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Defekter Audi A4 B8 Gebrauchtwagen: Hilfe erbeten

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 1. Februar 2022 um 10:10

Guten Tag,

ich bin hier neu und leider auch ziemlich auto-unerfahren. Vor knapp 1 Jahr habe ich einen gebrauchten Audi A4 mit knapp 100000km bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Es hieß damals das Auto sei gut in Schuss, lediglich der Ölverbraucht sei bei den TFSI Motoren etwas höher (ca.1l), das sei jedoch normal für diese Motoren (hätte ich mal vorher gegoogelt). Der erhöhte Ölverbrauch wurde vom Verkäufer auch im Kaufvertrag notiert.

Nach wenigen Monaten fiel uns auf, dass der Ölverbrauch eher zuzunehmen schien - jedoch sehr inkonsistent (abhängig von Fahrweise Stadt/Land/hohes Tempo), wir wendeten uns nach ca. 7 Monaten an den Händler, er machte angeblich eine Verbrauchsmessung, der Ölverbrauch sei bei etwas über einem Liter, "normal für dieses Auto".

Dann vor wenigen Wochen der Schock: Motor stottert, Motorleuchte an, Leistungsverlust. Mit ADAC in die nächstgelegene Werkstatt abgeschleppt. Hier: 1 Zündkerze durchgebrannt, auf allen Zylindern deutlich reduzierte Kompression kurz vor Verschleißgrenze (ca. 8Bar und ein Zylinder unter der Grenze mit nur 5 Bar!). Die Zündkerze wurde quasi als Provisorium ersetzt, ebenso Zündspule, dann haben wir den Wagen vorsichtig zu dem Gebrauchtwagenhändler gefahren. Der schlägt uns jetzt eine umfassende Reparatur vor inkl. "Motorinstandsetzung" und möchte für 4000 dann in einem das Zylinderproblem beheben sowie das Ölproblem.

Bei mir türmen sich die Fragen.

- Ist es möglich, dass der Verlust der Kompression am Zylinder sogar Folge des bereits bei Kauf bestandenen "Ölproblems" ist?

- Kann man einer 0815-freien Werkstatt eine "Motorinstandsetzung zutrauen? Was heißt das überhaupt? Müssten die das im Kostenvoranschlag nicht genauer beziffern?

- Ist das ein typisches Problem vom Audi A4?

- Wir fragen uns, ob es so schlau ist dem Händler zu "vertrauen", aber auch was unsere anderen Optionen sind. Wenn wir davon ausgehen, dass das Problem so schon in Ansätzen beim Kauf bestand, müsste der Händler den Wagen ja unentgeldlich instandsetzen, das Problem ist natürlich die Beweislastumkehr ab dem 6. Monat. Aber welche Möglichkeiten hat man da überhaupt? Hat das schonmal jemand durchlebt (gerne auch pn).

Ich freue mich über alle hilfsbereiten Mitglieder und jeden Beitrag dazu!

Danke, Agnes

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32 Antworten

Zitat:

@audijazzer schrieb am 1. Februar 2022 um 12:23:21 Uhr:

so bitter es kling: Lehrgeld.

Der Wagen ist Schrott, der Händler hat sich gut abgesichert. Da ist nichts zu holen.

na das würde ich noch klären (lassen), wir hier wissen das alle, der Händler auch, aber das ist kein Allgemeinwissen.

KFZ-Innung, Anwalt, Gericht...

Ist zwar schön und gut aber in diesem Fall wird das denke ich nichts bringen.

1. Im Kaufvertrag ist festgehalten dass der Motor Öl zu sich nimmt, dadurch ist mit der Unterschrift ein Vertrag zustande gekommen der festhält, dass Käufer und Verkäufer von einem Ölverbrauchsproblem bei Kauf wussten und da nichts verheimlicht wurde. Und die Aussage "Das ist normal das machen die alle" ist ja prinzipiell auch nicht mal falsch. Das tun halt viele, mal mehr, mal weniger. Wurde ja in unendlich vielen Threads schon behandelt, braucht man nicht nochmal aufreißen hier.

2. Ja die fehlende Kompression ist Folge des Ölverbrauchs (in den allermeisten fällen). Das heißt aber nicht dass man den Händler da jetzt verklagen kann für, denn nach der Logik könnte man dann jeden x-beliebigen Händler verklagend der TFSI Motoren verkauft, nur weil Audi mit ihren Kolbenringen rumexperimentiert hat. Viele Händler kennen das Problem, manche vielleicht auch nicht daher wird das verdammt schwer zu beweisen dass der Händler in diesem Fall mit "kriminellem" Hintergedanken dieses Auto verkauft hat.

Zu den anderen Sachen: Ob man dem das zutraut oder nicht sei halt dahingestellt. Ich mach alles selber oder lass es bei meiner Werkstatt des Vertrauens machen. Wenn man keine hat, dann muss mans halt probieren. Da kann man jetzt nicht sagen "Diese 0815 Werkstatt kann das nicht weil is ja nicht Audi" denn ich kenn genug unscheinbare Hinterhof/0815 Werkstätten die einen besseren Job als die Vertragswerkstätten machen. Vor allem was Preis/Leistung und Kundenzufriedenheit angeht.

In diesem Fall würde ich tendieren zu "pech gehabt". Klingt hart aber beide Parteien wussten von einem Ölverbrauch und kurzer Besuch bei Google mit "Audi TFSI Ölverbrauch" hätte alle Fragen und die ganzen Kopfschmerzen erspart. Da wird das mit den 6 Monaten halt zum Verhängnis, denn wie schon richtig gesagt, muss man beweisen dass es sich nach 6 Monaten NICHT um eine Verschleißerscheinung handelt. Da die defekten/schlechten Audi Kolbenringe aber nunmal ein Verschleißteil sind (meiner Meinung nach) müsste der Händler nicht haften. Aber wenn man den rechtlichen Weg gehen will, sollte man sich vorher einen Beratungstermin holen bei einem Anwalt der sich auf die Sache spezialisiert hat.

Edit: Audi gibt ja auch einen Ölverbrauch von mehr als 1L auf 1000km als "Stand der Technik" oder "hinzunehmend" an. Daher is man fein raus als Händler wenn man das so notiert im Kaufvertrag und auch mündlich sagt "da passt alles auch wenn der 1L auf 1000km braucht" weil Audi das im Prinzip so vorgibt.

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 11:40

Vielen Dank für die Einschätzung.

Ich denke, ich habe gar keine Wahl, als mich zumindest beraten zu lassen bezüglich meiner Möglichkeiten. Die 4000-Reparatur-Kosten wuppe ich nicht mal so eben.

Ich gehe schon davon aus, dass ein Händler, der auch gleichzeitig KFZ-Werkstatt ist, sehr wohl weiß, was dieser erhöhte Ölverbrauch für das entsprechende Auto bedeutet - im Gegensatz zu einem völlig ahnungslosen Kunden wie mir. Dennoch wäre es natürlich im Nachhinein schlau gewesen, sich vorher in Foren zu informieren (und dann das Auto gar nicht erst zu kaufen).

Der Händler betonte im Übrigen mehrfach, dass ja das Kompressionsproblem nun "ganz neu" und "plötzlich" aufgetreten sei und das scheint mir mit dem bereits vorbekanntem erhöhten Ölverbrauch ja doch eher unwahrscheinlich.

Zitat:

@playzocker22 schrieb am 1. Februar 2022 um 12:32:01 Uhr:

KFZ-Innung, Anwalt, Gericht...

Ist zwar schön und gut aber in diesem Fall wird das denke ich nichts bringen.

1. Im Kaufvertrag ist festgehalten dass der Motor Öl zu sich nimmt, dadurch ist mit der Unterschrift ein Vertrag zustande gekommen der festhält, dass Käufer und Verkäufer von einem Ölverbrauchsproblem bei Kauf wussten und da nichts verheimlicht wurde. Und die Aussage "Das ist normal das machen die alle" ist ja prinzipiell auch nicht mal falsch. Das tun halt viele, mal mehr, mal weniger. Wurde ja in unendlich vielen Threads schon behandelt, braucht man nicht nochmal aufreißen hier.

2. Ja die fehlende Kompression ist Folge des Ölverbrauchs (in den allermeisten fällen). Das heißt aber nicht dass man den Händler da jetzt verklagen kann für, denn nach der Logik könnte man dann jeden x-beliebigen Händler verklagend der TFSI Motoren verkauft, nur weil Audi mit ihren Kolbenringen rumexperimentiert hat. Viele Händler kennen das Problem, manche vielleicht auch nicht daher wird das verdammt schwer zu beweisen dass der Händler in diesem Fall mit "kriminellem" Hintergedanken dieses Auto verkauft hat.

Zu den anderen Sachen: Ob man dem das zutraut oder nicht sei halt dahingestellt. Ich mach alles selber oder lass es bei meiner Werkstatt des Vertrauens machen. Wenn man keine hat, dann muss mans halt probieren. Da kann man jetzt nicht sagen "Diese 0815 Werkstatt kann das nicht weil is ja nicht Audi" denn ich kenn genug unscheinbare Hinterhof/0815 Werkstätten die einen besseren Job als die Vertragswerkstätten machen. Vor allem was Preis/Leistung und Kundenzufriedenheit angeht.

In diesem Fall würde ich tendieren zu "pech gehabt". Klingt hart aber beide Parteien wussten von einem Ölverbrauch und kurzer Besuch bei Google mit "Audi TFSI Ölverbrauch" hätte alle Fragen und die ganzen Kopfschmerzen erspart. Da wird das mit den 6 Monaten halt zum Verhängnis, denn wie schon richtig gesagt, muss man beweisen dass es sich nach 6 Monaten NICHT um eine Verschleißerscheinung handelt. Da die defekten/schlechten Audi Kolbenringe aber nunmal ein Verschleißteil sind (meiner Meinung nach) müsste der Händler nicht haften. Aber wenn man den rechtlichen Weg gehen will, sollte man sich vorher einen Beratungstermin holen bei einem Anwalt der sich auf die Sache spezialisiert hat.

Hmm jagut, dann würde ich es mir zwei mal überlegen ob ich den Wagen dann wirklich dahin geben würde bei der fehlenden Kompetenz. Aber um die Motoreninstandsetzung kommt man nicht drum herum und teuer ist sowas nunmal, ist ja auch ein riesen Aufwand. Am besten mal informieren bei einem Anwalt o.ä, dem alles schildern und dann mal schauen was man machen kann

Zitat:

@playzocker22 schrieb am 1. Februar 2022 um 12:32:01 Uhr:

KFZ-Innung, Anwalt, Gericht...

 

1. Im Kaufvertrag ist festgehalten dass der Motor Öl zu sich nimmt, dadurch ist mit der Unterschrift ein Vertrag zustande gekommen der festhält, dass Käufer und Verkäufer von einem Ölverbrauchsproblem bei Kauf wussten und da nichts verheimlicht wurde. Und die Aussage "Das ist normal das machen die alle" ist ja prinzipiell auch nicht mal falsch. Das tun halt viele, mal mehr, mal weniger. Wurde ja in unendlich vielen Threads schon behandelt, braucht man nicht nochmal aufreißen hier.

noch 2 ct:

Es gibt Motoren, die brauchen einen Liter Öl auf 1000 km, es gibt aber kein Risiko, daß sich das über viele tkm signifikant steigert. Da denkt man als nicht mißtrauischer Kunde: Ok, dann schaue ich öfter nach dem Öl, als ich geschaut hätte und kippe auf. Kann ich mit leben, dafür schönes Auto.

Und es gibt die TFSI. Das ist ein Unterschied.

'Das machen die alle' ist ggf. richtig, 'das ist normal' ist eher gelogen, wenn der Grund nicht erläutert wird. Nachweis wird aber nicht einfach.

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 12:31

Vielen Dank weiterhin, mir helfen die Antworten hier schon sehr, meinen Kopf mal zu sortieren. Es ist ja doch ein großer Schock, wenn das "schöne" Gebrauchtwagenauto plötzlich ein Totalausfall wird.

Ich freue mich über jede weitere Antwort hier und antworte natürlich auch auf alle Beiträge, vielleicht aber mal mit ein paar Stunden Verzögerung, wenn ich auf der Arbeit bin.

KFZ Innung ist ein sehr guter Tipp, auf den ich zB. alleine gar nicht gekommen wäre.

Hilft dir jetzt nicht weiter, aber beim Ankauf, redet der Verkäufer sicher von einem beginnenden Motorschaden und bepreist den Einkauf entsprechend. Beim Verkauf wird dann erklärt, es ist völlig normal, Auch wenn der Motor mehr als 0,5 l/1.000 km Öl verbraucht.

Ich denke, der Verkäufer wusste da sehr gut Bescheid.

Mit nem Anwalt reden schadet sicher nicht, zumal so ein Vorgespräch ja eh von der RS-Versicherung gedeckt ist. Das würde ich unabhängig von dem zu gehenden Weg machen.

Dann kannst du deine Chancen. Davon abhängig kannst du ja immer noch (um)entscheiden, wie du vorgehst.

 

Ob der VK davon wusste oder nicht ist relativ egal, wobei ich mir das nicht vorstellen kann. Die Probleme mit den (T)FSI gibt's ja quer durch den Konzern. Und der Motor ist in entsprechend vielen Fahrzeugen mit über den Tresen gewandert und stehe auch entsprechend oft bei Händlern.

 

Die Reparatur würde ich eher ganz wo anders machen lassen. So verdient derjenige zumindest nicht 2x dran. Am besten zu einem Instandsetzer mit entsprechender Erfahrung. Da hast du sicher mehr davon als von einer halbherzigen Instandsetzung. Bei einer längeren Liste an Sonderausstattungen kann man ja darüber nachdenken, dass eine Reparatur Sinn macht.

 

Wenn das Fahrzeug kaum über die Grundausstattung geht würde ich persönlich den Wagen eher so wie er ist weiterverkaufen und den Verlust hinnehmen.

 

Wenn 4k an Reparaturkosten (wobei ich nicht glaube, dass man das dafür nachhaltig machen kann) finanziell schwierig ist und du zudem keinerleih Ahnung von KFZ hast, würde ich aber ohnehin nach einem Fahrzeug in einer anderen Preisklasse suchen. Ist nicht böse gemeint, aber selbst "Verschleißteile" wie Querlenker Kosten schnell Richtung 1000€.

 

Nur mal über den Daumen gepeilt:

400€ Kolben

200€ KW-Lager, Pleuellager

300€ Block auf übermaß bringen

1000€ Injektoren

400€ Ketten+ Spanner

300€ NWV

Dichtungen, Arbeitszeit,...

Ggf. Noch Ölpumpe, Kat, Sensoren usw...

 

Wie andere schon erwähnt haben ist das Fahrzeug auch schon ein paar Jahre alt, da kommen mal schnell "Kleinigkeiten" wie Fensterheber defekt, Türkabelbaum hin oder andere Rostschäden.

Zitat:

@AgnesWi schrieb am 1. Februar 2022 um 11:34:03 Uhr:

Es müsste, wenn ich das jetzt anhand der Fahrzeugpapiere richtig herausgefunden habe ein 118 kW / 160 PS Motor (Code: CDHB) sein. Er tankt Benzin.

Ok, dann sammele ich mal so die Fundamentaldaten:

Audi A4 B8 Vor-Facelift

1.8 TFSI Reihenvierzylinder mit 118 kW / 160 PS

MKB: CDHB

Bauzeitraum: 09/2007–08/2011

km-Stand bei Kauf: knapp 100.000km

Kaufzeitpunkt : offenbar ca. Februar bis April 2021

Kaufpreis: 10500 EUR

Genaue Formulierung im Kaufvertrag: "erhöhter Ölverbrauch"

Ca. 7 Monate nach Kauf: wenden an den Händler, er machte angeblich eine Verbrauchsmessung, der Ölverbrauch sei bei etwas über einem Liter, "normal für dieses Auto".

Vor wenigen Wochen (also ca. Dez 2021/Jan 2022) : Motor stottert, Motorleuchte an, Leistungsverlust. Mit ADAC in die nächstgelegene Werkstatt abgeschleppt. Hier: 1 Zündkerze durchgebrannt, auf allen Zylindern deutlich reduzierte Kompression kurz vor Verschleißgrenze (ca. 8Bar und ein Zylinder unter der Grenze mit nur 5 Bar!). Die Zündkerze wurde quasi als Provisorium ersetzt, ebenso Zündspule, dann haben wir den Wagen vorsichtig zu dem Gebrauchtwagenhändler gefahren.

Sein Vorschlag: umfassende Reparatur vor inkl. "Motorinstandsetzung" und möchte für 4000 dann in einem das Zylinderproblem beheben sowie das Ölproblem. - auf eure Kosten.

 

Du kauftest also das Auto im Alter von ca. 10-14 Jahren und mit ca. 100.000 km Laufleistung für 10.500 EUR.

Und welches Getriebe: 6-Gang-Schaltgetriebe oder Multitronic, also die CVT-Automatik?

In der Multitronic hättest du nämlich den nächsten Problembär, auch wenn da die frühen Baujahre eher die betroffenen waren.

Allrad (quattro) oder Frontantrieb? Kombi (Avant) oder Stufenheck?

Die Rechtsberatung kannst du beim Anwalt bekommen. Meine völlig unverbindlichen Gedanken dazu kann ich dir hier sagen.

Hier ist die ADAC-Seite, wo sie vieles dazu schon zusammengefasst haben:

https://www.adac.de/.../

Der ADAC führt eine Liste von Gerichtsurteilen, auch zu Motorschäden:

https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf

Überall, wo "M" Mangel steht, hat das Gericht in dem Einzelfall zugunsten des Autokäufers auf Sachmangel entschieden, der untypisch sei für Alter und Laufleistung und auch nicht im Kaufvertrag irgendwie angedeutet wurde. Hier hat also der Kunde gewonnen, es greift die Sachmangelhaftung des Händlers. Der Händler hat den Zivilprozess verloren.

Überall, wo "V" wie Verschleiß steht, hat das Gericht entschieden, dass es in dem Einzelfall ein Verschleißschaden war, der nach Alter und Laufleistung schon in den Kaufpreis eingepreist war. Hier hätte also der Händler den Prozess gewonnen und der Kunde den Prozess verloren.

Das Nachspiel (Reparatur? Rückgabe an den Händler? Geld zurück? Höhe der Zahlung für die vom Kunden gefahrenen km?) kommt dann und steht da nicht. Das ist wichtig. Das läuft dann alles nochmal getrennt.

Was sind deine realistischen Optionen:

1) Es als Verschleißmangel akzeptieren (quasi: Pech gehabt beim Gw-Kauf eines ca. 12 Jahre alten Autos mit knapp 100.000 km). Und dann eine geeignete Werkstatt suchen, die das Auto repariert. Geeignet dafür sind eigentlich nur Motorenwerkstätten, die routiniert solche Audi 1.8 TSFI-Motoren untersuchen und reparieren. Der Händler selbst ist dafür garantiert nicht geeignet, denn der hätte bei Sachkenntnis den Motor vor dem Verkauf überholen lassen. Und du hast ja freie Auswahl, wenn du selbst zahlst.

2) Es als Sachmangel beim Händler anzeigen. Mit Unterstützung des Anwaltes. Dann bemüht der seinen Anwalt, bezieht sich auf den Passus mit dem bei Kaufvertrag genannten Mangel: "erhöhter Ölverbrauch".

Es wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gerichtsverfahren kommen, ggf. vorher ggf. über einen Vergleich gesprochen. Ein Vergleich würde z.B. ungefähr so aussehen: 2000 EUR du, 2000 EUR der Händler und Reparatur in einer Motorenwerkstatt. Dafür würden beide Seiten etwas Gerichtskosten und Anwaltskosten sparen.

Ein Gerichtsprozess würde erreichen wollen: der Händler hätte den Schaden komplett an der Backe. Und ihr sprecht dann über: Auto zurück, 9000 EUR Geld zurück (das waren 10.500 abzüglich z.B. 1500 EUR für eure in den dem Jahr gefahren km und Wertverlust) ODER Reparaturversuche (bis zu drei), aber ggf. wieder mit Theater ODER aber Wandlung: Auto an den Händler zurück, der gibt euch ein anderes Auto dafür, ggf. mit Wertausgleich, was man dann wieder besprechen müsste.

Es als wirklich "arglistige Täuschung" zu verklagen (hier hätte der Händler es richtig dick an der Backe!) wird schwer, weil ja schriftlich mindestens mal der erhöhte Ölverbrauch schriftlich im Kaufvertrag belegt ist.

3) Verkauf in dem Zustand, wie er jetzt ist. Damit würdest du den Schaden indirekt auch auf deine Kappe nehmen. Es wird aber natürlich schwer sein, irgendwas in der Nähe von 10.500 EUR für das Fahrzeug jetzt mit dem Motorschaden zu erzielen. Sondern es kommen ggf. 6000 EUR Erlös raus. Vielleicht auch 8000 EUR. Vielleicht auch nur 4000 EUR. Je nachdem, wie gut man sich kümmert und noch interessierte Aufkäufer mit Motorschaden findet.

Noch ein Wort dazu: "Wald- und Wiesenwerkstätten" oder "Händler" gehen üblicherweise nicht selbst an die Motoren ran. Sondern die organisieren es so: sie bauen den Motor aus, bringen den dann zu einem Motorinstandsetzer, der macht nur den Motor wieder flott, bringt den zurück und der Händler/Werkstatt baut den wieder ein. Alles, was um den Motor drumrum ist, versucht die Werkstatt selbst abzudecken.

Problem an der Sache: ein Motor braucht auch ein gesundes Umfeld, damit er gut läuft: er braucht guten Sprit ohne Späne (Späne können im Kraftstoffsystem sein beim Mangelschmierung dort), er braucht gute Luft von der Ansaugung, er braucht eine ordentliche Kontrolle vom Motorsteuergerät, er braucht einen freien Kat und Abgasstrang, er braucht ne gute Kühlung vom Kühlsystem, er braucht es, dass die Kupplung trennt und sich wieder verbindet, wenn sie das soll. Diese ganzen Sachen werden aber alle gar nicht beim Motorinstandsetzer abgegeben, sondern der bekommt oft nur den Rumpfmotor oder Motorblock.

Dein Motorschaden da und der erhöhte Ölverbrauch kann in etliche weitere Teile Folgeauswirkungen gehabt haben: ins Kraftstoffsystem, ins Abgassystem/Kats, auf das Getriebe, in den Antrieb hinein (Antriebswellen, Kardanwelle am quattro).

Die Höhe des Schadens mit 4000 EUR anzunehmen, ist erstmal eine völlig naive Annahme. Er kann locker auch nur bei 1.000 EUR liegen (man bringt den nach Polen/Tschechien, die machen den Motor mit Teilen aus einem Gebrauchtmotor erstmal wieder fit), er kann locker bei 12.000 EUR liegen (neuer Austausch-Motor bei Audi, neuer Kat bei Audi, neue Nebenaggregate bei Audi, Arbeit bei Audi), also noch über dem Fahrzeugpreis.

Einen echten Preis kennt man erst, wenn alles zerlegt und untersucht ist, dann eine Teile und Arbeitsliste erstellt, dann beschlossen wer das macht und was das bei dieser ausführenden Stelle kostet.

Und wer an ein ca. 11-14 Jahre altes Auto rangeht, der findet da natürlich auch noch mehr Sachen: möglicherweise im Fahrwerk, möglicherweise an den Bremsen, an der Kupplung, an den Reifen, in der Elektronik, Abgasanlage und so weiter. Wenn ihr den Wagen also gleich für länger flott machen wolltet, dann kann es sich lohnen, das gleich mit einzubeziehen. Es lohnt sich dann also der Blick rundum, und nicht nur losgelöst auf den vermeintlichen Motorschaden an sich.

Hier ist interessant, wann der nächste Termin für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung ist.

Mal ölschlucker hin oder her.

Der themenstarter sagt jetzt das der Ölverbrauch nicht im Kaufvertrag drin stand.

Ist ja auch egal eigentlich.

Der Wagen ist jetzt so wie ich es heraus lese ca 8monate alt. Und der Motor ist Fritten.

Der Händler hat Garantie zu geben oder ist in der gewährleistungspflicht. Ende.

Egal was der Händler dir jetzt verspricht oder nicht. Nimm dir ein Anwalt. Lasse Fakten auf den Tisch legen vonwegen kompressionstest usw oder gutachter und lass den Anwalt damit an den Händler heran treten.

Alles andere ist Spekulation.

Und für die Zukunft. Immer vorher schlau machen und nicht gleich das erstbeste Auto sofort mitnehmen. Man kann Autos auch durchchecken lassen vor dem Kauf.

0,5 Liter /1000km ist laut Audi der maximale Ölverbrauch, was schon deutlich zuviel ist. 1 Liter /1000km ist weit über normal. Wenn es im Kaufvertrag extra festgehalten wird das er mehr als normal Ölverbraucht hat, dann kann man das nicht einfach so ignorieren, denn sonst braucht man das im Kaufvertrag nicht extra festhalten!

"1000€ Injektoren": das stimmt nicht 4 Einspritzdüsen kosten 180 - 200 Euro von Bosch.

Im Prinzip mach eine Bestandsaufnahme vom Fahrzeug und überleg was der noch Wert ist und ob es lohnt da weitere 2500-5000 Euro zu investieren. Wenn Du Pech hast, landest Du bei einem schlechten Instandsetzer und hast dann neue Probleme.

Zitat:

Mal ölschlucker hin oder her.

Der themenstarter sagt jetzt das der Ölverbrauch nicht im Kaufvertrag drin stand.

Ist ja auch egal eigentlich.

Ich habe nur das gelesen: "Der erhöhte Ölverbrauch wurde vom Verkäufer auch im Kaufvertrag notiert." Daraus kann ich nicht schließen, ob da nur der Punkt an sich drin steht, oder auch ein expliziter Wert. Auf jeden Fall steht was dazu im Kaufvertrag, auch wenn es mündlich runtergespielt und relativiert wurde.

Zitat:

Und der Motor ist Fritten.

Der Händler hat Garantie zu geben oder ist in der gewährleistungspflicht. Ende.

Eigentlich wissen wir nicht, ob der Motor "Fritten" ist. Eine Kompressionsmessung hat auf 3 Zylindern 8 bar und auf einem Zylinder 5 Bar ergeben (vermutlich auf dem, wo dann die Zündkerze abgebrannt ist, da kommt dann massiv Öl in den Brennraum). Aber hier wissen wir nicht, ob diese Kompressionsmessung richtig ausgeführt wurde.

Der Händler hat keine "Garantie" zu geben. Garantie wäre eine freiwillige Leistung. Er ist aber beim beim Verkauf an Privat an die Sachmängelhaftung gebunden für Sachmängel, die nicht bereits entweder im Kaufvertrag standen und die nicht als Verschleißmängel typisch sind für Alter und Laufleistung.

In der Sachmängelhaftung liegt es an der Fadenerstellerin (AgnesWi => spricht für eine Frau), nachzuweisen, dass der Sachmangel bei Übergabe des Fahrzeugs schon bestand und nicht durch sie selbst verursacht wurde. Die bequeme 6-Monats-Frist, wo der Händler nachweisen müsste, dass der Mangel erst durch die Nutzung durch den Kunden entstanden wäre (Beweislastumkehr), war ja abgelaufen, als sie sich das erste mal gemeldet hatte. (7 Monate nach Kauf), weil der Ölverbrauch immer weiter stieg. Wo der Händler sie aber beschwichtigte.

Das Einschalten eines Kfz-Gutachters zur Schadenbeurteilung ist an sich ein guter Tipp, kostet aber auch wieder, was sie erstmal vorstreckt. Die Gutachterkosten kann sie auf den Streitwert draufschlagen, aber es ist erstmal nicht sicher, ob sie was davon je wieder sieht. Außerdem müsste der Gutachter eine Menge zerlegen, womit das Auto dann erstmal an dem Ort steht und halb zerlegt wäre. Es wäre also clever, das an einem Ort machen zu lassen, wo dann auch repariert werden kann.

An sich braucht AgnesWi einen auto-erfahrenen Kümmerer. Einen, der den ganzen Kram für sie managet. Diesen Teil kann weder der/die Anwalt/in, noch der/die Gutachter/in.

Es wäre taktisch unklug, den Händler, der ihr das Auto verkauft hat, als "Kümmerer" zu sehen. Manchmal gibt es Automakler, die man mit sowas beauftragen kann. Die holen dann das Schadengutachten ein, einen Reparaturkosten-Voranschlag, prüfen den Restwert mit dem Schaden, wie er ist, und geben Tipps zur zeitwertgerechnten aber auch nachhaltigen Reparatur.

Die geringe Auto-Erfahrung spricht an sich dagegen, dass die Fadenerstellerin selbst das alles managet. Mich wundert ja ehrlich gesagt etwas, dass eine autounerfahrene Person ein 11-14 Jahre altes Auto kauft. An sich: um so weniger Ahnung, um so neuer kaufen die Leute. Für 10.500 dann halt keinen A4, sondern einen Dacia Sandero oder so. Sorry, das ist hier nicht wirklich hilfreich, aber diese Frage hatte ich die ganze Zeit so im Hinterkopf.

Ich möchte AgnesWi damit aber kein Verschulden einreden. Was sie richtig gemacht hat: den immer höheren Ölverbrauch beim Händler anzuzeigen. Aber sich dann abwiegeln zu lassen, war eben im Nachhinein ein Fehler. Aber auch ein Fehler des Händlers. Wenn 3 Monate später eine Zündkerze komplett verrusst ist und abbrennt, naja dann war das 3 Monate vorher schon am Zündkerzenbild sichtbar gewesen. Und das muss ja ein Alarmzeichen gewesen sein.

Worum ich AgnesWi bitte: Das wird nicht die letzte Mehrtausend-Euro-Rechnung für diesen A4 bleiben. Es sollte vielleicht nochmal drüber nachgedacht werden, ob das Auto wirklich so preiswert bleibt, wie die 10.500 Anschaffungspreis mal suggeriert hatten.

Was auch ein Fehler ist: man kann nicht naiv in den Gebrauchtwagenkauf reingehen. Und wer am gleichen Tag noch unterschreibt, ohne sich zu informieren - naja, wählt das eben selbst so.

Am Ende kann ich mir vorstellen, es ist für beide Seiten ein unangenehmer Fall. Der Händler wird es routiniert nehmen (kommt halt immer mal vor), für AgnesWi ist es eine seltene Erfahrung und Ausnahmeerfahrung. Nun gilt es, irgendwie damit umzugehen und noch das beste draus zu machen.

Steht heute eigentlich noch der Vorbesitzer im Brief? Wenn man einen RA beauftragt, könnt der den Vorbesitzer entweder vorher befragen oder bei einer möglichen Verhandlung. Wurde ihm das mit dem beginnenden Motorschaden gesagt und er sagt unter dem Eindruck der Situation die Wahrheit, dann wäre es erwiesen, daß der Händler es wußte. Ist aber alles nur kostenschonend mit Rechtschutzversicherung.

Nur der letzte Vorhalter steht noch im Brief. Aber das reicht ja hier ggf.

Ist aber auch Spekulation. Der Vorbesitzer kann es an Händler A verkauft haben, der an Händler B, und der OP hier kann es von Händler C gekauft haben. Dann würde die Kommunikationskette länger werden und ein Nachweis wäre schwieriger.

Zu beachten: der Vorhalter kann sich vom Vorbesitzer und der vom Fahrer/in unterscheiden. Gerade bei gewerblichen Fahrzeugen. Da hier das Auto aber schon so 11-14 Jahre jung ist, wird es vermutlich privat gehalten worden sein.

Die Spekulation über einen beginnenden Motorschaden ist jedoch auch wacklig. Zumal sich der Vorbesitzer ja damit beschäftigen wird, dass wenn AgnesWi den Händler verklagt, der dann seinerseits das Verschulden/Auskunftsversäumnis weiter zum Vorbesitzer schieben wollen könnte. Insofern kann es sein, der Vorbesitzer ist nicht besonders gesprächig. YMMV.

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