ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Astra verkauft mit Softwareoptimierung

Astra verkauft mit Softwareoptimierung

Opel Astra H
Themenstarteram 24. Juni 2015 um 8:58

Hallo Leute, ich habe mal eine Frage: Und zwar habe ich meinen Wagen verkauft der von EDS optimiert wurde. Die Optimierung war nicht eingetragen! Nun habe ich den Wagen verkauft udn in den Kaufvertrag geschrieben " XXX Software ( ohne Eintragung ) nun bin ich etwas skeptisch ob ich die Software nicht lieber doch hätte entfernen lassen. Kann in rigendeiner Form Ärger auf mich zukommen? Obwohl ich ja angegeben habe das die Software nicht eingetragen ist?

Beste Antwort im Thema
am 24. Juni 2015 um 13:06

Ein Pkw, der wegen einer Leistungssteigerung keine BE mehr hat, hat mit Sicherheit etwas mit Sicherheit zu tun.

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

Dir passiert genau ....... NICHTS .

Warum auch ? Du hast den Käufer davon in Kenntnis gesetzt und gut .

Alles andere ist SEIN Bier . Denn er führt nun ein Fahrzeug ohne BE und nicht du :).

Zitat:

@där kapitän schrieb am 27. Juni 2015 um 11:56:57 Uhr:

Das heißt, die Bremse wird eventuell bei höherer Geschwindigkeit zu klein werden. Aber ein 190 PS Auto aus Tempo 100 abzubremsen, das vorher 150 PS (Z19DTH?) hatte, sollte bis auf ein paar Attogramm durch die Elektronen im Steuergerät dasselbe wiegen wie eh und je.

:D

Zweifelsfrei richtig, theoretisch kann man aber mit mehr PS pro Zeiteinheit mehr Vollbremsungen aus Temp 100 machen als vorher. Daher wird die größere Bremse ja gefordert.

Daß das im Straßenverkehr zu 99,999% nicht vorkommt ist auch klar, aber wenn mal richtig was mit Personenschaden passiert, die Unfallursache nicht 100,00% geklärt ist kann es schon sein, daß das Auto begutachtet wird (ließt man ja ab und an mal in den Medien).

Ob die Leistungssteigerung dann wirklich die Ursache war ist wahrscheinlich Egal (Bremsen entsprechen nicht der Motorisierung). Zack, Hauptgewinn.

Daher bleibe ich bei meiner Meinung: Äußerst unwahrscheinlich, aber nicht völlig auszuschließen.

Gruß Metalhead

Zitat:

Zweifelsfrei richtig, theoretisch kann man aber mit mehr PS pro Zeiteinheit mehr Vollbremsungen aus Temp 100 machen als vorher. Daher wird die größere Bremse ja gefordert.

Ist zwar richtig, aber die meisten Serienbremsanlagen sind in dem Sinne der Forderung eh schon überdimensioniert. Wären also meist bei einer legalen Leistungssteigerung nicht nötig.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 29. Juni 2015 um 11:59:53 Uhr:

Ist zwar richtig, aber die meisten Serienbremsanlagen sind in dem Sinne der Forderung eh schon überdimensioniert. Wären also meist bei einer legalen Leistungssteigerung nicht nötig.

Richtig.

Gruß Metalhead

Sehe ich ebenso.

Leider ist das hier keine solche.

Ändert an der Sache aber wohl nix.

Meist scheitert eine legale Leistungssteigerung A am Abgasgutachten und B einfach am Willen die Eintragung zu machen.

Zitat:

@SilverEriccc schrieb am 24. Juni 2015 um 10:58:46 Uhr:

Hallo Leute, ich habe mal eine Frage: Und zwar habe ich meinen Wagen verkauft der von EDS optimiert wurde. Die Optimierung war nicht eingetragen! Nun habe ich den Wagen verkauft udn in den Kaufvertrag geschrieben " XXX Software ( ohne Eintragung ) nun bin ich etwas skeptisch ob ich die Software nicht lieber doch hätte entfernen lassen. Kann in rigendeiner Form Ärger auf mich zukommen? Obwohl ich ja angegeben habe das die Software nicht eingetragen ist?

Ich habe ein wenig Bedenken mit dieser Vertragsklausel oder mit der Bezeichnung "Softwareoptimierung". Es sollte drin stehen "Leistungssteigerung durch XYZ-Software".

Mag sein dass der Käufer weiß was diese Software bewirkt. Aber wenn er nachher ein Problem bekommt, versucht er möglicherweise dich mit rein zu ziehen indem er sagt "ich wusste nicht dass der Motor mehr PS hat. Ich dachte Softwareoptimierung heißt dass er weniger verbraucht und länger hält."

Der Zusatz "ohne Eintragung" könnte ebenso dahingehend falsch verstanden werden, dass eine Eintragung nicht notwendig ist.

Nimm´s mir bitte nicht übel, aber die Formulierungen die du verwendest, würde wohl auch ein zwielichtiger Verkäufer einsetzen der einem Käufer ohne Erfahrung versucht seine nicht zulassungsfähige Karre anzudrehen und dabei beabsichtigt, durch Wischi-Waschi-Formulierungen seinen Offenbarungspflichten pro forma nachzukommen, ohne den Käufer durch die nackte Wahrheit abzuschrecken.

 

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 6:19

Danke, ja im nachinein kam mir das nämlich selbst seltsam vor was ich geschrieben habe. Habe allerdings den kompletten Chat Verlauf eines "Netzwerkes" da und auch ausgedruckt, wo drin steht wieviel PS er hat und das ich ihm raten würde es doch noch eintragen zu lassen... Die Frage ist nur wie viel wert so ein Chat Verlauf ist.

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 6:20

Und was ich vergessen habe dazuzuschreiben, mein schlechtes Zitat/ steht im Vertrag unter dem Punkt : Mängel falls das noch ein wenig helfen könnte.

Zitat:

@SilverEriccc schrieb am 30. Juni 2015 um 08:19:20 Uhr:

... wo drin steht wieviel PS er hat und das ich ihm raten würde es doch noch eintragen zu lassen...

Ist das eintragungsfähig, oder ist das AGR auch still gelegt?

Gruß Metalhead

Zitat:

@SilverEriccc schrieb am 30. Juni 2015 um 08:19:20 Uhr:

Danke, ja im nachinein kam mir das nämlich selbst seltsam vor was ich geschrieben habe. Habe allerdings den kompletten Chat Verlauf eines "Netzwerkes" da und auch ausgedruckt, wo drin steht wieviel PS er hat und das ich ihm raten würde es doch noch eintragen zu lassen... Die Frage ist nur wie viel wert so ein Chat Verlauf ist.

Aha, jetzt wird's klarer.

Damit solltest du dann doch auf der sicheren Seite sein.

Das einzige Problem das ich jetzt noch sehe ist wenn der Käufer das tatsächlich eintragen lassen will aber damit nicht durchkommt.

Dann kann er dir u.U vorwerfen dass du das gewusst hast bzw. hättest wissen müssen.

Was man aus diesem Thread eigentlich nur mitnehmen kann ist, dass man ein Auto eigentlich nur noch mit folgenden Einschränkungen im Vertrag verkaufen darf, damit einem nicht irgendwelche Korinthenkacker an den Karren fahren....

- BE erloschen

- Unreparierter Unfallschaden

- "Bastlerfahrzeug"

- Motorschaden

- ...

Nur so ist man scheinbar auf der "sicheren" Seite, damit man auch im V&S und in der weiten Welt bestehen kann.

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 30. Juni 2015 um 09:19:05 Uhr:

Was man aus diesem Thread eigentlich nur mitnehmen kann ist, dass man ein Auto eigentlich nur noch mit folgenden Einschränkungen im Vertrag verkaufen darf, damit einem nicht irgendwelche Korinthenkacker an den Karren fahren....

- BE erloschen

- Unreparierter Unfallschaden

- "Bastlerfahrzeug"

- Motorschaden

- ...

Nur so ist man scheinbar auf der "sicheren" Seite, damit man auch im V&S und in der weiten Welt bestehen kann.

Nö, ganz so wie Du schreibst ist das naürlich nicht.

Dennoch handelt es sich hier um eine zunächst mal nicht zulässige und (vielleicht) nicht eintragungsfähige Manipulation am Fahrzeug.

Wäre ein falscher Motor eingebaut, falsche Räder aufgezogen oder bestünde der Auspuf aus zwei doppelflutigen 3“ Leerrohren hätten manche user vermutlich weniger Verständnisschwierigkeiten.

Nur weil etwas von außen nicht sichtbar, und möglicherweise nicht von jedem nachzuweisen ist bedeutet es nicht dass man es ignorieren kann.

Auf der Seite des Tuners findet sich unter sämtlichen Angeboten von "optimierter" Software der folgende Satz:

Dieses Produkt ist im Bereich der StVO nicht zugelassen

Die Frage des TE war ob er mit seiner Formulierung auf der sicheren Seite ist, der Trend scheint in die Richtung zu gehen, dass dies nicht der Fall sein könnte.

Mehr ist ja gar nicht.

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 30. Juni 2015 um 09:19:05 Uhr:

Was man aus diesem Thread eigentlich nur mitnehmen kann ist, dass man ein Auto eigentlich nur noch mit folgenden Einschränkungen im Vertrag verkaufen darf, damit einem nicht irgendwelche Korinthenkacker an den Karren fahren....

- BE erloschen

- Unreparierter Unfallschaden

- "Bastlerfahrzeug"

- Motorschaden

- ...

Nur so ist man scheinbar auf der "sicheren" Seite, damit man auch im V&S und in der weiten Welt bestehen kann.

Ganz so kann man das m.M. nicht sehen, und Korinthenkacker finde ich in dem Zusammenhang auch unpassend.

Ich sehen es eher so, dass gewisse Gesetzesänderungen z.B Gewährleistungsrecht zum Vorteil von Verbrauchern/Käufern geschaffen wurden und das war auch notwendig.

Das muss aber nicht bedeuten, dass dies auch zum Nachteil des privaten Verkäufers geht.

Er kann sich da relativ sauber halten, muss aber eine gewisse Form einhalten - so ist das halt nun mal.

Arglistische Täuschung, Verschweigen/verharmlosen von offenbarungspflichtigen Umständen ist damit aber nicht abgedeckt - war es aber auch vorher nicht.

Zurück zum TE:

Er hätte es mit einem Dreizeiler im Kaufvertrag relativ einfach gehabt das ganze rechtssicher abzuwickeln. Jetzt muss er halt hoffen, dass nichts mehr kommt.

Das kann man so und so sehen.

Mittelt man das Geschwalle in den hier diskutierten Problemen mit Käufern/Verkäufern muss man davon ausgehen, dass man im Zweifelsfall ein Auto im Vertrag als absolute Ruine darstellen muss, damit einem der Käufer nicht wegen angeblich verschwiegener Mängel/Unfallschäden (oder was man sonst noch alles z.B. aus einer gebrochenen Scheinwerferbefestigung künsteln kann) an's Bein pisst.

Bzgl. arglistiger Täuschung: s.o. Es wird ja mittlerweile aus jedem Mangel eine arglistige Täuschung konstruiert. Vieles was hier diskutiert wird zeugt einfach nur davon, dass sich die Käufer nicht mit dem Produkt befassen und dann nachher versuchen auf kosten des Verkäufers zu retten was zu retten ist oder eben nochmal eine Nachverhandlung zu erzwingen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Astra verkauft mit Softwareoptimierung