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Unverschuldeter Unfallschaden minimiert Verkaufswert

Themenstarteram 14. Februar 2024 um 17:32

Hallo zusammen,

ich wollte Ende letzten Jahres meinen Mazda 2 verkaufen. Wie es das Schicksal wollte, fuhr mir eine Dame hohen Alters auf dem Supermarktparkplatz mit ihrem SUV in meinen Mazda. Kotflügel zerkratzt, Scheinwerfer und Stoßstange zerkratzt. Der Verkaufsgedanke hatte also erstmal Pause

Sie gab die Schuld zu, Versicherung meldete sich, gab mir ne Werkstatt an die Hand zur Unfallinstandsetzung. Teile wurden dort getauscht und lackiert.

Nun wollte ich mal bei einer Ankaufsstation den Wert des Autos ermitteln. Das erste was der Freundliche zu mir sagte war "Der hat nen Unfallschaden". Gut hab ich nie verschwiegen, ist richtig.

Er sagte die Spaltmaße vorne an der Motorhaube passen nicht ganz und es gibt Farbunterschiede. War mir vorher nie bewusst, aber er hatte Recht wie mir dann vor Ort auch auffiel.

Er meinte das schmälert den Verkaufspreis um ca. 2000€.

Nun stehe ich da und denke mir, ich wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt, das Auto wurde zwar repariert aber ich habe jetzt so eine Wertminderung dadurch ?

Hatte noch nie einen Versicherungsschaden und bin nun etwas überfordert.

Muss ich mir das jetzt gefallen lassen ? Laut Google ist bei Farbunterschieden und geringen Spaltmaßabweichungen nichts zu machen und hinzunehmen..Aber 2k Wertverlust obwohl ich nichts verbrochen habe kann doch nicht sein oder ?

Was kann ich da eurer Meinung nach machen ? Versicherung vom Unfallgegner noch einmal anrufen und einen Wertverlust geltend machen? Geht sowas überhaupt?

Bitte helft mir :-)

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52 Antworten

Baujahr, Unfalljahr, letzte Regulierungshandlung, Reparaturkosten?

Ist doch ohnehin alles gegessen, Reparatur in der Vertragswerkstatt des Unfallgegners, kein Gutachten über etwaigen Minderwert. Der TE kann jetzt nur noch in der Werkstatt aufschlagen und die Reparatur beanstanden und Nachbesserung verlangen.

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum bei Kratzern die Blechteile getauscht wurden. Und wegen Austausch von den Teilen dürfte eine Wertminderung von 2.000,- € auch nicht angemessen sein.

Themenstarteram 14. Februar 2024 um 18:25

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Februar 2024 um 19:10:27 Uhr:

Baujahr, Unfalljahr, letzte Regulierungshandlung, Reparaturkosten?

Baujahr 2017, Unfall war Dezember 23 und die einzige Regulierung war die Reparatur von fast genau 3000€

Was hat das mit der Frage zu tun?

@hatschihalef

Dein Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt, auch die Wertminderung. Du hast den Wagen nach der Reparatur als repariert übernommen. Jetzt musst du damit leben. Die einzige Möglichkeit wäre, den Farbunterschied zu reklamieren. Allerdings nicht als falsche Farbe, sondern als Farbveränderung seit der Reparatur.

Themenstarteram 14. Februar 2024 um 18:26

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Februar 2024 um 19:25:11 Uhr:

Ist doch ohnehin alles gegessen, Reparatur in der Vertragswerkstatt des Unfallgegners, kein Gutachten über etwaigen Minderwert. Der TE kann jetzt nur noch in der Werkstatt aufschlagen und die Reparatur beanstanden und Nachbesserung verlangen.

Was wäre der bessere Weg gewesen?

Themenstarteram 14. Februar 2024 um 18:28

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 14. Februar 2024 um 19:26:20 Uhr:

Was hat das mit der Frage zu tun?

@hatschihalef

Dein Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt, auch die Wertminderung. Du hast den Wagen nach der Reparatur als repariert übernommen. Jetzt musst du damit leben. Die einzige Möglichkeit wäre, den Farbunterschied zu reklamieren. Allerdings nicht als falsche Farbe, sondern als Farbveränderung seit der Reparatur.

Die Wertminderung wurde mir nicht gezahlt. Die Reparatur wurde gezahlt. Das ich dadurch eine Wertminderung habe, trotz Reparatur zahlt mir ja anscheinend niemand.

Das wäre die erste Versicherung, die in der eigenen Vertragswerkstatt reparieren lässt und dann freiwillig einen Betrag für die Wertminderung ausspuckt.

Und ja, der bessere Weg wäre gewesen, zunächst einen eigenen Gutachter drüber schauen zu lassen, die Reparatur in der selbst gewählten Werkstatt vornehmen zu lassen. Gibt man die Reparatur in die Hand desjenigen, der die Kosten trägt? Und die gegnerische Versicherung vertritt dann die Interessen des Geschädigten?

Und wenn man (nicht negativ gemeint) von sowas keine Ahnung hat, fragt man die, die Ahnung haben.

Sinnvoll beim unverschuldeten HP-Schaden uns selbst kein Durchblick: Gutachter und Anwalt beauftragen und machen lassen. Hast du hier nicht gemacht. ist unschön und hat zur Folge, dass hier die Wertminderung und vermutlich der Nutzungsausfall nicht reguliert worden sind.

Die Wertminderung wird sich bei dieser Konstellation irgendwo zwischen 200,- und 400,- bewegen.

Ich würde mich mit der HP in Verbindung setzen und den Nutzungsausfall sowie die Wertminderung verlangen. Wenn letztere iim vermuteten Bereich ohne weiteren Nachweis akzeptiert wird, dann nimm das mit. Da inzwischen der Streitwert in der nidrigsten Gebührenstufe liegt, wirst du voraussichtlich keinen Anwalt finden der dich jetzt noch dabei unterstützt. Fürs nächste mal bist du dann hoffentlich besser vorbereitet.

Den Farbtonunterschied kannst du reklamieren.

Ok, die Reparatur ist ja nun nicht so lange her. Generell hättest du eigenen Gutachter beauftragen sollen. Das hätte die gegnerische Versicherung zahlen müssen.

Dann hättest du natürlich die freie Wahl der Werkstatt gehabt. Zusätzlich zu den Reparaturkosten stehen dir jedoch noch einige Sachen zu. Dazu gehören Nutzungsausfall oder Leihwagen, Telefon und Postpauschale und eben auch Wertverlust. Und der lässt sich am besten mit einem Gutachten belegen.

An deiner Stelle würde ich den Wertverlust bei der gegnerischen Versicherung nachträglich geltend machen. Hast du eine detaillierte Rechnung der Werkstatt? Zusätzlich würde ich schreiben, dass du einen Farbunterschied festgestellt hast, jetzt, wo du das Fahrzeug nach dem Schmuddelwetter mal richtig gereinigt hast. Ausserdem hätte dich ein Bekannter/Verwandter auf die ungleichen Spaltmasse aufmerksam gemacht. Du bist Laie und hättest dich auf eine fachgerechte Reparatur verlassen. Zumal bei einer renomierten Versicherung auf eine g u t e Wahl der Werkstatt auszugehen sei.

Von dem Versuch der Wertermittlung bzw Verkaufs des Fahrzeugs würde ich nichts sagen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung, bei der du dir Hilfe holen kannst?

Themenstarteram 14. Februar 2024 um 19:10

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 14. Februar 2024 um 19:46:08 Uhr:

Ok, die Reparatur ist ja nun nicht so lange her. Generell hättest du eigenen Gutachter beauftragen sollen. Das hätte die gegnerische Versicherung zahlen müssen.

Dann hättest du natürlich die freie Wahl der Werkstatt gehabt. Zusätzlich zu den Reparaturkosten stehen dir jedoch noch einige Sachen zu. Dazu gehören Nutzungsausfall oder Leihwagen, Telefon und Postpauschale und eben auch Wertverlust. Und der lässt sich am besten mit einem Gutachten belegen.

An deiner Stelle würde ich den Wertverlust bei der gegnerischen Versicherung nachträglich geltend machen. Hast du eine detaillierte Rechnung der Werkstatt? Zusätzlich würde ich schreiben, dass du einen Farbunterschied festgestellt hast, jetzt, wo du das Fahrzeug nach dem Schmuddelwetter mal richtig gereinigt hast. Ausserdem hätte dich ein Bekannter/Verwandter auf die ungleichen Spaltmasse aufmerksam gemacht. Du bist Laie und hättest dich auf eine fachgerechte Reparatur verlassen. Zumal bei einer renomierten Versicherung auf eine g u t e Wahl der Werkstatt auszugehen sei.

Von dem Versuch der Wertermittlung bzw Verkaufs des Fahrzeugs würde ich nichts sagen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung, bei der du dir Hilfe holen kannst?

Hi,

ich habe eine detallierte Rechnung der Reparatur ja. Leider hab ich der Versicherung nun gerade schon eine E-Mail geschrieben, dass dies ein Ankäufer herausgefunden hat...sorry nicht drüber nachgedacht.. und ja, ich habe eine Rechtschutzversicherung. Habe der Versicherung aber mitgeteilt, dass ich, falls jetzt keine zufriedenstellende Einigung gefunden wird, meine Rechtsschutzversicherung einschalten muss.

https://...kfz-gutachten-muenchen.de/.../

Vielleicht hilft dir der Link weiter.

Ich hätte noch eine erweiterung der Frage da ich momentan in einer ähnlichen Situation bin. Was wäre wenn der TE das Fahrzeug unrepariert verkauft hätte, hätte er den Brutto oder Netto Reperaturwert von der Versicherung erstattet bekommen? Und macht es hier einen Unterschied ob es sich um einen Haftpflicht oder Kaskoschaden handelt?

Im Haftpflichtbereich wäre netto gezahlt, wobei die MwSt. anteilig nachberechnet werden kann, wenn ein Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener MwSt. gekauft würde.

Auch im Kaskofall wird nur netto ausgezahlt. MwSt. nur dann, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist.

Danke Peter, in meinem Fall handelt es sich um einen Vollkasko Schaden. Das beschädigte Fahrzeug wird Inzahlung genommen für ein Leasing Fahrzeug, das würde dann bedeuten die Mwst. kann ich knicken?

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