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2.0TFSI Quattro (211 PS) mit TFSI-Tuningmodul von KOCH

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 17. März 2010 um 14:20

Hallo 8k´ler,

ich habe nun seit gut einer Woche das TFSI-Modul von Kochtuning verbaut. Dieses Produkt erhält man aber auch hier tfsituning oder auch hier msc-tuning . Die Diskussion an sich, die Statements von Herrn Koch und auch die Erfahrungsberichte im Q5 Thread hatten mich dann doch ein wenig neugierig gemacht. Nun will ich mal einen knappen individuellen Eindruck hier wiedergeben.

Die Lieferung (bestellt über www.msc-tuning) war flott, nach 2 Tagen war der "Kabel-Apparat" da. Am "Tuning-Day" war ich so gegen 17.30 zu Hause......die drohende Dämmerung, und auch die baldige Ankunft der "Regierung" konnte meine nahezu kindlich-euphorische Neugier auch nicht stoppen. :D

Der "Einbau" ist eigentlich nicht als solcher zu bezeichnen. Selbst für mich als absoluten "Nicht-Techniker" war die Sache nach 5 min., dank der Einbauanleitung, erledigt.

Die erste Reaktion war allerdings doch etwas ernüchternd. Ich hatte mir doch ein wenig "mehr Bums unten rum" erhofft.

Die Wirkung bzw. Veränderung ist sicherlich in den ersten beiden Gängen zu spüren und setzt auch bei knapp über 2000U/min ein, aber halt nicht so wie erhofft. Jedoch in den höhren Gängen bzw. Geschwindigkeiten, ist der Unterschied wesentlich deutlicher zu spüren und entlockte mir dann doch ein Grinsen. Der Durchzug in den Gängen 3, 4 und 5, ist deutlich kräftiger. Auch bei den grossen Geschwindigkeiten, wo es doch ab ca. 220 im fetten Avant ein wenig zäh wurde, geht es nun bis 240 (Tacho) doch sehr zügig. Also für Menschen die viel Autobahn fahren, ist der gewünschte Efffekt, sicherlich deutlich grösser, wie für mich Stadt- und bisi Bundesstrassen-Fahrer.

Wo drann es nun liegt, das mir kein grosses "WOW" über die Lippen kam wird wohl halbwegs unklar bleiben. Ergänzend anfügen möchte ich noch, das ich in Verbindung mit dem Koch TFSI-Modul bis dato keinen Unterschied festgestellt habe, zwischen Super Benzin vs. Ultimate.

Evtl. mögliche Gründe für meine nicht endlos vorhandene Begeisterung:

 

- Meine Erwartungshaltung war/ist leicht irrational

- Es sind evtl. halt doch keine versprochenen 20% Mehrleistung

- Oder wie einige Forums-Experten behaupten, ist bei diesem Motor

ohne Downpipe mehr wie 250 PS nicht realistisch. Da mein Auto

im Mai 2009, nach Umbau auf eine Edelstahlabgasanlage und

Sportluffi mit knapp 224 PS gemessen wurde, - was bei der

vorhandenen Streuung der TFSI Motore als völlig normales

Ergebniss anzusehen sein dürfte, - könnte dies eine Erklärung sein.

Somit würde ich die "noch ca. 26 restlich-realisierbaren PS"

nicht sonderlich spüren. ......hmmmm, alles graue Theorie.

 

Um die Sache für mich ein wenig transparenter zu machen, versuche ich in den nächsten 2 Wochen wieder einen Termin auf dem Prüfstand zu bekommen und dann schauen wir mal ob einer, von den 3 möglichen Erklärungsansätzen, vielleicht zutrifft.

Unterm Strich sage ich für 500€ ist es i.O. Man bekommt kein neues Auto und keine Wundertüte unter der Motorhaube, aber ein Auto was gerade in den grösseren Gängen deutlich durchzugsstärker ist. Nebenbei bemerke ich einen leichten Verbrauchsrückgang, dies könnte aber auch mit den nun deutlich milderen Temps zusammen hängen, allerdings fahre ich schon ein wenig...."motivierter" wie noch vor 2 Wochen.

 

Mache hier Meldung sobald ich Ergebnisse vom Prüfstand habe. Da es eine "30 Tage Geld zurück Garantie" gab, steht meine finale Entscheidung noch nicht ganz fest, aber eine Tendenz gibt es schon ;)

 

Eine Bitte habe ich noch. Ich möchte hier keine Diskussion über Sinn und Unsinn von Motor-Tuning Maßnahmen. Spam´s in der Art "Der Tuner ist aber viel toller, oder dieser hat die aller tollsten Garantiebedingungen......etc etc" interssieren hier nicht.

Dies soll hier ein Info-/Austausch-Fred zu diesem speziellen-Produkt von diesem genanntem Anbieter sein und zwar für interessierte TFSI-Fahrer aus dem 8k - Bereich.

Auch bitte keine Diskussion über Sinn/Unsinn bzw. verantwortungs bewusstem Verhalten bzgl. Eintragung/Versicherung etc. . Haben wir alles 1000 Mal behandelt und hat jeder individuell für sich zu entscheiden. Nur so viel dazu, meine Versicherung reagierte ungeahnt kulant. ;)

Gruß KVP30

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. März 2010 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Das ist der gleiche Baukastensche.... wie der hier : http://www.speedkit.de/de/index.html , welchen ich vor ca. 1,5 Jahren hier getestet habe und meine Erfahrungen kund getan habe. Wer sich was einbildet, der bildet sich eine Mehrleistung ein, mehr als Einbildung ist es aber auch nicht.

Das ist für mich was für die Mülltonne, wer will kann bei Portoübernahme ( Paket per DHL ) und einen kleinen Obulus das Teil für den 2.0 CR TDI haben. Liegt bei mir nur rum.

Ach, unser Abt-Papst.....:p

Ich wusste, dass ich was vergessen habe, bei meinen "Ausschlußkriterien";)

Wenn du was zu verkaufen hast Kollege, bist du hier falsch, evtl. hilft dir der Marktplatz weiter.....

Ich fahr meinen Wagen nun gut 30000 km, ich merke schon sehr wohl ob sich am Fahrzeug was verändert, ob das nun visuell, beim Klangbild oder auch der Leistung ist. Wenn es sich um 5 bis 10 PS handelt wird es sicherlich schwierig, aber das wird nicht der Fall sein, soweit lege ich mich schon mal fest, auch ohne Prüfstandsbericht. Ob die Kollegen im Q5 Forum sich die Mehrleistung auch alle einbilden.......hab da so meine Zweifel. Aber danke für deinen sachlichen Hinweis ;)

Final wird dann der Prüfstandsbericht am 26.03 Aufklärung geben denke ich.

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von KOCHTUNING

Wenn ein TÜV Teilegutachten mitgeliefert wird, sollte damit beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation eine Eintragung in den Fahrzeugbrief und Schein vorgenommen werden.

 

Das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen, die Eintragung aber nicht durchführen zu lassen ist eigentlich die von uns favorisierte Lösung. 1. Sollte es jemals jemand merken, dass keine Eintragung gemacht wurde kostet das nur 10,- Euro Verwarnungsgeld (also weniger als die Eintragung beim TÜV). 2. Wenn die geänderten Daten nicht in den Papieren nachgetragen wurden entsteht auch nicht sofort ein Problem falls eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden soll.:)

 

Die Versicherung sollte in jedem Fall über die veränderte Leistung informiert werden. Egal ob durch Kopie des Gutachtens, einfache schriftliche Mitteilung oder Kopie der Leistungsmessung. Viele Versicherer verlangen nicht zwingend eine erfolgte Eintragung und versichern das Fahrzeug auch so weiter.

 

MfG und frohe Ostern.

Woher stammt die Info, dass die fehlende Eintragung nur 10,- EUR Verwarnungsgeld kostet?

Themenstarteram 2. April 2010 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von KOCHTUNING

.......

Die Versicherung sollte in jedem Fall über die veränderte Leistung informiert werden. Egal ob durch Kopie des Gutachtens, einfache schriftliche Mitteilung oder Kopie der Leistungsmessung. Viele Versicherer verlangen nicht zwingend eine erfolgte Eintragung und versichern das Fahrzeug auch so weiter.

MfG und frohe Ostern.

......so kann ich es von meiner Versicherung bestätigen. Gutachten und Leistungsmessung genügten. Eine Eintragung in die Papier wurde nicht verlangt, und meine Konditionen sollten sich ebenfalls nicht verändern. Ob es nun in meinem speziellen Fall daran lag, dass das "Leistungsplus" i.Vgl. zu meinem "Serienzustand" recht marginal war, oder weil die HUK grundsätzlich so kulant ist, keine Ahnung.

 

Gruß

KVP30

am 2. April 2010 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von zz66

 

Woher stammt die Info, dass die fehlende Eintragung nur 10,- EUR Verwarnungsgeld kostet?

das kann ich ohnehin nicht so recht glauben!

bedenken sollte man, dass durch eine nicht vorhandene eintragung die betriebserlaubnis des fahrzeuges erlischt und man ohne versicherungsschutz unterwegs ist!

da hilft auch das mitgeführte gutachten nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Fox906bg

 

bedenken sollte man, dass durch eine nicht vorhandene eintragung die betriebserlaubnis des fahrzeuges erlischt und man ohne versicherungsschutz unterwegs ist!

da hilft auch das mitgeführte gutachten nicht!

Irrtum, siehe §19 Absatz 2 und 3 STVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

Gruß Nancy und Dirk

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