Felgen 8x18

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

Ich wollte mir die Dotz Shuriken White 8x18 .Bereifung will ich mir 235/35 18 drauf machen.Ich hab nen Golf V 1.4 TSI TUI
Kann mir einer sagen ob ich sie drauf kriege ohne was an der Karosserie ändern muss?!?!

Danke schon ma

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von DonEdHartung


Also genauso sind sie nicht, bei mit ist halt die Felge breiter aber wegen der größeren ET gehen sie etwas weiter rein.
Fahren sich aber einwandfrei, wie meine Serienfelgen (7,5 x 18,ET 51, 225/40)

hier ein Bild:

Ja sehen schick aus die felgen...das mit der roten umrahmung finde ich echt klasse😉

Ja das meinte ich ja, du hast die 8,5 breite dafür die 45n und ich die 8 Breite und dann die 42 also kommt da doch eigentlioch das gleiche raus.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


Es wäre was anderes wenn es ein paar cm raus stehen würde, dann wäre das nicht gut...

Hi

was heißt denn genau dann wäre es nicht gut, entweder es passt

formal

nach den gesetzlichen Vorgaben oder es passt eben nicht. Wenn 5cm erlaubt wären und es sind 5,5cm dann passt es eben nicht und wenn 0cm erlaubt sind und es sind 0,5cm dann passt es eben auch nicht. Hier gibt es eigentlich kein "Handeln", wobei gerade §36a STVZO aber schon ein wenig Spielraum zulässt, da der Begriff Laufflächenbreite recht schwammig ist 😉

Mich persönlich ärgert dies ein wenig, ein klare nachvollziehbare Regelung fände ich hier schöner, denn die Lauferei (den Ärger) wenn ein Freund und Helfer der Meinung ist es passt nicht, die habe schließlich ich 😠, auch wenn es eingetragen ist und der eintragende TÜV Prüfer es weiterhin für richtig hält. Daher vermeide ich gerne solche harten Grenzfälle. Keine Ahnung wie relevant das in der Praxis überhaupt ist, ich habe es nie ausprobiert!?

Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


letztendlich sind es gerade mal 5mm, und die lauffläche des reifens ist vollstänig abgedeckt vom Radkasten.

Letzteres bzgl. der Lauffläche ist wichtig und klingt gut. Nach §36a STVZO sollte das passen! Wird daher bestimmt klappen.

Bem.: Ich bin hier aber nicht mehr auf dem Laufenden und kenne auch die aktuellen Auslegungsvorschriften (gerade bei Autos) zu §36a STVZO nicht, denn §36a ganz alleine betrachtet ist eine "Gummiaussage". Wenn man den so liest wie er da steht, dann würde man sagen "Passt schon" 🙂 Nach EG Richtlinie 78/549/EWG würde es übrigens nicht klappen, aber ich meine es reicht wenn §36a STVZO oder 78/549/EWG erfüllt sind. Dein TÜVler wird es schon wissen, ich bin da wie gesagt nicht mehr richtig im Thema. Ach ja ich fahre seit mehr als 25 Jahren Motorrad, da empfiehlt es sich, sich in der STVZO gut auszukennen, daher bin hier etwas belesen. Ich habe mir da vor langer Zeit mal einige Teile aus eigenem Interesse sehr genau angeschaut.

Wird klappen,
Torsten

Servus Torsten.

Danke erst mal für deine ausfürliche antwort (Suuuuuper😉)...

Im grunde genommen hast du ja da recht mit den Grundlinien, stimm ich dir da vollkommen zu.

Aber wie gesagt meine Lauffläche ist abgedeckt, es steht nur wie gesagt ca 5mm die felge raus wenn überhaupt und dazu hab ich noch ein serienfarhwerk verbaut und nichts mit tieferlegung so das ich niemals an den ratkasten / Kotflügel andocken kann.

Naja ich werd morgen oder anfang der nächsten woche mal zum DEKRA fahren, hab gehört von einem kumpel das der gut ist und auch ganz in ordnung😉 und hoffe dann mal das es klappt, wenn nicht dann finde ich es in meinem fall einen witz.

Abwarten und Tee trinken😉

Werd gleich mal kurz ein bild machen von vorne mit dem abstand dann kannst mal selber ein bild davon machen.

Gruß
Marco

So hier mal ein paar bilder von dem abstand.
Schaut mal das mit dem Meterstab an, den hab ich bündig hin gehoben und passt doch eigentlich😉...😁

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Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


So hier mal ein paar bilder von dem abstand.
Schaut mal das mit dem Meterstab an, den hab ich bündig hin gehoben und passt doch eigentlich😉...😁

Schöne Badelatschen! 😁

Zitat:

Original geschrieben von golfunited



Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


So hier mal ein paar bilder von dem abstand.
Schaut mal das mit dem Meterstab an, den hab ich bündig hin gehoben und passt doch eigentlich😉...😁
Schöne Badelatschen! 😁

ich habs gewusst😉...wollte noch was dazu schreiben aber dachte mir jetzt wartest mal ab was kommt😁

Ja ich find sie auch schön....und am samstag ist es soweit😉

Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


Werd gleich mal kurz ein bild machen von vorne mit dem abstand dann kannst mal selber ein bild davon machen.

Hi,

die Lauffläche sieht wie du schon erwähntest abgedeckt aus, insofern sollte es klappen. Ich habe aber null Tuning Erfahrung, weiß insofern nicht wie so etwas in der Praxis gehandhabt wird. Dazu sollten sich also eher die Leute äußern, die sich damit auskennen und in der Richtung etwas machen. Vielleicht gibt es ja auch Prüfer, die schauen sich erst das Gutachten an, finden dort eine Auflage, bei dir war das wenn ich mich recht erinnere K49, stellen fest in der Richtung wurde nichts gemacht, beäugen das Ganze dann etwas kritischer ... Keine Ahnung was da gängige Praxis ist.

www.felge.de

sollte hier eigentlich eine gute Quelle sein, die sollten als Experten eigentlich wissen was sie tun und dort (

http://www.felge.de/technik/infos/tuev-auflagen.php

) findet man:

Zitat:

Die Radabdeckung muß gewährleistet sein Der TÜV achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche (siehe Definition) im Bereich der Linie A abgedeckt ist (siehe Zeichnung).
Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.

Was mir noch aufgefallen ist, Du redest von 5mm, wenn du es gemessen hast, wird es schon so sein. Wobei, der Meterstab ist doch eigentlich breiter als 5mm 🙄

Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


Naja ich werd morgen oder anfang der nächsten woche mal zum DEKRA fahren, hab gehört von einem kumpel das der gut ist und auch ganz in ordnung😉 und hoffe dann mal das es klappt, wenn nicht dann finde ich es in meinem fall einen witz.

Die Sicht mag ich nicht, das ist eine Milchmädchenrechnung und geht mir zu sehr in die Richtung "Eigentlich finde ich ja auch, aber für

mich

könnte man hier doch mal eine Ausnahme machen." Irgendwo muss man halt die Grenze ziehen, ansonsten könnte jeder sagen, bei mir ist es doch nur 1mm und der nächste schaut sich die Eintragung vom Vorgänger an und sagt bei mir ist es doch nur 1mm und der ..... Beachte die offiziellen Grenzwerte, sind ja schon Grenzwerte die aus Sicht derjenigen die sie gemacht haben etwas schon ausreizen. D.h. wer darüber hinaus geht, bei dem passt es nun mal nicht und mit einem Witz hat das m.M. nun wirklich nichts zu tun. Wie gesagt irgendwo muss man nun mal die Grenze setzen. Ich will mit meiner Argumentation hier garnicht über die Sinnhaftigkeit einiger Grenzen diskutieren, sondern nur ein wenig Verständnis dafür wecken, warum irgendwo halt mal Schluss sein muss, sofern man sich dafür entschieden hat eine Grenze zu setzen. Da braucht man nun mal verlässliche Werte und wenn man diese biegt, dann bräuchte man keine Grenzen (siehe obiges Bsp. mit immer noch einem mm). Das dies im persönlichen Fall sehr ärgerlich sein kann, keine Frage, aber wo willst du sonst anfangen bzw. aufhören?

Wird schon klappen, erzähl mal wie es ausgegangen ist,
Torsten

Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT


ich werde nächstes jahr auch 8x18 fahren mit 225/35 R18.schaut halt besser aus,zudem kommt er um 9mm tiefer als mit 225/40 R18.
traglast der reifen passt,muss ich wenn es sein muss halt den tacho angleichen,aber das war es auch schon

und 8x18 ET 35 ist das äußerste maximum ,ich werde ET 42 vorn und ET 37 hinten fahren

Ich greife mal das Uraltthema wieder auf, Neueres war nicht zu finden.

Was bedeutet die Tachoangleichung in der Realität, hab irgendwas gelesen das die alten WR auch nicht mehr fahren kann, was kostet das?

Meine Reifen/Felgen sind zur Zeit:

SR 225/45/17 auf 8x17 5x112 ET35

WR 195/65/15 auf 6,5x15 5x112 ET50

Zitat:

Original geschrieben von Matchiste



Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT


ich werde nächstes jahr auch 8x18 fahren mit 225/35 R18.schaut halt besser aus,zudem kommt er um 9mm tiefer als mit 225/40 R18.
traglast der reifen passt,muss ich wenn es sein muss halt den tacho angleichen,aber das war es auch schon

und 8x18 ET 35 ist das äußerste maximum ,ich werde ET 42 vorn und ET 37 hinten fahren

Ich greife mal das Uraltthema wieder auf, Neueres war nicht zu finden.
Was bedeutet die Tachoangleichung in der Realität, hab irgendwas gelesen das die alten WR auch nicht mehr fahren kann, was kostet das?
Meine Reifen/Felgen sind zur Zeit:
SR 225/45/17 auf 8x17 5x112 ET35
WR 195/65/15 auf 6,5x15 5x112 ET50

Wird eine Tachoangleichung wegen

einer bisher nicht zugelassenen Reifengröße notwendig,

wird diese neue Reifengröße in die "Papiere" eingetragen
> sowohl für Sommer- als auch Winter-Reifen 😰

und die bisher eingetragenen Reifengrößen werden
u n g ü l t i g 😠

Die Kosten für Tacho-Angleichung;
und die Gebühren für:
TÜV-Abnahme;
sowie Eintragung in die Zulassung

sind regional unterschiedlich .

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