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Tempolimit aufgehoben bei abgeschalteter Verkehrsbeeinflussungsanlage?

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 0:37

hallo,

Ich habe mal eine frage, ziehmlich simpel:

Man nehme an ich fahre auf der BAB, ein schild hat diese BAB auf z.b. 120km/h limitiert.

So nun passiere ich eine dieser flexiblen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, diese ist allerdings komplett abgeschaltet.

ist das 120er Limit damit aufgehoben?

Eigentlich heist es ja das Luminöse verkehrszeichen über vertikaler beschilderung steht, aber wenn die VBA überhaupt nichts anzeigt?

Vielen dank und Mfg,

Kristian

Beste Antwort im Thema

Wenn ein Blechschild anzeigt, wird es durch eine Leuchttafel oder ein fest installiertes Schild aufgehoben.

Steht hinter der nächsten Einfahrt keine weitere Limitierung, ist es freigegeben. Manchmal ist das wirklich so, die AUFMERKSAMEN Autofahrer wissen das aber ;)

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am 14. Januar 2012 um 9:07

Ich bin stets bemüht sämtliche Verkehrszeichen, die in irgend einer Form die Geschwindigkeit reglementieren, konsequent zu ignorieren. Dadurch bedingt muß ich mir weder über abgeschaltete Verkehrsbeeinflussungsanlagen und unterschiedliche Tempolimits nach Autobahnauffahrten unnötige Gedanken machen, noch unangemessen langsam fahren weil ein frustrierter Staatsbediensteter meint seine Mitmenschen durch unsinnige Limits gängeln zu müssen. Dadurch kann ich meine ganze Aufmerksamkeit dem relevanten Verkehrsgeschehen widmen, was entscheident zu meiner insgesamt partnerschaftlich-defensiv orientierten Fahrweise beiträgt.

Von meinen Partnern im Verkehr erwarte ich, dass ich ihre Fahrweise berechnen kann, z.b. dass sie bei TL in dem angegebenen Bereich fahren und bei Aufhebung auch beschleunigen.

Aber du kannst dir deine Fahrweise ja gerne selbst zurecht reden. Von uns dürfte das hier jeder als unggeigneten Versuch, ein Rowdytum in deinem Fahrstil zu legitmieren, entlarven.

am 14. Januar 2012 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Von meinen Partnern im Verkehr erwarte ich, dass ich ihre Fahrweise berechnen kann, z.b. dass sie bei TL in dem angegebenen Bereich fahren und bei Aufhebung auch beschleunigen.

Von meinen Partnern erwarte ich, daß sie weder mich noch andere gefährden, behindern oder belästigen. Dementsprechend orientiere ich an dieser Maxime auch mein eigenes Fahrverhalten. Aber ich habe natürlich Verständnis, wenn jemand andere Prioritäten setzt...:)

Wenn ich rechts bei TL auf einen LKW auflaufe und dann nicht nach links kann, weil du mit weit höherer Geschwindigkeit als erlaubt anrauscht, dann behinderst DU mich. Das ist direkt belästigend!

am 14. Januar 2012 um 9:41

Da bräuchte nur vorausschauend bzw. "zurückschauend" gefahren werden und diese Situation würde gar nicht erst entstehen.

Wieso? Wenn ich früher rüberziehe, ärgert er sich ja auch, weil er ja auch sein Tempo verringern muss.

So kämen LKW, ich und er auf "den gleichen Metern" zusammen. Führe er aber auch gemäß TL, so wäre er nicht in der Nähe, wenn ich den LKW überhole.

Soll ich ihn dann einfach ausbremsen, weil er sich ja nicht ans TL hält? Ist ja eigentlich auch nicht schön, obwohl in dem Fall vielleicht legitim.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Wenn ich rechts bei TL auf einen LKW auflaufe und dann nicht nach links kann, weil du mit weit höherer Geschwindigkeit als erlaubt anrauscht, dann behinderst DU mich. Das ist direkt belästigend!

Es genügt eigentlich schon, wenn die auf der Überholspur das Limit einhaltern (120) und du hinter einem LKW mit 80 steckst.

Ist auch Behindernd:) sehr lästig dennoch legal.

Soviel, die auf der Überholspur viel zu schnell (über Limit) unterwegs sind sind's aber nicht.

am 14. Januar 2012 um 9:56

Habt ihr eure Rückspiegel abgeklebt?

Oder fahrt ihr selten Autobahn?

Den heranrauschenden von hinten seh ich doch schon lange bevor ich am LKW bin.

Dann ist er entweder:

noch weit weg und ich beschleunige raus

oder er ist fast da und ich reduzier um 5-10 km/h und er fliegt vorbei

(mit antippen der Bremse eventuell noch das warten signalisieren)

Wo ist das Problem??

Da ist kein Problem, aber Hadrian schrieb, dass er TL ignoriere und lieber partnerschaftlich fahre. Und in dem Fall wäre es partnerschaftlicher, wenn er das TL einhielte, denn dann müsste ich nicht beschleunigen oder verringern wegen des LKW. Mir geht es nicht um das Ignorieren des TL, sondern deren blödsinnige Begründung.

Mich nervt außerdem diese - sorry, aber so ist es: dumme - Polemik:

"...weil ein frustrierter Staatsbediensteter meint seine Mitmenschen durch unsinnige Limits gängeln zu müssen."

Fast jedes TL hat einen Sinn, nur erkennen wir den nicht immer. Mancher erkennt vielleicht sogar die offensichtlichen Gründe nicht und fährt lieber "partnerschaftlich-ignorierend".

Nerviger finde ich, wenn TL kommt, weil kein Geld ist, die Straße wieder sicher instand zu setzen.

Dieser Thread hat Diskussionen zu TEMPOLIMIT eindeutig NICHT zum Inhalt. Ich ermahne offiziell, derartige Posts zu unterlassen bzw. auf derartige zu reagieren. Hadrian fordere ich hiermit auf, diesen oder andere Threads nicht in diese Richtung zu leiten, da sein Post dieses unpassende Problem hier erstamlig thematisierte.

 

 

twindance/MT-Moderation

am 14. Januar 2012 um 11:48

hey twindance... was ist denn mit dir nicht in Ordnung?

Hadrian hat lediglich seine Meinung zum Thema geäußert.

In anderen Ecken von MT laufen Diskussionen über Tempolimits komplett aus dem Ruder und füllen fast 7000 Seiten ohne das gemosert wird.

Wieso, er hat doch recht! Hier geht es nicht um ALLGEMEINE Fragen zu TL und ob man sie generell einhält oder nicht. Das hatte ich auch übersehen bzw. war von Hadrians Beitrag "getrieben". Sorry dafür.

am 14. Januar 2012 um 12:36

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Dieser Thread hat Diskussionen zu TEMPOLIMIT eindeutig NICHT zum Inhalt. Ich ermahne offiziell, derartige Posts zu unterlassen bzw. auf derartige zu reagieren. Hadrian fordere ich hiermit auf, diesen oder andere Threads nicht in diese Richtung zu leiten, da sein Post dieses unpassende Problem hier erstamlig thematisierte.

 

 

twindance/MT-Moderation

Wird hier jetzt schon vorgeschrieben worüber man schreiben  darf und was man gefälligst zu unterlassen hat?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wird hier jetzt schon vorgeschrieben worüber man schreiben  darf und was man gefälligst zu unterlassen hat?

Hier wird versucht, alles was nicht zum Thema geschrieben wird, aus diesem Thread herauszuhalten. Bin ich auch dafür.

Ob im Übrigen noch was Interessantes zum Thema Schilderbrücken kommt, weiß ich nicht. Abgesehen davon gibt es welche, an denen beschildert steht: "Außer Betrieb".

am 14. Januar 2012 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wird hier jetzt schon vorgeschrieben worüber man schreiben  darf und was man gefälligst zu unterlassen hat?

Hier wird versucht, alles was nicht zum Thema geschrieben wird, aus diesem Thread herauszuhalten. Bin ich auch dafür.

Das Wort TEMPOLIMIT steht aber schon vom TE in der Überschrift.Wenn man alles heraushalten sollte gibt es quasi nur 3 Antworten und das Thema ist durch.

 

Tempolimit aufgehoben bei abgeschalteter Verkehrsbeeinflussungsanlage?

 

1. Ja

2. Nein

3. Keine Ahnung

 

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