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Tempolimit aufgehoben bei abgeschalteter Verkehrsbeeinflussungsanlage?

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 0:37

hallo,

Ich habe mal eine frage, ziehmlich simpel:

Man nehme an ich fahre auf der BAB, ein schild hat diese BAB auf z.b. 120km/h limitiert.

So nun passiere ich eine dieser flexiblen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, diese ist allerdings komplett abgeschaltet.

ist das 120er Limit damit aufgehoben?

Eigentlich heist es ja das Luminöse verkehrszeichen über vertikaler beschilderung steht, aber wenn die VBA überhaupt nichts anzeigt?

Vielen dank und Mfg,

Kristian

Beste Antwort im Thema

Wenn ein Blechschild anzeigt, wird es durch eine Leuchttafel oder ein fest installiertes Schild aufgehoben.

Steht hinter der nächsten Einfahrt keine weitere Limitierung, ist es freigegeben. Manchmal ist das wirklich so, die AUFMERKSAMEN Autofahrer wissen das aber ;)

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Nein, aufgehoben wäre das TL durch ein entsprechendes Zeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Krizzzzz

hallo,

Ich habe mal eine frage, ziehmlich simpel:

Man nehme an ich fahre auf der BAB, ein schild hat diese BAB auf z.b. 120km/h limitiert.

So nun passiere ich eine dieser flexiblen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, diese ist allerdings komplett abgeschaltet.

ist das 120er Limit damit aufgehoben?

Eigentlich heist es ja das Luminöse verkehrszeichen über vertikaler beschilderung steht, aber wenn die VBA überhaupt nichts anzeigt?

Vielen dank und Mfg,

Kristian

Die Frage erübrigt sich weil vor den Leitanlagen immer alles aufgehoben ist, Schilderseitig. "Annahmen" gibbet nicht. Und Doppelbeschilderung nur in sehr seltenen Fällen, die dann aber explizit zu erkennen ist...

Leider scheinen das die Bediener der Anlagen nicht zu wissen. Tempolimits ohne Aufhebung sind z.B. auf der A99 regelmäßig zu beobachten. Was ich nicht verstehe, ist, dass da nicht per Software eine eindeutige Regelung erzwungen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L

Leider scheinen das die Bediener der Anlagen nicht zu wissen. Tempolimits ohne Aufhebung sind z.B. auf der A99 regelmäßig zu beobachten. Was ich nicht verstehe, ist, dass da nicht per Software eine eindeutige Regelung erzwungen wird.

..wie meinste das? Vor der Leitanlage gilt i.d.R. das Zeichen 282 "Ende aller Streckenverbote". Wie sollte das auch sonst funktionieren im Sinne der Fragestellung des TE? Wenn vor der Leitanlage 120 ist, und das Ding ausser Funktion gilt 120.

Auf der A99 gibt es regelmäßig:

- Eine einzelne Brücke, die ein Tempolimit anzeigt. Dies wird nicht wiederholt, es folgen mehrere Autobahnkreuze und Einfahrten. Jetzt gilt für alle Tempo 120, die meisten wissen es nur nicht. Das ist sicher nicht gewollt.

- Es ist Tempo 120. Dann Tempo 120 + LKW Überholverbot. Das LKW Überholverbot wird aufgehoben, die 120 nicht. Da auch hier Einfahrten und Autobahnkreuze folgen und alle weiteren Brücken aus sind, ist der Sinn sicher nicht, dass die 120 weiter gelten.

Wenn ein Blechschild anzeigt, wird es durch eine Leuchttafel oder ein fest installiertes Schild aufgehoben.

Steht hinter der nächsten Einfahrt keine weitere Limitierung, ist es freigegeben. Manchmal ist das wirklich so, die AUFMERKSAMEN Autofahrer wissen das aber ;)

Ich habe hier mal gelesen, dass dem nicht so ist! Wenn ein Limit ergeht (ob Blech oder Licht ist egal) und eine Auffahrt kommt, dann ist es eben nicht automatisch aufgehoben, sondern gilt in der Tat weiter für die, die schon auf der AB waren. Die, die aufgefahren sind, dürften schneller fahren.

Ein TL kann nur durch entsprechendes Zeichen aufgehoben werden.

Ich finde das völlig bescheuert, wurde aber hier im Forum vielfach belehrt.

Stimmt also doch (wie ich dachte), dass hinter einer Auffahrt sämtliche Limits aufgehoben sind, wenn sie nicht wiederholt werden?

Was ist bei Leuchtzeichen, wenn mehrfach 120 gezeigt wurde, dann aber eine Brücke aus ist? Da gilt dann trotzdem weiterhin 120, bis es explizit aufgehoben wird?!

am 9. Januar 2012 um 4:52

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Stimmt also doch (wie ich dachte), dass hinter einer Auffahrt sämtliche Limits aufgehoben sind, wenn sie nicht wiederholt werden?

NEIN! Das ist ein Märchen, welches hier schon öfters widerlegt wurde.

Eine Auffahrt oder ein Autobahnkreuz heben keine Streckenbeschränkung auf. Und haben das auch noch nie getan.

Mfg Zille

am 9. Januar 2012 um 5:00

Zitat:

Original geschrieben von hoechst

Steht hinter der nächsten Einfahrt keine weitere Limitierung, ist es freigegeben.

Hör bitte auf hier Unwahrheiten zu verbreiten. Es gibt hier User die glauben sowas.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von hoechst

Steht hinter der nächsten Einfahrt keine weitere Limitierung, ist es freigegeben.

Hör bitte auf hier Unwahrheiten zu verbreiten. Es gibt hier User die glauben sowas.

Mfg Zille

Ein Tempolimit wird nach jeder Auffahrt oder schon in der Auffahrt angezeigt werden, damit der "Auffahrende" das Tempolimit erkennt.

Für den auf der AB befindlichen gilt das Tempolimit bis zur Aufhebung (elektronisch oder Blech)

Also doch. Unsinnige Regelung, denn ich denke, ein Limit ist wegen Streckenführung, Witterung oder Verkehrsdichte vorgegeben, nicht als Selektion (wer von A kommt, fährt langsamer, als wer von B kommt).

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Also doch. Unsinnige Regelung, denn ich denke, ein Limit ist wegen Streckenführung, Witterung oder Verkehrsdichte vorgegeben, nicht als Selektion (wer von A kommt, fährt langsamer, als wer von B kommt).

Wenn natürlich die elektonische Anzeige ausgefallen ist kann der Auffahrende über das Tempolimit keine Info erhalten - bis zur nächten Anzeige/Tafel.

3dition:

Nein, das Limit gilt für alle.

Nur der Auffahrende kann nicht bestraft werden wenn er das Limit nicht erkennen kann.

Außer natürlich man könnte ihm nachweisen, daß er ORTSKUNDIG ist.

(oder ein Richter nimmt das nach seinem üblichen Verständniss mal wieder an)

 

Und eine ausgeschaltete Schilderbrücke ist einfach nicht vorhanden.

Das ist wie ein leerer Schildermast, der zeigt auch keine Aufhebung an.

 

Und wieder etwas Dazugelernt, ich gehöre auch zu denen die dachten Kreuzung, Auffahrt oder Einmündung heben die Schilderwirkung auf. Tja gelesen, eingelesen, nochmals Schlau gemacht und schon wird meine Fahrweise dementsprechend angepasst und habe damit in Zukunft ein Problem weniger um das ich mich Kümmer darf :-)

 

Gruß

Micha

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