchem Auto der liegt. Ist der Ausweis im LKW, steht sein PKw ohne Berechtigung auf seinem Behindertenparkplatz und eifrige Polizisten schreiben ein Strafmandat. Liegt er im PKW, bekommt er ein Srafmandat mit dem LKW. Er legt immer wieder Widerspruch dagegen ein, dem auch stattgegeben wird. Auf die Dauer ist das aber lästig, zeitintensiv und Kräftezehrend.

Habt ihr eine Lösungsidee? Am leichtesten wäre es, einen zweiten Parkausweis auszustellen. Dazu ist die Kommune aber nicht bereit. Für einige Vertreter scheint der Parkausweis ein Privileg und keine dringende Notwendigkeit zu sein.

Welche Wege könnte man gehen, um eine akzeptable Lösung zu finden?

Freue mich auf Antworten.

LG, Zabri

Beste Antwort im Thema
am 10. August 2012 um 20:25

Dem Bekannten des TE wird nicht anderes übrig bleiben als den Ausweis

am Mann zu tragen, wie es der Grossteil derer macht wenn der Schw. Behinderte auch ein Kfz hat, und dieses auch selbst nützt. Wie bei uns. Meine Frau ist 100% und aG, fahren wir in die Stadt zum bummeln muß der Rolli mit. Der passt leider nicht in Ihr Auto ohne grössere Umbauarbeiten. Da nehmen wir den meinigen,der hat genügend Platz.

Und der Ausweis liegt nicht im Auto meiner Frau, sondern in ihrer Handtasche, soviel zum vergessen, bzw liegen lassen im 2. Kfz.

Auch bei uns auf dem Amt gibt es keinen 2ten. a bissele mit denken na goahts leichter, und nicht immer gleich jammern - ich will, muß, brauch, haben will.

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Zitat:

Original geschrieben von Zabri

Dazu ist die Kommune aber nicht bereit.

Welcher Entscheidungsträger stellt sich denn da konkret quer?

Hier hilft eventuell ein persönliches Gespräch mit dem Entscheidungsträger oder dessen Vorgesetzten weiter.

Themenstarteram 7. Juli 2012 um 15:58

Die Idee ist gut, scheint aber noch nicht zum Ziel geführt haben.

LG, Zabri

ein ähnliches Problem habe ich auch aktuell. Mal fahren wir mit meinem Auto ... dann mit dem meiner Frau. Und zack ... jetzt liegt der Ausweis im falschen Auto und ich kann keinen ausgewiesenen Parkplatz benutzen.

Meiner Bitte, noch eine Kopie ausgestellt zu bekommen, kann nicht nachgekommen werden. Auf meine hypotetische Frage: Wenn Ausweis Nr. 1 verloren gegangen wäre ... was dann. Antwort: dann wird dieser für ungültig erklärt und ein neuer ausgestellt.

OK - erstmal hätte man 2 ... aber wenn der ungültige mal geprüft werden würde (sowas soll bei uns vorkommen, um Missbräuche auszuschließen [damit bspw. Angehörige den von bereits Verstorbenen nicht weiter nutzen können]), dann gibts richtig Ärger. Daher ... in der Bürokratie scheint es keinen Ausweg zu geben/geben zu wollen.

Hi,

ich kenne das Problem auch, da ich einen nur mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz vor der Haustür habe. Bleibt mein Auto zuhaus und ich fahre mit Freunden und deren Auto, dann könnten wir theoretisch den Parkausweis nur einmal (zuhaus) nutzen und nicht mehr mit dem Fahrzeug mit dem wir unterwegs sind. Tatsächlich ist es so, dass kein Zweitausweis - auch nicht mit derselben Berechtigungsnummer - ausgestellt werden kann. Aber zu jedem Berechtigungsausweis gehört ein schriftlicher Bescheid des Ordnungsamtes mit den Bedingungen für die Nutzung des Ausweises. Wir haben dann hier vereinbart, dass (hilfsweise) dieser Bescheid gut sichtbar im Fahrzeug zuhaus ausliegt und ich den blauen Parkausweis mitnehmen und nutzen kann. Genau genommen dürfte man mir dann zuhaus ein Knöllchen erteilen, aber das tun die netten Damen und Herren vom Ordnungsamt nicht. Die haben hier sehr viel Verständnis für unsereiner. Natürlich nehme ich eine Fotokopie des Bescheides zum blauen Parkausweis mit - grundsätzlich müßte man auch hier das Original stets mitführen, aber danach fragt niemand.

Also vielleicht mal mit dem zuständigen Ordnungsamt über eine solche Hilfslösung sprechen. Auf gar keinen Fall sollte man auf die Idee kommen vom blauen Schwerbehindertenparkausweis eine Fotokopie zu machen und im Fahrzeug verwenden. Das wäre Urkundenfälschung und kann zum Entzug der Parkberechtigung führen !

Mittlerweile hat der neue EU-Schwerbehindertenparkausweis ja auch ein Lichtbild auf der Rückseite und kann deshalb kaum noch (sinnvoll) kopiert werden. Das ist ja auch der Sinn. Bei den alten dunkelblauen Schwerbehindertenparkausweisen gab es öfter mal Farbkopie. Im Jahr 2010 wurden die alten dunkelbauen Parkausweise übrigens generell ungültig - auch wenn diese meistens zeitlich unbefristet waren.

Achtung auch bei Fahrten in die Niederlande. Dort gibt es zwar auch Schwerbehindertenparkplätze, aber die sind im Gegensatz zu Deutschland gebührenpflichtig und leider auch mit einer relativ kurzen Höchstparkdauer versehen. Letzteres ist z.B. in Enschede so, wo man max. 2 Stunden auf einen Schwerbehindertenparkplatz stehen darf. Das ist für einen Stadtbummel mit dem Rollstuhl doch recht wenig Zeit. Das sogenannte Nachwerfen an der Parkuhr ist in den Niederlanden ebenso wie hier in Deutschland verboten - nur sind bei uns die Schwerbehindertenparkplätze Gott sei Dank noch grundsätzlich gebührenfrei. In den Niederlanden sind Parkverstöße recht teuer und werden ziemlich konsequent mit einer gelbe Parkkralle an einem Vorderrad geahndet. Hat es einen erwischt muss man die Polizei rufen, die dann jemanden schickt, der die Parkkralle nach Zahlung des Verwarnungsgeldes entfernt.

Da ich gerade beim Tema bin. Die Niederländer erkennen den alten grauen Führerschein übrigens nicht mehr an. Das bedeutet dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und man darf dann den Wagen nicht mehr fahren. Das ist zwar gegen EU-Recht, aber das interessiert dort nicht. Ist man allein unterwegs heißt es dann : Fahrzeug stehen lassen und vor riesigen Problemen stehen. Es gab einen Fall einer Dame der das mit dem grauen Führerschein widerfahren ist. Zurück in Deutschland wollte Sie dann einen neuen Führerschein, den maan ihr aber nicht aushändigen durfte, weil eine europäische Behörde ihr den Führerschein entzogen hatte. Es kam zur Klage vor der EU, wo sie Recht bekam - nur auf den Prozess- und Verfahrenskosten von angeblich 3.000 Euro ist sie sitzengeblieben. Wer von den älteren Semetern hier noch einen alten grauen Führerschein hat und Auslandsfahrten plant, der sollte sich besser den EU-weit gültigen neuen Führerschein im Scheckkartenformat zulegen. Die zwischenzeitlichen rosa Führerscheine sind aber auch in den Niederlanden gültig - fragt sich nur bis wann :-)

Andererseits muss man sagen, dass die Ordnungsbehördern und die Polizei in den Niederlanden grundsätzlich sehr hilfsbereit ist. Im beschränkten Halteverbot darf man allerdings wie bei uns bis zu 3 Stunden kostenlos parken - sofern man noch einen solchen Parkplatz findet. Das war ein Tipp von der Stadtpolizei in Enschede :-) In den Niederlanden ist man eigentlich in Parkhäusern besser aufgehoben, sofern die Parkhäuser hoch genug sind.

So - da bin ich mal wieder vom Ursprungsthema recht weit abgewichen.

LG JoJoMS

 

am 10. August 2012 um 20:25

Dem Bekannten des TE wird nicht anderes übrig bleiben als den Ausweis

am Mann zu tragen, wie es der Grossteil derer macht wenn der Schw. Behinderte auch ein Kfz hat, und dieses auch selbst nützt. Wie bei uns. Meine Frau ist 100% und aG, fahren wir in die Stadt zum bummeln muß der Rolli mit. Der passt leider nicht in Ihr Auto ohne grössere Umbauarbeiten. Da nehmen wir den meinigen,der hat genügend Platz.

Und der Ausweis liegt nicht im Auto meiner Frau, sondern in ihrer Handtasche, soviel zum vergessen, bzw liegen lassen im 2. Kfz.

Auch bei uns auf dem Amt gibt es keinen 2ten. a bissele mit denken na goahts leichter, und nicht immer gleich jammern - ich will, muß, brauch, haben will.

Hallo zusammen,

so wie ich das hier lese, bin ich immer wieder erstaunt was einige Leute für Vorstellungen haben. Es geht nicht danach wie viel Fahrzeuge man nutzt soviel blaue Parkausweise MUSS ich dann auch bekommen. Ich verstehe nicht warum ein Ausweis nicht ausreicht. Meine Behörde würde mir auch nicht 4 Ausweise ausstellen, 1 für mein MB Fun, 1 für mein MB Ambiente, 1 für das Motorrad mit Beiwagen und den vierten wenn ich mit Freunden unterwegs bin das wir mit dem Auto auch noch auf ein Behindertenparkplatz parken können.

Es hat den Hintergrund das es pro Person nur ein Ausweis gibt da man ja doch nur mit einem Fahrzeug fahren kann, und das man nicht mit den anderen Ausweis / Fahrzeug wochenlang anderen Verkehrsteilnehmern, die auf den Parkplatz angewiesen sind, den Parkplatz weg nimmt.

Es gibt auch die Option ein Parkplatz vor dem Haus / Laden für kleines Geld von der Stadt(wenn man es vernünftig begründet und nachweisen kann) zu mieten. Ich bezahle auch für mein Parkplatz von der Wohnung und das stolze 10 Euro im Jahr.

Hat den der bekannte vom TE ein zweiten Führerschein??? Was macht er wenn er den Führerschein im anderen Auto vergisst???

MfG

Zitat:

Original geschrieben von gini68

Ich verstehe nicht warum ein Ausweis nicht ausreicht.

Dann solltest Du den Beitrag des TE nochmal gaaanz langsam und genau durchlesen, dann wird es verständlich....

Moin

Habt ihr keine Farbkopierer?

Ich habe 3 Wagen und 3 Ausweise

Seit 2004 noch nie Probleme gehabt warum auch.......

Zitat:

Original geschrieben von OTTO49

Moin

Habt ihr keine Farbkopierer?

Ich habe 3 Wagen und 3 Ausweise

Seit 2004 noch nie Probleme gehabt warum auch.......

URKUNDENFÄLSCHUNG!!! Sorry, aber wenn ich sowas lese geht mir die Hutschnur hoch... Wir haben auch mehrere Autos und nur 1 Parkausweis. Es geht. Wo ist das Problem sich den Ausweis in die Tasche zu stecken?

Ich habe in Düsseldorf auch mal beobachtet was passieren kann bei sowas... Der Ausweis war kopiert und es handelte sich um ein Firmenfahrzeug eines Getränkeherstellers... Der Beamte vom Ordnungsamt hat mir dann mal aufgelistet was der Spaß kostet... Knolle+Abschleppen mit 250€ war noch das kleinste Problem.... Die Strafanzeige wegen Urkundenfälschung schlägt im 4-Stelligen Bereich zu buche... Und das ist auch richtig so. Netter Nebeneffekt ist: Der Ausweisinhaber verliert dauerhaft seine Parkberechtigung!

Ja ne ist klar!

Wenn ich mit meinen Rolli um die Ecke komme werde ich verhaftet.

Ist auch nicht wichtig, ich mache es so und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von OTTO49

Ja ne ist klar!

Wenn ich mit meinen Rolli um die Ecke komme werde ich verhaftet.

Ist auch nicht wichtig, ich mache es so und fertig.

Sicherlich kannst du das machen wie du willst.

Aber wenn du dabei erwischt werden solltest, dann nicht jammern wenn du bestraft wirst.

Du wirst sicherlich nicht gleich verhaftet. Aber eine saftige Geldstafe ist dir dann sicher.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Zitat:

Original geschrieben von OTTO49

Ja ne ist klar!

Wenn ich mit meinen Rolli um die Ecke komme werde ich verhaftet.

Ist auch nicht wichtig, ich mache es so und fertig.

Sicherlich kannst du das machen wie du willst.

Aber wenn du dabei erwischt werden solltest, dann nicht jammern wenn du bestraft wirst.

Du wirst sicherlich nicht gleich verhaftet. Aber eine saftige Geldstafe ist dir dann sicher.

Auch wenn du es nicht wahrhaben willst es ist einfach so das Kopieren und Nutzen der Kopie (PARKAUSWEWIS) eben Urkundenfälschung ist.

Ich brauche nicht jammern, weil es nicht zu sehen ist.

Der Parkausweis ist einlaminiert, ich selber müsste genau schauen welcher der orginale ist.

Desweiteren ist ein Lichtbild auf den Ausweis, wenn er ohne berechtigung genutzt wird mag ich es wohl glauben, das man massiv probleme bekommt.

Ist ja auch egal jeder so wie er meint..........

Zitat:

Original geschrieben von OTTO49

Ich brauche nicht jammern, weil es nicht zu sehen ist.

Der Parkausweis ist einlaminiert, ich selber müsste genau schauen welcher der orginale ist.

Desweiteren ist ein Lichtbild auf den Ausweis, wenn er ohne berechtigung genutzt wird mag ich es wohl glauben, das man massiv probleme bekommt.

Ist ja auch egal jeder so wie er meint..........

Eben !! so wie jeder meint.

Ja du glaubst, das es nicht zu sehen ist.;)

Du bist bislang einfach nicht erwischt worden. Glück gehabt würde ich sagen.

Du glaubst anscheinend die Polizei oder Ordnungsddienst ist blöde und die können bei genauen HINSEHEN nicht erkennen, das es sich um eine Kopie handelt.

Scheinbar haben die noch nicht genau hingeschaut.;)

Du darfst glauben was du willst.

Ebenso darfst du glauben das ich beispielsweise wegen meines Einwandes das ich einen Parkausweis unberechtigt nutze.

Was du glaubst ist mir im übrigen völlig egal.

Allein schon die Tatsache das du hier schreibst du hättest deinen Parkausweis mehrfach kopiert bedarf keinen weiteren Kommentares.

Ich denke mir meinen Teil über soviel Dreistigkeit, die Polizei bzw. Ordnungsdienst hinters Licht zu führen.

Das geht nur solange gut bis du einmal doch erwischt wirst.:p

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