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Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 6:40

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:

Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.

Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

 

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

 

Grüße vom Ostelch

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Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.

Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:

Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.

Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

 

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage wäre erstrebenswert.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 7:53

Also ich habe einige Beiträge gelesen, die aber um 2007-2009 Dort reicht es von verfahrenseinstellung mit nur Verwarnung bis hin zu über 2000€ 1 Monat zu Fuß und 6 Punkte, wie gesagt nach dem alten System.

Der Polizist hat ein Foto gemacht vom Leeren Hänger und meine oben genannte Aussage das ich nicht wusste das es nach Maximalen Zuladungsgewicht geht.

Zitat:

@Skyliner90210 [url=https://www.motor-talk.de/.../...r-ueber-3-5t-folgen-t6969607.html?...]

...

meine oben genannte Aussage das ich nicht wusste das es nach Maximalen Zuladungsgewicht geht.

Unwissenheit schützt allerdings nicht vor Strafe.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 8:09

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 26. Oktober 2020 um 09:07:22 Uhr:

Zitat:

@Skyliner90210 [url=https://www.motor-talk.de/.../...r-ueber-3-5t-folgen-t6969607.html?...]

...

meine oben genannte Aussage das ich nicht wusste das es nach Maximalen Zuladungsgewicht geht.

Unwissenheit schützt allerdings nicht vor Strafe.

Das ist mir bewusst, aber es fällt strafmildernd aus.

Und es geht mir auch nicht darum warum wieso das so ist mit dem Gewicht sondern einfach nur um Erfahrungswerte von Personen die ähnliches bzw. gleiches Vergehen getätigt haben und deren Konsequenzen.

Hol den BE möglichst umgehend nach. Sonst kannst du den Anhänger garnicht mehr nutzen.

Ähm ... die Erfahrungswerte setzen nicht voraus, dass man selbst das Vergehen realisiert hat. ;)

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 9:22

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Oktober 2020 um 09:51:29 Uhr:

Hol den BE möglichst umgehend nach. Sonst kannst du den Anhänger garnicht mehr nutzen.

Ähm ... die Erfahrungswerte setzen nicht voraus, dass man selbst das Vergehen realisiert hat. ;)

Ich persönlich habe nur einen 750Kg Hänger, der 1.300 war nur vom Kumpel weil wir damit ein Moped geholt haben.

Da ich das jetzt weiß mit den 3.500Kg Gewicht Check ich das jetzt ab sofort wenn ich ein anderes Auto oder Hänger transportieren möchte.

Ich glaube es wurde verstanden was mir wichtig in diesem Thema, daher währe es schön wenn wir wieder zum Kernpunkt kommen, danke.

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 26. Okt. 2020 um 10:22:41 Uhr:

Ich persönlich habe nur einen 750Kg Hänger, der 1.300 war nur vom Kumpel weil wir damit ein Moped geholt haben.

Dann kann dein Kumpel sich ja freuen, wenn gegen ihn kein Verfahren eröffnet wurde, denn auch er könnte sich strafbar gemacht haben (Absatz 1 Nr. 2):

Zitat:

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

 

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:40:05 Uhr:

… Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben. …

Ich hab so ein Vergehen noch nicht begangen (kann es auch nicht, weil ich im Besitz aller Führerscheine, Lkw und Bus, außer Motorrad, bin). Was ich aber weiß: Es gibt keine definierten Strafen, das sind immer Einzelfallentscheidungen. Zwischen Einstellung ohne Auflagen und Knast ist alles dabei, bei dir könnte (!) als Ersttäter mit leerem Hänger eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Betracht kommen. Da wir hier im Strafrecht sind, ist ein Anwalt sehr ratsam, der kann viel bewirken.

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 26. Oktober 2020 um 08:53:56 Uhr:

Also ich habe einige Beiträge gelesen, die aber um 2007-2009 Dort reicht es von verfahrenseinstellung mit nur Verwarnung bis hin zu über 2000€ 1 Monat zu Fuß und 6 Punkte, wie gesagt nach dem alten System.

Der Polizist hat ein Foto gemacht vom Leeren Hänger und meine oben genannte Aussage das ich nicht wusste das es nach Maximalen Zuladungsgewicht geht.

Da gibt es auch jede Menge Ermessensspielraum, was am ende dabei rumkommt, wird keiner sagen können, dass kommt dann auf Lust und Laune der Beurteiler an...

Das mit Klasse B ist eh blöd gemacht... Deine Kombination war verboten weil, durch den größeren Anhänger, du über die 3.5t gekommen bist... Hättest du aber ein Fahrzeug mit 3.5t dann dürftest du trotzdem einen 750KG Anhänger ziehen und somit 4.25t bewegen.

ich gehe auch davon aus, dass das gegen eine Zahlungsauflage eingestellt wird. Rechne mal in der Höhe mit einem halben Monatsnetto.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 10:08

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Oktober 2020 um 11:01:45 Uhr:

ich gehe auch davon aus, dass das gegen eine Zahlungsauflage eingestellt wird. Rechne mal in der Höhe mit einem halben Monatsnetto.

Ja so was in der Richtung vermute ich auch.

Wenn Mann Unfallflucht begeht soll das wohl mit 20-30 Tagessätzen geahndet werden, kann mir ehrlich nicht vorstellen das das weniger schlimm ist als wenn man mit einem leeren Hänger seine Gesamtmasse überschreitet.

Das lustige ist hierbei dass mich der Polizist in dem Sinne ermutigt hat lieber mit einem überladenen 750kg Hänger zu fahren denn das währe nur eine Ordnungswidrigkeit... darauf muss ich nichts mehr sagen oder :)

Zitat:

@solstice07 schrieb am 26. Oktober 2020 um 10:55:22 Uhr:

 

Das mit Klasse B ist eh blöd gemacht... Deine Kombination war verboten weil, durch den größeren Anhänger, du über die 3.5t gekommen bist... Hättest du aber ein Fahrzeug mit 3.5t dann dürftest du trotzdem einen 750KG Anhänger ziehen und somit 4.25t bewegen.

Das würde ich so nicht unterschreiben, siehe die Seite vom TÜV (https://www.tuev-nord.de/.../):

Zitat:

mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Meinst du evtl. die Erweiterung der Klasse B mit Schlüsselzahl 96? Das würde sich dann genau mit den von dir genannten Gewichtsangaben decken. Dafür ist aber ebenfalls ein Besuch der Fahrschule notwendig.

EDIT: Hups - jetzt noch mal deinen Beitrag richtig gelesen, du hast natürlich Recht: die 750kg sind immer erlaubt, im von dir genannten Fall liegt somit die Gesamtmasse des Gespanns über 3.5t.

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