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Astra verkauft mit Softwareoptimierung

Opel Astra H
Themenstarteram 24. Juni 2015 um 8:58

Hallo Leute, ich habe mal eine Frage: Und zwar habe ich meinen Wagen verkauft der von EDS optimiert wurde. Die Optimierung war nicht eingetragen! Nun habe ich den Wagen verkauft udn in den Kaufvertrag geschrieben " XXX Software ( ohne Eintragung ) nun bin ich etwas skeptisch ob ich die Software nicht lieber doch hätte entfernen lassen. Kann in rigendeiner Form Ärger auf mich zukommen? Obwohl ich ja angegeben habe das die Software nicht eingetragen ist?

Beste Antwort im Thema
am 24. Juni 2015 um 13:06

Ein Pkw, der wegen einer Leistungssteigerung keine BE mehr hat, hat mit Sicherheit etwas mit Sicherheit zu tun.

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Das Fahrzeug nur deshalb als Bastlerfahrzeug/Ruine zu deklarieren um die Gewährleistung zu umgehen kann den Ausschluss unwirksam machen. Ausserdem schränkt sowas den Käuferkreis enorm ein - also schlechter Tip.

Ich verstehe ehrlich gesagt aber auch dein Problem mit der Sache nicht.

Ein privater Verkäufer hat das doch gar nicht nötig, er kann die Gewährleistung rechtssicher wirksam ausschliessen. Muss sich lediglich an eine gewisse Form halten und über die bekannten Mängel, Schäden, etc informieren.

Wenn dann doch was kommt ist er aus dem Schneider, wenn er aber nachweisbar bewusst verschwiegen und getäuscht dann eben nicht.

Und das finde ich auch gut so.

Dann lies mal die Themen hier, was man da als Verkäufer alles hätte wissen müssen was den Zustand seiner Karre betrifft, da fragst du dich, ob alle noch ganz dicht sind...

Manche probieren es halt auch einfach mal, das muss deshalb aber weder rechtlich noch moralisch korrekt sein.

Ich beziehe mich hier nochmal auf Privatverkauf.

- Ein ehrlicher Verkäufer der die Gewährleistung wirksam ausschliesst hat in meinen Augen nichts zu befürchten, ein unehrlicher Verkäufer schon - und das mit Recht

Und ein ehrlicher Verkäufer der die Gewährleistung nicht wirksam ausschliesst?

Der hätte sich evtl. besser vorher informiert.

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