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Fahren mit Klasse B und Anhänger über 3,5T Folgen.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 6:40

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BlackY092 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:50:07 Uhr:

Aus dem Lastverkehr weiß ich das bis zu 10% Überlastung nicht so schlimm ist.

Wie es allerdings im PKW Bereich aussieht kann ich dir nicht sagen. Allerdings würde ich jetzt mal nicht vom schlimmsten ausgehen. Erstmal warten was kommt und dann überlegen was für Schritte du einleitest.

Es geht hier nicht um Überladung, sondern das Führen eines Gespanns ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist leider keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §21 StVG.

 

10% Überladung kostet übrigens 30 € Bußgeld. Das ist sicher nicht so schlimm wie ein Strafverfahren, aber ohne Folgen bleibt auch das nicht.

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@janxb schrieb am 26. Oktober 2020 um 11:57:05 Uhr:

Zitat:

mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Meinst du evtl. die Erweiterung der Klasse B mit Schlüsselzahl 96? Das würde sich dann genau mit den von dir genannten Gewichtsangaben decken. Dafür ist aber ebenfalls ein Besuch der Fahrschule notwendig.

EDIT: Hups - jetzt noch mal deinen Beitrag richtig gelesen, du hast natürlich Recht: die 750kg sind immer erlaubt, im von dir genannten Fall liegt somit die Gesamtmasse des Gespanns über 3.5t.

Ich sag ja, echt Blöd gemacht mit dem B, B96 und BE :D

Zitat:

@solstice07 schrieb am 26. Oktober 2020 um 10:55:22 Uhr:

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 26. Oktober 2020 um 08:53:56 Uhr:

Also ich habe einige Beiträge gelesen, die aber um 2007-2009 Dort reicht es von verfahrenseinstellung mit nur Verwarnung bis hin zu über 2000€ 1 Monat zu Fuß und 6 Punkte, wie gesagt nach dem alten System.

Der Polizist hat ein Foto gemacht vom Leeren Hänger und meine oben genannte Aussage das ich nicht wusste das es nach Maximalen Zuladungsgewicht geht.

Da gibt es auch jede Menge Ermessensspielraum, was am ende dabei rumkommt, wird keiner sagen können, dass kommt dann auf Lust und Laune der Beurteiler an...

Das mit Klasse B ist eh blöd gemacht... Deine Kombination war verboten weil, durch den größeren Anhänger, du über die 3.5t gekommen bist... Hättest du aber ein Fahrzeug mit 3.5t dann dürftest du trotzdem einen 750KG Anhänger ziehen und somit 4.25t bewegen.

Nein, da gibt es überhaupt keinen Ermessenspielraum für Lust und Laune der Beurteiler. Ein Blick in die Fahrzeugpapiere und den Führerschein, eventuell ein kurzer Rechenvorgang und schon steht das Ergebnis fest.

Das mit der Klasse B ist nicht blöd gemacht, man muss die Beschränkung eben beachten. Was du Schreibst, ist irreführend. Was hätte dem TE ein Zugfahrzeug mit einer höheren zGM genutzt? Er brauchte die zGM für den Anhänger. Mit der Klasse B kann man ziehen:

  • einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • oder einen Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

Wenn der Anhänger eine zGM von max. 750 kg hat, kommt es auf die des Zugfahrzeugs gar nicht an.

Nur dann, wenn er über 750kg zGM liegt, beginnt das Rechnen. Je höher die zGM des Zugfahrzeugs ist, desto weniger zGM darf der Hänger haben, wenn er über der Grenze von 750kg zGM liegt. In der Summe dürfen dann 3500kg zGM nicht überschritten werden. Hat der Pkw z.B. eine zGM von 2400kg, darf der Hänger eine von maximal 1100kg haben. Ab einer zGM des Pkw von 2750kg hört die Rechnerei wieder auf, denn dann käme man mit einem Hänger mit mehr als 750 kg zGM immer über die Grenze von 3500kg zGM für das Gespann.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Oktober 2020 um 12:13:24 Uhr:

 

Nein, da gibt es überhaupt keinen Ermessenspielraum für Lust und Laune der Beurteiler. Ein Blick in die Fahrzeugpapiere und den Führerschein, eventuell ein kurzer Rechenvorgang und schon steht das Ergebnis fest.

Das mit der Klasse B ist nicht blöd gemacht, man muss die Beschränkung eben beachten. Was du Schreibst, ist irreführend. Was hätte dem TE ein Zugfahrzeug mit einer höheren zGM genutzt? Er brauchte die zGM für den Anhänger. Mit der Klasse B kann man ziehen:

  • einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • oder einen Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

Wenn der Anhänger eine zGM von max. 750 kg hat, kommt es auf die des Zugfahrzeugs gar nicht an.

Nur dann, wenn er über 750kg zGM liegt, beginnt das Rechnen. Je höher die zGM des Zugfahrzeugs ist, desto weniger zGM darf der Hänger haben, wenn er über der Grenze von 750kg zGM liegt. In der Summe dürfen dann 3500kg zGM nicht überschritten werden. Hat der Pkw z.B. eine zGM von 2400kg, darf der Hänger eine von maximal 1100kg haben. Ab einer zGM des Pkw von 2750kg hört die Rechnerei wieder auf, denn dann käme man mit einem Hänger mit mehr als 750 kg zGM immer über die Grenze von 3500kg zGM für das Gespann.

Grüße vom Ostelch

Warum so viel Text für so wenig Inhalt?

Hier handelt es sich um eine Straftat und somit ist nicht der Standard Bußgeldkatalog mit XX€ für vergehen XY zu nehmen (und selbst hier gibt es Ggenügend Spielraum, z.B. kann die Polizei dich, bei einer Owi, auch mündlich verwarnen anstatt direkt eine Anzeige zu schreiben), sondern hier fließen jede Menge Faktoren in die Urteilsfindung mit ein und da kommt es eben dann doch darauf an, wer die Entscheidung trifft und da wir alle nur Menschen sind, spielt da die Laune durchaus eine Rolle, ob dies so sein sollte oder nicht, dass steht auf einem anderen Blatt.

Ich schreibe nichts Irreführendes, wenn du richtig lesen würdest, denn nirgends steht, dass der TE ein größeres Fahrzeug gebraucht hätte, oder zeig mir bitte den Teil, wo ich sowas geschrieben habe... Ich habe nur aufgezeigt, dass man mit B sehr wohl mehr als 3.5t bewegen darf, dies aber nur in einer speziellen Konstellation und dat ist durchaus blöd gemacht. Insgesamt zielte es nicht auf denn Fall des TEs ab, sondern auf die Eigenheiten von der Klasse B, dass man mit z.B. 4t sowohl legal als auch illegal unterwegs sein kann.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 12:01

Ich glaube ihr schweift von Thema ab.

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 26. Oktober 2020 um 13:01:10 Uhr:

Ich glaube ihr schweift von Thema ab.

Ja. Ich wollte nur klarstellen, wo der Hase im Pfeffer liegt. Also zurück zum Thema. Freiwillige vor! Wre hat so ein Verfahren schon hinter sich?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 26. Oktober 2020 um 07:40:05 Uhr:

Hallo liebe Gemeinde.

Gestern gegen Mittag wurden wir von der Polizei angehalten.

Ich fuhr einen 1.300Kg Anhänger der völlig leer war und einen SUV mit knapp über 2.500Kg Max Gesamtgewicht.

Im Klartext war ich 300Kg über dem zulässigen Gewicht mit meinem Führerschein.

Ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Angegeben habe ich bei den Grünen das mir nicht bewusst war das das Theoretische Gesamtgewicht ausschlaggebend ist und nicht die Tatsächliche geladene masse.

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag Leute zu finden die ein ähnliches Vergehen getätigt haben und mir sagen könnten was sie für Strafen erhalten haben.

Im Verkehrs Bereich war ich immer anständig und hatte in den 10 Jahren meines Fahrens nie einen Punkt in Flensburg erhalten.

Hoffe ihr könnt mir etwas klare Sicht verschaffen, danke.

Du schreibst es ja selbst was dir blühen kann

ja ich weiß auch das das eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bei Fahrlässigkeit eine Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann.

Zitat:

@solstice07 schrieb am 26. Oktober 2020 um 12:23:47 Uhr:

 

Warum so viel Text für so wenig Inhalt?

Hier handelt es sich um eine Straftat und somit ist nicht der Standard Bußgeldkatalog mit XX€ für vergehen XY zu nehmen (und selbst hier gibt es Ggenügend Spielraum, z.B. kann die Polizei dich, bei einer Owi, auch mündlich verwarnen anstatt direkt eine Anzeige zu schreiben), sondern hier fließen jede Menge Faktoren in die Urteilsfindung mit ein und da kommt es eben dann doch darauf an, wer die Entscheidung trifft und da wir alle nur Menschen sind, spielt da die Laune durchaus eine Rolle, ob dies so sein sollte oder nicht, dass steht auf einem anderen Blatt.

Ich schreibe nichts Irreführendes, wenn du richtig lesen würdest, denn nirgends steht, dass der TE ein größeres Fahrzeug gebraucht hätte, oder zeig mir bitte den Teil, wo ich sowas geschrieben habe... Ich habe nur aufgezeigt, dass man mit B sehr wohl mehr als 3.5t bewegen darf, dies aber nur in einer speziellen Konstellation und dat ist durchaus blöd gemacht. Insgesamt zielte es nicht auf denn Fall des TEs ab, sondern auf die Eigenheiten von der Klasse B, dass man mit z.B. 4t sowohl legal als auch illegal unterwegs sein kann.

Die Frage passt gut zu deinem nachfolgenden Text. ;) Dass man mit dem Führerschein B ein Gespann mit mehr als 3500 kg zGM fahren darf, ergibt sich aus dem Gesetz - solange der Hänger eine zGM von maximal 750 kg hat. Sonst gilt als Obergrenze die zGM für das Gespann von 3500kg. Da muss man addieren können. Was ist da "blöd gemacht"? Der TE wollte auch nicht einfach "mehr als 3,5t" bewegen, sondern einen Anhänger ziehen, der mehr als 750kg zGM hat.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 12:52

Ich weiß selber das ich in meine Glaskugel schauen kann und die mir genauso viel sagen kann wie die jenigen die das Gesetz und die Strafe kennen.

Es geht mir einzig und allein darum was es für Konsequenzen nach sich zog für die Betroffenen denen das selbe Schicksal wie mir drohte.

Wie schon gesagt: Von gar nichts bis volles Programm wurde schon alles entschieden. Nur weil ein einzelner hier irgendeine Entscheidung seinen Einzelfall betreffend postet, heißt das für deinen Einzelfall gar nichts. Einschätzungen hast du bekommen.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 14:34

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. Oktober 2020 um 14:40:48 Uhr:

Wie schon gesagt: Von gar nichts bis volles Programm wurde schon alles entschieden. Nur weil ein einzelner hier irgendeine Entscheidung seinen Einzelfall betreffend postet, heißt das für deinen Einzelfall gar nichts. Einschätzungen hast du bekommen.

Ich weiß nicht warum du nicht aufs Thema eingehst, ich möchte Erfahrungen von Gleichgesinnten und mehr nicht, weiß nicht warum einige immer ihren Senf dazu geben müssen, ich habe eine Frage und nur darauf möchte ich einen Beitrag lesen.

Einfach mal die Finger still halten wenn es einen selbst nicht betrifft, oder man keinen Hilfreichen Beitrag leisten kann.

Ich hab auch einen nicht hilfreichen Beitrag zu leisten. :)

Bin aber neugierig: Hätte das zu transportierende Moped denn nicht auch auf Deinem 750 kg Anhänger Platz gehabt?

 

Edit: Übrigens fand ich Birscherls Beitrag durchaus hilfreich.

Er hat vollkommen Recht. Es bringt Dir nix wenn sich einer meldet und Dich in Angst und Schrecken versetzt, weil er dafür 3 Monate im Bau war.

Und nicht erwähnt, daß das wegen zahlreicher Vorstrafen und weil er schon auf Bewährung war usw. so geurteilt wurde.

Zitat:

@Skyliner90210 schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:34:21 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. Oktober 2020 um 14:40:48 Uhr:

Wie schon gesagt: Von gar nichts bis volles Programm wurde schon alles entschieden. Nur weil ein einzelner hier irgendeine Entscheidung seinen Einzelfall betreffend postet, heißt das für deinen Einzelfall gar nichts. Einschätzungen hast du bekommen.

Ich weiß nicht warum du nicht aufs Thema eingehst, ich möchte Erfahrungen von Gleichgesinnten und mehr nicht, weiß nicht warum einige immer ihren Senf dazu geben müssen, ich habe eine Frage und nur darauf möchte ich einen Beitrag lesen.

Einfach mal die Finger still halten wenn es einen selbst nicht betrifft, oder man keinen Hilfreichen Beitrag leisten kann.

Wo gehe ich denn nicht aufs Thema ein? Es gibt bei deinem Thema keine Gleichgesinnten, weil jeder Einzelfall anders betrachtet wird. Wenn dir die bisherigen Beiträge als nicht hilfreich erscheinen, dann frage ich mich, was du denn erwartest? Was bringt es dir, wenn jemand schreibt, er war in der selben Situation und hat diese und jene Strafe bekommen, jemand anderer in der selben Situation aber eine komplett andere oder gar keine Strafe?

Einfach mal die Finger stillhalten, wenn man hilfreiche Antworten nicht verstehen will.

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 17:32

Mir bringt es eine Einschätzung was ist daran nicht zu verstehen?

Und es ist meine Sache was ich aus den Antworten derer schließe die genauso wie ich Ärger bekommen haben.

Also bitte Antworten zum Thema also speziell auf die Konsequenz aus eigener Erfahrung!

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 17:34

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 26. Oktober 2020 um 16:11:44 Uhr:

Ich hab auch einen nicht hilfreichen Beitrag zu leisten. :)

Bin aber neugierig: Hätte das zu transportierende Moped denn nicht auch auf Deinem 750 kg gepasst?

Ja hätte es aber die Umstände waren halt anders

Okay, hier meine Erfahrung mit "Fahren ohne":

Ein Samstag Verkehrsunterricht!

(Okay, das war 1980 oder 81 und Tatobjekt war ein frisiertes Mofa).

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