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Unverschuldeter Unfallschaden minimiert Verkaufswert

Themenstarteram 14. Februar 2024 um 17:32

Hallo zusammen,

ich wollte Ende letzten Jahres meinen Mazda 2 verkaufen. Wie es das Schicksal wollte, fuhr mir eine Dame hohen Alters auf dem Supermarktparkplatz mit ihrem SUV in meinen Mazda. Kotflügel zerkratzt, Scheinwerfer und Stoßstange zerkratzt. Der Verkaufsgedanke hatte also erstmal Pause

Sie gab die Schuld zu, Versicherung meldete sich, gab mir ne Werkstatt an die Hand zur Unfallinstandsetzung. Teile wurden dort getauscht und lackiert.

Nun wollte ich mal bei einer Ankaufsstation den Wert des Autos ermitteln. Das erste was der Freundliche zu mir sagte war "Der hat nen Unfallschaden". Gut hab ich nie verschwiegen, ist richtig.

Er sagte die Spaltmaße vorne an der Motorhaube passen nicht ganz und es gibt Farbunterschiede. War mir vorher nie bewusst, aber er hatte Recht wie mir dann vor Ort auch auffiel.

Er meinte das schmälert den Verkaufspreis um ca. 2000€.

Nun stehe ich da und denke mir, ich wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt, das Auto wurde zwar repariert aber ich habe jetzt so eine Wertminderung dadurch ?

Hatte noch nie einen Versicherungsschaden und bin nun etwas überfordert.

Muss ich mir das jetzt gefallen lassen ? Laut Google ist bei Farbunterschieden und geringen Spaltmaßabweichungen nichts zu machen und hinzunehmen..Aber 2k Wertverlust obwohl ich nichts verbrochen habe kann doch nicht sein oder ?

Was kann ich da eurer Meinung nach machen ? Versicherung vom Unfallgegner noch einmal anrufen und einen Wertverlust geltend machen? Geht sowas überhaupt?

Bitte helft mir :-)

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52 Antworten

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. März 2024 um 12:57:58 Uhr:

...

Wenn ich dein Auto kaufe und dich frage, ob er nachlackiert ist, dann musst du das mitteilen. Und wenn im Vertrag ein "Nein" steht und es stellt sich hinterher heraus, dass dies nicht so ist, dann kann ich den Vertrag wandeln oder den Kaufpreis mindern.

...

Viel Theorie ...

Nimm alleine das Beispiel von PayDay ...

Wurde bereits vor Übergabe an den Erstbesitzer, der davon tatsächlich oftmals nichts erfährt, wo auch immer nachlackiert...

Und nun felsenfest überzeugt im KV, oder irgendwo bei Deals zwischen der 3. und 4. Hand, immer noch felsenfest überzeugt Nachlackierung "Nein" angekreuzt wird. Nun die 5. Hand den KV wandeln oder Preis mindern möchte, weil es da dann mal irgendwann auffält ... Gericht, hohe See und so weiter .. Viel Spass:D

Was wär mit Spot repair ? Im Grunde haben wahrscheinlich 95% der ganzen ehemaligen Leasingwagen ein bisschen neuen Lack bekommen ...

Mag alles richtig sein was du schreibst, aber in der Praxis sehe ich da keine großartigen Preisnachlässe ...

Und das Aufkäufer aus jeder Mücke einen Elefanten machen, es ist halt ihr Gewinn der steigt, um so mehr der Preis gedrück wird. Beim Weiterverkauf, wird jeder Händler dann urplötzlich die 180° Wende argumentativ hinlegen ... dann ist der beim Ankauf große wertmindernde Schaden, plötzlich nur noch der perfekt reparierte Kratzer und nicht der Rede wert...schon garnicht wird es dafür einen Nachlass geben...

Das ist doch die Realität..

Und so OT finde ich den Seitenstrang garnicht ... suggeriert doch ein User, das auch der Te, jetzt noch großartig tausende EURO Wertminderung nachfordern könnte, untermauert mit irgendeinem Urteil, wo bereits ein konkretes Ankaufgebot kurz vor dem Crash vorhanden war. Das halte ich für sehr gewagt ....geht in die Richtung falsche Hoffnung machen ...

 

Zitat:

@Moers75 schrieb am 29. März 2024 um 14:37:09 Uhr:

Interessante Diskussion um merkantilen Minderwert.

Ist aber hier OT, es geht nicht um den merkantilen Minderwert sondern um die Zweifel an der fachgerechten Reparatur. Da ich das Auto nicht gesehen habe und auch keine aussagekräftigen Fotos ... nichts genaues weiß man mal wieder nicht. :o

Nö, ganz sicher nicht OT.

Was ist die eigentlich Grundlage für den merkantilen Minderwert?

Nix anderes.

Genau, die Zweifel an der fachgerechten Reparatur bestimmt durch das Marktgeschehen..... :D

Eine "nicht fachgrechte Reparatur" wäre ein Mangel aus dem Werkvertrag

Nix anderes

Danke fürs lesen :)

@tartra

Mag alles richtig sein was du schreibst, aber in der Praxis sehe ich da keine großartigen Preisnachlässe ...

Und das Aufkäufer aus jeder Mücke einen Elefanten machen, es ist halt ihr Gewinn der steigt, um so mehr der Preis gedrück wird... beim weiterverkauf, wird jeder Händler dann urplötzlich die 180° Wende argumentativ hinlegen ... dann ist der beim Ankauf große Schaen, plötzlich nur noch der perfekt reparierte Kratzer und nicht der Rede wert...schon garnbicht wird es dafür einen Nachlass geben...

Das ist doch die Realität..

Ich schon.

Und von der Realität lebe ich. Und ganz gut sogar, dank Rechtschutzversicherungen und Dusseligkeit oder besser Ahnungslosigkeit der "Profi Autohändler", die genau so argumentieren, wie du das eben beschrieben hast...

Und das ist die Realität, zumindest die, welche ich so erfahre

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. März 2024 um 16:22:08 Uhr:

Eine "nicht fachgrechte Reparatur" wäre ein Mangel aus dem Werkvertrag

Stimmt. Wobei das ja schon wieder so eine Sache ist wenn die Reparatur durch die gegnerische Versicherung bei der Partnerwerkstatt in Auftrag gegeben wurde. In vielen Fällen hat der Fahrzeugeigentümer gar keinen Werkvertrag mit dem Reparaturbetrieb abgeschlossen.

Aber genau das steht lt. Eingangspost des TE im Raum. Deutliche Farbunterschiede und ungleiche Spaltmaße nach Reparatur wären Mängel. Das rechtfertigt über den merkantilen Minderwert hinaus Abzüge beim Ankauf.

Das Auto müsste sich mal einer vom Fach angucken der nichts mit der Versicherung, dem Reparaturbetrieb oder dem potentiellen Aufkäufer zu tun hat um mal eine unabhängige Einschätzung zur Qualität der Reparatur zu bekommen. Alles andere ist hellsehen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 29. März 2024 um 19:59:27 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. März 2024 um 16:22:08 Uhr:

Eine "nicht fachgrechte Reparatur" wäre ein Mangel aus dem Werkvertrag

Stimmt. Wobei das ja schon wieder so eine Sache ist wenn die Reparatur durch die gegnerische Versicherung bei der Partnerwerkstatt in Auftrag gegeben wurde. In vielen Fällen hat der Fahrzeugeigentümer gar keinen Werkvertrag mit dem Reparaturbetrieb abgeschlossen.

Aber genau das steht lt. Eingangspost des TE im Raum. Deutliche Farbunterschiede und ungleiche Spaltmaße nach Reparatur wären Mängel. Das rechtfertigt über den merkantilen Minderwert hinaus Abzüge beim Ankauf.

Das Auto müsste sich mal einer vom Fach angucken der nichts mit der Versicherung, dem Reparaturbetrieb oder dem potentiellen Aufkäufer zu tun hat um mal eine unabhängige Einschätzung zur Qualität der Reparatur zu bekommen. Alles andere ist hellsehen.

Ja, dass stimmt natürlich. Wenn die Versicherung hier der Auftraggeber war, dann wären die in der Pflicht.

Zitat:

 

Wenn ich dein Auto kaufe und dich frage, ob er nachlackiert ist, dann musst du das mitteilen. Und wenn im Vertrag ein "Nein" steht und es stellt sich hinterher heraus, dass dies nicht so ist, dann kann ich den Vertrag wandeln oder den Kaufpreis mindern.

Sorry, aber kein vernünftiger Händler wird heute dort noch ein Kreuz setzen. Das Risiko ist einfach viel zu hoch. Selbst beim Nachwagen wird dort kein Kreuz mehr gemacht. Der Händler kann einfach nicht wissen, was damit schon passiert ist, selbst wenn es 0km hat und gerade auf den Hof gebracht wird. Dieses "ich bestehe auf das Unfallfrei" gerede ist Stammtischniveau und ist 0 Zielführend, weil es einfach nicht klappt. Wenn man 1x einen Dummen findet, der dort ein Kreuz macht - herzlichen Glückwunsch.

Spätestens als 3 Besitzer ist das überhaupt nicht mehr möglich für den Händler, die Unfallfreiheit wirklich garantieren zu können. Selbst als 2 Besitzer ist das schon extrem schwer...

Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, was die Zusicherung der Unfallfreiheit, welche für die meisten Käufer kaufentscheidend ist, mit Stammtisch zu tun hat.

Nein, wirklich nicht......

Das hat auch mit Dummheit rein gar nichts zu tun.

 

Zumindest mit der Einschränkung "bei mir unfallfrei" sollte das problemlos möglich sein. Und wenn ich das Fahrzeug als unfallfrei gekauft habe, kommt auch dieser Vermerk in den Vertrag.

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