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Eintragung der M68-Felgen (E46) auf E36 - Papiere gesucht!

BMW 3er E36
Themenstarteram 25. Februar 2008 um 17:32

Hallo @all!

Folgendes Problem:

Ich habe günstig die 17" M68 Felgen v. E46 erstanden, möchte diese nun im Frühjahr auf meiner E36 Limo, 320i, Bj. 1997 montieren.

Hatte vorher ein wenig im Internet recherchiert & eigentlich keine Bedenken wegen Eintragung usw., da ja zig

E36-Fahrer die Felgen draufhaben. :)

In meiner Werkstatt hat man mir gesagt, es sollte eigentlich normal gehen, vorsichtshalber soll ich nochmal bei BMW nachfragen wegen so 'nem "Unbedenklichkeitsgutachten" oder ähnliches.

Gesagt getan, aber leider wurde mir beim BMW-Händler gesagt, das diese Felgen keine Freigabe für den E36 haben.

Hab nix bekommen von denen, ich könne nur per Einzelabnahme beim TÜV 'ne Chance haben.

Ok, mein Kfz-Mechaniker hat dann mal 'nen TÜV-Prüfer angerufen, der hatte wohl anscheinend auch net so viel Plan.

Der wollte sämtliche Daten vom Fahrzeugschein, Maße & ET der Felgen usw;

Der TÜV-Prüfer meinte, das es evtl. Probleme gibt wegen der Eintragung & ziemlich kostspielig werden kann wegen der Einzelabnahme.

Jetzt hab ich folgende Bitte :

Bräuchte Kopien irgendwelcher "Papiere" z.B. das TÜV Gutachten, Fahrzeugschein, Bescheinigungen von jemanden, der die

M68 Felgen bereits auf seinem E36 eingetragen hat. Wäre dann evtl. leichter & günstiger beim TÜV sagt meine Werkstatt.

Würde mich freuen, wenn mir jemand was schicken könnte: Bmw3erFreak@aol.com

P.S. Welche Bereifung wäre denn eigentlich am Besten geeignet (VA 7,5x17 ET41 & HA 8,5x17 ET50)?

Gruß & Danke

Martin

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Benz-S211-220CDI schrieb am 5. April 2019 um 15:29:23 Uhr:

Hallo,

benötige auch das Traglastgutachten für die Style 68 Felgen und was man so dafür benötigt!

Kann mir die einer zukommen lassen, evtl. noch eine Kopie bereits einer erfolgreichen Eintragung?

Die sind auf einen 320i Cabrio bj 1994, VA 225/45 7,5x17 ET 41 / HA 245/40 8,5x17 ET 50 und in Verbindung mit Eibach Spurplatten (10mm) .

E-Mail: Info@my-running.de

Vielen Dank!

M. Stahl

Update!!!

 

Habe es leider versäumt zeitnah hier zu berichten.

 

Die oben genannten Reifen/Felgen & Spurplatten wurde vom TÜV Nord eingetragen, das Traglastgutachten wurde nicht benötigt, da ein E46 schwer ist als ein E36.

Der Sachverständiger hat einfach Ahnung

 

 

Im Anhang das Traglastgutachten.

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171 Antworten
am 4. März 2011 um 9:56

Hallo,

der Thread ist zwar schon alt, aber ich habe dieselbe Aufgabe vor mir und wollte die M68-Felgen des E46 (Vorderachse: 7,5J, 17 Zoll, ET41 mit 225/45 R17 und Hinterachse: 8,5 J, 17 Zoll, ET50 mit 245/40 R17) auf einem E36 320i Coupé per Einzelabnahme eintragen lassen.

Könnte mir jemand von euch die für die Einzelabnahme beim TÜV ggf. erforderlichen Unterlagen zuschicken (Traglastbescheinigung von BMW für diese Felge, TÜV-Gutachten mit einer Einzeleintragung, Fahrzeugschein wo es schon einmal eingetragen war, ...), da die Links zum downloaden nicht mehr aktiv sind.

Meine email-Adresse lautet: hg.kloetzer@freenet.de

Vielen Dank.

Gruß Hagueklo

Ich kann nicht versprechen ob ich noch was habe aber ich kann auf jeden Fall etwas dazu sagen:

Ich habe sie mittlerweile auf meinem Compact eingetragen bekommen.

Der TÜV Prüfer hat allerdings seine Datenbanken durchforstet und festgestellt dass eine Eintragung anscheinend nur in Verbindung mit jeweils 10mm Distanzscheiben an der Hinterachse möglich ist, da die Einpresstiefe von 50 zu viel für den e36 ist und ausgeglichen werden muss.

D.h. ich benötigte für die Eintragung die Distanzscheiben und eine Traglastbescheinigung.

Dies war zumindest meine Erfahrung.

am 4. März 2011 um 10:46

Hallo grande_cochones,

danke für die Info.

Könntest du mir die Unterlagen (Eintragung im Brief und Traglastbescheinigung) (falls du sie findest) zuschicken an meine obige email-Adresse? Mehr als den Felgen-Katalog und die Freigabelisten für den E36 habe ich leider nicht.

Wäre natürlich sehr schön, wenn jemand aus dem Forum entsprechende Unterlagen zum E36 Coupé hätte.

Gruß Hagueklo

Hier mal der Schein

Schein1
am 4. März 2011 um 13:13

Hallo grande_cochones,

danke für die Kopie der Eintragung.

Wäre natürlich noch immer sehr schön, wenn jemand aus dem Forum entsprechende Unterlagen zum E36 Coupé hätte.

Gruß Hagueklo

@hagueklo: Du hast Post;)

Hallo,

habe das gleiche Problem. M68-Felgen auf E36 318i Cabrio. Wär echt nett, wenn mir jemand die Papiere schicken könnte.(thorstendauth@t-online.de)

Vielen Dank schonmal

Und dann?

Die Vorlage von Paieren eines anderen Fahrzeuges mit diesen Reifen hat keinerlei Einfluss auf die Eintragung.

Der Prüfer muss ohnehin in jedem Einzelfall prüfen, ob die Auflagen erfüllt sind und die Freigängigkeit gewährleistet.

Also einfach mit den normalen Felgenpapieren hin und regulär abnehmen lassen, fertig.

hast post :)

xenon, da haste leider unrecht. war um einiges einfacher als ich damals mit anderen papieren hingegangen bin.

Zitat:

Original geschrieben von lovedgirl83

xenon, da haste leider unrecht.

ich habe immer recht. ;)

Wenn der TÜVler deine eintragung anhand einer anderen eintragung vorgenommen hat, dann hatte er entweder keine lust auf viel arbeit, hat seinen job nicht entsprechend der gesetzlichen vorgaben gemacht oder du hattest nicht ausreichend passende unterlagen im vorfeld besorgt.

nee, darum geht es nicht.

wenn einem prüfingenieur der abstand zwischen rad und radhaus etc. zu gering ist, kann man sich darauf berufen das es bei einem anderen fahrzeug schon eingetragen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von lovedgirl83

nee, darum geht es nicht.

wenn einem prüfingenieur der abstand zwischen rad und radhaus etc. zu gering ist, kann man sich darauf berufen das es bei einem anderen fahrzeug schon eingetragen wurde.

und dann? :confused:

entweder ist der abstand ausreichend, dann kann es eingetragen werden, oder er ist zu gering, dann müssen auflagen erfüllt sein. woher soll der TÜVler wissen, ob die andere Eintragung nicht nur ein "Freundschaftsdienst" war?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von lovedgirl83

nee, darum geht es nicht.

wenn einem prüfingenieur der abstand zwischen rad und radhaus etc. zu gering ist, kann man sich darauf berufen das es bei einem anderen fahrzeug schon eingetragen wurde.

und dann? :confused:

entweder ist der abstand ausreichend, dann kann es eingetragen werden, oder er ist zu gering, dann müssen auflagen erfüllt sein. woher soll der TÜVler wissen, ob die andere Eintragung nicht nur ein "Freundschaftsdienst" war?

Denke ich eher auch, offiziell wird das nicht helfen.

Aber wenn es denn irgendjemandem bei der Eintragung hilft, wieso nicht gleich miteinpacken?;)

Ich hatte auch die Kopie von nem anderen dabei wo sie schon eingetragen waren, aber ich glaub die hat den Tüv gar nicht so sehr interessiert. Wichtiger war ihm die Traglast der Felgen und die genaue Größe. Ich hab ja auch hinten 10mm Spurplatten pro Seite und hab mit dem Prüfer dann drüber geredet, dass ich somit die Maße der M3 Felgen habe (vom e36) und es somit ja eig. passen müsste. War auch kein Problem, er hat kurz die Daten und die Freigangigkeit der Reifen geprüft und fertig.

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