ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachten oder Kostenvoranschlag? Leichter(?) Heckschaden.

Gutachten oder Kostenvoranschlag? Leichter(?) Heckschaden.

Themenstarteram 28. Juli 2013 um 18:52

Hallo zusammen,

vor 2 Tagen, beim Rechtsabbiegen an einer Kreutzung, kam ein Radfahrer aus einem Park, wie geflogen. Ich habe ihn rechtzeitig gesehen und bin angehalten. Der Fahrer hinter mir war wohl zu nah und der Unfall war nicht mehr zu vermeiden. Vielleicht lag es an seinen Flipflops.

Die Polizei war da. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt. Ich bin der geschädigte.

Ich habe folgendes Problem:

Für mich ist es nicht eindeutig, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Deshalb die Frage Gutachten oder Kostenvoranschlag? Lasse ich ein Gutachten machen, laufe Gefahr auf die Kosten sitzen zu bleiben. Lasse ich einen Kostenvoranschlag machen, bin ich nicht sicher, ob alle Schäden erfasst werden, was mit dem Wertverlust ist usw. Wer bezahlt eigentlich den Kostenvoranschlag und kann ich die Werkstatt selber aussuchen?

Die Versicherung vom Unfallgegner hat mich telefonisch kontaktiert und ein paar Fragen zum Wagen und zum Unfall gestellt. Sie haben mich gebeten, einen Kostenvoranschlag bei einer ADAC - Partnerwerkstatt einzuholen und ihn zusammen mit den Fotos zu schicken. Ich habe geantwortet, dass ich alles gerne per email oder als Brief hätte. Jetzt warte ich ab.

Anbei einige Fotos. An sich sieht alles harmlos aus. Es kann 400-500 €, es kann auch über 1000 € kosten. Ist nur die Stossstange oder hat sich etwas darünter verzogen sein oder haben die Sesnoren der Einparkhilfe, was abgekriegt? Oder Halter, Klammern, oder was weiß ich?

Der Wagen:Renault Laguna, 2.0 Dci, 173 PS, 97000 Km, Bj. 05.2008, guter bis sehr Zustand. Fast alle zu der Zeit angebotenen Extras bis auf Vollleder und Schiebedach.

Kann jemand von euch einen fachlichen Ratschlag geben? Ich bin schon mal auf Gutachter- & Anwaltskosten sitzen geblieben.

Vielen lieben Dank.

A1
R2
R4
+4
Beste Antwort im Thema

Sag mal Du Möchtegernexperte. Wenn Du keinen Plan hast, dann setz Dich bitte einfach auf Deine Finger, anstatt hier so einen Unsinn zu verzapfen.

 

Die Kosten eines Gutachtens sind vom Schädiger nur zu erstatten, wenn es zur Schadenbehebung erforderlich war.

 

Ob das der Fall ist, hängt im jeweiligen Einzelfall von mehreren Umständen (Stichworte "Bagatellgrenze", "Abgrenzung Totalschaden" etc.) ab.

 

Gibt es, z.B. bei einem offensichtlichen Bagatellschaden, keinen Hinweis darauf, dass besondere gutachterliche Feststellungen erforderlich waren und ist dies für den Geschädigten auch erkennbar (ggf. muss man jemanden Fragen, der es weiß. Das gilt nicht nur im Schadensersatzrecht, sondern im gesamten deutschen Recht), trägt der Geschädigte die von ihm verursachten SV-Kosten selbst.

 

Wenn Du also auch nur den Hauch von Expertise auf diesem Gebiet besitzen würdest, würdest Du dem Geschädigten raten, einen SV (oder eine Werkstatt) zu fragen, ob in diesem Fall ein Gutachten erforderlich ist.

 

Der SV wird diese Frage dann gewissenhaft und in Kenntnis des Vorgenannten beantworten, nachdem er das Auto angeschaut hat.

 

Will er nur einen schnellen EUR machen, haftet er am Ende selbst dafür.

Im Gegensatz zu Dir, der Du hier im Forum leider gefahrlos Leute dazu zu treiben kannst, Geld auszugeben.

 

Wenn Du Dir allerdings anhand der Bilder zutraust, eine konkrete Einschätzung der Schadenhöhe abzugeben, insbesondere Altschäden abzugrenzen etc., dann hau rein.

 

Insbesondere nachdem Dein einziges Argument ja bisher die Wertminderung ist. Laguna III, beschädigter Stoßfänger.

Ich bin gespannt...

 

Ein pauschales "Ab zum SV" ist eine Unverschämtheit dem TE gegenüber...

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Moin,

da anscheinend der Spalt zwischen unlackierter und lackierter Heckschürze etwas unterschiedlich vermute ich das da die Teile neu müssen, in Verbindung mit den Lackarbeiten dürfte das die Bagatellgrenze mMn überschreiten.

Geh zu einem Gutachter, der fertigt auch im Zweifelsfall ein Kurzgutachten an wenn es unter der Bagatellgrenze ist.

Grüße

Steini

Grundsätzlich Gutachten erstellen lassen im Haftpflichtschadensfall. Geht ja nicht nur um die Rep.-Kosten, sondern evtl. auch um Wertminderung.

Sag mal Du Möchtegernexperte. Wenn Du keinen Plan hast, dann setz Dich bitte einfach auf Deine Finger, anstatt hier so einen Unsinn zu verzapfen.

 

Die Kosten eines Gutachtens sind vom Schädiger nur zu erstatten, wenn es zur Schadenbehebung erforderlich war.

 

Ob das der Fall ist, hängt im jeweiligen Einzelfall von mehreren Umständen (Stichworte "Bagatellgrenze", "Abgrenzung Totalschaden" etc.) ab.

 

Gibt es, z.B. bei einem offensichtlichen Bagatellschaden, keinen Hinweis darauf, dass besondere gutachterliche Feststellungen erforderlich waren und ist dies für den Geschädigten auch erkennbar (ggf. muss man jemanden Fragen, der es weiß. Das gilt nicht nur im Schadensersatzrecht, sondern im gesamten deutschen Recht), trägt der Geschädigte die von ihm verursachten SV-Kosten selbst.

 

Wenn Du also auch nur den Hauch von Expertise auf diesem Gebiet besitzen würdest, würdest Du dem Geschädigten raten, einen SV (oder eine Werkstatt) zu fragen, ob in diesem Fall ein Gutachten erforderlich ist.

 

Der SV wird diese Frage dann gewissenhaft und in Kenntnis des Vorgenannten beantworten, nachdem er das Auto angeschaut hat.

 

Will er nur einen schnellen EUR machen, haftet er am Ende selbst dafür.

Im Gegensatz zu Dir, der Du hier im Forum leider gefahrlos Leute dazu zu treiben kannst, Geld auszugeben.

 

Wenn Du Dir allerdings anhand der Bilder zutraust, eine konkrete Einschätzung der Schadenhöhe abzugeben, insbesondere Altschäden abzugrenzen etc., dann hau rein.

 

Insbesondere nachdem Dein einziges Argument ja bisher die Wertminderung ist. Laguna III, beschädigter Stoßfänger.

Ich bin gespannt...

 

Ein pauschales "Ab zum SV" ist eine Unverschämtheit dem TE gegenüber...

Themenstarteram 29. Juli 2013 um 7:50

Die Versicherung hat sich gemeldet. Aus dem Brief werde ich nicht schlau. Was heisst "beziffern Sie die Forderungen"?

"Sie haben gegen unseren Versicherungsnehmer aufgrund eines Schadens Ansprüche erhoben.

Wegen des Fahrzeugschadens bitten wir Sie, den beigefügten Fragebogen "Kfz-Schäden" auszufüllen und unterschrieben zurückzuschicken.

Wir benötigen noch von Ihnen:

- Fotos, auf denen die Beschädigungen deutlich zu erkennen sind

Bitte beziffern Sie die Forderungen und reichen Sie uns die Belege im Original ein.

Teilen Sie uns bitte noch Ihre Bankverbindung mit (Institut, Konto-Nr. (IBAN) und Bankleitzahl (BIC)). Gehört das beschädigte Fahrzeug zum Betriebsvermögen oder besteht die Möglichkeit zum Vorsteuer-

abzug?

Wenn am Fahrzeug ein Totalschaden vorliegt oder es unrepariert verkauft werden soll, informieren Sie uns bitte vor dem Verkauf. Möglicherweise sind wir in der Lage, ein besseres Angebot vorzulegen.

 

Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen.

Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen

gez. Kunden Service

"

Danke!

Du weißt nicht, was beziffern heißt? Hammer!

Die wollen von Dir wissen, wie hoch Dein Schaden (Deine Forderung) ist und ob Du eventuell die MwSt. absetzten kannst.

Themenstarteram 29. Juli 2013 um 8:17

Ich mag es eigentlich nicht, wenn jemand meine Inteligenz beleidigt. Egal, ich sollte mich genauer ausdrucken.

Meine Frage wäre, ob ich meine Forderungen in Form von einem Sachverständigengutachten beziffern kann und die Versicherung die Kosten dafür übernimmt.

In dem Brief steht doch genau das, was Du schriftlich haben wolltest.

 

Schick ihnen den Kostenvoranschlag und Bilder.

Offenbar akzeptiert der Versicherer Kostenvoranschläge aus ADAC Werkstätten. Davon scheint es aber nur eine Handvoll zu geben. Aber egal. Wenn es sowas bei Dir gibt, geh halt dort hin. Das dürfte hinterher Streitereien über die Schadenhöhe verhindern.

Wenn die Werkstatt sagt, dass es mehr als 800 EUR werden, kannst Du ja noch immer STOP rufen und zum SV gehen. 

 

Dann wollen sie noch wissen, ob Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, also ob das Fahrzeug zu Deinem Privatvermögen gehört oder zu einem Betriebsvermögen.

 

Naja, und der Absatz mit der Bankverbindung dürfte klar sein...

Also wenn ich schon über KVA meinen Schaden beziffern würde, dann sicher nicht in einer vom gegnerischen Versicherer vorgeschlagenen Werkstatt....

Lieber TE, wenn du unsicher bist dann geh in die Werkstatt in der du sonst auch bist, lass die mal grob Schätzen und wenn die über 1000€ schätzen, dann ab zum Gutachter, wenn drunter dann eben KVA. Beim KVA musst du den Schaden aber auch selbst gut Dokumentieren, beim Gutachter ist das dessen Aufgabe. Das hat mich beim letzten Schaden einiges an Nerven und Zeit gekostet.

Grüße

Steini

Themenstarteram 29. Juli 2013 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Lieber TE, wenn du unsicher bist dann geh in die Werkstatt in der du sonst auch bist, lass die mal grob Schätzen und wenn die über 1000€ schätzen, dann ab zum Gutachter, wenn drunter dann eben KVA.

Steini

So werde ich es machen.

Danke euch

Hallo,

das Prognoserisiko ob Gutachten gerechtfertigt oder nicht muss die Versicherung tragen. Die Versicherung kann da nicht sagen das zahlen wir nicht und wenn doch dann ab zum Rechtsanwalt.

Denn für einen Laien dürfte es schwierig werden diesen Schaden richtig einzuschätzen.

Wohl aus diesen Grund hat er im Forum auch um eine Hilfe gebeten.

Zumal man ja im Falle des Falles auch ein Kurzgutachten anfertigen kann, das in etwa den Kosten eines Kostenvoranschlages entspricht.

Aus meiner Sicht spricht nichts gegen einen Kostenvoranschlag, allerdings würde ich diesen nicht von einer ADAC Partnerwerkstatt einholen sondern von deiner Vertragswerkstatt.

Denn die Versicherung kann dir nicht vorschreiben, wo Du reparieren lässt. Diese Werkstatt des ADAC würde halt den Schaden kostengünstiger beheben.

Natürlich kannst Du auch ein Gutachten bzw. ein Kurzgutachten erstellen lassen. Dieses berücksichtigt eventuell auch eine Wertminderung.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Aus meiner Sicht spricht nichts gegen einen Kostenvoranschlag, allerdings würde ich diesen nicht von einer ADAC Partnerwerkstatt einholen sondern von deiner Vertragswerkstatt.

Also ich habe jetzt mal auf der Homepage des ADAC nachgeschaut.

Es gibt offenbar in ganz Deutschland 4 (vier!) ADAC Werkstätten.

Wir verschwenden mit der Diskussion darüber, zu wessen Gunsten ein KVA einer ADAC Werkstatt ausfällt, also offensichtlich unsere Zeit. ;)

Themenstarteram 29. Juli 2013 um 18:12

Die Versicherung hat sich nochmal gemeldet und mich gebeten zur DEKRA zu fahren. Das habe ich auch gemacht. Hätten die es direkt gesagt, hätten wir diese Diskussion hier gar nicht angefangen. Morgen ist das Gutachten fertig.

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 16:12

Das Gutachen ist da. 800 € ohne Mwst.

Doofe Frage und rein von Interesse:

- Ist der Wagen durchgehend seitens Renault gewartet worden?

- welche Stundensätze wurden veranschlagt?

- gibt es Verbringungskosten?

- ET Aufschläge?

Danke dir :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachten oder Kostenvoranschlag? Leichter(?) Heckschaden.