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3,2 FSI Motorschaden bei 16000 - der nächste...

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 14. Januar 2010 um 15:16

hi all

hab 'nen 2006er allroad (MJ07) vor 1 Jahr mit 8000km gekauft und seither 8000 gefahren.

War ein Werksdienstwagen, der von 7'06 bis 11'06 zugelassen war und danach beim Händler stand.

Habe nun 2 Wochen vor Ablauf meiner Audi Perfect Car Pro Garantie vorsorglich endoskopieren lassen.

Eben kam der Anruf: Schäden auf allen 6 Zylindern, Motor wird getauscht, Endoskopiekosten werden selbstverständlich nicht berechnet.

MT sei Dank und insbesondere Enrico3201.

Habe (leider) damals nicht ausreichend dieses Forum geprüft, sonst hätt ich mir das Auto mit dem Motor nie und nimmer gekauft:

Mein 3.2er hat es nun auch erwischt...

@ alle mit Motorschaden 3.2 FSI

A6 3,2 FSI Motorschaden

nur die letzten 3 z. Thema und nicht mal die zu den Haarrissen im Kopf...

Jetzt der Grund für meinen thread:

Audi tauscht den Motor - soweit so gut

Was ist aber, wenn der neue wieder kaputt geht?

Garantie/Gewährleistung habe ich dann keine mehr und nur auf Kulanz angewiesen zu sein ist in bisschen wenig...

Wandeln des Kaufvertrages beim Gebrauchten nach 1 Jahr und 8000km?

Wer hat welche Erfahrung mit dem Verhalten von Audi/:) bei mehreren Motorschäden hintereinander gemacht (angeblich soll es Fahrzeuge geben, die alle 20000km einen neuen Motor bekommen)?

zur Info: Ich habe keinen leasing-Wagen, den ich nach 3 Jahren wieder zurückgebe, sondern hatte eigentlich vor, den Wagen auf Dauer zu behalten und viele 100000km damit zu fahren. Dafür habe ich auch noch richtig tief in die Tasche gegriffen und nen jungen Gebrauchten mit wenig km gekauft. In diesem Falle rächt sich das wohl.

Gibt es eigentlich schon so etwas wie eine "Gruppe der 3,2 Opfer"?

Ist Solidarisierung überhaupt sinnvoll oder provoziert man damit nur eine AUDI-Ablehnung wegen Angst vor Serienfehler evtl. mit Konsequenzen in USA wo ja die Benziner überwiegend laufen? (hab auch keine Lust auf das David<->Goliath-Syndrom)

Bitte von Beileidsbekundungen Abstand zu nehmen...

Gruß

tomrey

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Januar 2010 um 15:16

hi all

hab 'nen 2006er allroad (MJ07) vor 1 Jahr mit 8000km gekauft und seither 8000 gefahren.

War ein Werksdienstwagen, der von 7'06 bis 11'06 zugelassen war und danach beim Händler stand.

Habe nun 2 Wochen vor Ablauf meiner Audi Perfect Car Pro Garantie vorsorglich endoskopieren lassen.

Eben kam der Anruf: Schäden auf allen 6 Zylindern, Motor wird getauscht, Endoskopiekosten werden selbstverständlich nicht berechnet.

MT sei Dank und insbesondere Enrico3201.

Habe (leider) damals nicht ausreichend dieses Forum geprüft, sonst hätt ich mir das Auto mit dem Motor nie und nimmer gekauft:

Mein 3.2er hat es nun auch erwischt...

@ alle mit Motorschaden 3.2 FSI

A6 3,2 FSI Motorschaden

nur die letzten 3 z. Thema und nicht mal die zu den Haarrissen im Kopf...

Jetzt der Grund für meinen thread:

Audi tauscht den Motor - soweit so gut

Was ist aber, wenn der neue wieder kaputt geht?

Garantie/Gewährleistung habe ich dann keine mehr und nur auf Kulanz angewiesen zu sein ist in bisschen wenig...

Wandeln des Kaufvertrages beim Gebrauchten nach 1 Jahr und 8000km?

Wer hat welche Erfahrung mit dem Verhalten von Audi/:) bei mehreren Motorschäden hintereinander gemacht (angeblich soll es Fahrzeuge geben, die alle 20000km einen neuen Motor bekommen)?

zur Info: Ich habe keinen leasing-Wagen, den ich nach 3 Jahren wieder zurückgebe, sondern hatte eigentlich vor, den Wagen auf Dauer zu behalten und viele 100000km damit zu fahren. Dafür habe ich auch noch richtig tief in die Tasche gegriffen und nen jungen Gebrauchten mit wenig km gekauft. In diesem Falle rächt sich das wohl.

Gibt es eigentlich schon so etwas wie eine "Gruppe der 3,2 Opfer"?

Ist Solidarisierung überhaupt sinnvoll oder provoziert man damit nur eine AUDI-Ablehnung wegen Angst vor Serienfehler evtl. mit Konsequenzen in USA wo ja die Benziner überwiegend laufen? (hab auch keine Lust auf das David<->Goliath-Syndrom)

Bitte von Beileidsbekundungen Abstand zu nehmen...

Gruß

tomrey

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Zitat:

Original geschrieben von tomrey

Audi tauscht den Motor - soweit so gut

Was ist aber, wenn der neue wieder kaputt geht?

Garantie/Gewährleistung habe ich dann keine mehr und nur auf Kulanz angewiesen zu sein ist in bisschen wenig...

Wandeln des Kaufvertrages beim Gebrauchten nach 1 Jahr und 8000km?

Also normalerweise haben die getauschten Teile eine neue Garantie. Also neuer Motor hat ein anderes Garantieende als das Auto.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Also normalerweise haben die getauschten Teile eine neue Garantie. Also neuer Motor hat ein anderes Garantieende als das Auto.

Nein, das ist normalerweise genau nicht so.

Ein getauschtes Teil hat keine neue Garantie - egal ob neu oder "instandgesetzt".

Kannst Du denn nicht irgendwie noch eine Anschlußgarantie erwerben?

Macht doch auch aus anderen Gründen eventuell Sinn.

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 15:48

Zitat:

Kannst Du denn nicht irgendwie noch eine Anschlußgarantie erwerben?

Macht doch auch aus anderen Gründen eventuell Sinn.

Geht: Perfect Car /Pro für 511,- p.a. aber warum soll ich mich versichern, wenn das doch anscheinend ein Serienfehler ist?

Ich hatte das überlegt aber nachdem die ganzen Multimedia-Komponenten und Hechwascherschlauch-Folgeschäden ausgeschlosssen sind, wollte ich darauf verzichten. Mein Geld steckt übrigens im "jungen Neuen" und 511 p.a. sind in den Unterhaltskosten nicht vorgesehen..

bin momentan etwas ratlos...

War das nicht so, dass wenn man die Reparatur nicht bezahlt, dass man dann nur auf die Reparatur/Arbeit selbst Garantie hat, jedoch nicht auf die Teile? Bei anteiliger Bezahlung sollte man eigentlich Garantie bekommen, bin mir aber nicht ganz sicher.

 

 

Schon Hammer wieviele 3,2-er reihenweise Motorschäden bekommen. Bei manchen sogar mehrfach, was ich so gelesen habe!!!

 

 

PS: Was kostet eigentlich so eine Endoskopie?

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 15:57

mein :) hat sie mir für knapp 200 angeboten

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Also normalerweise haben die getauschten Teile eine neue Garantie. Also neuer Motor hat ein anderes Garantieende als das Auto.

Nein, das ist normalerweise genau nicht so.

Ein getauschtes Teil hat keine neue Garantie - egal ob neu oder "instandgesetzt".

Kannst Du denn nicht irgendwie noch eine Anschlußgarantie erwerben?

Macht doch auch aus anderen Gründen eventuell Sinn.

Deine Aussage ist Falsch. Genau so ist es.

Für die Schweiz:

www.seat.ch/seat/nmb/files/de/garantie.pdf

Für Deutschland Deutschland gilt die Produkthaftung.

Baut eine Werkstatt bei einer Generalüberholung des Motors unwissentlich ein fehlerhaftes Ersatzteil ein, muss sie nicht dafür haften. Sucht der Autofahrer einen Schuldigen, der ihm den Schaden ersetzt, sollte er sich besser an der Hersteller wenden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hat jetzt das Fachmagazin "kfz-betrieb" aufmerksam gemacht.

In dem verhandelten Fall setzte ein Mechaniker bei einer 200 000 Kilometer-Inspektion eine Original-Zahnriemen-Spannrolle fehlerfrei ein. Zehn Monate und weitere 29 000 Kilometer später kam es zu einem kapitalen Motorschaden. Daraufhin verklagte der Kunde die Werkstatt auf Schadensersatz.

Die Richter kamen hingegen zu der Auffassung, dass die Werkstatt keinen Fehler gemacht habe. Schließlich habe sie ihre eigentliche Arbeit anstandsfrei erledigt. Der Motorschaden sei Folge eines Defekts des eingebauten, äußerlich völlig makellosen Original-Neuteils. Daher liege ein typischer Fall von Produkthaftung vor. Der betroffene Autofahrer habe sich den falschen Beklagten ausgesucht, so die Richter (Az. 5 U183/07).

Das Beispiel gilt nur dann wenn, wie hier der Kunde die Arbeit bezahlt hat.

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning

Das Beispiel gilt nur dann wenn, wie hier der Kunde die Arbeit bezahlt hat.

Exakt.

Hallo Tomrey,

schön das ich dir helfen konnte und du noch rechtzeitig den Motorschaden feststellen lassen konntest.

Das war ja echt knapp, 2 Wochen vor Garantieende... das wäre teuer geworden für dich.

Habe meinen A6 3.2FSI am Dienstag wieder zurück bekommen, mit neuem Motor. Es scheint so als schluckt er jetzt auch weniger.

Vorallem aber sind die nervigen Vibrationen weg und beim Kaltstart verhält er sich nun auch ganz normal, auch wenn mir manche hier anderes vorausgesagt hatten.

Also soweit ich weiss hat der neue Motor, das neu verbaute Bauteil 2 Jahre Garantie.

Werde mich da aber auch nochmal 100% schlau machen.

Das dein Motor aber gerade mal 16.000km drauf hat und schon diese Probleme aufweist ist echt krass.

Der ist ja gerade mal richtig eingefahren.

Mich wundert es auch dass es bei deinem auf allen Zylindern vorhanden ist.

Schon ärgerlich und enttäuschend wenn einem sowas mit einem Auto dieser Klasse passiert.

Wie geht es nun bei dir weiter?!

Ist der neue Motor schon bestellt?!

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 22:17

Hallo Enrico,

morgen habe ich einen Termin zur Durchsprache des weiteren Vorgehens beim :).

Ich hatte keinerlei Auffälligkeiten des Motors bisher, die Endoskopie war ne reine Vorsichtsmaßnahme aufgrund der hier beschriebenen Häufungen.

Die Frage der Gewährleistung für den Tauschmotor ist mir sehr wichtig, denn in den VAG-Händlerbedingungen steht, dass Austauschteile keine eigene neue G. über die Fahrzeug-G. hinaus haben.

Ich werde morgen mal den ADAC kontaktieren, die sollen in solchen Fragen recht bewandert sein- und dann den :) dazu befragen.

Ein anderes Thema ist natürlich die Haltbarkeit des neuen Aggregats. Wenn Audi das Problem nicht gelöst hat und sich das Ganze in ein paar tausend km wiederholt, ist mir nicht gedient.

Schaun wir mal, morgen weiss ich (hoffentlich) mehr.

Gruß

Thomas

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 14:48

update:

Auto steht beim :) der mir es letztes Jahr verkauft hat. Er besteht auf eigener Reparatur.

Der Chef des Autohauses rief mich heut morgen an um mir sein Interesse an einer schnellen und für mich befriedigenden Lösung zu bekunden.

Hab den allroad dann vom Endoskopie-:) abgeholt und zum Reparatur-:) hingebracht.

Habe die Diagnose schriftlich und auf dem Reparaturauftrag einen "Gewährleistungs"-Stempel.

Persönliches Gespräch mit Chef:

1. Er macht die Sache zur "Chefsache"

2. Er war bestürzt über die Liste aus dem Forum mit all den Schäden und hat ne Kopie zum Gespräch mit Ingolstadt behalten.

3. Er sagte mir zu, dass nach Demontage der Köpfe diese auf Haarrissse untersucht würden und ggf. ein kompletter neuer Motor eingebaut wird.

4. Auf den neuen Motor gibt er mir schriftlich eine Kulanzzusage falls in den nächsten 2 Jahren wieder was passiert. (der Endo-Meister meinte allerdings, es gäbe sowieso 2 Jahre Gewährleistung, da ja die Versicherung (also "jemand") dafür zahlt...???

5. Er habe vor einiger Zeit bereits einen anderen 3,2 Motor gewechselt und der neue wäre bis zum Weiterverkauf 180 TKM problemlos gelaufen.

Dauer: 1 Woche, wobei ich Bescheid bekomme, wenn der Motor "auf" ist.

Zufällig war ein Herr vom VW-Konzern anwesend, der das Gespräch ebenfalls interessiert verfolgt hat.

Soweit für heute, wer hat Erfahrungen mit Gewährleistung für den/die Austauschmotoren?

Gruß

Ich weiss nicht, ob es einen Unterschied macht, ob es innerhalb der Gewährleistung gemacht wurde oder nicht - ich habe ja 1/3 von den 15.000 E aus eigener Tasche gezahlt und mir wurden 2 Jahre auf den neuen Motor gegeben. Gehalten hat er ja nur ganze 1.500 km bzw. 3 Monate .. :( zumindest hat mich der weitere Motortausch nichts gekostet aussser viel Zeit und Nerven ..

am 15. Januar 2010 um 17:24

Hallo

1. Fall: Kaufvertrag mit Gewährleistung

Im Gewährleistungsfall wird eine für den Käufer kostenlose Leistung erbracht, die den Gewährleitungszeitraum nicht verlängert.

2. Fall: Garantie nach Ablauf der Gewährleistung

Im Garantiefall wird eine für den Käufer kostenlose Leistung erbracht, die den Garantiezeitraum nicht verlängert.

3. Fall: Kulanz

Im Kulanzfall wird eine für den Käufer kostenlose freiwillige Leistung erbracht, für die es keine Gewährleistung oder Garantie gibt.

4. Fall: Werkvertrag

Der Eigentümer des Fahrzeugs beauftragt die Werkstatt mit einer Reparatur. Er bezahlt die Reparatur. Im Gegenzug erhält er die gesetzliche Gewährleistung und eventuell eine freiwillige Garantie der Werkstatt und / oder des Ersatzteilherstellers.

Dies ist eine laienhafte Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Rechtliche Auskunft kann jeder im Vertragsrecht versierte Anwalt erteilen.

Grüße von N.N.

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 17:47

Danke NN,

hier geht es wohl um Fall 4 (oder Produkthaftung des Herstellers?) mit folgender Besonderheit:

Der :) hat von mir den Auftrag den Motor zu wechseln, rechnet aber mit der Garantieversicherung ab.

Ich habe aber heute darauf bestanden, dass der Auftrag mit "Gewährleistung" gestempelt wurde bevor ich unterschrieb.

Was jetzt?

Gruß

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