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Fehlende Ausstattung nach Kauf

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 10:28

Hallo Leute,

ich habe am vergangenen Samstag (04.10.08) den Kaufvertrag für einen Opel Astra-H 1.6 Edition TP unterschrieben. Das Auto hat 18.000 km drauf, keinerlei Vorschäden. Er sollte 14.250 € kosten. Durch das ich meinen alten Vectra in Zahlung gegeben habe, hat er am Ende 13.500 € gekostet. Das ganze war bei einem Opel-Gebrauchtwagenhändler.

Als erstes die Frage, was sagt ihr zum Preis?

Jetzt zu meinem eigentlichen Problem.

Ausgesucht habe ich mir das Auto bei Auto-Scout 24. Dort war das Auto natürlich auch mit der entsprechenden Ausstattung beschrieben. Ich habe mir das Auto dann mit meinen Eltern anngeschaut. Fachmännisch durchchecken konnten wir es allerdings nicht, da meine Eltern und ich nicht so große Ahnung haben. Allerdings habe ich mich beim Berater erkundigt ob die im Internet angegebene Ausstattung auch tatsächlich der wirklichen entspricht. Das versicherte er mir sofort.

Seit Dienstag fahr ich jetzt das Auto und musste erstmal feststellen, dass angegebene Lichtautomatik fehlt. Gestern konnte ich noch feststellen, dass es den Regensensor nicht gibt obwohl er natürlich auch angegeben war.

Und jetzt? Was sagt ihr dazu?

Soll oder kann ich auf Kaufpreisminderung bestehen?

Oder soll ich sogar soweit gehen und das Auto zurückbringen? Man hat ja soweit ich weiß ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bzw. innerhalb der ersten 500 km.

Ich hoffe auf Meinungen und Ratschläge...

Gruß Markus

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23 Antworten

nun, es gibt ja noch mehr zubhör . man sollte bei der kostenfrage etwas mehr details angeben. dann können bestimmt etwas genauere angaben kommen über preis -leistung verhältnis.

zum regen bzw. lichtsensor ; das hätte man aber beim ersten ansehen schon sehen müssen. die innenspiegel verkleidung ist völlig anders und der licht schalter hat eine automatic stellung.

ich kann aus meiner erfahrung sagen , mein fahrzeug war mit tempomat angeboten, aber nicht vorhanden. dieses manko wurde vom verkäufer ohne wenn und aber akzeptiert und wurde vom hiesigen opelhändler nachgerüstet.

wenn der licht bzw. regensensor nicht verbaut ist ist das kaum nachzurüsten.

die genaue beschreibung durchlesen und mit dem verkäufer in verbindung setzen.

gruß manfred

edit: der preis erscheint mir sehr gering , ich kann mir nicht viel sonderzubehör vorstellen.

am 9. Oktober 2008 um 11:46

Hallo,

habe für meinen Astra h Caravan 1,6 l, ca. 9 Monate alt, mit ca 23 tausend kilometer, mit Sicht und Lichtpaket (Regensensor usw) Sitzpaket, 4 elekt. Fensterheber, MP3 radio, Bordcomputer einen vergleichbaren Preis gezahlt wie du nach der Inzahlunggabe deines alten PKW`s.

am 9. Oktober 2008 um 11:47

Ahm, spinn ich oder sollte der Edition nicht sowieso einen Regensensor haben?

Das is beim Edition glaub ich Serie gewesen.

Vielleicht is der nur kaputt?

Wie is die Symbolik am rechten Lenkradhebel?

"Lichtautomatik" is doch nur softwaresache, oder nicht?

Die meißten Leute lassen das im Tech2 wieder deaktivieren.

Oder verwechsel ich da etwas?

LG

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 12:01

Ein paar Details hätte ich noch angeben können, stimmt. :-)

Er hat keine besondere Ausstattung.

Dabei ist:

Tempomat, elekt. verstell- und heizbare Außenspiegel, Sitzheizung, Klimaanlage, elektr. Fensterheber vorne, CD-Radio mit TID und Lenkradfernbedienung.

Das sind die Dinge, die mir jetzt so einfallen.

Klar hätte man das sehen können. Aber wie gesagt, ich hatte noch keine Ahnung wie das auszusehen hat. Jetzt bin ich auch schlauer. Außerdem habe ich ihn ja auch explizit nach der Richtigkeit des Angebots gefragt. Und ich habe ihm das halt geglaubt. :-(

Die Symbolik aus der Erinnerung müsste so aussehen:

-nach unten die 0

-1x hoch "unterbrochene Linie"

-2x hoch "durchgezogene Linie"

-3x hoch "dopellte durchgezogene Linie"

Wenn ich richtig informiert bin, geht das mitm nachrüsten der beiden Sachen nicht ohne weiteres. Für den Lichtsensor fehlt beispielsweise die Automtikstelllung beim Regler.

Regen- und Lichtsensor gibt es doch auch nur in Kombination, oder?

Tja, das ist erstmal nicht so einfach :-(

Entscheidend ist nicht was in der Anzeige steht, sondern was letztlich im Kaufvertrag bei den Extras aufgeführt ist. Wenn das nicht im Vertrag explizit als Ausstattung aufgeführt sein sollte, dann wirst Du eher schlechte Karten haben. Der Händler kann sich immer noch damit rausreden, dass er darauf hingewiesen hat (hätte), dass da ein Fehler in der Beschreibung ist usw. Und dass davon halt nichts im Vertrag aufgefüht ist.

Daher: schaue Dir den Kaufvertrag an was da genau drinsteht. Steht es nicht drin hast Du eher Pech gehabt. Ist das Extra dagegen aufgeführt wirst Du wohl eher "nur" den Kaufpreis mindern können. Vom Kaufvertrag zurückreten wirst Du eher nicht können, da dies (meine Meinung) kein wesentlicher Mangel an der Sache ist. Ein wesentlicher Mangel wäre z.B. Du kaufst Dir einen Benziner und merkst beim ersten Tanken, dass es ein Diesel ist. So wirst Du wohl "nur" den Kaufpreis mindern können. Doch rechne Dir da nicht so viel aus, solche Extras sind bei Gebauchtwagen zum Heulen wenig wert. Da könnte ich Dir Geschichten erzählen.

Mein Tipp daher: Vertrag anschauen und deswegen mal mit dem Händler reden. Zur Not zum Anwalt gehen.

am 9. Oktober 2008 um 16:09

...was ich vergessen hatte was meiner für den Preis noch hat: 16 Zoll Alufelgen, eine Klimaautomatik und einen extra Knopf für schnellere "Belüftung" der Frontscheibe. Solttest du die Edition Ausstattung haben müßte das Sichtpaket eigentlich dabei sein (Regensensor, Nebelleuchte Front, Lichtautomatik usw.) Die Lichtautomatik ist am Lichtregler (großer Runder knopf links) die äußerste Position links.

Grüße

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 18:53

Jetzt ist mir noch was neues aufgefallen...

Ich raste echt bald aus.

Habe vorhin in den Kaufvertrag geschaut und gesehen das dort ausdrücklich von einem CD30 MP3 Radio die Rede ist. Aber es ist definitiv nur ein CD 30 Radio vorhanden. Damit bekomme ich doch aber Recht oder?

Zitat:

Original geschrieben von Turbo1976

Tja, das ist erstmal nicht so einfach :-(

Entscheidend ist nicht was in der Anzeige steht, sondern was letztlich im Kaufvertrag bei den Extras aufgeführt ist. Wenn das nicht im Vertrag explizit als Ausstattung aufgeführt sein sollte, dann wirst Du eher schlechte Karten haben. Der Händler kann sich immer noch damit rausreden, dass er darauf hingewiesen hat (hätte), dass da ein Fehler in der Beschreibung ist usw. Und dass davon halt nichts im Vertrag aufgefüht ist.

Ganz so einfach ist es nicht, denn mündliche Zusagen werden ebenso Vertragsbestandteil. Man muss sie nur nachweisen können, am besten durch glaubhafte Zeugen. Und man sollte nicht unterschrieben haben, dass es keine Nebenabreden gibt.

Siehe auch hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...e-Zusage-beim-Autokauf__f17942.html

oder hier:

http://www.frag-rechtstipps.de/...agenkauf---H%C3%A4ndler__f18745.html

Falls das nachgewiesen werden kann, hat der Händler ein Recht zur Nachbesserung. Kann er nicht nachbessern, muss über Kaufpreisminderung geredet werden oder Rückabwicklung des Vertrages.

Zitat:

Original geschrieben von Turbo1976

Mein Tipp daher: Vertrag anschauen und deswegen mal mit dem Händler reden. Zur Not zum Anwalt gehen.

Jep, das ist am besten.

Gruß

Michael (kein Anwalt :D )

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 19:38

Das hört sich jetzt ja wieder ganz gut an... :-)

Ich habe drei mündliche Zeugen (Freundin, Mutter und Vater) für die Bestätigung des Angebots mit Ausstattung gem. Internet.

Und zusätzlich natürlich noch den Kaufvertrag wegen dem MP3-Radio.

Zitat:

Original geschrieben von mb0186

Das hört sich jetzt ja wieder ganz gut an... :-)

Ich habe drei mündliche Zeugen (Freundin, Mutter und Vater) für die Bestätigung des Angebots mit Ausstattung gem. Internet.

Und zusätzlich natürlich noch den Kaufvertrag wegen dem MP3-Radio.

Am besten ist, wenn Du Dich mit Deinem Händler einigst. Da kommst Du aber sicher am weitesten, wenn Du nicht gleich lospolterst, sondern freundlich bleibst. Vielleicht kann man sich ja auf ein oder zwei kostenlose (zuzüglich Material natürlich) Inspektionen oder ähnliches einigen.

Der Rechtsweg ist natürlich immer mit sehr viel Aufwand und Risiken verbunden, daher ist auch ein Kompromiss besser. Falls das aber alles nichts hilft und der Händler Dir nicht entgegenkommen will, hilft dann nur noch eine Beratung durch einen Anwalt.

Gruß

Michael

am 9. Oktober 2008 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von teufal_at

Ahm, spinn ich oder sollte der Edition nicht sowieso einen Regensensor haben?

Das is beim Edition glaub ich Serie gewesen.

Irgendwann, ich glaube ab 2006, wurde die Austattungslinie "Edition" aufgebessert. Genau das, was der TE bis jetzt als fehlend festgestellt hat, hat sich meiner Erinnerung nach auch geändert:

- Regensensor

- Automatisches Abblendlicht

- statt CD30 nun CD30 MP3

- Lederlenkrad (?)

Lass mich raten, Deiner ist EZ 2006 oder davor, oder? Dann logischerweise auch "nur" mit 105 PS Motor. Ich kenne mich mit den aktuellen Preisen auf dem Markt nicht mehr aus, aber ich finde das Angebot (v.a. mit Berücksichtigung der fehlenden Features) vom Gefül her etwas überteuert.

Vermutlich hat der Verkäufer den gleichen Fehler gemacht wie viele hier und einfach aus einem aktuellen Prospekt die Ausstattung von "Editon" abgeschrieben anstatt den Prospekt zu nehmen, der zumHerstellungszeitpunkt das Autos aktuell war... war auch damals als ich Astra gesucht habe ein beliebter Fehler.

 

EDIT: ach es ist herrlich, das Internet vergisst nichts; das dürfte "Deine" Edition sein: Astra H 2006-01-02.pdf

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 6:44

Erstmal Danke an alle die bisher geschrieben haben.

Wahrscheinlich ist es so, dass ich das Vorgängermodell habe. EZ ist zwar Februar 2007, aber die Ausstattung deutet doch darauf hin.

Ich fahre heute Mittag (mit meinen Eltern, die ja auch Zeugen sind) zum Opelhändler und werde ihn mal zur Rede stellen. Natürlich fange ich damit freundlich an, keine Frage. Aber ich lass mich nicht gerne verarschen. Klar, ich hätte auch genauer suchen können, aber wie bereits gesagt habe ich nicht viel Ahnung. Außerdem habe ich angenommen, ich könnte dem Händller vertrauen.

Dann fehlt ja wohl auch noch ein bisschen mehr.

Für das bisher genannte, habe ich mir folgendes überlegt:

Er soll das Radio nachrüsten, dazu für die fehlenden Sensoren ein BID einbauen und den Bordcomputer freischalten lassen.

Ist das eine realistische Forderungen? Oder wem wäre damit am ehesten gedient?

Lassen sich die Händller nach euren Erfahrungen eher auf nachrüsten, oder eher auf Kaufpreisminderung ein?

Vielleicht kann mir sogar jemand sagen, mit wieviel Kaufpreisminderung ich ungefähr rechnen könnte für die ganze fehlenden Sachen!?

Schon mal Danke...

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 10:31

Ich brauche dringend Antwort bitte...

In zwei Stunden fahre ich schon zum Händler. :-)

am 10. Oktober 2008 um 10:47

gid oder cid wenn,denn bid ist das minimum

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