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150.000km ohne Zahnriemenwechsel trotz scheckheftgepflegt - Haftungsfrage

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 22. Februar 2012 um 21:24

Guten Abend =)

ich habe vor 4 Wochen mir einen Audi A6 4B Avant 1.8T Bj. 03 gekauft. (km Leistung nun 151.000km)

Dieser ist lückenlos scheckheftgepflegt. Laut Serviceheft ist der Zahnriemenwechsel alle 180.000km fällig. Aufgrund einiger Threads in diesem Forum beschloss ich mich diesbezüglich näher damit auseinander zu setzen:

Habe alle Rechnungen und Inspektionsberichte mir angeschaut, es ist nirgends ein Kommentar bzgl. des Zahnriemenwechsels zu lesen. (letzte Inspektion war vor 5 Wochen).

Heute war ich nun beim Audi Händler um von denen zu erfahren, wann der Wechsel nun gemacht werden sollte. Deren Rechner spuckte die Zahl 120.000km aus.

Eigentlich sollte dem Autohaus bei einer Inspektion auch der Computer sagen: Zahnriemen fällig, oder?

Wer haftet nun, sollte der Zahnriemen reissen?

und zweitens leuchtet seid einer Woche meine Lampe für die Bremsbeläge - vorrausgesetzt sie sind wirklich hinüber, warum wurden diese nicht gewechselt, bzw. zumindest vermerkt? (wie oben erwähnt, lag die letzte Inspektion gerade mal 4 Wochen zurück)

Mir wurde angeboten, nächste Woche mal vorbeizukommen, um zu schauen ob die Bremsen wirklich runter sind und wie es mit dem Zahnriemen ausschaut - verlangt Audi fürs "schauen" auch Geld?

Vielleicht habe ich eine falsche Einstellung zum Thema Scheckheft, aber ich ging bis heute davon aus, das ein Scheckheft nachweist, dass alles rechtzeitig erkannt und behoben wurde...

Für ein paar Äußerungen eurerseits wäre ich sehr dankbar.

 

mit freundlichen Grüßen

PaxXx

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20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von PaxXx

 

zum thema unfreundlich

Zitat:

Original geschrieben von PaxXx

Zitat:

Und den Stempel aus einer Kartoffel schnitzen

Was war daran unfreundlich?? ersteinmal war der Beitrag nicht auf deine Frage sondern auf den Beitrag von willywacken bezogen außerdem waren 2 :D dahinter also alles andere als unffeundlich

mfg

Zitat:

Original geschrieben von PaxXx

 

Zitat:

womit du dir die Antwort selber gegeben hast also sieh es einfach ein

zum thema unfreundlich

das ist nicht unfreundlich sondern die Realität :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von PaxXx

und ob meine Frage lächerlich ist oder nicht kannst du nicht beurteilen. Ich könnte darauf eingehen und erklären warum ich diese Frage poste

das brauchst du nicht weil es logisch ist warum du sie gestellt hast...so eine Frage der Haftung zielt EINDEUTIG darauf ab jemand evtl. zu erleichtern ob nun Werkstatt oder Verkäufer (obwohl der vielleicht guten Gewissens nichts hat machen lassen)! DAS ist nicht nur Unfreundlich sondern schlicht zum KOTZEN....:rolleyes:

Themenstarteram 23. Februar 2012 um 16:35

Zitat:

das brauchst du nicht weil es eindeutig ist warum du sie gestellt hast...so eine Frage der Haftung zielt EINDEUTIG darauf ab jemand evtl. zu erleichtern obwohl der vielleicht guten Gewissens nichts hat machen lassen! DAS ist nicht nur Unfreundlich sondern schlicht zum KOTZEN....

was soll das denn bitte?

der Vorbesitzer ist ein Freund meines Vaters, daher weiß mein Vater wie das Auto in den letzten Jahren gepflegt wurde (da häufig mitgefahren). Zudem ist er für jede Kleinigkeit zum Audi Händler gefahren (zB Reparatur von einem Laternenrempler, Kosten bei Audi 2.500€)

Zudem hat er mich über jede Kleinigkeit, welche am Auto war, beim Kauf aufgeklärt.

Das letzte, was ich vorhatte, ist eine Schuld im Schadensfall auf ihn zurückzuführen.

Da ich nun weiß das der Zahnriemen bei 120.000 fällig ist, werde ich ihn natürlich ohne zu murren ersetzen, um mit guten Gewissen fahren zu können.

Interessehalber habe ich die Frage gestellt.

Ich bin mir bewusst, dass ein Gebrauchter Kosten verursachen kann und gerade ein A6 nicht günstig ist, aber der Fahrkomfort ist es mir wert - es ging mir nicht um evtl Kosten, sondern um das Interesse an diesem Sachverhalt.

Ich finde schade das sowas belangloses hier zu einer Diskussion ausartet, welche auf Mutmaßungen bassiert... :(

Nun alle glücklich?

ich hoffe ja :)

mit freundlichen Grüßen und allen Beteiligten einen angenehmen Feierabend

PaxXx

Zitat:

der Vorbesitzer ist ein Freund meines Vaters, daher weiß mein Vater wie das Auto in den letzten Jahren gepflegt wurde (da häufig mitgefahren). Zudem ist er für jede Kleinigkeit zum Audi Händler gefahren (zB Reparatur von einem Laternenrempler, Kosten bei Audi 2.500€)

warum stellt man dann die Frage der Haftung im Fall der Fälle?! wenn das alles so ist kann es einem doch eigentlich EGAL sein... aber du hast doch gefragt-also wolltest doch wissen "wer springt denn ein wenns soweit ist.." oder wie sollte man das auffassen:confused: wirklich nur "rein Interessehalber"...dann schreibs nächstes mal von Anfang an dazu....:o

Themenstarteram 23. Februar 2012 um 18:41

ich hatte bis gestern eine falsche Vorstellung vom Scheckheft. Ich ging davon aus, das ein geführtes Scheckheft bedeutet, dass alles gemacht wurde, was anfiel.

Das der Besitzer evtl. nur darauf angesprochen wird und das letzte Wort hat, war mir nicht klar.

(Gedanke: wenn nicht alles gemacht, kein Eintrag)

Ich hielt es für einen Fehler von Audi, aber nun bin ich eines besseren belehrt, der Zahnriemen wird auf meine Kosten ausgetauscht und die Sache ist abgehakt.

Warum ich frage? was mir nicht logisch, bzw. plausibel vorkommt, hinterfrage ich =)

Ich denke das Thema ist nun beendet.

PaxXx

Zitat:

Original geschrieben von PaxXx

ich hatte bis gestern eine falsche Vorstellung vom Scheckheft. Ich ging davon aus, das ein geführtes Scheckheft bedeutet, dass alles gemacht wurde, was anfiel.

Wenn, wie du behauptest der Zahnriemen bei deinem Auto laut Scheckheft bei 180 000 tkm gewechsekt werden muss hat eigentlich die Werkstatt keine Fehler gemacht,und somit wäre jede Frage nach einer Haftung hinfällig.

mfg

 

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