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Ab 01.11. 2014 unterliegen Neuwagen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht Und junge Gebrauchte ?

Themenstarteram 25. September 2014 um 13:23

Hallo zusammen

heute stieß ich auf einige Artikel im Netz:

Zitat AMS

Alle nach dem 1. November 2014 verkauften Neuwagen unterliegen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht auch bei Winterreifen. Wie sieht es bei jungen Gebrauchten aus?

Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen.

Zitat Ende.

 

Interessant ist bei der Thematik, was passiert mit einem nach dem 01.11.12 und vor dem 01.11.14 zugelassenen Fahrzeugen?

Aktuell fahre ich die aktiven Drucksensoren ( Fahrzeug ist 10 Monate alt) nur in den Sommerreifen, da diese bei der Auslieferung auf dem Wagen montiert waren. Die aktuelle Winterreifen sind 3 Jahre alt und noch auf Felgen ohne die Sensoren montiert (vom Vorgängerfahrzeug).

Muss ich nun nachrüsten? ab 01.11.14? Mein VW Händler hat heute auf Nachfrage dieses bejaht, was im Satz 230 Euro kosten soll.

Eigentlich wollte ich die Reifen noch einen Winter fahren, dann wechseln, daher würde sich eine Nachrüstung für mich hier nicht mehr lohnen

 

Wie seht ihr das Thema? Drohen gar Bussgelder oder Stress mit Versicherungen?

Mfg Syntron

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Im Tiguan ( Deiner mit Erstzulassung 12/2013 ?) wird seit Produktion 05/2011 optional

das "Reifenfülldruck-Kontrollsystem (RDK)" verbaut.

Prüf´mal in Deinen Handbüchern ( beim Touareg z.B. ist es > Heft 3.1 Bedienung)

Stichwort " Reifenfülldruck-K....usw")

ob dort noch das "Ausschalten" (deaktivieren) beschrieben wird.

Wenn nicht, ist bereits ein System gemäß den aktuellen EU-Richtlinien/Verordnungen

verbaut worden, welches legal nicht deaktivierbar ist :(

Das Bundesverkehrsministerium hat inzwischen die "Kontrollorgane" angewiesen,

daß die Nichtfunktionsfähigkeit der aktuellen Systeme

(= permanente Warnsignale im Display z.B. beim Fahren ohne Reifendruck-Sensoren)

als Mangel festzustellen ist , der unverzüglich behoben werden muß :eek:

btw:

rechtlich vielleicht eine "Grauzone " ?

 

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Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack

Da die Vorschrift aber erst ab dem 1.11.14 tatsächliche Gültigkeit erlangt...

wie kommst Du darauf,

auch das ist falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Bombadil24

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack

Da die Vorschrift aber erst ab dem 1.11.14 tatsächliche Gültigkeit erlangt...

wie kommst Du darauf,

auch das ist falsch.

Na ja, daß ist das Datum für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. 1.11.14

Aber wenn die Typgenehmigung das vorschreibt, dann sind doch auch vorher schon alle darunter fallenden Fahrzeuge mit RDKS ausgestattet zu fahren:

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...euwagen-pflicht-8481282.html

Also ich glaube ich habe mindestens 20 Berichte/Veröffentlichungen im Netz dazu gelesen. Genau das geht daraus nicht wirklich hervor. Deswegen hatte ich ja vorhin geschrieben, daß ich es eventuell falsch interpretiert habe, wobei ich das bald immer weniger glaube, je öfter ich den ganzen Vorschriften-Kram lese.

Also,

um ein Fahrzeug neu zuzulassen, braucht es eine Typgenehmigung und ein Fahrzeug, das dieser Typgenehmigung entspricht. Also bei wirklich neuen Typgenehmigungen ab 01.11.2012 mit RDKS (Ausnahmen siehe Dein Beitrag, die keine neue Typgenehmigung ist). Eine Änderung des Fahrzeuges bezogen auf die Typgenehmigung ist ein Eingriff, der entweder per ABE oder mittels Eintragung in die Fahrzeugpapiere und Tüvgutachten erfolgt. So etwas wird es für das weglassen einer Sicherheitsmaßnahme nicht geben. Also ist der logische Schluss, dass alle neu Typgenehmigten PKW ab dem 01.11.12 mit RDKS ausgestattet sein müssen.

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack

Also ich glaube ich habe mindestens 20 Berichte/Veröffentlichungen im Netz dazu gelesen. Genau das geht daraus nicht wirklich hervor. Deswegen hatte ich ja vorhin geschrieben, daß ich es eventuell falsch interpretiert habe, wobei ich das bald immer weniger glaube, je öfter ich den ganzen Vorschriften-Kram lese.

Dann lese bitte noch den 21. "Bericht" > zumindest die ersten 10 Blätter

= Fachtagung zum Thema mit übersichtlichen Chart´s.

btw: zum Zeitpunkt der Fachtagung lag´ die endgültige Aussage vom KBA

> das Datum der Typengenehmigung (Ziffer 6 der Zul.besch.I ) betreffend

noch nicht vor;

deshalb mein btw: "mehrstufiges Typengenehmigungsverfahren" im vorherigen Beitrag.

http://www.brv-bonn.de/.../Rdks_Fachtagung_final.pdf

am 21. Oktober 2014 um 15:00

Hallo Leute,

ich hab dazu heute einen Fernsehbeitrag im Mittagsmagazin gesehen. 350€ pro Reifensatz??? ... stimmt das wirklich?

http://www.daserste.de/.../...rdks-reifenwechsel-winterreifen-100.html

 

Gruß heckisepp

Zitat:

@heckisepp schrieb am 21. Oktober 2014 um 17:00:08 Uhr:

Hallo Leute,

ich hab dazu heute einen Fernsehbeitrag im Mittagsmagazin gesehen. 350€ pro Reifensatz??? ... stimmt das wirklich?

http://www.daserste.de/.../...rdks-reifenwechsel-winterreifen-100.html

 

Gruß heckisepp

bis zu 350 €

und auch nur dann, wenn es um das direktmessende System

=mit Reifendrucksensoren

für einen zusätzlichen "Saison-Radsatz" geht ,

da die "Ausrüstung" für die "Fahrbereifung" ab Werk ja serienmäßig vorhanden ist :p

Es müssten doch die passiven Systeme (über das ESP) auch ausreichen. Wer sowas verbaut hat, braucht nichts nachrüsten.

am 21. Oktober 2014 um 18:38

Mein Wägelchen ist 2011 erstmals zugelassen worden und hat so ein besch.... System mit Radsensoren. Lt. TÜV-Süd wird das Fahren ohne Sensoren als Mangel gewertet. Wie im Falle eines Falles dann die Versicherung reagiert, ist fraglich. Das Auto meldet auch dauernd einen Fehler. Das lässt sich bei mir nicht abstellen.

Da der Winter vor der Tür steht gibt es für mich nur eines : Ganzjahresreifen drauf und fertig. Wechseln ( SR / WR ) wird mir jetzt zu teuer.

Zitat:

@morbsch schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:38:36 Uhr:

Mein Wägelchen ist 2011 erstmals zugelassen worden und hat so ein besch.... System mit Radsensoren. Lt. TÜV-Süd wird das Fahren ohne Sensoren als Mangel gewertet. Wie im Falle eines Falles dann die Versicherung reagiert, ist fraglich. Das Auto meldet auch dauernd einen Fehler. Das lässt sich bei mir nicht abstellen.

Da der Winter vor der Tür steht gibt es für mich nur eines : Ganzjahresreifen drauf und fertig. Wechseln ( SR / WR ) wird mir jetzt zu teuer.

Hallo,

laut Betriebsanleitungfür den Grand C4 Picasso 2011 Seite 127 oben rechts

> läßt sich das System "Reifendrucküberwachung" vom Händler reinitialisieren ;)

http://flipbook.diadeis.com/.../AC-C4_Picasso_01_2011_DE.pdf

Zitat:

@touaresch schrieb am 21. Oktober 2014 um 17:20:04 Uhr:

Zitat:

@heckisepp schrieb am 21. Oktober 2014 um 17:00:08 Uhr:

Hallo Leute,

ich hab dazu heute einen Fernsehbeitrag im Mittagsmagazin gesehen. 350€ pro Reifensatz??? ... stimmt das wirklich?

http://www.daserste.de/.../...rdks-reifenwechsel-winterreifen-100.html

 

Gruß heckisepp

bis zu 350 €

und auch nur dann, wenn es um das direktmessende System

=mit Reifendrucksensoren

für einen zusätzlichen "Saison-Radsatz" geht ,

da die "Ausrüstung" für die "Fahrbereifung" ab Werk ja serienmäßig vorhanden ist :p

Hi,

 

Problem ist die aktiven Sensoren haben eine Batterie die laut Herstellern 5-8 Jahre hält. Wenn es blöd läuft

heißt das für einen Gebrauchtwagenkäufer mal eben bis zu 700€ für 2 Sätze Sensoren,wenn dan vielleicht noch ein Zahnriemen und ne große Inspektion fällig ist kann das mal eben ne 2000€ Rechnung bedeuten ;)

Also Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf.

Gruß Tobias

P.S. 350e halte ich für übertrieben,ich denke es wird sich in Zukunft auf ~200€ Pro Satz einpendeln.

am 23. Oktober 2014 um 6:33

Jetzt will ich mal noch etwas dazu in den Raum werfen, denn von jeder Regel gibt es natürlich auch Ausnahmen. Hier mal eine Info einer Innung des KFZ-Gewerbes in NRW:

Zitat:

Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) müssen bei der Erstzulassung ab dem 01.11.2014 verpflichtend mit Reifendruck-kontrollsystemen (RDKS) ausgerüstet werden.

Falls sich noch Neufahrzeuge ohne Erstzulassung bei den Händlern befinden, die nicht mit einem Reifendruck-kontrollsystem ausgerüstet sind, empfehlen wir diesen Händlern, unverzüglich über den jeweiligen Händlerverband mit dem Fahrzeughersteller / -importeur Kontakt aufzunehmen, damit von dessen Seite das Verfahren der "auslaufenden Serie" eingeleitet wird.

Also wird es für Haldenfahrzeuge noch eine Ausnahmeregelung geben.

Viele Grüße

Thomas

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 23. Oktober 2014 um 08:33:23 Uhr:

Jetzt will ich mal noch etwas dazu in den Raum werfen, denn von jeder Regel gibt es natürlich auch Ausnahmen. Hier mal eine Info einer Innung des KFZ-Gewerbes in NRW:

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 23. Oktober 2014 um 08:33:23 Uhr:

Zitat:

Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) müssen bei der Erstzulassung ab dem 01.11.2014 verpflichtend mit Reifendruck-kontrollsystemen (RDKS) ausgerüstet werden.

Falls sich noch Neufahrzeuge ohne Erstzulassung bei den Händlern befinden, die nicht mit einem Reifendruck-kontrollsystem ausgerüstet sind, empfehlen wir diesen Händlern, unverzüglich über den jeweiligen Händlerverband mit dem Fahrzeughersteller / -importeur Kontakt aufzunehmen, damit von dessen Seite das Verfahren der "auslaufenden Serie" eingeleitet wird.

Also wird es für Haldenfahrzeuge noch eine Ausnahmeregelung geben.

Viele Grüße

Thomas

Für was denn eine Ausnahmeregelung?

Wahrscheinlicher steigen die Tageszulassungen in den nächsten Tagen einfach an.

Hi,

bei solchen Stichtagen gibt es oft auch Ausnahmegenemigungen. Eben für Haldenfahrzeuge und teilweise auch für evtl. Importe aus nicht EU Ländern.

Wobei man ein Reifendruckkontrollsystem auch nachrüsten kann. Ist zwar nicht ganz billig und so ein Nachrüstsystem ist nicht so schön ins Fahrzeug integriert aber technisch kein Problem.

bei Abgasnormen sieht es da schlechter aus, Euro 5 Fahrzeuge werden sich kaum auf Euro 6 aufrüsten lassen,außer es wurde Herstellerseitig schon vorgesehen ;)

Gruß Tobias

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