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"Zeitgenössisches" Tuning Golf 2 für H-Zulassung.

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 12. Mai 2020 um 20:10

Hallo zusammen,

Ich bin gerade dabei meinen Golf 2 GTD zu restaurieren. Und ich hatte vor ihn tiefer zu legen, neue Felgen drauf zu machen, ein breitbau Kit zu verbauen und die Lackierung zu ändern.

Da ist meine Frage was für Tieferlegerungen Zeitgenössisch sind. (Ich hätte gerne ein Gewindefahrwerk weiß aber nicht was dort mit H-Zulassung zulässig ist.) Und welche Felgen man dazu verbauen könnte, die auch noch gut aussehen aber nicht zu teuer sind.

(Lackierung und Breitbau sind H-Zulässig)

Danke im voraus

mk2_gtd

Beste Antwort im Thema

Ich hab meinen Prüfer mal gefragt, wie es aussieht mit H-Kennzeichen und ABF-Motor. Er hat kurz überlegt und dann gemeint, "ist ja auch Golf-Baureihe, könnte man machen..."

Auch wenn das hier immer wieder bestritten wird, bleibe ich bei meiner Meinung, dass ganz viel darauf ankommt, wie der Prüfer seinen Ermessensspielraum auslegt.

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hallo

H&R gewindefahrwerk geht definitiv mit H kennzeichen

prinzipiell geht alles an tuning was ab erstzulassung + 10 jahre verfügbar war

kannst ja mal suchen ob du noch nen alten D&W katalog aus den 90er jahren irgendwo auftreiben kannst :D

da findest viel drinn

Mfg Kai

Zitat:

@kathrin-kai schrieb am 13. Mai 2020 um 03:23:52 Uhr:

 

kannst ja mal suchen ob du noch nen alten D&W katalog aus den 90er jahren irgendwo auftreiben kannst :D

da findest viel drinn

Hab' gerade bei Ebay geschaut. Sind einige eingestellt :D:cool:

Darf man mal fragen welche Farbe du verwenden willst!?

Themenstarteram 13. Mai 2020 um 10:06

Danke für die Tipps. Werd mal schauen.

Ich hatte vor nen design drauf zu machen. So in die Richtung vom Kamei golf 1

Kamei-golf-12.jpg

Zitat:

@mk2_gtd schrieb am 13. Mai 2020 um 12:06:58 Uhr:

Danke für die Tipps. Werd mal schauen.

Ich hatte vor nen design drauf zu machen. So in die Richtung vom Kamei golf 1

:cool: der sieht klasse aus. Bis auf die Felgen. Die sind zwar hübsch, aber nicht zeitgenössisch. ;) Die BBS E 30 würde gut passen. Habe ich auf dem Rennauto. Siehe Pic. Die Felgen kannst bei http://www.rs-felgen.de/ genau so bestellen bzw. fertigen lassen, wie Du sie haben möchtest. In 14 Zoll würde das mit den Verbreiterungen sicher gut aussehen :cool:

BMW 320 Gruppe 2

Als Tipp,

sprich alles was du machen willst mit deinem Prüfer vorher ab. Der sagt dir dann was er mit H einträgt oder nicht. Das kommt immer auf den an, da gibt es jede Menge Spielraum. Gerade letzte Woche beim Bekannten mit Felgen erlebt. BBS Nachbaufelgen im klassischen Design auf m E30 Cabrio drauf. Trägt ihm der Prüfer nicht ein weil es neue Felgen sind. Besteht auf Felgen aus der Zeit.

Also sprich alles vorher ab bevor du unnötig Geld raus wirfst. Bzw. wenn dir der erste Prüfer zu streng ist geh zum nächsten. Es gibt sehr viel Unterschied.

Themenstarteram 13. Mai 2020 um 15:18

Danke für die Seite, sind schöne Felgen. Werd ich in die engere Auswahl machen.

Und Prüfer ist auch kein Problem, arbeite als KFZ-Machatroniker und zu mir in Betrieb kommt immer einer vom TÜV bei dem bekomm ich so gut wie alles eingetragen.

Ich geh gleich meinen Golf 2 als Oldtimer ummelden, das Gutachten dazu war kein Problem.

Ich habe ein H&R Monotube drin, das gab es damals schon. Es gibt aber auch viele Federn, die zulässig sind. Dann kann man aber nur gleichmäßig tieferlegen (30/30, 40/40 usw.).

Entscheidend für die Oldtimerzulassung waren die Gutachten der Anbauteile. Wenn das Teilegutachten von z.B. den Felgen spätestens 10 Jahre nach der Erstzulassung erstellt wurde, dann war das in Ordnung.

Wie man schon sagt: Erstzulassung + 10 Jahre. Gilt für alles, außer eben dem Motor, der muss aus der Baureihe sein.

Auch bei den Felgen kann der Prüfer meckern wenn die keine 20 Jahre alt sind.

Ich würde vorher zu dem hingehen und fragen ob die okay gehen. Gab es zwar schon damals ABER sind eben neuere.

Beim Radio gilt außerdem genau das gleiche, aber da sehen sehr viele drüber hinweg.

Zitat:

@Jan565 schrieb am 15. Mai 2020 um 08:41:21 Uhr:

Wie man schon sagt: Erstzulassung + 10 Jahre. Gilt für alles, außer eben dem Motor, der muss aus der Baureihe sein.

Auch hier keine Regel ohne Ausnahme. Mein TÜV Prüfer würde z.B. auch den VR6 auf H beim Golf 2 eintragen. Das wurde in den 90ern schon zu Hauf umgebaut und ist deshalb auch zeitgenössisch.

Nun, dann kennt der Prüfer die Vorschriften nicht oder will sie nicht anwenden. Ein VR6-Umbau ist alles aber nicht "H"-fähig! Der Motor ist nicht aus der Baureihe!

Sobald der Wagen mal bei einem anderen TÜV vorgeführt wird (Polizeikontrolle o.ä.) ist das H weg.

Das sehe ich anders, auch wenn ich kein TÜV-Ingenieur bin.

Mein Golf 2 mit 1.9 TDI AFN hat auch eine H-Zulassung. Er hätte innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ des Golfs umgebaut worden sein können und nur das ist, der Ansicht meines TÜV-Prüfers nach, ausschlaggebend für die Erteilung der H-Zulassung.

Auf welche Vorschrift beziehst du dich denn? Würde das gerne mal nachlesen... Am Ende kann der Prüfer ja auch mal falsch liegen.

 

Gruß Colt

Ich hab meinen Prüfer mal gefragt, wie es aussieht mit H-Kennzeichen und ABF-Motor. Er hat kurz überlegt und dann gemeint, "ist ja auch Golf-Baureihe, könnte man machen..."

Auch wenn das hier immer wieder bestritten wird, bleibe ich bei meiner Meinung, dass ganz viel darauf ankommt, wie der Prüfer seinen Ermessensspielraum auslegt.

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 15. Mai 2020 um 22:04:40 Uhr:

Nun, dann kennt der Prüfer die Vorschriften nicht oder will sie nicht anwenden. Ein VR6-Umbau ist alles aber nicht "H"-fähig! Der Motor ist nicht aus der Baureihe!

Sobald der Wagen mal bei einem anderen TÜV vorgeführt wird (Polizeikontrolle o.ä.) ist das H weg.

Das ist egal. Der Motor kann auch aus einem BMW sein, wenn der Umbau zeitgenössisch ist.

So wie Colt es geschrieben hat.

Zitat:

Auch wenn das hier immer wieder bestritten wird, bleibe ich bei meiner Meinung, dass ganz viel darauf ankommt, wie der Prüfer seinen Ermessensspielraum auslegt.

Ja, die Meinung ist auch richtig. Es gibt jedoch auch einen ganz klaren Rahmen und auch der kann durch den Ermessensspielraum sogar verkleinert (!) werden. Das scheint häufig zu geschehen. Im Zweifel hilft dann nur Geld und ein Anwalt.

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