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erweiterung auf be ohne führerschein, fahren ohne führerschein allgemein

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 15:33

hallo,

ich hatte eben fahrprüfung, erweiterung von b auf be (hängerschein).

nachdem ich meinen führerschein verloren habe, habe ich mir einen vorläufigen geholt.

der kam vor nem monat dann auch weg, mit allem drum und dran (fahrzeugschein, perso...)

hab dann diebstahlanzeige bei der polizei gemacht (wirklich gestohlen), im wesentlichen, um mir die kohole für ne eidesstattliche versicherung zu sparen.

seitdem (monat) fahr ich ohne fs rum. und ohne fahrzeugschein.

hab von allem noch ne kopie

und den fahrzeubgrief

diebstahlanzeige

und reisepass hab ich sonst noch dabei

der prüfer schickt den fs jetzt zu meiner führerscheinstelle, und da kann ich den abholen.

nun zum eigentlichen.

 

der prüfer hat ein riesen(!) trara deshalb gemacht.

angeblich soll man zweifel an meiner fahreignung haben können (also mpu), weil ich übergangsweise ohne fs durch die gegend fahre!

außerdem hätte er mir angeblich die prüfung eigentlich gar nicht abnehmen dürfen!

ich fahr einfach nicht extra zur führerschein/zulassungsstelle, das sind 50 kilometer hin und zurück, um mir nen vorläufigen führerschein ausstellen zu lassen, den ich dann eh gleich eintausch.

mit spritgeld obendrauf kostet das mehr, als wenn ich ohne fs erwischt werde (10 euro).

fahrzeugschein hol ich mir dann (erst bei der gelegenheit) nen neuen, dann brauch ich da nich zweimal hin gurken!

was sagt ihr dazu?

zum einen interessiert es mich einfach mal so, zum anderen, können die da bei der führerscheinstelle noch rum stressen? davon meinte er auch was.

mpu war nur ne drohung, was mir angeblich hätte blühen können, wenn er gewollt hätte?!!!

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.

wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

gruß

karl

p. s.: nicht führerschein mit fahrerlaubnis verwechseln;)

Beste Antwort im Thema

Der Prüfer sollte sich mal über die Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis informieren.Du warst ohne Führerschein unterwegs,kostet 10 oder 20 Euro wenn man ihn bei der Polizei nicht vorweisen kann und hat den Ärger das man ihn später bei einer Wache vorzeigen kann.:D Reicht mir schon als Grund ihn mitzuführen.

Hättest du keine Fahrerlaubnis mehr wäre die Prüfungsgenehmigung zurückgezogen worden und der Prüfer hätte gar keinen Auftrag gehabt.

 

Zitat:

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.

wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

Weil es eben nicht 24Stungen/365Tage mit der Abfrage funktioniert.Davon abgesehen das es auch lästig ist wenn der Polizist am Computer/Telefon Dinge klären muß die mit einem Blick auf die Karte geklärt wären.

Dazu kommt das man den Polizisten vieles erzählen kann,aber wenn sie den Führerschein in Händen halten können sie auch gleich kontrollieren ob die Visage auf dem Foto zu dem Typen passt der behauptet der auf dem Foto zu sein.:D

Übrigens,eine Kopie des Fahrzeugscheins muß kein Polizist akzeptieren.

Wenn du da mal an einen Kollegen gerätst der so stur wie du Beschaffungsunwillig ist kann es ein das du länger auf der Wache sitzt als gedauert hätte das Zeug wieder zu beschaffen.

 

 

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Du fährst Volvo V70!

Da wirst Du weder angehalten, noch kontrolliert ;)

Kleiner Spass (mit gewissem Wahrheitsgehalt)

Zum Eigentlichen kann ich nichts beitragen.

am 16. Juni 2010 um 16:56

Personalausweis oder Reisepaß reicht bei einer Führerscheinprüfung. Fertig.

Der Rest hat damit wenig bis nichts zu tun.

am 16. Juni 2010 um 17:39

Ich weis jetzt nicht genau ob du nen Schulterklopfer haben willst - von mir jedenfalls nicht, nur ein :confused:.

 

Am besten du fährst .... NENE nicht fahren... du begibst dich zur nächsten Polizei und lässt dir mal genau erklären was du beim führen eines Fahrzeuges mitzuführen hast und für welche Dokumente auch Kopien genügen.

Vieleicht meldet sich hier ein Polizist aber ich sag lieber nichts falsches, denn du machst hier und in anderen Themen den Eindruck das du nicht viel von bestimmten Regeln hällst (z.B. qualifizierter Rotlichtverstoß).

Der Prüfer sollte sich mal über die Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis informieren.Du warst ohne Führerschein unterwegs,kostet 10 oder 20 Euro wenn man ihn bei der Polizei nicht vorweisen kann und hat den Ärger das man ihn später bei einer Wache vorzeigen kann.:D Reicht mir schon als Grund ihn mitzuführen.

Hättest du keine Fahrerlaubnis mehr wäre die Prüfungsgenehmigung zurückgezogen worden und der Prüfer hätte gar keinen Auftrag gehabt.

 

Zitat:

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss, zumindestens innerdeutsch.

wär technisch gar kein problem, sowas bei ner kontrolle vor ort festzustellen.

Weil es eben nicht 24Stungen/365Tage mit der Abfrage funktioniert.Davon abgesehen das es auch lästig ist wenn der Polizist am Computer/Telefon Dinge klären muß die mit einem Blick auf die Karte geklärt wären.

Dazu kommt das man den Polizisten vieles erzählen kann,aber wenn sie den Führerschein in Händen halten können sie auch gleich kontrollieren ob die Visage auf dem Foto zu dem Typen passt der behauptet der auf dem Foto zu sein.:D

Übrigens,eine Kopie des Fahrzeugscheins muß kein Polizist akzeptieren.

Wenn du da mal an einen Kollegen gerätst der so stur wie du Beschaffungsunwillig ist kann es ein das du länger auf der Wache sitzt als gedauert hätte das Zeug wieder zu beschaffen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von 200D

weiß sowieso nicht, wozu man son mist heutzutage noch mit sich rumführen muss...

Weil es dafür eine gesetzlich geregelte Mitführpflicht gibt.

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 19:51

dann stelle ich die frage anders, warum gibt es das gesetz?

könnte man auch anders regeln.

bei einer kontrolle bin ich in der nachweispflicht, eine gültige fahrerlaubnis zu besitzen, sag ich mal so. das lässt sich einfach und unkompliziert mit einem fs erledigen. hab ich den nicht mit, kostets halt von mir aus nen fünfer bearbeitungsgebühr dafür, dass die polizisten über funk für mich nachforschen.

reisepass reicht ja, um nachzuweisen, wer ich bin.

die polizisten bei dem qualifizierten rotlichtverstoß waren dumm.

es war keiner.

es war nichtmal ein rotlichtverstoß.

es war überfahren der haltelinie bei so einem blechpfeil. das ist klipp und klar so geregelt im bußgeldkatalog.

70 euro darf ich zahlen und kriege 3 punkte. gerichtsverhandlung war vor 2 wochen.

abbiegen vom falschen fahrstreifen käme noch dazu, aber darum ging es in der gerichtsverhandlung nicht:)

wären glaub ich 30 euro, könnten auch 35 euro sein, extra gewesen.

ich weiß, was ich mitführen muss.

fahrzeugschein und führerschein.

aber es soll ja nette polizisten geben, die so etwas wie eine kopie oder einen fahrzeugbrief durch gehen lassen.

ich eier nicht x- mal durch die gegend und besorg mir dokumente, die ich ein paar tage später eh wieder eintausche.

dazu kommt ja noch, erwischt werden ist billiger, als das dokument zu besorgen.

eben, ich weiß auch nicht, was der prüfer will!

ich hatte keinen fs. von daher kann er mir den hänger-fs nicht aushändigen, weil ich nichts zum "eintauschen" habe.

ich bin davon ausgegangen, dass der fs dann an meine fs stelle geht, ich mir den dort abholen kann, und die sache ist gegessen!:confused:

ja, ich denke auch, dass ein gepflegt aussehender v70 nicht gerade die aufmerksamkeit wie ein magnet auf sich zieht, für polizeikontrollen:)

gruß

karl

am 16. Juni 2010 um 19:51

personalausweis/reisepass reicht höchstens um den theoretischen besitzstand der fahrerlaubnis festzustellen. das fahren ohne dokument - führerschein - ist eine owi und kostet - wenn die polizei ausnahmehalber davon einmal nicht absehen würde - ein paar taler.

dabei könnte man es jetzt belassen. nun hat sich aber der prüfer ein stückweit zu weit aus dem fenster gelehnt.

Zitat:

 

der prüfer hat ein riesen(!) trara deshalb gemacht.

angeblich soll man zweifel an meiner fahreignung haben können (also mpu), weil ich übergangsweise ohne fs durch die gegend fahre!

damit zweifel an deiner fahreignung aufkommen könnten, müsstest du schon ohne fe (fahrerlaubnis) fahren. also bspw. einen bus, obwohl du nur im besitzstand der kategorien a, b und c bist. wollen wir mal trotzdem nicht zu streng zum prüfer sein - als teil des systems muss er das vllt. so sagen:

Zitat:

außerdem hätte er mir angeblich die prüfung eigentlich gar nicht abnehmen dürfen!

fs und fe wird ständig verwechselt - auch innerhalb des sonst sachlich richtigen beitrag von Meehster. damit es nicht zu straftaten - fahren ohne fahrerlaubnis - kommt, wiederholt man halt ständig das, wozu man ausreichend aufnahmefähig ist:

ich habe keinen "fs/fe" - ich darf nicht fahren.

die quintessenz bleibt bei selbst nur 4 klassen baumschule hängen:

ich habe nicht - ich darf nicht.

selbst wenn man (tatsächliche) eignungsmängel hätte, die bei der geburt hätten mittels fachärtztlichem gutachten festgestellt werden müssen, nimmt man was mit:

...ich darf nicht...

by the way ist letzteres auch das, worauf anyway jedermann programmiert werden soll:

ich darf nicht, mich trifft immer automatisch eine mitschuld, ich habe prinzipiell zurückzustecken... darf vielleicht durch ein behutsames säufzen meinen unmut zum ausdruck bringen... aber ich hab die backen zu halten - es sei denn, man will, dass ich artig "ja" sage.

insofern könnte man die aussage des prüfers - eignungszweifel hat wenn dann nur die fahrerlaubnisbehörde - auch als bewusste (oder unbewusste, aber vom system provozierte) desinformation abtun und gut sein lassen. wenn es nicht so das rechtsempfinden der bevölkerung zersetzen würde.

 

und der prüfer nicht auch ein fünkchen recht hätte.

weil - ungeachtet der eigenen visionen haben wiraktuelle hard facts aus germany. in chronologischer reihenfolge:

-erteilung einer dt. fe 2006 - incl. aushändigung des führerscheins.

-aktive teilnahme am motorisierten strassenverkehr in D, in all den jahren, vllt. ne handvoll geschwindigkeitsübertretungen, davon eine (vllt. auch 2, k.p.) die maximal mit nem monat fahrverbot bestraft werden könnte. keine eignungszweifel.

aktuell sind es gute 9 wochen, wie das entzugsverfahren läuft. der fe-besitzer ist immernoch im besitz der fe aber das entzugsverfahren ist nicht abgeschlossen. RA dealt mit der feb, verfahren schwebt.

entzugsargument der feb - der besitzer der d-fe hatte im jahr 2006 eine andere eu-fe (wurde wie gesetzlich vorgesehen vor ausstellung der d-eu-fe zurückgegeben/-genommen)

muss daran liegen, dass die feb-betreiber erstmalig seit der baumschule vor mindestens 20 jahren - als zum letztenmal in D ein baumschulensystem zusammenbrach - die graue masse zum nachdenken versucht zu gebrauchen.

dabei ist die rechnung ganz einfach - fs-besitzer bezieht keine sozialleistungen, sondern füllt die staatskasse. entscheidet die feb, dass sie entzieht und möglicherweise könnte auch ein dienstausfall anfallen.

entscheidet das vg zugunsten des fe-besitzers, bleibt das noch im rahmen des tragbaren. die deutschen "gesetztes"-texte und "recht-"sprechung gestatten einem einfachen verwaltungsgericht auch zugunsten der feb zu entscheiden. wenn der fe-besitzer erst im ovg/vgh recht bekommt, wird die rechnung schon etwas ausgiebiger, so dass es sich im nachhinein betrachtet als ein für die feb-eigene kaffeekasse durchaus wahrnehmbarer eingriff herausstellen könnte.

ich bräuchte 3 minuten, um einzustellen und mir nen hartz4-empfänger, der keinen verkehrsrechtschutz geniesst zu suchen.

wobei diese kömödie in einer stadt-feb stattfindet. für hintertiefstes BW & BY gibt es da andere methoden. in BY abgesegnet vom by-verkehrsministerium... werden dadurch nun aber auch nicht anwendbar. :D

insofern tendiere ich dazu, die frage...

Zitat:

...können die da bei der führerscheinstelle noch rum stressen?

... mit einem ganz klaren JA beantworten wollen - das hängt primär davon ab,

-wie es um den geisteszustand der feb-leitung bestellt ist.

-ggf. worauf die akteure sensibilisiert sind.

-ob die verantwortlichen sich dessen bewusst sind, dass auf sie ggf. auch im schadenersatzprozess eine niederlage erwartet.

aber

wenn deutsche behörden wollen, können sie (für eine begrenzte zeit) einen mehraufwand erzeugen. auch aus nichts. willst du eine idiotensichere antwort suchst - fahr zur feb lass dich die 50km zur feb fahren und hol dir den führerschein. und selbst dann...

du lebst in D.

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 20:36

mein fahrlehrer hat zu mir gesagt, die sind kulant bei meiner führerscheinstelle.

kenne die ja nun auch schon. das gegenteil kann ich auf jeden fall nicht behaupten.

ich fahre da nächste woche hin, und hole mir meinen fs ab.

und danach einen neuen fahrzeugschein, die zulassungsstelle ist im selben gebäude.

die zulassungsstelle ist übrigens unter aller sau. amts-arbeiter wie im bilderbuch!

die hätten nichtmal im traum daran gedacht, mir auf ein neues nummernschild (für vor vorne halt) gegen vorlage des alten, eingebeulten nummernschildes (selbstverständlich mit gültiger au- und kreisplakette, die sie gern hätten abkratzen können), eine KREIS-plakette zu kleben, ohne AU bescheinigung. die AU plakette gibts ja nicht mehr. gültiger hu bericht hätte denen auch nicht gereicht.

(hatte aber eine au bescheinigung dabei)

das ist nur eines von vielen beispielen.

der prüfer da hat wohl keine ahnung gehabt.

gruß

karl

am 16. Juni 2010 um 21:25

ja ja die kosten;) hin und zurueck ist teurer als die strafe. warum fæhrst dann so nen V70 TDI wenns dir zu teuer ist mal 6 oder 8 liter diesel zu verblasen??? oder willst lieber spæter noch nen thread aufmachen wenn du bezahlen musstest da du mit ungueldigen bzw ohne papiere rum gefahren bist, mit der frage ??? warum so teuer???

 

gruss

am 16. Juni 2010 um 22:45

Zitat:

hin und zurueck ist teurer als die strafe. warum fæhrst dann so nen V70 TDI wenns dir zu teuer ist mal 6 oder 8 liter diesel zu verblasen???

aus einem der gründe, warum man sich halt für einen "D5" anstatt "T5" oder 2.4T halt entscheidet. möglicherweise um nicht die bereits in D versteuerte kohle unnötig aus'm fenster zu schmeissen... indem man sie über den überversteuerten kraftstoff in D der deutschen obrigkeit - 'tschuldigung - hinten hineinschiebt, damit die eine finanzielle grundlage haben ihre rechtswidrigkeiten weiter zu betreiben. 5-zylindrige benzinerturbo von volvo sind solide motoren... #

aber durstig. und dann wollen gewisse immer mehr an einfluss in BR D DR gewinnenden einflüsse es einem noch verbieten, die option des frei wählbaren tempos, in dem man das sauerverdiente verballert untersagen. :mad::mad::mad:;)

Zitat:

mein fahrlehrer hat zu mir gesagt, die sind kulant bei meiner führerscheinstelle.

kenne die ja nun auch schon. das gegenteil kann ich auf jeden fall nicht behaupten.

wenn keinerlei "theoretischen eignungszweifel" vorliegen, wenn in der feb adäquate beamte und angestellte ihrer arbeit nachgehen. wenn ihre primäre aufgabe nicht darin besteht, interessen einiger umzusetzen, indem man den eigentlichen arbeitgeber - sein eigenes volk immer und wo es nur geht (z.T. auch wo es nicht mehr geht) zu enteignen versucht, wäre sogar eine examinierung in land A und eine rasche, problemlose, ausstellung der fe im land B denkbar. hängt dann aber nicht nur vom guten willen beider behörden ab, sondern auch davon, wie gut die sachbearbeiter durchblicken. die feb muss sich sicher sein können, dass sie nichts rechtswidriges begeht. das kann sie nur, wenn sie sich ausreichend mit dem thema auseinandergesetzt hat. was derzeit leider nicht das primäre ziel des komplex deutscher behörden zu sein scheint.

oder mit anderen worten:

http://www.youtube.com/watch?v=bm5_wGLpYNk

das ende der trennung war lange überfällig. aber die vereinigung hätte nicht ohne einigkeit geschehen dürfen. denn so ist recht und freiheit nicht möglich, wenn der allgegenwärtige klassenfeind noch die eine hälfte des volks gegen die andere hälfte amok laufen lässt.

mal unabhängig davon, welche der beiden grünen uniformen einen mehr an "zu hause" erinnert.

könnt ihr auch - trotz tonaufnahmegerät, einem exakt vorgefertigten wortablauffolge, bei der kein laut zu viel gesprochen wird - den warmen unterton bei "ich habe sie verstanden" und "auf wiedersehen" wahrnehmen?

http://www.youtube.com/watch?v=SLhvT1RL7QQ

Geld fürs Erschwindeln einer grünen Plakette scheint er doch auch zu haben.

Zumindest hatte er so was mal geplant mit Motortausch, Änderung der Papiere usw.

am 17. Juni 2010 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von 200D

dann stelle ich die frage anders, warum gibt es das gesetz?

könnte man auch anders regeln.

bei einer kontrolle bin ich in der nachweispflicht, eine gültige fahrerlaubnis zu besitzen, sag ich mal so. das lässt sich einfach und unkompliziert mit einem fs erledigen. hab ich den nicht mit, kostets halt von mir aus nen fünfer bearbeitungsgebühr dafür, dass die polizisten über funk für mich nachforschen.

reisepass reicht ja, um nachzuweisen, wer ich bin.

Das geht eben nicht so!

Wenn du z.B. deinen FS für nen Monat oder auch mehr bei der Bußgeldstelle od. der Polizei geparkt hast ist dies nicht ohne weiteres in jedem Bundesland sofort ersichtlich.

Das gleiche wenn dir die Polizei z.B. wegen ner Sufffahrt gestern den FS abgenommen hat = noch kein Eintrag in Flensburg = keine Prüfung möglich.

 

Zitat:

eben, ich weiß auch nicht, was der prüfer will!

ich hatte keinen fs. von daher kann er mir den hänger-fs nicht aushändigen, weil ich nichts zum "eintauschen" habe.

Eventuell hätte er ja VOR der Prüfung ganz gern deinen FS gesehen?

Eventuell darf er eigentlich ohne deinen FS gesehen zu haben keine Prüfung mit dir durchführen?!

Du machst ja eine Erweiterung der FS und keinen Neuerwerb, da braucht man m.M.n. einen gütligen FS und eine gültige FE.

Zitat:

...

ich hatte keinen fs. von daher kann er mir den hänger-fs nicht aushändigen, weil ich nichts zum "eintauschen" habe.

das ist schon richtig so, du darfst ja schlieslich keine 2 Führerscheine haben. Daher wird er dann auf dem Amt getauscht / ausgehändigt.

am 17. Juni 2010 um 13:46

Sorry 200D aber du bist schlicht und einfach bischen unterintelligent. Möchte ja hier nicht das beleidigente D Wort benutzen.

Ich habe mir das mit dem Rotlichtverstoß durchgelesen. Du hast dich an der an der Ampel stehenden Schlange mit deinem Roller rechts vorbei bis zur Haltelinie vorgearbeitet (VERBOTEN), gibst zu das du da nicht angehalten hast (ANHALTEPFLICHT WIE STOPSCHILD) und dann, wegen dem Grünen Abbiegepfeil (Nicht Blechpfeil denn Pfeile gibt es mehr als du denkst im Schilderwald) nach rechts abgebogen. Dann noch die Ordnungshüter inkl. dem Richter, der wohl die selbe Meinung vertritt wie die Beamten, als Dumm zu bezeichnen... Sorry da fällt mir nichts zu ein.

 

Wenn jemand 15€ Strafe riskiert weil er zu FAUL ist sich um seine Angelegenheiten zu kümmern (50km fahren sind keine 15€ kosten) oder zu bequem um mal bei der 110 anzurufen um infos zu beschaffen ... was willst du da sagen.

Da gibts nen Film von Olli Pocher... evtl kannste beim zweiten Teil die Hauptrolle übernehmen - für mich die TOP besetzung.

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