Allgemeine Codierungen
Hat schon jemand Codiert und kann bestätigen, dass dies klappt? Wollte mich morgen mal des Schliesshupens, den Heckleuchten bei TFL, der Freischaltung der DVD während der Fahrt und desZeigertests annehmen.
Alex
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@D O C schrieb am 28. März 2015 um 12:28:12 Uhr:
Boost und dann E Modus? Den finde ich so daneben, da kann man doch jede Leistung vergessen!!!
Genau deshalb habe ich dieses Foto gemacht damit einer seinen dummen Kommentar dazu geben kann.
Hat funktioniert.....
1570 Antworten
Zitat:
@ahahi schrieb am 27. April 2015 um 12:18:39 Uhr:
Wollte meiner absolut nicht machen -.-Zitat:
@q-u-e-n-t-i-n schrieb am 27. April 2015 um 11:35:46 Uhr:
Rückleuchten mit TFL hat mein Händler programmiert.
Daran kann man ganz klar die großen Unterschiede merken.
Mein Freundlicher kann nichts Programmieren, zumindest sagt er das immer.
Ich war zum ersten mal bei diesem Audi Händler und so wie diese Sache von ihm behandelt wurde (als wäre es ein Verbrechen zu codieren) werde ich wieder zu meinen vorherigen Händler zurück kehren.Ich hoffe nur, das keine Abfrage von dem Steuergerät gemacht wird und das Werk auf die Idee kommt einen Vermerk für meinen Q3 zu machen. Kann aber auch sein, das es im Werk keinen interessiert, was codiert ist, solange kein Bauteil defekt ist.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 27. April 2015 um 14:17:39 Uhr:
Daran kann man ganz klar die großen Unterschiede merken.Zitat:
@ahahi schrieb am 27. April 2015 um 12:18:39 Uhr:
Wollte meiner absolut nicht machen -.-
Mein Freundlicher kann nichts Programmieren, zumindest sagt er das immer.
Die wollen keinen Ärger mit dem Werk bekommen das ist alles......
Zitat:
@steppat schrieb am 27. April 2015 um 14:19:21 Uhr:
Die wollen keinen Ärger mit dem Werk bekommen das ist alles......
Entspricht bloß leider nicht der Wahrheit.
Korrekt ist, dass es - eine ganz kurze Zeit lang - in Dtl. verboten war, die Rückleuchten gleichzeitig zum TFL leuchten zu lassen. Dies beruhte aber auf einer Fehlinterpretation geltender Richtlinien, leider hält sich diese Info hartnäckig bis heute.
Die sogenannte "Schwedenschaltung" (in skandinavischen Ländern MUSS das Auto vorne und hinten leuchten) ist EU-Recht und dieses hat immer einen höheren Stellenwert als deutsches Zulassungsrecht.
Ein Großteil der Codierungen sind also lediglich Freischaltungen, welche ohnehin ab Werk vorgesehen sind (je nach Land) und stellen keine eigenmächtige "Bastellösung" dar und führen somit auch nicht zum Verlust der BE.
Ebenso ist die Aussage "Verlust der Garantie" völlig hanebüchen.
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Hat es schon jemand herausgefunden, damit es beim FL auch funktioniert? (TFL mit Rückleuchten)
Danke für eure Hilfe.
Das Problem beim Händler ist, dass die Tester dort keinen wirklichen Klartext können, beim programmieren wird hier immer der Alphanumeric Code benötigt. Wenn man dort nen falschen Fehler macht hat man unter Umständen ein Problem.
Unter anderem Deshalb weigern sich viele Händler.
Schaut mal in Eure BDA, da ist ziemlich hinten ein freies Blatt: "Notieren Sie hier zusätzliche Funktionen die freigeschaltet wurden" ...oder so ähnlich.
Zitat:
@ChAoZisonfire! schrieb am 28. April 2015 um 09:39:22 Uhr:
Schaut mal in Eure BDA, da ist ziemlich hinten ein freies Blatt: "Notieren Sie hier zusätzliche Funktionen die freigeschaltet wurden" ...oder so ähnlich.
Das freie Blatt finde ich bei meiner BDA nirgendswo......
Zitat:
@steppat schrieb am 28. April 2015 um 19:16:46 Uhr:
Das freie Blatt finde ich bei meiner BDA nirgendswo......Zitat:
@ChAoZisonfire! schrieb am 28. April 2015 um 09:39:22 Uhr:
Schaut mal in Eure BDA, da ist ziemlich hinten ein freies Blatt: "Notieren Sie hier zusätzliche Funktionen die freigeschaltet wurden" ...oder so ähnlich.
Ich auch nicht.
Vielleicht war das Serviceheft gemeint? Habe darauf im Moment aber keinen Zugriff um nachzuschauen.
Also im Serviceheft steht ab Seite 34, 35 und 36
"Eintragungen der Werkstatt"
Die vorletzte Seite und die letzte ist weiß
und da steht gar nichts.
In der BDA steht auch nichts von
"Notieren Sie hier zusätzliche Funktionen die freigeschaltet wurden"
Manfred
Könnte ich mir auch nicht vorstellen..... mein FH hat mir heute nochmals klar gemacht das Audi gerne es zum Anlass nimmt bei zusätzlichen Codierungen am Fahrzeug die Garantie je nach Mangel zu verweigern oder Theater zu machen. Na ja, also ich habe von solchen Fällen noch nichts gehört.
Zitat:
@manfred1948 schrieb am 28. April 2015 um 19:29:52 Uhr:
Also im Serviceheft steht ab Seite 34, 35 und 36
"Eintragungen der Werkstatt"Die vorletzte Seite und die letzte ist weiß
und da steht gar nichts.In der BDA steht auch nichts von
"Notieren Sie hier zusätzliche Funktionen die freigeschaltet wurden"Manfred
Selbst die sind bei mir nicht weiß. Ich habe nur jeweils nur die Letzte Seite (außen) als weiß.
..ich habe gerade extra nochmal das Bordbuch reingeholt, ich muss mich getäuscht haben. Der Hinweis war dann in der BDA des Skoda Superb.
Verzeihung an alle, die jetzt extra die BDA durchgeblättert haben.
Jedoch ist es tatsächlich so, dass der Fachbetrieb die Programmierung vornehmen darf.