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Tempolimit aufgehoben bei abgeschalteter Verkehrsbeeinflussungsanlage?

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 0:37

hallo,

Ich habe mal eine frage, ziehmlich simpel:

Man nehme an ich fahre auf der BAB, ein schild hat diese BAB auf z.b. 120km/h limitiert.

So nun passiere ich eine dieser flexiblen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, diese ist allerdings komplett abgeschaltet.

ist das 120er Limit damit aufgehoben?

Eigentlich heist es ja das Luminöse verkehrszeichen über vertikaler beschilderung steht, aber wenn die VBA überhaupt nichts anzeigt?

Vielen dank und Mfg,

Kristian

Beste Antwort im Thema

Wenn ein Blechschild anzeigt, wird es durch eine Leuchttafel oder ein fest installiertes Schild aufgehoben.

Steht hinter der nächsten Einfahrt keine weitere Limitierung, ist es freigegeben. Manchmal ist das wirklich so, die AUFMERKSAMEN Autofahrer wissen das aber ;)

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Offengestanden kapiere ich´s momentan auch nicht, obwohl ich schon mehr als 30 Jahre Auto fahre.

Stolpere hier gerade zufällig über diese Diskussion und da kommt mir meine Verwirrung wieder in Erinnerung, der ich jüngst unterlag, als ich von HH über Hannover nach WOB fuhr.

Das Kreuz ist ja derzeit im Umbau, also fährt man eine Umleitung (Hannover Kirchhorst oder so, die, die Strecke kennen, werden´s wissen, ich mag gerade nicht nachschauen).

Jedenfalls ging es mir auch so, dass nach div. Ab- und Auffahrten final auf die A2 Richtung Berlin ich "scheinbar" kein Tempolimit hatte.

Ich kam also die Auffahrt herunter, fädelte mich auf die A2 oder die Verbindungsautobahn ein und gab Gas.

Erst an der nächsten Schilderbrücke kam dann ein Tempolimit.

Ich wunderte mich über alle anderen, so verhalten fahrenden Autofahrer, die von hinten kamen und da ging mir durch den Kopf:

Was, wenn diese bereits an der vorletzten Schilderbrücke das Tempolimit hatten.

Ich komme ohne Begrenzung auf die neue Strecke und gebe Gas, weil keine Limitierung zu erkennen.

Was, wenn ich in diesem Moment geblitzt werde?

Bzw.: Warum werde ich nicht über das vermutlich bereits herrschende Tempolimit informiert?

Hier stellt sich die Frage: Wie denn?

Denn direkt hinter meiner Auffahrt stand eben keine Schilderbrücke zur flexiblen Verkehrsregelung und schon gar kein fest installiertes Tempolimit-Schild.

Eine direkte, flexible Beeinflussung der Auffahrenden war also technisch gar nicht möglich.

Das führt allerdings dann zu erheblichen Tempodifferenzen zwischen den neu Auffahrenden, die bei entsprechender Verkehrssituation erstmal links unbegrenzt vorbeiziehen (bis zur ersten Limitierung) und den bereits in dieser Richtung Fahrenden, offenbar im Tempolimit aufgrund flexibler Regelung via Schilderbrücke VOR meiner BAB-Auffahrt.

DAS kann ja eigentlich auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, oder?

Will sagen:

Eigentlich müsste doch an/in allen Auffahrten an flexibel geregelten BAB-Abschnitten ein flexibles Tempolimitschild stehen, dass den Auffahrenden über den aktuellen Sachstand informiert, oder?

am 14. Januar 2012 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

 

Ich komme ohne Begrenzung auf die neue Strecke und gebe Gas, weil keine Limitierung zu erkennen.

Was, wenn ich in diesem Moment geblitzt werde?

Das Verfahren wird eingestellt

 

Begründung:

 

§ 11 OWiG Irrtum

 

(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.

(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

...

Was, wenn diese bereits an der vorletzten Schilderbrücke das Tempolimit hatten.

Ich komme ohne Begrenzung auf die neue Strecke und gebe Gas, weil keine Limitierung zu erkennen.

Was, wenn ich in diesem Moment geblitzt werde?

Bzw.: Warum werde ich nicht über das vermutlich bereits herrschende Tempolimit informiert?

Hier stellt sich die Frage: Wie denn?

Denn direkt hinter meiner Auffahrt stand eben keine Schilderbrücke zur flexiblen Verkehrsregelung und schon gar kein fest installiertes Tempolimit-Schild.

Eine direkte, flexible Beeinflussung der Auffahrenden war also technisch gar nicht möglich.

Das führt allerdings dann zu erheblichen Tempodifferenzen zwischen den neu Auffahrenden, die bei entsprechender Verkehrssituation erstmal links unbegrenzt vorbeiziehen (bis zur ersten Limitierung) und den bereits in dieser Richtung Fahrenden, offenbar im Tempolimit aufgrund flexibler Regelung via Schilderbrücke VOR meiner BAB-Auffahrt.

DAS kann ja eigentlich auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, oder?

Will sagen:

Eigentlich müsste doch an/in allen Auffahrten an flexibel geregelten BAB-Abschnitten ein flexibles Tempolimitschild stehen, dass den Auffahrenden über den aktuellen Sachstand informiert, oder?

Ja, diese Argumentation habe ich auch schon nicht verstanden, als es seinerzeit in ähnlichem Rahmen bei der Beschilderung auf Landstraßen darum ging, dass man von einer Einmündung auf eine limitierte Straße geblitzt werden könnte.

Aus dem Grund hab ich genau auf der Strecke, die Du beschreibst - jedoch in die andere Richtung - an den beiden dort zumindest ausgeschilderten Radarblitzern trotzdem meine Geschwindigkeit spontan um 120km/h auf 100 reduziert.

Habs auch schon erlebt, dass so ne Brücke unmittelbar vor mir von 100 auf 60 umgesprungen ist.

Wer garantiert mir also, dass das Ding nicht unmittelbar nach mir statt nichts auf einmal 80 wegen Regen auf der Strecke (oder auch nem Elektronikfurzquersitzen ;) ) anzeigt und ich dann mit 140 zuviel auf der Uhr zur MPU gehen kann...

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Habs auch schon erlebt, dass so ne Brücke unmittelbar vor mir von 100 auf 60 umgesprungen ist.

Wer garantiert mir also, dass das Ding nicht unmittelbar nach mir statt nichts auf einmal 80 wegen Regen auf der Strecke (oder auch nem Elektronikfurzquersitzen ;) ) anzeigt und ich dann mit 140 zuviel auf der Uhr zur MPU gehen kann...

Ich glaube nicht, dass da was kommt.

Es wird ja mit Uhrzeit dokumentiert wann welche Geschwindikeit geschaltet wird.

Auf Grund von von "geblitzter" Geschwindikeit und Entfernung zur Brücke läßt sich errechnen ob das Tempolimit schon geschaltet war.

 

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Habs auch schon erlebt, dass so ne Brücke unmittelbar vor mir von 100 auf 60 umgesprungen ist.

Wer garantiert mir also, dass das Ding nicht unmittelbar nach mir statt nichts auf einmal 80 wegen Regen auf der Strecke (oder auch nem Elektronikfurzquersitzen ;) ) anzeigt und ich dann mit 140 zuviel auf der Uhr zur MPU gehen kann...

Ich glaube nicht, dass da was kommt.

Es wird ja mit Uhrzeit dokumentiert wann welche Geschwindikeit geschaltet wird.

Auf Grund von von "geblitzter" Geschwindikeit und Entfernung zur Brücke läßt sich errechnen ob das Tempolimit schon geschaltet war.

Ja, mag sein, aber Vorsicht ist eben die Mutter der Porzellankiste ;) Lieber einmal 4nm Gummiabrieb investiert als hinterher 3 Monate Schreiberei, damit man Lappen und damit Job und alles andere behält, wenns dann DOCH mal "zoum" gemacht hat;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

§ 11 OWiG Irrtum

(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.

(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

Ist das der strafbefreiende Verbotsirrtum?

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