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Zweites Gutachten anfertigen, wenn das erste "falsch" ist

Themenstarteram 3. November 2022 um 18:41

Liebe Motor-Talk Community,

Ich hatte vor nun 2 Monaten einen unverschuldeten Verkehrsunfall gehabt, und habe immer noch nicht mit dem Fall abgeschlossen. Der Unfallverursacher hat mir mit seinem VW Touran Cabrio seine Beifahrertüre auf meine Beifahrerseite "reingedrückt", während der Fahrt, er parkte auf meiner Fahrbahnseite und ich hab den Gegenverkehr durchgelassen, und dann bin ich gefahren, da hat er die Türe , während ich am Fahren war "aufgehauen". Glück im Unglück ist weder dem Unfallverursacher, noch mir etwas passiert, allerdings ist der Blechschaden "relativ" hoch.

Vorabinfos Kurzgefasst:

- Focus Turnier Trend MK3 2012 über 250.000 runter (~251T Km), Ohne Vorschäden

mit ordentlicher Ausstattung

Schäden nach dem Unfall (sind nur an der Beifahrerseite):

- Stoßstange zerkratzt

- Scheinwerfer Rechts leicht zerkratzt

- Kotflügel Rechts eingedrückt

- Aufhängung für den Kotflügel am Träger leicht gebogen

- Motorhaube an der Ecke Rechts ganz leicht Eingedellt

- Seitenspiegelglas Rechts gebrochen

- Seitenspiegel gebrochen

- Seitenglasscheibe mit Mikro Kratzern an der Stelle wo der Seitenspiegel zugeklappt ist

- Türe Rechts vorne mit leichten Kratzern

- Türe Rechts hinten mit leichten Kratzern und leichten Dellen

Glück im Unglück nichts am Motor oder Technik allgemein, dennoch war das Fz nicht fahrtauglich, denn der Kotflügel berührte den Reifen, somit musste das Auto abgeschleppt werden. ADAC hat mich dann leider nur in eine Ford Vertragswerkstatt fahren wollen, da ich Basismitglied bin. In der Ford Werkstatt wurde ein Gutachten gemacht.

Der WBW des Fahrzeug wurde vom Sachverständigen im Gutachten auf 3900€ geschätzt, obwohl dieser bei diesem Fahrzeugzustand mindestens 4500€ wäre, hätte er den WBW auf 4500€ angesetzt, hätte ich das Fz wahrscheinlich auch schon längst verkauft, und mir den Stress gespart, aber ich habe leider nicht ansatzweise ein einziges Fz mit der Laufleistung und der Ausstattung für 3900€ finden können.

Der Sachverständige hat im Gutachten den Austausch aller aufgelisteten Teile aufgeschrieben, Somit betrug der Schaden am ende im Gutachten knapp 200% des Wiederbeschaffungswertes (8000€), also über den Wirtschaftlichen Totalschaden hinaus. Ich habe somit nicht einmal den Wiederbeschaffungswert bekommen, sondern nur den WBW abzüglich den Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand. <- Was natürlich Rechtlich gesehen natürlich korrekt ist, wenn denn das Gutachten nicht inkorrekt aufgestellt wurde.

Der Wiederbeschaffungsaufwand betrug in meinem Fall knapp 1500€?!?!?!. Das hab ich dann auch relativ schnell von der Versicherung ausgezahlt bekommen, denn für die ist das ja wie ein Jackpot im Lotto, wenn die so wenig zahlen müssen.

Bevor ich mich beschwert hatte, hab ich mich natürlich an den Ersteller des Gutachtens gewendet, und Ihn gebeten das bitte zu korrigieren, denn wir alle sind Menschen und können nun mal ab und zu Fehler machen. Das hat er leider ignoriert, und meine Anwaltskanzlei hat mich zu dem Zeitpunkt auch teilweise sehr im Stich gelassen, die wollten, dass ich mit dem was ich bekommen habe mich zufrieden gebe.

Danach bin bin das Gutachten teilweise mit anderen Gutachtern durchgegangen, und alle haben mir teilweise Recht gegeben z.B wie "Ja das würde Ich anders machen, aber das Gutachten was der Kollege da aufgestellt hat ist nur teilweise inkorrekt. Dazu gehörten die Stundenverrechnungssätze, denn bei einem 10 Jahre altem Auto konnte man natürlich nicht die Stundenverrechnungssätze der Fachwerkstatt nehmen, und der Wiederbeschaffungswert seie auch relativ niedrig gewesen. Aber der Austausch der Teile, auch wenn diese nur "zerkratzt" seien, wäre immer Ermessensspielraum des Gutachters selbst."

<- WAS ich natürlich nicht nachvollziehen kann, denn wenn meine Türe nur einen Kratzer hat, warum wird denn eine ganze Türe für knapp 2000€ ausgewechselt, wenn man den Kratzer für 300€ Fachgerecht weg bekommt. Wäre es andersherum, also hätte ich einen Neuwagen, würde die Versicherung mir doch auch nicht eine neue Türe zahlen, wenn ich einen kleinen Kratzer drinnen habe ...

Aber nun denn, ich habe eine Werkstatt gefunden, welche mir alle Schäden ordnungsgemäß für den angesetzten WBW (Bis zu 3900€) Fachgerecht machen könnte, aber da das Gutachten über dem Wirtschaftlichen Totalschaden hinaus geht, habe ich keinen Anspruch auf die Reparatur im Bereich des Wiederbeschaffungswertes ... und nun wollte ich da im Voraus fragen, hat jemand eventuell eine Idee die mir weiterhelfen könnte, der Anwalt hat mir geraten ein zweitgutachten zu machen, da der Sachverständige nun im Nachhinein von seinem Honorar abgetreten ist, was ich natürlich nicht wollte, denn der hat ja natürlich Arbeit da rein gesteckt, hat etwa 10 Seiten geschrieben und Bilder bearbeitet etc.

Anhang:

- ein Schadensbild

Schadensbild
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16 Antworten

Mach das was dein Anwalt dir empfohlen hat. Der kennt doch den Fall am besten.

Themenstarteram 3. November 2022 um 19:42

@berlin-paul Vielen dank erstmal, dass du dir die Zeit genommen hast das ganze eventuell zu überfliegen, ich habe vergessen zu erwähnen, dass andere Gutachter bei mir bei sowas abgelehnt hatten, da die Sorge groß war, dass Sie/Ich auf den Kosten sitzenbleiben, denn die Versicherung hat ja mein Gutachten noch da vorliegen und dann können die einfach sagen "neeee das kann so nicht sein, das ist so wie es im ersten Gutachten steht"

Dann würde ich den ersten SV bitten seine WBW-Angabe und die Kalkulation anzupassen, damit ich ihn nicht über den Anwalt darauf in Anspruch nehmen müsste.

Den Anwalt hast du wie den Gutachter von der Fordwerkstatt?

Das ist ja ein Komplex aus mehreren Teilthemen:

Der Gutachter hat das Fahrzeug in einer Werkstatt besichtigt. Dann hat er vermutlich für die Kalkulation der Reparaturkosten die Verrechnungssätze von genau dieser Werkstatt genommen. Das ist zwar nicht optimal, aber wohl branchenüblich.

(warum hast du das Auto überhaupt da hin schleppen lassen? Im Haftpflichtfall spielt es doch keine Rolle, was du für einen Vertrag mit dem ADAC hast...)

Dann geht es um die vordere Tür?

Da sieht es auf dem Foto aber sehr danach aus, dass auch die eingedrückt ist. Und zwar mindestens in dem Kringel, der um den Schaden an der hinteren Tür ist. Damit ist sie nach üblichen Regeln erneuerungswürdig.

Diese andere Werkstatt, macht die eine vollständig sach- und fachgerechte Reparatur oder nur "so, dass es optisch wieder wie neu aussieht"?. Da solltest du mit deinem Anwalt nochmal über das Thema "zeitwertgerechte Reparatur" reden, und ggf. vom (ersten!) Gutachter eine Alternativkalkulation machen lassen.

Wenn du jetzt mit einem komplett neuen Gutachten ankommst, das möglicherweise noch einen komplett anderen Reparaturweg aufzeigt und damit der Versicherung einen deutlich vierstelligen Betrag mehr kosten soll, dann besteht natürlich schon ein gewisses Risiko, dass die Versicherung sagt "das ist keine sach- und fachgerechte Reparatur", einschließlich der Ergänzung "das Gutachten ist für die Regulierung nicht verwendbar, das zahlen wir nicht!".

Möglicherweise solltest du mit dem Anwalt auch über die Themen "Teilreparatur" und "Wiederherstellung der Verkehrssicherheit" in Verbindung mit "Integritätsinteresse" und "Weiternutzungswillen" sprechen. Das Landgericht Baden-Baden hatte vor längerer Zeit mal in so einer Sache entschieden (Urteil vom 15.10.2010, AZ: 2 S 16/10), aber dein Anwalt sollte da besser wissen wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist und wie dein Fall da hinein passt. Das hätte den Vorteil, dass man erst garnicht behaupten müsste die 4000-Euro-Reparatur wäre im Ergebnis der 8000-Euro-Reparatur gleichwertig.

Solltest du es dir aber zum jetzigen Zeitpunkt sowohl mit dem Gutachter als auch mit dem Anwalt schon verscherzt haben wird das alles schwierig ;)

Themenstarteram 3. November 2022 um 20:13

@berlin-paul

Nochmals danke für deine Antwort.

Den Gutachter hab ich schon mehrmals mit der Bitte um Korrektur angeschrieben, keine Antwort.

Ich hab auch schon damals den Schritt gemacht mit dem Anwalt, den ich auch durch die Fachwerkstatt bekommen habe, dass ich die Kanzlei gebeten habe, dass Sie mal bitte beim Gutachter auf dem Tisch klopft, das hat Sie dann auch gemacht, aber da ist dann der Gutachter ausgestiegen, und hat dann sogar auf sein Honorar verzichtet, bringt weder mir noch dem Gutachter was :\

Ich persönlich fand den Gutachter eigentlich erfahren, aber er hat mir, so denke ich mit halber Absicht ordentlich "Steine" in den Weg gelegt, ich bin nun in einer Sackgasse, wo der Anwalt auch nicht viel anbieten kann.

Themenstarteram 3. November 2022 um 20:40

@hk_do Auch an dich, Vielen Dank für das durchlesen meines Romans ??

Ich habe es vom ADAC abschleppen lassen, da dies mein erster Unfall war, und ich total überfordert war. Aber ich weiß nun, dass man sein Auto im Haftpflichfall sogar bis zu 100Km weit abschleppen lassen kann etc.

Also die vordere Türe da ist auch an den "Design dings" "kaum" was, das sieht man auf dem Bild jetzt leider nicht genau, aber das ist die hintere Lackschicht bis zur Grundierung/Blech, und außerdem hat sich der Kotflügel da rein geschoben. Aber ja die hintere Türe hat Dellen und Einkerbungen.

Ja die andere Werkstatt kann natürlich für den Preis kein Austausch der Türen vornehmen, haben Sie mir gesagt, aber sie würden es innerhalb der 130% Grenze mit Gebrauchtteilen/Dritthersteller Teilen hinbekommen.

 

Mein Anwalt hat gesagt ich kann das Auto reparieren lassen innerhalb der 100/130% Grenze, und es muss aber alles was im Gutachten drauf steht ausgetauscht werden (Das heißt Fachgerecht rechtlich gesehen), da dürfen keine halben Sachen gemacht werden ...

Themenstarteram 3. November 2022 um 20:45

@hk_do Mein großes Problem sind nicht die anderen Teile, sondern die Türen, denn die gibt es nur Original bei Ford zum Preis von knapp 700€ pro Tür unlackiert, nur das Blech ohne Fenster ohne alles. Und gebraucht finde ich diese nur in anderen Farben, da lohnt sich das umlackieren kaum ...

Ja, die 130%-Regelung verlangt eine vollständig sach- und fachgerechte Reparatur. Deswegen die Frage nach der Alternativkalkulation z.B. eben mit Gebrauchtteilen.

Bis 100% kann man ggf. auch "unvollständig" oder "minderwertig" reparieren, wenn dabei die Verkehrssicherheit wiederhergestellt wird.

In beiden Fällen ist das Integritätsinteresse und daimt der Weiternutzungswille (6 Monate) Voraussetzung...

Themenstarteram 3. November 2022 um 20:53

@hk_do Ah okey vielen lieben Dank diese Info mit den 100% ist mir neu, darauf spreche ich meinen Anwalt morgen an.

Äh, nen oller Focus mit ner viertelmillion auf dem Tacho? Schön aussaugen und aufräumen damit der für den zweiten Gutachter gut gepflegt aussieht und er einen vernünftigen Wiederbeschaffungswert ermittelt und dann weg mit dem Ding. Ganze Seite verrammelt, auf eine Achsvermessung würde ich sonst noch warten, nicht dass die Tür noch blöd den Reifen getroffen hat und die Achse krumm ist. Reifen muss eh neu.

Irgendwo ist doch mal gut, fahr ein paar Tage Fahrrad wenn möglich, steck den Nutzungsausfall und paar weitere Euro in einen anderen Focus mit 100tkm weniger auf der Uhr.

Themenstarteram 3. November 2022 um 22:47

@Moers75 Vielen dank für deine Antwort.

Ich habe es bereits oben beschrieben, kann aber nachvollziehen, dass man nicht Lust hat da meinen Roman zu lesen.

Ich möchte ein klarstellen, ich habe in kleinster Weise vor mich daran zu bereichern, wie es manch andere machen mit der Fiktiven Abrechnung etc.

Dann zur Achsvermessung. Diese hat der erst Gutachter auch gemacht, und da war alles natürlich im grünen Bereich.

Zu deinem Thema nach dem Motto, warum meckerst du so herum, das Auto ist ehe Alt den hättest du verkaufen sollen, der wird ja früher oder später ehe Probleme machen etc. Ja da geb ich dir auch teilweise Recht, aber ich habe ein Anrecht auf das selbe Auto mit der selben Ausstattung und selber Laufleistung, allerdings hat der WBW nicht ansatzweise das alles abgedeckt. Für 3900€ bekommt man das Auto mit einem Motorschaden und einer viertel Millionen Kilometer. Meiner hatte Garnichts.

Kotflügel und Türen vom Verwerter oder aus den Kleinanzeigen liegen bei jeweils ca. 50,- bis 150,- pro Stück. Sollte in der Lackbude mit ca. 1.200,- bis 1.500,- machbar sein. So würde ich jetzt an deiner Stelle an die Sache rangehen.

Für die nächsten unverschuldeten Unfälle wäre es ein bisschen klüger, nicht die "angeschlossenen" Gutachter und Anwälte der Werkstatt zu nehmen. Da steht der schnelle unkomplizierte Durchlauf nach Schema F etwas betont im Vordergrund. Um die kleineren "Restbeträge" wird sich dort häufig nicht so gut gekümmert.

@KeinAlleskoenner

dann lies dir das hier mal durch. Ist ganz aktuell.

In dem dort beschriebenen Fall musste der Geschädigte allerdings bis zum BGH gehen, hat dort zwar im Prinzip seine Forderung bestätigt bekommen, aber immer noch kein Urteil durch das er Geld bekommt. Dafür muss er jetzt, geraume Zeit nachdem er das betreffende Fahrzeug schon verkauft hat, noch nachträglich beweisen, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig war.

So einen Verlauf will man ja nun wirklich nicht haben, deswegen eben die dringende Empfehlung, hier erstens eine Alternativkalkulation machen zu lassen und zweitens die Sache genau mit dem Anwalt zu besprechen!

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