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Caddy mit Unfallschaden - Reparatur mit sichtbaren Abweichungen in den Spaltmaßen

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 23. März 2008 um 18:54

Liebe Forumsmitglieder,

am 13.03. wurde mein Caddy leider "Opfer" eines Auffahrunfalls (ich war es nicht!).

Kann passieren, ist leider immer ziemlich lästig. Dank Hilfe des ADAC und schnelle

Schadensabwicklung durch die HUK, konnte ich das Fahrzeug am vergangenen

Donnerstag wieder abholen.

Das Wetter war ziemlich gruselig, also habe ich mir den Wagen nicht genauer angesehen.

Insbesondere weil die Arbeiten von einer Werkstatt, die von der HUK vorgegeben wurde,

ausgeführt wurden. Telefonisch wurde mir auf Anfrage wg. Abholung auch noch mitgeteilt,

daß die Arbeiten nach der Probefahrt noch abgenommen werden müßten.

Hörte sich alles sehr professionell an und ich war ziemlich zufrieden.

Am nächsten Tag habe ich mir die Arbeiten mal genauer angesehen.

Dabei mußte ich feststellen, daß der rechte Kotflügel nicht mehr mit der Tür fluchtet, sondern

ca. 2 mm übersteht. Nun sieht wirklich ein Blinder, daß der Wagen schon einmal einen Unfall hatte.

Da ich kein KFZ-Sachverständiger bin, kann ich aber gar nicht einschätzen, ob sich diese

Abweichungen im Toleranzbereich befinden und üblich sind.

Zum besseren Verständnis stelle ich vorab ein Foto mit dem Unfallschaden ein. Danach folgen 3 Bilder

mit dem rechten Kotflügel, dann zum Vergleich eins vom linken Kotflügel.

So kann man fotografische Verzerrung evtl. besser einschätzen.

Meine Frage nun: Was soll ich tun? Muß ich die Ausführung der Arbeiten so akzeptieren?

Grüße,

Bernd

Beste Antwort im Thema

Hatte auch einen Heckschaden (selbst fabriziert) und habe mich auch vom Tarif "Kasko-Select" der HUK "blenden" lassen.

Lt. Versicherungsvertreter sei das ein ganz super Karosseriebetrieb und sie hätte nur von zufriedenen Kunden gehört....

Bei der Abholung war es auch schlecht Wetter und ich konnte mir die Sache auch erst ein paar Tage später anschauen.

Spaltmaße zwischen Heckklappe und Stoßfänger stimmten überhaupt nicht, Stoßfänger war schief montiert, an der Innenseite war die Heckklappe nicht vernünftig lackiert (Grundierung schaute noch raus), mit dem Klarlack waren sie ein bisschen zu großzügig (Nasenbildung), die Heckscheibe voll Lack, das Kabel der Heckscheibenheizung war durchtrennt, ....

Alles Sachen, welche eigentlich bei einer Begutachtung vor der Übergabe hätten sofort auffallen müssen!

Ich bin natürlich sofort wieder zurück in die Werkstatt, habe alles reklamiert und auch die HUK informiert (incl. der Foto´s des Pfusches). Die hatten dann das Auto 2 Tage zur Nachbesserung.

Hab ihn mir dann bei der Übergabe wirklich genauest angeschaut (und wieder was zu reklamieren gehabt.... -> wurde aber sofort erledigt) und 2 Tage später hatte ich einen Gutachter der HUK bei mir Zuhause, der sich das ganze nochmals angeschaut hat, ob die Arbeiten nun vernünftig gemacht worden sind.

Der Gutachter hat sich wirklich nochmal richtig Zeit genommen und komplett alles überprüft. Er sagte, dass er im Anschluss direkt zu dieser Werkstatt fahren würde und dies persönlich klärt.

Mir war es auf jeden Fall eine Warnung, dass "billiger" (von wegen 20 %...) bestimmt nicht immer besser ist. Den Vertrag habe ich sofort wieder auf die normalen Vertragsbedingungen mit freier Werkstattwahl (und das ist nicht das einzige, auf was man bei der Kasko-Select verzichtet !!) umgestellt.

 

Also lass dich nicht unterkriegen und Dir das auf keinen Fall gefallen. Ich würde auf jeden Fall die HUK informieren (und auch das wg. dem Verdienstausfall als Selbstständiger klären) und die Werkstatt nachbessern lassen.

Und der ADAC unterstützt Dich bestimmt, wenn es an die Begutachtung und Bestätigung der nicht sachgerecht ausgeführten Arbeiten geht.

 

Viel Erfolg !!!!

37 weitere Antworten
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37 Antworten
Themenstarteram 23. März 2008 um 18:55

Foto 1

Themenstarteram 23. März 2008 um 18:55

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Themenstarteram 23. März 2008 um 18:56

Foto 3

Themenstarteram 23. März 2008 um 18:57

Foto 4 - Übergang Kotflügel zur Tür im Normalzustand

am 23. März 2008 um 19:42

ich kann dir leider keine fachliche antwort geben, aber das sieht ja echt gepfuscht aus, ich würde es nicht akzeptieren.

sieht voll sch.... aus.

Hi !

Entweder die haben den Kotflügel nicht ausgerichtet

(Spiel in den Schraubenlöchern), oder der Caddy hat

was abbekommen.

- Gab´s ein Gutachten ?

- Wurde der Hugo vermessen ?

Eventuell reicht eine Justage von Kotflügel und Tür.

Eventuell ist der Caddy schief.

 

Gruß

Ralf

wenn ich meinen caddy ohne unfall so sehe sind die masse auch nicht immer 100% aber die arbeit der werstatt würde ich so nicht abnehmen

matthias

Sieht aus wie der erste Versuch eines angehenden Karosserieschlosser-Lehrlings...

Zitat:

Original geschrieben von Tio-Bento

Liebe Forumsmitglieder,

am 13.03. wurde mein Caddy leider "Opfer" eines Auffahrunfalls (ich war es nicht!).

Kann passieren, ist leider immer ziemlich lästig. Dank Hilfe des ADAC und schnelle

Schadensabwicklung durch die HUK, konnte ich das Fahrzeug am vergangenen

Donnerstag wieder abholen.

Das Wetter war ziemlich gruselig, also habe ich mir den Wagen nicht genauer angesehen.

Insbesondere weil die Arbeiten von einer Werkstatt, die von der HUK vorgegeben wurde,

ausgeführt wurden. Telefonisch wurde mir auf Anfrage wg. Abholung auch noch mitgeteilt,

daß die Arbeiten nach der Probefahrt noch abgenommen werden müßten.

Hörte sich alles sehr professionell an und ich war ziemlich zufrieden.

Am nächsten Tag habe ich mir die Arbeiten mal genauer angesehen.

Dabei mußte ich feststellen, daß der rechte Kotflügel nicht mehr mit der Tür fluchtet, sondern

ca. 2 mm übersteht. Nun sieht wirklich ein Blinder, daß der Wagen schon einmal einen Unfall hatte.

Da ich kein KFZ-Sachverständiger bin, kann ich aber gar nicht einschätzen, ob sich diese

Abweichungen im Toleranzbereich befinden und üblich sind.

Zum besseren Verständnis stelle ich vorab ein Foto mit dem Unfallschaden ein. Danach folgen 3 Bilder

mit dem rechten Kotflügel, dann zum Vergleich eins vom linken Kotflügel.

So kann man fotografische Verzerrung evtl. besser einschätzen.

Meine Frage nun: Was soll ich tun? Muß ich die Ausführung der Arbeiten so akzeptieren?

Grüße,

Bernd

Hallo Bernd,

vorweg nein, das ist nicht in der Toleranz der Volkswagenspaltmasse

und braucht nicht akzeptiert zu werden.

Die Frage ist, wo wurde das repariert Vertragswerkstatt, Karosserie-

spenglerei, Lackierei oder frei Werkstatt?

Die Versicherung kann und darf Dir keine Werkstatt für die Reparatur

vorschreiben.

Nun zu der Ausführung der Arbeit.

Viele Werkstätten (auch Vertragswerkstätten) sind mit

Karosseriearbeiten gemäß Herstellervorschriften überfordert.

Die Karosserieersatzteile z.B. Kotflügel haben ab Ersatzteillager

erhebliche Toleranzen. Die Teile müssen vor dem Lackieren

in die Karosserie eingepasst werden.

Die Anschraubpunkte (A-Säule, Rahmenprofil im Motorraum usw.)

müssen nach einem Unfall wieder gemäß Toleranzen hergestellt

werden.

Da das spezielle Erfahrungen bei Richtarbeiten (ausgebildeter Karosseriebauer)

im Karosseriebau und viel Zeit kostet, macht mann dies nicht.

Was dabei heraus kommt sieht mann bei dir.

Einen Unfall wie auf Deinen Bildern kann keine Werkstatt so

reparieren das mann es nicht mehr sieht zumindest ein

Fachmann kann jede Karosseriereparatur auch bei der

besten Werkstatt sehen.

Aber für einen Laien sollte es nicht erkennbar sein,

weder am Farbton noch an den Spaltmaßen.

Mein Tipp,

informiere die Werkstatt und erkundige dich nach dem

Karosseriefachmann..... viele Werkstätten geben die

Fahrzeuge zur Reparatur außer Haus.

Gruss Volker

Von einem Karosseriebetrieb im Nachbarort Wesseling weiss ich, dass die Huk bei ihren Vertragspartnern die Preise ziemlich runter drückt und daher keine Originalteile verwendet werden. Besser ist immer die Werkstatt selber zu wählen. Bei der Vollkasko haben viele Versicherungen jetzt Tarife wo sie die Werkstatt vorschreiben können und dafür dann einen nicht kleinen Rabatt gewähren. Bei der Huk macht das stolze 20% Nachlass aus. Nach einem Haftpflichtschaden versuchen viele Versicherungen auch den "Kunden" in eine Werkstatt zu bekommen mit der sie einen Vertrag und daher günstige Preise haben. Darf man fragen wo der Caddy rep. wurde?

Themenstarteram 24. März 2008 um 8:11

@ H.Strang

Die Werkstatt befindet sich in der Robert-Perthel-Str. 30 und ist ein

Karosserie-Fachbetrieb (Namen sollten, soweit ich weiß, nicht in diesem

Zusammenhang genannt werden). Lt. Reparaturauftrag und Vertragsbedingungen

sind ausschließlich Original Teile verwendet worden. Kann mir nicht vorstellen, daß

die HUK hier vorsätzlich andere Vorgaben an ihre Werkstätten erteilt.

Betrachtet man z.B. die Lackierarbeiten sind diese von sehr guter Qualität.

@ Volker

Die Werkstatt wurde von der HUK vorgegeben, dadurch 20% günstiger Tarif.

Am Montag mußte ich noch ein paar Teile aus dem Auto holen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt,

daß der Wagen sich nicht verzogen hatte. Die Werkstatt ist eine reine Karosserie-Werkstatt.

@ Ralf

Da die Werkstatt von der HUK bestimmt wird, kann auf ein Gutachten verzichtet werden.

Die Vertrags-Werkstatt kann eigentlich machen, was sie will. Als ich den Wagen abgegeben habe, hat der

Werkstattmeister mit der HUK telefoniert und die Schadensnummer durchgegeben, eine Minute später kam der

Auftrag zur Reparatur, der von mir noch unterschrieben werden mußte. Danach konnte mit den Arbeiten sofort begonnen werden.

Zeitgleich mußte von der Werkstatt noch ein Angebot erstellt werden. Inwieweit dann die HUK noch Einfluß auf die Ausführungsqualität der

Arbeiten hat, ist mir nicht bekannt.

Meine Befürchtung ist, daß sich der Wagen doch verzogen hat. Würde man den Kotflügel nachjustieren, also näher zum

Fahrzeug , könnte die Motorhaube nicht mehr schließen.

Wird wohl eine richtige unangenehme Sache für mich. Über den ADAC hatte ich eine Woche einen Ersatzwagen,

den habe ich am Samstag abgegeben. Sollte der Wagen nun noch mal in die Werkstatt müssen, stehe ich ohne Fahrzeug da.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Grüße,

Bernd

 

JA dann,

Gegengutachten auf eigene Kosten einholen und

ran an den Feind. Eventuell hast Du ja eine Verkehrsrechtschutz

und die einen eigenen Sachverständigen. Dann wirds

kostenmäßig günstiger für Dich ausgehen.

Viel Erfolg !

Gruß

Ralf

.... wie sehen den die Spaltmaße Motorhaube - Kotflügel aus ? eventuell ist nur die Beifahrertür miserabel justiert.

 

Ich würde nochmal mit der Werkstatt reden. Nachbessern müssen die. Der Pfusch ist ja sogar auf den Bildern klar zu erkennen. Schade, daß du das nicht gleich bei der Abholung gersehen hast. Wenn die Werkstatt sich "krum" stellt, wäre mein 2. Schritt so wie von Ralf vorgeschlagen .....

 

 

Gruß LongLive 

Themenstarteram 24. März 2008 um 14:15

@LongLive

Ich werde morgen noch einmal zu der Werkstatt fahren und die mangelhafte Ausführung ansprechen.

Vorher werde ich um eine fachliche Einschätzung der Arbeiten in einer anderen Werkstatt bitten.

Die Spaltmaße der Motorhaube sind wohl normal und weisen keine Besonderheiten auf.

Sollte die Werkstatt sich quer stellen, werde ich mir etwas überlegen müssen.

Ein von mir beauftragtes Gutachten ist natürlich vor Gericht nicht verwertbar, da nicht öffentlich bestellt.

Damit dürfte die Sache noch langwieriger werden.

Kann man in solchen Fällen nicht den ADAC einspannen, dort kann man doch auch Gebrauchtwagen überprüfen lassen.

Die Versicherung sollte ich dem Fall dann auch informieren.

Kommt der Wagen nochmal in die Werkstatt, bin ich erneut ohne Fahrzeug.

Als Selbständiger droht mir dann zusätzlicher Verdienstausfall.

Ziemlich verzwickt die ganze Kiste, lasse mich aber gerne positiv überraschen.

Grüße,

Bernd

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