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Druckverlust an unüblicher Stelle, Goodyear EfficientGrip Performance

Themenstarteram 25. März 2015 um 12:01

Hallo, ich hatte vor kurzem auf dem oben genannten Reifen Druckverlust. Der Reifen war ca 500km gefahren und 14Tage montiert, nagelneu, produziert dieses Jahr.

Was so außergewöhnlich war ist wo die Luft raus kam. Genau an der Schweißnaht zwischen Lauffläche und Reifenflanke. Mehrere Stellen auf einer Länge von ca10cm. Ich habe ein Bild im Anhang was dies verdeutlicht.

Garantieantrag ist gestellt, aber Bearbeitung kann dauern sagte mein Reifenhändler. Er meint es ist ein Produktionsfehler.

Hattet jemand von euch schon mal so einen Schaden? Von außen und innen ist nix zu sehen. Meint ihr die Garantie geht durch? Würdet ihr in Vorkasse gehen? Muss ich mir Sorgen um die anderen 3 Reifen machen das die auch kaputt gehen? Reifengröße 205/60r16 96w

Gruß Tommy

Goodyear-efficientgrip-performance-vl-1
Beste Antwort im Thema

Dein Vertragsparter ist der Verkäufer. Im Rahmen der Sachmängelhaftung geht man in den ersten 6 Monaten davon aus, daß der Schaden schon bei Kauf vorhanden war. Genauer gesagt, der Verkäufer muss nachweisen, daß der Schaden bei Verkauf noch nicht da war. Das wird er aber wohl nicht können.

Du kannst frei wählen, ob Reparatur (was hier wohl nicht geht) oder Neuware.

Lass Dich nicht vom Händler auf die Herstellergarantie verweisen, er ist Dein Vertragspartner, nicht der Hersteller. Er muss für die verkaufte Ware gerade stehen und muß somit Ersatz liefern.

Wie er es dann mit dem Hersteller oder seinem Lieferanten regeln, kann Dir herzlich egal sein...

Dies ist alles im BGB § 476 ff geregelt.

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Dein Vertragsparter ist der Verkäufer. Im Rahmen der Sachmängelhaftung geht man in den ersten 6 Monaten davon aus, daß der Schaden schon bei Kauf vorhanden war. Genauer gesagt, der Verkäufer muss nachweisen, daß der Schaden bei Verkauf noch nicht da war. Das wird er aber wohl nicht können.

Du kannst frei wählen, ob Reparatur (was hier wohl nicht geht) oder Neuware.

Lass Dich nicht vom Händler auf die Herstellergarantie verweisen, er ist Dein Vertragspartner, nicht der Hersteller. Er muss für die verkaufte Ware gerade stehen und muß somit Ersatz liefern.

Wie er es dann mit dem Hersteller oder seinem Lieferanten regeln, kann Dir herzlich egal sein...

Dies ist alles im BGB § 476 ff geregelt.

am 25. März 2015 um 12:16

Produktionsfehler ist nicht auszuschließen, aber muß schon sagen das die Reifen eigentlich einer Qualitätskontrolle unterzogen werden bevor sie das Werk verlassen. Ich arbeite selber in der reifenindustrie und theoretisch kann der reifen dort keine Luft verlieren. Normaler weise könnte sich an dieser Stelle "nur" die lauffläche lösen.

Bei uns ist sowas noch nicht bekannt.

Themenstarteram 25. März 2015 um 12:52

Nur die Lauffläche lösen. Ich hoffe so was passiert mir nicht bei den anderen auf der Autobahn....

Zitat:

@Astra-Tom schrieb am 25. März 2015 um 13:06:33 Uhr:

Dein Vertragsparter ist der Verkäufer. Im Rahmen der Sachmängelhaftung geht man in den ersten 6 Monaten davon aus, daß der Schaden schon bei Kauf vorhanden war. Genauer gesagt, der Verkäufer muss nachweisen, daß der Schaden bei Verkauf noch nicht da war. Das wird er aber wohl nicht können.

Du kannst frei wählen, ob Reparatur (was hier wohl nicht geht) oder Neuware.

Lass Dich nicht vom Händler auf die Herstellergarantie verweisen, er ist Dein Vertragspartner, nicht der Hersteller. Er muss für die verkaufte Ware gerade stehen und muß somit Ersatz liefern.

Wie er es dann mit dem Hersteller oder seinem Lieferanten regeln, kann Dir herzlich egal sein...

Dies ist alles im BGB § 476 ff geregelt.

Geregelt ist gar nichts,denn der Händler hat den Reifen ja nicht hergestellt und muss ihn erst einmal untersuchen lassen,das wird von einem unabhängigen Unternehmen untersucht,,,,,,,Der Händler kann kulanter Weise einen gleichwertigen Reifen zur Verfügung stellen,muss es aber nicht aber um den Kunden nicht zu verärgern wird er es wohl tun,,,,EIN MUSS GIBT ES NICHT,,,,,,

Zitat:

@renerenard schrieb am 25. März 2015 um 13:54:48 Uhr:

Geregelt ist gar nichts,denn der Händler hat den Reifen ja nicht hergestellt und muss ihn erst einmal untersuchen lassen,das wird von einem unabhängigen Unternehmen untersucht,,,,,,,Der Händler kann kulanter Weise einen gleichwertigen Reifen zur Verfügung stellen,muss es aber nicht aber um den Kunden nicht zu verärgern wird er es wohl tun,,,,EIN MUSS GIBT ES NICHT,,,,,,

Er aber absolut Recht. Schon mal die entsprechenden Stellen im BGB angeschaut?

Es ist völlig unerheblich, wer was herstellt. Vertragspartner ist immer der Händler. Und dieser hat sich um alles zu kümmern. Falls du anderer Meinung bist, kann ich später mal das BGB aufschlagen und die entsprechenden § aufzählen. Im Internet lassen sich diese dann finden.

Und Untersuchung durch einen unabhängigen Unternehmer? Der Hersteller des Produkts ist für mich nicht unbedingt unabhängig? ;)

Wie dem auch sei, Astra-Tom hat schon alles Wichtige erwähnt.

Themenstarteram 25. März 2015 um 17:46

Mal schauen was Goodyear zu dem Schaden sagt. Der Reifen ist schon eingeschickt. Ich halte euch auf dem laufenden.

Zu Frage 1) ja

Zu Frage 2) unsere Meinung ist für die Reklamationabwicklung nicht relevant

Zu Frage 3) Serviceorientierte Händler liefern in diesem Fall "kostenlosen Reklamations-Vorersatz".

Zu Frage 4) Du kannst Dir Sorgen machen, oder es auch bleiben lassen.

am 25. März 2015 um 19:41

@Tommyboy7 Der Reifenhändler der mir einen Reifen verkauft der sich nach derart kurzer Zeit als defekt herausstellt, hätte mich, wenn er nicht mal auf die Idee kommt auf eigene Kosten für Ersatz zu sorgen, evtl. das letzte Mal auf dem Hof gesehen. Der Händler bekommt sowas doch bei seinen Abnahmemengen locker reklamiert.

Auch der Handel bekommt es erst (locker) reklamiert, nachdem ein Verarbeitungs- oder Materialmangel, vom technischen Dienst diagnostiziert wurde.

Dass auch ein Reifenhersteller natürlich nicht möchte, dass über seinen Geldbeutel verfügt wird, bevor nicht zweifelsfrei die Ursache erwiesen ist, liegt wohl auf der Hand. Ob eine berechtigte Reklamation oder "Fremdverschulden" vorliegt, ist ja noch völlig ungeklärt.

am 25. März 2015 um 20:34

Na wir werden ja hören was dabei rauskommt. Das ein Reifen evtl. in dem Bereich an mehreren Stellen Luft ablässt hab ich bisher noch net gehört... was es net alles gibt...

Der Hersteller wird es sich nicht nehmen lassen, den Vorwurf, perforierte Reifen in den Handel zu bringen, auszuräumen.

am 25. März 2015 um 20:44

Das denk ich allerdings auch...

Gewährleistung ist das Zauberwort. Zuständig ist hier immer der VK.

Oder fährst Du mit deiner nach 1 Woche defekten, bei Saturn gekauften Miele-Waschmaschine nach Gütersloh zur Miele-Zentrale, um zu reklamieren ?

Wohl kaum...

Die beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie müssen getrennt betrachtet werden !!

Der Hersteller gibt (auf freiwilliger Basis) ggfs. Garantie.

Garantie ist nicht gesetzlich geregelt, Gewährleistung schon.

Groß

Tom

Themenstarteram 26. März 2015 um 13:52

Der Reifen wurde heute von goodyear abgeholt. Mal sehen was raus kommt. Hauptsache die kommen mir nicht damit das ich ihn kaputt gemacht hätte. Ich kann mir nicht vorstellen wo und wie ich das gemacht haben soll. Die Reifen sind auf nagelneuen Alus montiert....Ich würde niemals einen bordstein oder sonst etwas mitnehmen. Und von Kopfsteinpflaster oder Flickenteppich geht der nicht kaputt. Und äußerlich sah der nagelneu aus. Hat noch richtig geglänzt wie frisch montierte Reifen....

abwarten Tee trinken....

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