Zweites Gutachten anfertigen, wenn das erste "falsch" ist

Liebe Motor-Talk Community,

Ich hatte vor nun 2 Monaten einen unverschuldeten Verkehrsunfall gehabt, und habe immer noch nicht mit dem Fall abgeschlossen. Der Unfallverursacher hat mir mit seinem VW Touran Cabrio seine Beifahrertüre auf meine Beifahrerseite "reingedrückt", während der Fahrt, er parkte auf meiner Fahrbahnseite und ich hab den Gegenverkehr durchgelassen, und dann bin ich gefahren, da hat er die Türe , während ich am Fahren war "aufgehauen". Glück im Unglück ist weder dem Unfallverursacher, noch mir etwas passiert, allerdings ist der Blechschaden "relativ" hoch.

Vorabinfos Kurzgefasst:
- Focus Turnier Trend MK3 2012 über 250.000 runter (~251T Km), Ohne Vorschäden
mit ordentlicher Ausstattung

Schäden nach dem Unfall (sind nur an der Beifahrerseite):
- Stoßstange zerkratzt
- Scheinwerfer Rechts leicht zerkratzt
- Kotflügel Rechts eingedrückt
- Aufhängung für den Kotflügel am Träger leicht gebogen
- Motorhaube an der Ecke Rechts ganz leicht Eingedellt
- Seitenspiegelglas Rechts gebrochen
- Seitenspiegel gebrochen
- Seitenglasscheibe mit Mikro Kratzern an der Stelle wo der Seitenspiegel zugeklappt ist
- Türe Rechts vorne mit leichten Kratzern
- Türe Rechts hinten mit leichten Kratzern und leichten Dellen

Glück im Unglück nichts am Motor oder Technik allgemein, dennoch war das Fz nicht fahrtauglich, denn der Kotflügel berührte den Reifen, somit musste das Auto abgeschleppt werden. ADAC hat mich dann leider nur in eine Ford Vertragswerkstatt fahren wollen, da ich Basismitglied bin. In der Ford Werkstatt wurde ein Gutachten gemacht.

Der WBW des Fahrzeug wurde vom Sachverständigen im Gutachten auf 3900€ geschätzt, obwohl dieser bei diesem Fahrzeugzustand mindestens 4500€ wäre, hätte er den WBW auf 4500€ angesetzt, hätte ich das Fz wahrscheinlich auch schon längst verkauft, und mir den Stress gespart, aber ich habe leider nicht ansatzweise ein einziges Fz mit der Laufleistung und der Ausstattung für 3900€ finden können.

Der Sachverständige hat im Gutachten den Austausch aller aufgelisteten Teile aufgeschrieben, Somit betrug der Schaden am ende im Gutachten knapp 200% des Wiederbeschaffungswertes (8000€), also über den Wirtschaftlichen Totalschaden hinaus. Ich habe somit nicht einmal den Wiederbeschaffungswert bekommen, sondern nur den WBW abzüglich den Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand. <- Was natürlich Rechtlich gesehen natürlich korrekt ist, wenn denn das Gutachten nicht inkorrekt aufgestellt wurde.

Der Wiederbeschaffungsaufwand betrug in meinem Fall knapp 1500€?!?!?!. Das hab ich dann auch relativ schnell von der Versicherung ausgezahlt bekommen, denn für die ist das ja wie ein Jackpot im Lotto, wenn die so wenig zahlen müssen.

Bevor ich mich beschwert hatte, hab ich mich natürlich an den Ersteller des Gutachtens gewendet, und Ihn gebeten das bitte zu korrigieren, denn wir alle sind Menschen und können nun mal ab und zu Fehler machen. Das hat er leider ignoriert, und meine Anwaltskanzlei hat mich zu dem Zeitpunkt auch teilweise sehr im Stich gelassen, die wollten, dass ich mit dem was ich bekommen habe mich zufrieden gebe.

Danach bin bin das Gutachten teilweise mit anderen Gutachtern durchgegangen, und alle haben mir teilweise Recht gegeben z.B wie "Ja das würde Ich anders machen, aber das Gutachten was der Kollege da aufgestellt hat ist nur teilweise inkorrekt. Dazu gehörten die Stundenverrechnungssätze, denn bei einem 10 Jahre altem Auto konnte man natürlich nicht die Stundenverrechnungssätze der Fachwerkstatt nehmen, und der Wiederbeschaffungswert seie auch relativ niedrig gewesen. Aber der Austausch der Teile, auch wenn diese nur "zerkratzt" seien, wäre immer Ermessensspielraum des Gutachters selbst."

<- WAS ich natürlich nicht nachvollziehen kann, denn wenn meine Türe nur einen Kratzer hat, warum wird denn eine ganze Türe für knapp 2000€ ausgewechselt, wenn man den Kratzer für 300€ Fachgerecht weg bekommt. Wäre es andersherum, also hätte ich einen Neuwagen, würde die Versicherung mir doch auch nicht eine neue Türe zahlen, wenn ich einen kleinen Kratzer drinnen habe ...

Aber nun denn, ich habe eine Werkstatt gefunden, welche mir alle Schäden ordnungsgemäß für den angesetzten WBW (Bis zu 3900€) Fachgerecht machen könnte, aber da das Gutachten über dem Wirtschaftlichen Totalschaden hinaus geht, habe ich keinen Anspruch auf die Reparatur im Bereich des Wiederbeschaffungswertes ... und nun wollte ich da im Voraus fragen, hat jemand eventuell eine Idee die mir weiterhelfen könnte, der Anwalt hat mir geraten ein zweitgutachten zu machen, da der Sachverständige nun im Nachhinein von seinem Honorar abgetreten ist, was ich natürlich nicht wollte, denn der hat ja natürlich Arbeit da rein gesteckt, hat etwa 10 Seiten geschrieben und Bilder bearbeitet etc.

Anhang:
- ein Schadensbild

Schadensbild
16 Antworten

Das muss und soll er ja auch nicht machen. Habe ich so auch nicht geschrieben.

Aber dieses BGH Urteil ist für Ihn und seinen Anwalt sicherlich hilfreich bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.

Wenn er mit einer Rechnung den Nachweis erbringen kann, dass er fach-und sachgrecht nach Gutachten repariert hat hat, ist das völlig ausreichend. Und die Möglichkeit hat er hier nach der aktuellen BGH Rechtsprechung

Richtig. Und mit Gebrauchtteilen müsste das auch gelingen.

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