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Erdgasfahrzeug in der Tiefgarage

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 5:33

Moin!

Neulich habe ich mich mit einem Juristen darüber unterhalten, was eigentlich für Konsequenzen zu befürchten sind, wenn man mit einem CNG-Fahrzeug in eine Tiefgarage einfährt, an welcher ein kleines Schild hängt, wonach die Einfahrt für "druckgasgetriebene Fahrzeuge" verboten ist. Offiziell gibt es ja keinen Grund mehr, aber offenbar sind einige Baugenehmigungen für Tiefgaragen an dieses Verbot geknüpft, so dass die Betreiber diese Schilder nicht einfach abmontieren dürfen. Die großen Tiefgaragenbetreiber haben allesamt kein Problem mit Gasfahrzeugen, aber bei kleineren Anlagen an Hotels, Einkaufszentren oder Bürogebäuden findet man ja durchaus gelegentlich diese Schilder.

Besagter Jurist meint: Wenn in einer solchen Tiefgarage etwas passiert, und sich dann herausstellt, dass mein Fahrzeug mit CNG fährt, besteht das Risiko, dass mich meine Haftpflichtversicherung in Regress nimmt. Diese kleinen Schilder müssen also unbedingt beachtet werden. Das allerdings würde mir etliche meiner regelmäßigen Parkmöglichkeiten ruinieren...

Matthias

Beste Antwort im Thema

Die Vorschrift für Tiefgaragen wurde damals für LPG Fahrzeuge eingeführt, da schwerere Gase, wie Propan und Butan, sich zunächst am Boden ausbreiten und dann wegen mangelnder Bodenentlüftung eine Brandgefahr darstellen.

Bei Methan bestehen diese Bedenken nicht, so dass diesbezüglich keine baurechtlichen Vorschriften bestehen.

Die Schilder differenzieren aber nicht, da sie zumeist noch aus einer Zeit stammen, in der CNG Fahrzeuge noch nicht gebräuchlich waren. Von daher ist der Erklärungswille des Hausbesitzers noch nicht einmal offensichtlich.

In deinem Beispielfall könntest Du zwar das Hausrecht des Garagenbesitzers verletzen, der durch das Schild seinen Willen erklärt. Du schaffst aber keine unverhältnismäßige Gefahr und bist beim Brand des Elektroautos noch nichtmals Verursacher des Schadens. Und damit gibt es meiner Ansicht nach keinen Haftungsgrund für Dich oder deine Versicherung.

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Es ist nu mal so, wie der Jurist sagt.

Der Eigentümer der Garage hat das Hausrecht und kann Gasfahrzeuge verbieten.

Dass es dafür keinen wissenschaftlich belegbaren Grund mehr gibt, ist völlig egal.

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 6:41

Das mit dem Hausrecht ist mir schon klar. Er könnte auch einfach für rote oder blaue Autos die Einfahrt verbieten. Die Frage ist ja eher: Kann mich dann wirklich im Falle eines Schadens eine so umfangreiche Haftung treffen? Also im Extremfall brennt ein Elektroauto beim Laden ab, und drei Plätze weiter steht meiner. Kann es dann eine Rolle spielen, wenn sich hinterher herausstellt, dass meins ein CNG-Fahrzeug war, wenn das Feuer von einem anderen Fahrzeug ausging?

Ich meine: Wenn das tatsächlich so ist, dass diese kleinen Schilder unbedingt ernstzunehmen sind, dann müsste ich mich ja sofort von meinem CNG-Fahrzeug trennen. Das wäre sehr bedauerlich, weil das eigentlich für mich das perfekte Auto ist: Umweltfreundlich, saubere Abgase, niedriger Verbrauch, keine Reichweitenangst und genug Platz...

Matthias

hallo , ich hatte auch ein Gas Auto , das war mir egal . Solange ein Stellplatz frei war rein in den Schuppen. mfg

Der Regress ist doch auf 5k€ beschränkt also überschaubares Risiko.

Daß dir einer was will wenn ein anderes Auto abbrennt halte ich für nicht durchsetzbar (mit welcher Begründung sollte das gehen?).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 7:31

Warum sollte ein Regress auf 5.000 EUR beschränkt sein? Wenn einem da wirklich "Haftung aus unerlaubter Handlung" vorgeworfen wird, haftet man unbegrenzt.

Matthias

https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...icherungsnehmer-in-regress

Hier der Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__5.html

Zitat:

Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt.

Gruß Metalhead

Die Vorschrift für Tiefgaragen wurde damals für LPG Fahrzeuge eingeführt, da schwerere Gase, wie Propan und Butan, sich zunächst am Boden ausbreiten und dann wegen mangelnder Bodenentlüftung eine Brandgefahr darstellen.

Bei Methan bestehen diese Bedenken nicht, so dass diesbezüglich keine baurechtlichen Vorschriften bestehen.

Die Schilder differenzieren aber nicht, da sie zumeist noch aus einer Zeit stammen, in der CNG Fahrzeuge noch nicht gebräuchlich waren. Von daher ist der Erklärungswille des Hausbesitzers noch nicht einmal offensichtlich.

In deinem Beispielfall könntest Du zwar das Hausrecht des Garagenbesitzers verletzen, der durch das Schild seinen Willen erklärt. Du schaffst aber keine unverhältnismäßige Gefahr und bist beim Brand des Elektroautos noch nichtmals Verursacher des Schadens. Und damit gibt es meiner Ansicht nach keinen Haftungsgrund für Dich oder deine Versicherung.

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 8:40

So sehe ich das ja auch. Aber will man das wirklich riskieren? Ich meine, wenn es stimmt, dass mich das im schlimmsten Fall nur 5.000 EUR kosten kann, dann ist das bei dieser geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ja ein überschaubares Risiko...

Matthias

Zitat:

@erdgaszaffitaxi schrieb am 10. Juni 2020 um 10:33:17 Uhr:

Bei Methan bestehen diese Bedenken nicht, so dass diesbezüglich keine baurechtlichen Vorschriften bestehen.

Naja im geschlossenen Raum ist es eigentlich egal ob sich die Gase am Boden oder unter der Decke sammeln (steht und fällt mit der Belüftung).

Daß es in Deutschland unbegrenzte Regressforderungen gibt wäre mir neu (ausgenommen natürlich Vorsatz). Soweit ich weiß ist das alles auf 5k€ begrenzt (also vertretbares Risiko).

Vermutlich ist das auch so gedacht, stell dir mal vor du baust einen Unfall mit einem Bus (auch mal locker 1Mio € Schaden und das ganz ohne Personen) und du wirst, warum auch immer, in Regress über die volle Summe genommen. Da bleibt dir nur die Privatinsolvenz und ich denke genau das will der Gesetzgeber damit verhindern.

Wer da andere Infos hat möge mich eines Besseren belehren (dann aber bitte mit Quelle).

Gruß Metalhead

Es heißt nicht umsonst Haftpflicht.

Wenn ein Tankwagen mit Treibstoff einen Unfall baut wird das sehr schnell sehr teuer. Auch ohne Brand. Welcher Spediteur würde so etwas transportieren wen er den Schaden selber tragen müsste?

Ich würde sagen nicht auf die Schilder achten, weil dann kann es auch kein Vorsatz sein. ;P

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 13:17

Ja, man darf natürlich keinesfalls zu erkennen geben, dass man das Schild wissentlich ignoriert hat. Aber ganz wohl ist mir trotzdem nicht dabei. Ich bin jemand, der sich an Regeln hält. Aber wenn das bedeutet, viel weiter entfernt parken und die schwere Ausrüstung noch weiter schleppen zu müssen, kann man schon mal schwach werden...

Matthias

Zitat:

@Provaider schrieb am 10. Juni 2020 um 14:04:07 Uhr:

Es heißt nicht umsonst Haftpflicht.

Schon klar, aber das schließt ja Regress nicht aus.

Der ist aber, wie gesagt, auf 5k€ begrenzt.

Gruß Metalhead

Wenn der Regress unbegrenzt wäre bräuchte ich auch keine Haftpflicht, dann kann ich es ja gleich selber zahlen.

Der Gesetzgeber hat das schon bewusst so gemacht.

Zitat:

@Provaider schrieb am 10. Juni 2020 um 17:27:07 Uhr:

Wenn der Regress unbegrenzt wäre bräuchte ich auch keine Haftpflicht, dann kann ich es ja gleich selber zahlen.

Jein, dazu brauchts ja Verfehlungen vom Versicherten, aber die "Versuchung" seitens der Versicherung wäre zweifelsfrei wesentlich höher.

Zitat:

Der Gesetzgeber hat das schon bewusst so gemacht.

Davon gehe ich auch aus.

Gruß Metalhead

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