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"Last Edition" Felgen auf älteres Baujahr montieren

Audi TT 8N
Themenstarteram 12. Mai 2014 um 10:01

Hallo,

da meine Sommerreifen bald fertig sind, spiele ich mit dem Gedanken mir einen Satz "Last Edition" Felgen samt guter Bereifung zu suchen. Mein TT wurde auf 16 Zoll ausgeliefert, gegen Aufpreis waren 17 Zoll Räder möglich. Die "Last Edition" sind ja 18 Zöller. Dürfte ich diese einfach montieren, oder sind hierfür irgendwelche Eintragungen oder Abnahmen nötig?

Vielen Dank.

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44 Antworten

Die wurden von Audi für den 8N homologiert - sind also auch für die älteren Baujahre ohne zusätzliche Eintragung zu fahren.

Gruß Peter

Themenstarteram 12. Mai 2014 um 10:14

Besten Dank. Dann kann ich die Sache ernsthaft in Betracht ziehen.

Edit: Konkret interessiert mich diese Auktion, allerdings weiß ich nicht ob es sich hier um Runflat Reifen handelt.

am 12. Mai 2014 um 10:38

Tach sach,

zum einen: da es ja immer wieder vorkommt, es dürfen nicht einfach die Felgen auf ein Fahrzeug montiert werden, wenn diese nicht in den Papieren oder EG-Betriebserlaubnis genannt werden.

Das ist bei einer Originalfelge eine einzelabnahme, da es keine Papiere dafür gibt.

Ist interessant zu sehen, wie sich bei einer Kontrolle da rausgeredet wird. (Schein:2.1 und 2.2)

Zum anderen: Run-Flat ist es nicht. Der Michelin PS2 MO wurde nicht als Run-Flat hergestellt.

Gruss Tom

Themenstarteram 12. Mai 2014 um 11:09

Hm, was heißt das nun konkret für mich? Bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Außerdem ist doch in den heutigen Papieren nur noch ein Auszug der erlaubten Bereifungen erlaubt, oder? Wobei, du sprichst ja konkret von Felge, nicht von Reifen. Wenn es doch nicht ohne weiteres möglich ist, würde ich es lassen.

Grüße

Das ist kein Runflat-Reifen.

So ein Schmarrn - ne Originalfelge vom TT mittels Einzelabnahme eintragen lassen.

In den neuen Fahrzeugpapieren stehen meist nur die Standartgrößen drinnen - ist nicht nötig da was eintragen zu lassen.

Audi hat diese Felgen beim KBA für den 8N homologieren lassen - das kann man auch beim TÜV nachfragen (die können mittels PC beim KBA nachschauen) - war bei meinem A4 (B5, BJ 2000 mit den 16 Zöllern und den 205/55-16 auch so - Originalauslieferung von Audi und nicht in den Papieren).

Ich hab selbst einen "Last Edition" -TT aus 2006 - da sind im Auslieferungszustand weder Felgen (8x18 ET 33) noch Reifengröße (225/40-18) in den Papieren eingetragen.

Bei mir wurden die aber nachträglich eingetragen, allerdings nur wegen der Montage von Distanzscheiben und Tieferlegungsfedern. (da heißt es dann: ".... in Verbindung mit .....")

Gruß Peter

am 12. Mai 2014 um 11:24

tach nochmal,

der vorgang einer Kontrolle erfolgt wie folgt:

in deinem Fahrzeugschein stehen für Dich nicht alle Daten ersichtlich.

mit einem Program kann ein Prüfer oder die Rennleitung nach schauen, was für dein Fahrzeug alles freigegeben ist.

Dieses ist unter 2.1 und 2.2 des KFZ Scheines ersichtlich. Die Rennleitung prüft die Daten vom Kraftfahrtbundesamt. Das bedeutet, das was beim Straßenverkehrsamt eingegeben ist.

Sollte also an Hand vorliegender Daten keine 18" eingetragen sein, wird nach einem Nachtrag gefragt.

Vorhanden und ausgehändigt, ist alles gut.

Nicht vorhanden und nicht nachzuweisen, Mängelkarte!

Der TÜV erteilt bei gleicher vorgehensweise keine Plakette.

Lasse mich gerne besseres belehren. Spreche aber aus Erfahrung.

gruß Tom

am 12. Mai 2014 um 11:37

Leute, ihr und eure Eintragungen immer, das Thema kommt auch jeden Monat hoch :D - für die Last Edition-Felge gibt es eine ABE, damit ist sie, sofern ein Serienfahrwerk verbaut ist, frei von jeglicher Abnahme, Eintragung oder sonstigem bürokratischen Mist. ;)

Themenstarteram 12. Mai 2014 um 11:38

Danke, verstehe eure beiden Beiträge. Und wenn ich die Aussagen kombiniere, dann müsste das KBA im Rahmen einer Kontrolle ja diese 18 Zöller auch mit ausgeben.

Zitat:

Original geschrieben von The_Cryss

...Und wenn ich die Aussagen kombiniere, dann müsste das KBA im Rahmen einer Kontrolle ja diese 18 Zöller auch mit ausgeben.

Moin!

In der Regel ist das so- es sei denn, die Rennleitung hat gerade keine Verbindung um abzufragen. Wie Oltti geschrieben hat, sind die Rädler mittlerweile Bestandteil der BE des Fahrzeugs und damit eintragungsfrei zu fahren. Wer zuviel Geld hat, übervorsichtig unterwegs ist oder keine Lust auf Debatten mit Frischlingen hat, kann sowas natürlich eintragen lassen.

Grüße, T

am 12. Mai 2014 um 11:49

eine abe gibt es nur für felgen, nicht für reifen. das wird jeder prüfer bestätigen.

es gibt die möglichkeit:

1 abe für felge und reifen ist bereits eingetragen: dranstecken fahren

2 abe für felge, reifen ist nicht eingetragen: kann evtl bei strassenverkehrsamt nachgetragen werden.

3 gutachten: generelle eintragung bei sachverständigen

4 festigkeitsgutachten oder ähnlich: sonderabnahme bei TÜV oder Dekra. je nach zuständigkeit.

so long

am 12. Mai 2014 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von TT-SCORE

eine abe gibt es nur für felgen, nicht für reifen. das wird jeder prüfer bestätigen.

es gibt die möglichkeit:

1 abe für felge und reifen ist bereits eingetragen: dranstecken fahren

2 abe für felge, reifen ist nicht eingetragen: kann evtl bei strassenverkehrsamt nachgetragen werden.

3 gutachten: generelle eintragung bei sachverständigen

4 festigkeitsgutachten oder ähnlich: sonderabnahme bei TÜV oder Dekra. je nach zuständigkeit.

so long

Für den TT gibt es eine Ergänzung zur EG-Genehmigung, bezüglich der 18"S-line Felge. Dort ist logischerweise auch der 225/40 R18 drin. Damit ist der Reifen für den TT ohne Abnahme fahrbar, die Ergänzung sollte man sicherheitshalber im Handschuhfach mitführen für die Rennleitung. Die Reifen sind also erlaubt, die Last Edition Felge kommt von Borbet und hat eine ABE, in der unser 225/40 R18 wieder auftaucht. Wird also der Loadindex und Geschwindigkeitsindex der EG-Genehmigung eingehalten oder übertroffen, ist der Reifen legal, und die Felge wird durch die ABE legal. Ergo keine Eintragung erforderlich.

am 12. Mai 2014 um 12:14

Zitat:

Original geschrieben von primeTT

Zitat:

Original geschrieben von TT-SCORE

eine abe gibt es nur für felgen, nicht für reifen. das wird jeder prüfer bestätigen.

es gibt die möglichkeit:

1 abe für felge und reifen ist bereits eingetragen: dranstecken fahren

2 abe für felge, reifen ist nicht eingetragen: kann evtl bei strassenverkehrsamt nachgetragen werden.

3 gutachten: generelle eintragung bei sachverständigen

4 festigkeitsgutachten oder ähnlich: sonderabnahme bei TÜV oder Dekra. je nach zuständigkeit.

so long

Für den TT gibt es eine Ergänzung zur EG-Genehmigung, bezüglich der 18"S-line Felge. Dort ist logischerweise auch der 225/40 R18 drin. Damit ist der Reifen für den TT ohne Abnahme fahrbar, die Ergänzung sollte man sicherheitshalber im Handschuhfach mitführen für die Rennleitung. Die Reifen sind also erlaubt, die Last Edition Felge kommt von Borbet und hat eine ABE, in der unser 225/40 R18 wieder auftaucht. Wird also der Loadindex und Geschwindigkeitsindex der EG-Genehmigung eingehalten oder übertroffen, ist der Reifen legal, und die Felge wird durch die ABE legal. Ergo keine Eintragung erforderlich.

das heisst also, dass jeder tt der 8n baureihe ohne prüfung 18" fahren darf?

kannst mal das schreiben einstellen?

audi stellt nämlich keine "abe" dafür aus.

gruß tom

am 12. Mai 2014 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von TT-SCORE

Zitat:

Original geschrieben von primeTT

 

Für den TT gibt es eine Ergänzung zur EG-Genehmigung, bezüglich der 18"S-line Felge. Dort ist logischerweise auch der 225/40 R18 drin. Damit ist der Reifen für den TT ohne Abnahme fahrbar, die Ergänzung sollte man sicherheitshalber im Handschuhfach mitführen für die Rennleitung. Die Reifen sind also erlaubt, die Last Edition Felge kommt von Borbet und hat eine ABE, in der unser 225/40 R18 wieder auftaucht. Wird also der Loadindex und Geschwindigkeitsindex der EG-Genehmigung eingehalten oder übertroffen, ist der Reifen legal, und die Felge wird durch die ABE legal. Ergo keine Eintragung erforderlich.

das heisst also, dass jeder tt der 8n baureihe ohne prüfung 18" fahren darf?

kannst mal das schreiben einstellen?

audi stellt nämlich keine "abe" dafür aus.

gruß tom

Nicht jede 18" Felge, die ganzen Zubehörfelgen müssen nach wie vor eingetragen werden, ist ja klar. Haben ja meist alle nur ein Teilegutachten.

Bloß wie du schon richtig sagtest, ABE für Felge heißt nicht automatisch Zulassung für Reifen - und als es damals die S-Line Felge ab Werk gab, wurde die EG-Genehmigung um den 225/40 R18 erweitert. Somit sind zumindest die 18" Felgen ohne Eintragung fahrbar, die eine ABE haben, also die Last Edition Felge (das Gutachten habe ich hier, falls einer Interesse hat) und die 7 Arm S-Line, die müsste ja auch eine ABE haben denke ich.

Mit der Ergänzung der Eg-Genehmigung kann ich nicht dienen, die muss man sich bei Audi holen. In anderem Themen wurde das auch schon mal behandelt: Klick!

Hallo,

 

wenn es eine Felge mit 8Nx xxx xxx Teilenummer ist, dann gibt vermutlich keine ABE oder ein Gutachten, aber ein Blatt mit einer Ergänzung zur Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs.

Denn es ist originales Zubehör, das Audi für den TT 8N angeboten hat.

 

Den Zettel kann jeder Freundliche ausdrucken.

Da steht alles drin, was für den Betrieb der Felge am 8N gilt.

Samt Textbaustein für eine optionale Korrektur der Fahrzeugpapiere.

Falls im Fahrzeugschein bereits die passende Radgrösse /Reifengrösse steht, wars das.

Dann muss man nichts mehr machen.

 

Den Zettel sollte man mitführen, wenn im Fahrzeugschien die Rad/ Reifengrösse fehlt.

Man kann die Felgen auch mit dem Zettel in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

 

Grüsse

 

Manfred

 

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