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Achslast hinten und Reifenwahl (Lastindex) für den s212

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 6. August 2013 um 8:46

Ich starte einmal dieses Thema, um die gesammelten Informationen aus anderen Threads hier zusammenzuführen.

Es geht darum, was man offiziell auf dem s212 fahren darf und was man kaufen kann.

Alpha Lyrae hat dazu schon in diesem Thread viel geschrieben, was ich hier einmal zitieren möchte:

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Hallo zusammen,

es ist in der Tat nicht immer leicht, einen Typ 212 mit größeren Rädern auszustatten, vor allem dann nicht, wenn es sich um T-Modelle und/oder Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung geht.

Reifen einer bestimmten Dimension können nach ETRTO-Norm höchstens zwei Lastindizes haben, einen für die Standardausführung, den anderen für die verstärkte (XL-)Ausführung.

Reifen mit anderem Lastindex sind Exoten, die nicht der Norm entsprechen. Man findet sie gelegentlich bei Herstellern aus Fernost.

Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Achslast:

Reifengröße LI Std LI XL
225/55 R 16 95 (1380 kg) 99 (1550 kg)
245/50 R 16 *) 97 (1460 kg) ---
245/45 R 17 95 (1380 kg) 99 (1550 kg)
245/40 R 18 93 (1300 kg) 97 (1460 kg)
245/35 R 19 89 (1160 kg) 93 (1300 kg)
245/30 R 20 *) 86 (1060 kg) 90 (1200 kg)

*) keine werkseitig freigegebene Bereifung

Man kann sehen, dass die Tragfähigkeiten der Reifen ab Durchmesser 18 um ca. 6% nachlassen, darüber hinaus noch deutlich stärker. Durchmesser 19 und höher sind daher auf einem 212er nicht mehr besonders sinnvoll. Und schon Durchmesser 18 kann im Einzelfall nicht mehr gut realisierbar sein.

Es wäre wohl schöner gewesen, wenn die Daimler AG für den 212er die Abrollumfänge der Reifengrößen von mindestens einem CLS vorgesehen hätte. Hoffentlich werden dem Nachfolgemodell höhere Reifenvolumen spendiert.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Für den Fall mit AHK gibt es dann diesen Sonderfall aus einem EU-Papier, dass man den Lastindex um 15% überschreiten darf bei Anhängerbetrieb und 100km/h Maximaler Geschwindigkeit.

+ 15% Toleranz beim Anhängerbetrieb bis 100 km/h

siehe Auszug aus der entsprechenden Europäischen Richtlinie 92/23/EWG

> Punkt 3.7.3

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002

Ich habe den Beitrag gelesen, in dem das angeführt wurde. Es handelte sich dabei aber nur um einen Auszug aus einem Amtsblatt der EU aus dem Jahr 1992. Dies hat keinen Gesetzescharakter, geschweige dass sich daraus eine Übernahme in nationales Recht ableiten ließe.

Nach der diesbezüglich heute vorliegenden Rechtslage suche ich immer noch. Leider habe ich dazu weder im EU-Recht, noch im nationalen Recht eine Bestätigung dafür finden können. Auch meine Anfrage bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle diesbezüglich ergab keine gute Antwort. Ich bleibe aber an diesem Thema.

 

Gruß

Alpha Lyrae

[...]

* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.

* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Paiers (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 :

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002) möglich, welches aber in der deutschen Rechtsprechung nicht auftaucht. Zur Selbstberuhigung wenigstens: Es ist nur eine Überlastung von 3% und damit im Toleranzbereich des Reifens selbst. Gerade auch bei nur maximal 100 km/h ist es technisch kein Problem.

* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.

Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.

 

Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:

Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.

Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!

Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.

 

Das "Abschlagsdreieck"

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman

Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.

In der Tat muss man bei V-, W- und Y-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).

ZR(Y)-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.

(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)

Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.

Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...

 

AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten

Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.

Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:

Stützlast +85 kg
Laständerung Achse 1 -26 kg
Laständerung Achse 2 +111 kg

Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.

Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.

 

"LI-Rabatt" bei AHK

Hierzu nur ein Zwischenstand.

Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.

Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.

Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.

Aber, wer weiß...

Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.

Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.

Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.

Sei's drum, ich suche weiter.

Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.

 

Und nochmals zur Erinnerung:

Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!

 

Gruß

Alpha Lyrae

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Zitat:

Original geschrieben von gamby

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Kane

 

wie gesagt, ist nicht mein fachgebiet.

aber rein physikalisch betrachtet bezweifle ich, dass eine gemessene stücklast von 85 kg im ruhenden zustand sich nicht im fahrbetrieb verändert.

unabhängig von beschleunigung und bremsverhalten.

weiterhin bremst der anhänger nicht gleich mit dem pkw und auch nicht so dosiert.

da herschen andere kräfte und ich denke daher kommt der unterschied in der berechnung, denn anscheinend sind in jedem fahrzeugschein (je nach modell) andere achslasten und reifenlasten angegeben und es wurde nicht einfach die stützlast addiert.

@TE

Der Reifenhändler soll beim TÜV nachfragen. Die Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb bedeutet automatisch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h. Damit reichen die Felgen (wahrscheinlich) aus. Ich hatte das Problem auch einmal. Eventuell habe ich die TÜV Bestätigung in der Firma. Wenn ich morgen dran denke, dann stelle ich sie hier noch ein.

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

Hallo,

bei mir im Schein für den S212 steht drin: 99H (XL?)

Da waren noch Winterreifen montiert.

Momentan sind aber 95W drauf und die reichen eigentlich ohne Überladung völlig aus!

Gruß

Für das T-Modell, S212, sind die LI 95 eigentlich nicht zugelassen.

Oder vielleicht doch ? So langsam komme ich da nicht mehr klar. :confused:

Hallo,

doch doch. Jedenfalls steht auf meinen Reifen 690kg drauf, das passt. Sind ja dann 1380kg und die max. Achslast liegt drunter!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von GLK350CDI4MATIC

Wenn ich mit einem Anhänger sowieso nur max. 100 km/h fahren darf ist das vielleicht kein Problem.

Wie sieht's denn aus, wenn ich mit den 18 Zöllern (LI 97) mit vollem Kofferraum und Fahrradträger mit 85 kg Stützlast mit 130 km/h fahre?

Bei meinem 220er sind das nur 20 kg beim 350 schon einiges mehr.

hab jetzt mal aus interesse speziell nach fahrzeugen gesucht: es werden von mb händlern junge sterne gebrauchte mit 18 zöller angeboten. (leider kann man das reifenfabrikat auf keinem bild erkennen)

hab extra nach 350er 4 matic mit AHK (ab werk) gesucht.

geht das dann mit rechten dingen zu, denn eigentlich gibt es dafür ja keine reifen?

werde spaßhalber mal einen verkäufer anschreiben und nach dem reifen fragen. bin mal gespannt ob er antwortet - und mit welcher erklärung :-)

gruß gamby

habe von zwei mb vertretungen, welche gebrauchte junge sterne verkaufen, die bestätigung, dass sie das fahrzeug mit 18 zöllern und li 97 verkaufen.

eigentlich wäre dies doch bei einem 350 T BE mit AHK unzulässig, oder?

hab nochmal nachgefragt, ob sie dann dem käufer die 17zöller für den betrieb mit AHK mitgeben oder diesen informieren, dass die AHK mit dieser bereifung nicht nutzbar ist.

anscheinend kümmert sich der verkäufer sehr wenig um das thema.

gruß gamby

Zitat:

Original geschrieben von gamby

 

habe von zwei mb vertretungen, welche gebrauchte junge sterne verkaufen, die bestätigung, dass sie das fahrzeug mit 18 zöllern und li 97 verkaufen.

eigentlich wäre dies doch bei einem 350 T BE mit AHK unzulässig, oder?

hab nochmal nachgefragt, ob sie dann dem käufer die 17zöller für den betrieb mit AHK mitgeben oder diesen informieren, dass die AHK mit dieser bereifung nicht nutzbar ist.

anscheinend kümmert sich der verkäufer sehr wenig um das thema.

gruß gamby

Mein 350 CDI T hat maximale Traglasten hinten von 1460 bzw 1560kg im Anhängebetrieb.

Mir erscheint hier bewegt sich Mercedes als Ganzes in einer rechtlichen Grauzone. Meine 18 Zoll AMG Felgen sind explizit mit ...Y LI 97 eingetragen und daher für meine Achslast von 1460 kg OHNE Anhängerbetrieb ok. Die Y (300 km/h) Reifen sorgen dafür, dass Lastindex erst ab 270 km/h leicht nachlässt. Die 250 km/h sind also ok...

Die max. Traglast von 1560 kg im Anhängerbetrieb sind nicht abgedeckt und laut Alpha Lyrae gibt es auch keine Zunahme des Lastindex bei niedrigeren Geschwindigkeiten, wie zum Beispiel im Anhängerbetrieb. Daher sind hier die Standardmäßig verbauten Reifen nicht geeignet die maximal zulässige Achslast von 1560 kg zu tragen.

Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.

Also besser lade ich mein Auto nicht so voll oder sollte für die Fahrt in den Sommerurlaub auf Rügen mit fünf Personen + Fahrrädern (80kg auf der Anhängekupplung) und Gepäck vielleicht doch die Winterreifen aufziehen lassen ... Ja die Dachbox lasse ich ja schon zuhause...

naja, grauzone hin oder her, wenn es hinterher rechtlich hart auf hart kommt verlier der pkw fahrer im anhängerbetireb eventuell seine betriebserlaubis, das kann es doch nicht sein....

ich habe einen 350 T BE mit AHK gekauft und es waren 245/45 y 99 drauf.

somit alles korrekt. ich bekam erst von dem thema wind, als ich 18 zöller montieren wollte.

dass aber 18 zöller bei junge sterne verkauft werden und der käufer davon nicht unterrichtet wird (oder ihm für den anhängerbetrieb 245 y 99 mitgegeben werden) das kann es doch nicht sein!

ein verkäufer will sich nun nächste woche mal mit dem meister unterhalten, ihm war das thema so auch nicht bekannt.

ps: die 240 km/h im anhägerbetrieb sind jetzt aber nur theoretischer natur... :-)

gruß gamby

Nein die 240 km/h mit den Winterreifen entsprechen der Vmax von V Reifen. Diese reifen erlauben eine Abnahme des Lastnindexes ab 30km/h vor Vmax - hier ab 210 km/h. bei 240 sind das dann 9% von 1550 kg ==> 140 kg. Also mit 240 km/h beträgt dann die Traglast an der Hinterachse nur noch 1410 kg, jedoch sind 1460 kg im Normalbetrieb zulässig. Das heißt selbst im Nichtanhängerbetrieb kann ich den Wagen nicht voll beladen. Oder ich müsste mir Winterreifen bis 300 km/h kaufen, damit die Lastindexabnahme erst ab 270 km/h einsetzt....

Gruss, marvelman

Hallo zusammen,

ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.

Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.

 

Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:

Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.

Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!

Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.

 

Das "Abschlagsdreieck"

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman

Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.

In der Tat muss man bei V-, W- und Y-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).

ZR(Y)-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.

(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)

Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.

Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...

 

AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten

Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.

Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:

Stützlast +85 kg
Laständerung Achse 1 -26 kg
Laständerung Achse 2 +111 kg

Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.

Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.

 

"LI-Rabatt" bei AHK

Hierzu nur ein Zwischenstand.

Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.

Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.

Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.

Aber, wer weiß...

Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.

Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.

Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.

Sei's drum, ich suche weiter.

Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.

 

Und nochmals zur Erinnerung:

Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

 

Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden

Das ist die Richlinie (RiLi) 92/23/EWG aktueller 01.01.2006 > Seite 74 3.7.3

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Zitat:

Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.

Aber, wer weiß...

Wahrscheinlich handelt Mercedes nach dieser RiLi

Zitat:

Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.

Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.

Diese RiLi 92/23 ist Bestandteil der RiLi 2007/46/EG (Typgenehmigungsverfahren),

die die Umsetzung in nationales Recht

= EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) realisiert.

Wenn der Load-Index für den Anhängerbetrieb nicht reichen würde,

wäre nach der Typgenehmigung des Fahrzeug´s ein Hinweis

in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei Punkt 50.-51.

auf Beschränkungen notwendig (EG-FGV § 6 (2) )

Fehlt der Hinweis und es besteht trotzdem Gefahr

muß der Fahrzeughersteller über´s KBA einen Rückruf veranlassen (EG-FGV Artikel 32)

Geringfügig höhere GEwichte müssen bei Lastindex bei Einhalten der 100 km/h nicht berücksichtigt werden, wenn bei Anhängerbetrieb eine höhere Achslast genehmigt ist als sonst.

Die Logik liegt in der höheren Last bei Anhängerbetrieb. Bei diesem wird eine wesentlich geringere Geschwindigkeit gefahren und damit werden die Reifen nicht so stark belastet. Bei Fragen kann der TÜV weiter helfen.

Quelle

Dokument vom TÜV

Ril 92/21 EG Anh. II Punkt 3.2.3.1 und 92/23 EG Anh IV Punkt 3.7.3

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Geringfügig höhere GEwichte müssen bei Lastindex bei Einhalten der 100 km/h nicht berücksichtigt werden, wenn bei Anhängerbetrieb eine höhere Achslast genehmigt ist als sonst.

Die Logik liegt in der höheren Last bei Anhängerbetrieb. Bei diesem wird eine wesentlich geringere Geschwindigkeit gefahren und damit werden die Reifen nicht so stark belastet. Bei Fragen kann der TÜV weiter helfen.

Quelle

Dokument vom TÜV

Ril 92/21 EG Anh. II Punkt 3.2.3.1 und 92/23 EG Anh IV Punkt 3.7.3

Vielen Dank für die Quellen.

Nun wollte ich mit meinem Fahrrad-Kupplungsträger (mit vier Rädern gut 80 kg, plus 5 Personen + Gepäck)) eigentlich schon die möglichen 120 km/h fahren und nicht auf 100 km/h reduzieren, um einen um 5% erhöhten Lastindex zu bekommen (wenn ich Seite 65 der Verordnung hier richtig interpretiert habe).

Die Rechnung bei 100 km/h sieht für MB vermutlich so aus: 1460 kg plus 5% ==> 1533 kg und die Differenz zu 1560 ist geringfügig. Aber mit dem Fahrradträger auf der AHK fehlen mir bei 120km/h eben nicht geringfügige 27 kg sondern relevante 100 kg.... Tatächlich lösen nur meine 17 Zoll Winterreifen mit Lastindex 99 dieses Problem...

Absurd für ein Auto dieser Preisklasse, welches sich doch als T-Modell genau auch für den Lasttransport ausreichend dimensioniert sein sollte. Aber das betrifft eben nur 350 CDI Fahrer, welche 18 Zoll Bereifung (AMG) mit einem Fahrradträger auf der AHK und einem voll beladenene Auto fahren wollen. Also habe ich wohl Pech gehabt...

 

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Geringfügig höhere GEwichte müssen bei Lastindex bei Einhalten der 100 km/h nicht berücksichtigt werden, wenn bei Anhängerbetrieb eine höhere Achslast genehmigt ist als sonst.

Die Logik liegt in der höheren Last bei Anhängerbetrieb. Bei diesem wird eine wesentlich geringere Geschwindigkeit gefahren und damit werden die Reifen nicht so stark belastet. Bei Fragen kann der TÜV weiter helfen.

Quelle

Dokument vom TÜV

Ril 92/21 EG Anh. II Punkt 3.2.3.1 und 92/23 EG Anh IV Punkt 3.7.3

Vielen Dank für die Quellen.

Nun wollte ich mit meinem Fahrrad-Kupplungsträger (mit vier Rädern gut 80 kg, plus 5 Personen + Gepäck)) eigentlich schon die möglichen 120 km/h fahren und nicht auf 100 km/h reduzieren, um einen um 5% erhöhten Lastindex zu bekommen (wenn ich Seite 65 der Verordnung hier richtig interpretiert habe).

Die Rechnung bei 100 km/h sieht für MB vermutlich so aus: 1460 kg plus 5% ==> 1533 kg und die Differenz zu 1560 ist geringfügig. Aber mit dem Fahrradträger auf der AHK fehlen mir bei 120km/h eben nicht geringfügige 27 kg sondern relevante 100 kg.... Tatächlich lösen nur meine 17 Zoll Winterreifen mit Lastindex 99 dieses Problem...

Absurd für ein Auto dieser Preisklasse, welches sich doch als T-Modell genau auch für den Lasttransport ausreichend dimensioniert sein sollte. Aber das betrifft eben nur 350 CDI Fahrer, welche 18 Zoll Bereifung (AMG) mit einem Fahrradträger auf der AHK und einem voll beladenene Auto fahren wollen. Also habe ich wohl Pech gehabt...

Bei mir steht "bei Anhänger BEtrieb" und nicht "bei ausgeklappter Anhängekupplung" in der Zulassungsbescheinigung. Damit erhöht sich die Last nur bei Anhängerbetrieb. Im normalen Betrieb müsste der Wagen doch genug Zuladungsreserven haben, oder?

Auch erhöht sich ja die zulässige Gesamtmasse des Wagens nicht!

Gerade die E Klasse ist für ordentliche Zuladungsreserven (ca. 575 kg) bekannt. Da ein Auto immer ein Kompromiss ist, kann man nicht alles haben. Wer auf extrem hohe Zuladung Wert legt, wird wohl zu einem Caddy oder VW Bus greifen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman

 

Bei mir steht "bei Anhänger BEtrieb" und nicht "bei ausgeklappter Anhängekupplung" in der Zulassungsbescheinigung. Damit erhöht sich die Last nur bei Anhängerbetrieb. Im normalen Betrieb müsste der Wagen doch genug Zuladungsreserven haben, oder?

Auch erhöht sich ja die zulässige Gesamtmasse des Wagens nicht!

Gerade die E Klasse ist für ordentliche Zuladungsreserven (ca. 575 kg) bekannt. Da ein Auto immer ein Kompromiss ist, kann man nicht alles haben. Wer auf extrem hohe Zuladung Wert legt, wird wohl zu einem Caddy oder VW Bus greifen müssen.

ob anhängerbetrieb oder belastung mit fahrradträger dürfte wohl kein unterschied sein.

tatsache ist, dass durch die belastung der anhängerkupplung die achslast erhöht wird. (was für die zulässigen gesamtmasse egal ist)

wieso sollte es ein kompromiss sein, wenn das auto mittels zulässiger zuladung und zulässiger stützlast (bei einer AHK ab werk) einen reifen drauf hat, der dafür nicht ausgelegt ist?

ich glaube du verstehst etwas falsch.

es geht hier nicht um die überschreitung irgendwelcher gewichtsgrenzen, es geht darum dass der reifen die benötigte und vorgeschriebene achslast nicht freigibt (der wagen und die achsen schon)

und was heißt schon geringfügige höhere gewichte in deinem tüv dokument?

sind das 20 kg oder sind es 80 kg oder sind auch 150 kg (bei einer gesamtmasse von fast 4 to - auto und anhänger gerechnet) noch im rahmen und wer bestätigt dies im schadensfall (reifenplatzer mit weiteren folgen...)

gruß gamby

hat jemand die email adresse vom kundencenter in maastrich parat?

möchte die mal darauf hinweisen, dass deren händler fahrzeuge verkaufen, welche eine bereifung unter dem LI haben.

gruß gamby

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