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tempolimit auf einzelnen spuren

Themenstarteram 11. April 2013 um 0:26

hi, ich wurde gestern von der polizei mit radar gemessen in einer 70er zone und war zu schnell. nun soll ich halt ein bußgeld bezahlen.

mir ist aber aufgefallen dass es bei dem streckenabschnitt wo gemessen wurde folgendermaßen aussieht:

landstraße, es ist eine langgezogene kurve, die kurvenäußere spur hat tempolimit 70, die kurven innere spur ist frei also tempo 100. wie kann das sein? ist das rechtlich in ordnung oder soll/kann ich widerspruch einlegen? für mich ergibt sich kein sinn bei diesen unterschiedlichen tempolimits. was dann noch dazukommt (weis nicht ob das relevant ist) der polizist hat mit dem messgerät auf einer anhöhe gestanden, also schräg nach unten gemessen meiner meinung nach. kann dadurch nicht evtl eine fehlmessung zustande kommen?

hoffe es kann jemand etwas dazu sagen. vielleicht ähnliche erfahrungen? wie soll ich mich verhalten?

gruß C.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CGTi

... für mich ist hier einfach nur eine geeignete stelle zum abkassieren gefunden worden...

Dann versaue ihnen doch das Abkassieren und halte Dich an eine Limitierung.

Zum Ausnehmen gehören doch immer zwei, ein böser Fleischer und ein dummer Puter und dem dummen Puter hat es noch nie etwas genutzt, erst freiwillig in die Fleischerei zu rennen und dann auf eine besondere Boshaftigkeit des Fleischer zu verweisen.

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Zitat:

Original geschrieben von CGTi

für mich ergibt sich kein sinn bei diesen unterschiedlichen tempolimits.

für mich ergeben auch soviele gesetze und regeln keinen sinn, trotzdem muss ich mich danach richten, bzw. bei zuwiederhandlung mit den konsequenzen leben... :rolleyes:

die gründe warum da 70/100 begrenzt ist, kannst du beim zuständigen straßenverkehrsamt erfragen!

Zitat:

kann dadurch nicht evtl eine fehlmessung zustande kommen?

es steht dir frei die messung durch einen fachanwalt prüfen zu lassen...

Zitat:

wie soll ich mich verhalten?

wenn du nun hören willst, das dir irgendeiner glaubt, du hättest dich an die 70kmh gehalten und die dir warscheinlich vorgeworfenen 90-120kmh seinen eine "fehlmessung" bist du hier im falschen forum!

und mehr wie dir zu sagen das es dir frei steht, das ganze anwaltlich prüfen zu lassen (was erstmal mit einem erheblichen kostenrisiko für dich verbunden ist) kann man nicht...

@CGTi: Eine 70-erZone gibt es ohnehin nicht.

Wie sieht die Beschilderung da konkret aus? Ich habe so den Verdacht, dass Du was komplett falsch verstanden hast.

Hallo,

ich habe damals mal gehört (ADAC ?) das am Elzer Berg die Bilder der PKW aussortiert wurden welche sich an das Rechtsfahrgebot gehalten haben. Das Tempolimit der rechten Spur sei nur für LKW. Ob das jetzt noch so ist weiss ich nicht.

Wenn aber auf einer zweispurigen Strasse die Rechte Spur geringer limitiert ist als die Linke dann muss das einen Grund haben. Es könnte an Ein- Aus-fahrten liegen, an Strassenschäden o.Ä. .

Dann ist der Grund eventuell nicht sofort ersichtlich aber legitim und man muss sich daran halten.

Wobei an solchen Stellen immer die Frage aufkommt was schwerer wiegt, das Rechtsfahrgebot oder das Tempolimit.

Mach doch mal nen Googe Map Link zu der Stelle. Dann kann man mehr dazu sagen

LG Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

...welche sich an das Rechtsfahrgebot gehalten haben.

in solchen fällen wie dem elzer berg (der von seiner limitierung her kein einzelfall ist, nur durch die blitzerbrücken der bekannteste streckenabschnitt) darf vom rechtsfahrgebot abgewichen werden...

Zitat:

Das Tempolimit der rechten Spur sei nur für LKW.

das tl von 60kmh (früher 40kmh) war dort nie und ist dort nicht "nur" für lkw's!

die beschilderung früher wie heute sagt ganz klar aus, das auf der rechten spur die 60kmh für alle verkehrsteilnehmer gelten - einen rechtsanspruch darauf, das pkw's bei der sichtung der blitzerfotos aussortiert werden, gibt es nicht!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

in solchen fällen wie dem elzer berg (der von seiner limitierung her kein einzelfall ist, nur durch die blitzerbrücken der bekannteste streckenabschnitt) darf vom rechtsfahrgebot abgewichen werden...

gibt es da irgendwelche handfesten Belege für?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

.

das tl von 60kmh (früher 40kmh) war dort nie und ist dort nicht "nur" für lkw's!

die beschilderung früher wie heute sagt ganz klar aus, das auf der rechten spur die 60kmh für alle verkehrsteilnehmer gelten - einen rechtsanspruch darauf, das pkw's bei der sichtung der blitzerfotos aussortiert werden, gibt es nicht!

Da hast du sicherlich recht. Es wurde abe mal so gehandhabt. Und die Aussage "nur für LKW" stand mal im Raum und das TL ist wegen der Abschüssigkeit sicher auch so gemeint.

Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von CGTi

landstraße, es ist eine langgezogene kurve, die kurvenäußere spur hat tempolimit 70, die kurven innere spur ist frei also tempo 100.

Sind das zwei Fahrspuren in eine Fahrtrichtung mit jeweils unterschiedlicher Limitierung, rechte Fahrspur mit 70 km/h und linke Fahrspur mit 100 km/h?

Oder die "klassische" Landstraße mit jeweils einer Fahrspur je Fahrtrichtung und die nach Osten, stadteinwärts, in den Wald hinein, ... führende Fahrbahn limitiert auf 70 km/h und der Gegenverkehr auf der nach Westen, stadtauswärts, aus dem Wald heraus, ... führende (Gegen-)Fahrbahn mit 100 km/h-Limitierung?

am 11. April 2013 um 7:31

Zitat:

Original geschrieben von CGTi

hi, ich wurde gestern von der polizei mit radar gemessen in einer 70er zone und war zu schnell. nun soll ich halt ein bußgeld bezahlen.

mir ist aber aufgefallen dass es bei dem streckenabschnitt wo gemessen wurde folgendermaßen aussieht:

landstraße, es ist eine langgezogene kurve, die kurvenäußere spur hat tempolimit 70, die kurven innere spur ist frei also tempo 100. wie kann das sein? ist das rechtlich in ordnung oder soll/kann ich widerspruch einlegen? für mich ergibt sich kein sinn bei diesen unterschiedlichen tempolimits. was dann noch dazukommt (weis nicht ob das relevant ist) der polizist hat mit dem messgerät auf einer anhöhe gestanden, also schräg nach unten gemessen meiner meinung nach. kann dadurch nicht evtl eine fehlmessung zustande kommen?

hoffe es kann jemand etwas dazu sagen. vielleicht ähnliche erfahrungen? wie soll ich mich verhalten?

gruß C.

Ob Du gegen den Bußgeldbescheid angehen sollst, kannst nur Du (ggf. in Verbindung mit einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht) entscheiden.

Wir alle hier können Dir (ohne alle relevanten Fakten zu kennen) lediglich die obligatorische Glaskugelbeschau bieten...;)

Letztendlich hängt es auch von der Höhe der zu erwartenden Sanktionen ab und ob Dir das ganze einen Rechtsstreit wert ist (RV vorhanden?).

Dennoch bemühe ich kurz mal meine persönliche Glaskugel; gegen die Beschilderung anzugehen wird defacto aussichtslos sein, das Meßverfahren,bzw. eine Fehlbedienung in die Mangel zu nehmen is u.U. erfolgversprechender, aber da kommt wieder der Anwalt ins Spiel (Akteneinsicht).

Themenstarteram 11. April 2013 um 8:54

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Oder die "klassische" Landstraße mit jeweils einer Fahrspur je Fahrtrichtung und die nach Osten, stadteinwärts, in den Wald hinein, ... führende Fahrbahn limitiert auf 70 km/h und der Gegenverkehr auf der nach Westen, stadtauswärts, aus dem Wald heraus, ... führende (Gegen-)Fahrbahn mit 100 km/h-Limitierung?

so ist es. wenn es genau anders herum wäre, wäre es noch halbwegs nachvollziehbar, weil die spur mit limit 100 a: mehr schäden hat, b: ein radweg angrenzt, c: den kleineren kurvenradius hat. für mich ist hier einfach nur eine geeignete stelle zum abkassieren gefunden worden...

der gemessene bereich ist zwische A und B

 

Zitat:

Original geschrieben von CGTi

... für mich ist hier einfach nur eine geeignete stelle zum abkassieren gefunden worden...

Dann versaue ihnen doch das Abkassieren und halte Dich an eine Limitierung.

Zum Ausnehmen gehören doch immer zwei, ein böser Fleischer und ein dummer Puter und dem dummen Puter hat es noch nie etwas genutzt, erst freiwillig in die Fleischerei zu rennen und dann auf eine besondere Boshaftigkeit des Fleischer zu verweisen.

am 11. April 2013 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von CGTi

für mich ist hier einfach nur eine geeignete stelle zum abkassieren gefunden worden...

Gnn, gnn, heul, jammer, wein. Mami ich will unter den Rock. Mimimi...

Selber schuld. Unfähig ein Schild zu lesen = zahlen. Das weis man schon bevor man einsteigt. Wenn einem das nicht gefällt, fährt man Zug.

Aber dieses weinerliche lamentieren ist einfach nur zum kotzen bei einem Erwachsenen.

am 11. April 2013 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von CGTi

für mich ist hier einfach nur eine geeignete stelle zum abkassieren gefunden worden...

Gnn, gnn, heul, jammer, wein. Mami ich will unter den Rock. Mimimi...

Selber schuld. Unfähig ein Schild zu lesen = zahlen. Das weis man schon bevor man einsteigt. Wenn einem das nicht gefällt, fährt man Zug.

Aber dieses weinerliche lamentieren ist einfach nur zum kotzen bei einem Erwachsenen.

Geht es Dir jetzt besser?

Und kommt auch noch etwas Konstruktives bezüglich der Frage des TE...?

Ich habe hier gerade eine Glaskugel *freu*. Die sagt mir:

Die Kurvenäußere Spur ist auf 70 begrenzt, da bei vielen Fahrern ein schnelleres Fahren mit dem Schneiden der Kurve einhergeht und es bei langezogenen Kurven schwieriger ist, auf die eigene Spur zurück zu kommen. Da Gegenverkehr und Kurveschneiden nicht gut zusammenpasst, wird dieses Szenario mit einem Tempolimit eingedämmt.

Also meine Glaskugel hat kein Anspruch auf Richtigkeit. Es gibt viele Gründe, warum solche Tempolimits aufgestellt werden können.

am 11. April 2013 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von CGTi

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Oder die "klassische" Landstraße mit jeweils einer Fahrspur je Fahrtrichtung und die nach Osten, stadteinwärts, in den Wald hinein, ... führende Fahrbahn limitiert auf 70 km/h und der Gegenverkehr auf der nach Westen, stadtauswärts, aus dem Wald heraus, ... führende (Gegen-)Fahrbahn mit 100 km/h-Limitierung?

so ist es. wenn es genau anders herum wäre, wäre es noch halbwegs nachvollziehbar, weil die spur mit limit 100 a: mehr schäden hat, b: ein radweg angrenzt, c: den kleineren kurvenradius hat. für mich ist hier einfach nur eine geeignete stelle zum abkassieren gefunden worden...

Es ist aber nicht andersherum. Die Fahrspur in deine Richtung hatte Limit 70, du warst schneller. Aus die Maus.

am 11. April 2013 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Und kommt auch noch etwas Konstruktives bezüglich der Frage des TE...?

Ach so, vergessen: Zahl das Bussgeld und halt dich zukünftig an die Gesetze.

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