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Ab 01.11. 2014 unterliegen Neuwagen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht Und junge Gebrauchte ?

Themenstarteram 25. September 2014 um 13:23

Hallo zusammen

heute stieß ich auf einige Artikel im Netz:

Zitat AMS

Alle nach dem 1. November 2014 verkauften Neuwagen unterliegen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht auch bei Winterreifen. Wie sieht es bei jungen Gebrauchten aus?

Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen.

Zitat Ende.

 

Interessant ist bei der Thematik, was passiert mit einem nach dem 01.11.12 und vor dem 01.11.14 zugelassenen Fahrzeugen?

Aktuell fahre ich die aktiven Drucksensoren ( Fahrzeug ist 10 Monate alt) nur in den Sommerreifen, da diese bei der Auslieferung auf dem Wagen montiert waren. Die aktuelle Winterreifen sind 3 Jahre alt und noch auf Felgen ohne die Sensoren montiert (vom Vorgängerfahrzeug).

Muss ich nun nachrüsten? ab 01.11.14? Mein VW Händler hat heute auf Nachfrage dieses bejaht, was im Satz 230 Euro kosten soll.

Eigentlich wollte ich die Reifen noch einen Winter fahren, dann wechseln, daher würde sich eine Nachrüstung für mich hier nicht mehr lohnen

 

Wie seht ihr das Thema? Drohen gar Bussgelder oder Stress mit Versicherungen?

Mfg Syntron

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Im Tiguan ( Deiner mit Erstzulassung 12/2013 ?) wird seit Produktion 05/2011 optional

das "Reifenfülldruck-Kontrollsystem (RDK)" verbaut.

Prüf´mal in Deinen Handbüchern ( beim Touareg z.B. ist es > Heft 3.1 Bedienung)

Stichwort " Reifenfülldruck-K....usw")

ob dort noch das "Ausschalten" (deaktivieren) beschrieben wird.

Wenn nicht, ist bereits ein System gemäß den aktuellen EU-Richtlinien/Verordnungen

verbaut worden, welches legal nicht deaktivierbar ist :(

Das Bundesverkehrsministerium hat inzwischen die "Kontrollorgane" angewiesen,

daß die Nichtfunktionsfähigkeit der aktuellen Systeme

(= permanente Warnsignale im Display z.B. beim Fahren ohne Reifendruck-Sensoren)

als Mangel festzustellen ist , der unverzüglich behoben werden muß :eek:

btw:

rechtlich vielleicht eine "Grauzone " ?

 

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Warum willst du nachrüsten? Dein Fahrzeug ist vor dem Stichtag zugelassen. Also brauchst du im Prinzip und um dem Gesetz genüge zu tun in keinem deiner Reifensätze Drucksensoren. Nur weil die Sensoren in deinem Fahrzeug beim Kauf montiert waren, ist es für dich noch keine Pflicht.

Schau mal im Schein/Brief auf die Ziffer 6, was da für ein Datum drinn steht (vor oder nach 11.12)

Was der TE nicht gesagt hat, wann das Modell erstmalig Typgenehmigt wurde.

Ohne diese Angabe kann man nicht sagen, ob er RDK nun auf allen Reifen braucht nicht.

Er braucht das RDK nicht, da der Wagen bereits vor dem 01. 11.2014 erstmals zugelassen ist.

Hallo,

Im Tiguan ( Deiner mit Erstzulassung 12/2013 ?) wird seit Produktion 05/2011 optional

das "Reifenfülldruck-Kontrollsystem (RDK)" verbaut.

Prüf´mal in Deinen Handbüchern ( beim Touareg z.B. ist es > Heft 3.1 Bedienung)

Stichwort " Reifenfülldruck-K....usw")

ob dort noch das "Ausschalten" (deaktivieren) beschrieben wird.

Wenn nicht, ist bereits ein System gemäß den aktuellen EU-Richtlinien/Verordnungen

verbaut worden, welches legal nicht deaktivierbar ist :(

Das Bundesverkehrsministerium hat inzwischen die "Kontrollorgane" angewiesen,

daß die Nichtfunktionsfähigkeit der aktuellen Systeme

(= permanente Warnsignale im Display z.B. beim Fahren ohne Reifendruck-Sensoren)

als Mangel festzustellen ist , der unverzüglich behoben werden muß :eek:

btw:

rechtlich vielleicht eine "Grauzone " ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Er braucht das RDK nicht, da der Wagen bereits vor dem 01. 11.2014 erstmals zugelassen ist.

wenn ich es richtig verstehe, brauchen alle seit dem 01.11.2012 typgenehmigte Fahrzeuge ein RDK.

Zitat:

Original geschrieben von Bombadil24

 

wenn ich es richtig verstehe, brauchen alle seit dem 01.11.2012 typgenehmigte Fahrzeuge ein RDK.

Aber erst wenn sie gleichzeitig nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen werden.

Wurden sie jedoch vor dem 01.11.2012 typgenehmigt, aber erst nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen brauchen sie nicht nachgerüstet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Bombadil24

 

wenn ich es richtig verstehe, brauchen alle seit dem 01.11.2012 typgenehmigte Fahrzeuge ein RDK.

Aber erst wenn sie gleichzeitig nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen werden.

Wurden sie jedoch vor dem 01.11.2012 typgenehmigt, aber erst nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen brauchen sie nicht nachgerüstet werden.

Alle (PKW M1/M1G) Erstzulassungen ab 1.11.2014 müssen

ein aktuelles RDKS ( ob direkt oder indirekt) nach EU-Richtlinie ECE-R 64 geprüft

und Verordnung EU 661/2009 beschriebenes System im Fahrzeug haben.

Deshalb verbauen bereits alle Fahrzeughersteller (unabhängig vom Datum der Typgenehmigung)

-beginnend ab Frühjahr 2014 -

serienmäßig die aktuell erforderlichen Systeme,

da es vorkommen soll/kann, daß Produktionen beginnend ab Frühjahr 2014

"auf -Halde-stehen " und erst ab dem 1.11.2014 erstzugelassen werden. :p

Allerdings geht´s dem TE ja um die erforderliche "Nachrüstung" der Reifendruck-Sensoren

für seine "alten" Winterräder

und da kann er ja -wie von mir vorher beschrieben- die Bedienungsanleitung prüfen. ;)

Themenstarteram 25. September 2014 um 15:32

Hallo Der Wagen ist in Dezember 2013 zugelassen und hat die Typzulassung (Ziffer 6 im Schein) von 05/2013.

 

Da er nach 12/2012 in der Typezulassung ist hab ich das so verstanden das er dann AB 11/2014 permanent mit dem System online fahren muss.

 

Wenn ich die Reifen ohne Sensoren fahren stellt sich das System automatisch offline, bekomme da keine Warnmeldungen.

 

Mag.

Zitat:

Original geschrieben von Syntron63

Hallo Der Wagen ist in Dezember 2013 zugelassen und hat die Typzulassung (Ziffer 6 im Schein) von 05/2013.

Da er nach 12/2012 in der Typezulassung ist hab ich das so verstanden das er dann AB 11/2014 permanent mit dem System online fahren muss.

Nach EU-Recht musstest Du schon seit Inbetriebnahme dauerhaft mit RDKS fahren.

Nochmal vielleicht ein bisschen deutlicher:

Alle Fahrzeuge, die ab dem 01.11.12 neu typzugelassen sind benötigen seit ihrer Erstzulassung RDKS.

Für Fahrzeuge mit Typzulassung vor dem 01.11.12 hat man den Herstellern Zeit gegeben, ihre Fahrzeuge umzurüsten. Aber auch diese müssen ab Erstzulassungsdatum 01.11.14 mit RDKS ausgerüstet werden.

Nur Fahrzeuge die vor dem 01.11.14 zugelassen sind und deren Typgenehmigung vor dem 01.11.12 liegt brauchen kein RDKS

Zitat:

Original geschrieben von Bombadil24

Nach EU-Recht musstest Du schon seit Inbetriebnahme dauerhaft mit RDKS fahren.

Nöö.

Zitat:

Alle Fahrzeuge, die ab dem 01.11.12 neu typzugelassen sind benötigen seit ihrer Erstzulassung RDKS.

Nöö. Alle Fahrzeuge die nach dem 1.11.12 neu typzugelassen sind, brauchen ab dem 1.11.14 zwingend RDKS.

Vorher nicht. ;)

Themenstarteram 25. September 2014 um 16:17

Also in der Betriebsanleitung steht, das sollte man ohne Sensoren fahren z.B. Winterreifen dann stellt sich das System automatisch offline. Handbuch ist Stand 11/2013. Sprich VW ging 2013 davon aus das so manche ohne Sensoren im Winter fahren.

in der Typgenehmigung müsste das RDKS aufgeführt sein, wenn ich nun als Halter davon abweiche, in dem ich Reifen ohne montiere, dann müsste das vom Tüv abgesegnet werden, oder?

Ich bleib bei meiner Meinung, dass nach EU-Recht seit 2012 schon RDKS ausgerüstet sein muss, wenn es neue Fahrzeugtypen sind. Wie das national umgesetzt wird und ob es geahndet wird, wenn man es nicht einhält, steht auf einem anderen Blatt. Bis vor nicht all zu langer Zeit gab es bei uns im ruhenden Verkehr auch keine Knöllchen, wenn man nicht mit der entsprechenden Plakette in der Umweltzone stand, falsch war es trotzdem.

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack

Zitat:

Original geschrieben von Bombadil24

Nach EU-Recht musstest Du schon seit Inbetriebnahme dauerhaft mit RDKS fahren.

Nöö.

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack

Zitat:

Alle Fahrzeuge, die ab dem 01.11.12 neu typzugelassen sind benötigen seit ihrer Erstzulassung RDKS.

Nöö. Alle Fahrzeuge die nach dem 1.11.12 neu typzugelassen sind, brauchen ab dem 1.11.14 zwingend RDKS.

Vorher nicht. ;)

Sorry nochn_alter_Sack,

in diesem Beitrag ist Dein 2-faches Nöö > 2x nicht richtig

Die Aussagen von Bombadil 24 sind richtig.

Vielleicht noch präziser mit Zitaten aus der aktuellen Fachliteratur:

"für alle PKW (Klasse M1/M1G) erforderliches Luftdruck-Kontroll-System (RDKS/TPMS)

a) > Seit 01.11.2012 müssen alle neu typengenehmigten PKW mit RDKS nach ECE-R 64

ausgestattet sein > heißt "ab Werk" und ist Bestandteil der Typengenehmigung

b) > Ab 01.11.2014 müssen alle neu zugelassenen usw.usw.siehe a)

btw: Aufgrund des zulässigen mehrstufigen Typengenehmigungsverfahrens

für Kraftfahrzeuge ist es in Ausnahmefällen möglich, daß sich das in der

Zulassungsbescheinigung I unter Ziffer 6 angegebene Datum

auf eine Ergänzung zu einer bereits erteilten Typengenehmigung bezieht

und damit trotzdem noch nicht unter die EU-VO 661/2009 fällt

und damit nicht unbedingt mit einem RDKS/TPMS nach ECE-R 64 ausgestattet sein muss."

> Das trifft beimTE zu, deshalb kann er sein System ja auch deaktivieren :)

Alles sehr kompliziert > aber so sind ebend "Gesetze" in "Amts-wort und- schrift " :rolleyes:

In dem Fall hätte ich (was ich nicht abstreiten will) den Gesetzestext bzw. Zulassungsvorschriften falsch interpretiert. Fahrzeuge, die nach dem 1.11.12 eine Typzulassung erhalten, müssen vom Hersteller mit RDKS ausgerüstet sein. Da die Vorschrift aber erst ab dem 1.11.14 tatsächliche Gültigkeit erlangt, müssen nach meiner Interpretation erst ab diesem Datum diese Fahrzeuge verbindlich damit ausgerüstet sein. So habe ich zu mindest den Test in den Vorgaben verstanden.

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