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Zwei unterschiedliche Schäden gleichzeitig melden ?

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 6:42

Hallo in die Runde,

Gestern kam ich abends zum Parkplatz bei der Arbeit und sah eine art Delle an der hinteren Stoßstange. Leider so, dass der halbmondförmige Knick zu vielen kleinen Rissen im Lack geführt hat. :(

Die Parkpiepser scheinen nicht betroffen zu sein. Auto gab keine Meldung.

Nun habe ich eine Vollkasko mit 300 Euro SB und eine Teilkasko mit 150 Euro SB, weiterhin unterhalte ich schon seit Jahren einen Rabattretter. Und einen Unfall hatte ich auch noch nie. Dann kam mir die Idee die versprenkelte Windschutzscheibe und den Parkschaden der Versicherung zu melden.

Von der Logik her kostet das Richten der Stoßstange bei MB bestimmt mehr wie die 300 Euro, würde sich also rechnen das einzureichen? Bin mir wegen der Scheibe aber unschlüssig obs dann bei den 300 bliebe oder ob es dann heißt 300 + 150 weil die Scheibe ja TK ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 27. Juni 2015 um 08:42:09 Uhr:

...

Dann kam mir die Idee die versprenkelte Windschutzscheibe und den Parkschaden der Versicherung zu melden.

...

Die gesprenkelte Windschutzscheibe zahlst du selber, die TK zahlt bei Glasbruch.

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Du beantwortes die Frage in deinem letzten Satz schon selbst! Parkrempler 300SB und die Scheibe läuft und Glasschaden un der TK und somit sind 150SB fällig!

Richtig,

für die Scheibe kommt die TK-Selbstbeteiligung in betracht,

und für die Stossstange die VK.

Evtl. riskierst du die Kündigung seitens deiner Versicherung,

wegen Schadenhäufigkeit.

Lass dir von 'nem Lack-Doc mal 'nen Vorschlag für die Stossstange machen.

Rausdrücken der Beule, bisken Spachtel und Lack, kostet nicht die Welt.

Geschätzt deutlich unter 300,-€.

Dann lass die Scheibe über TK laufen und zahl die Beule selbst.

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 8:55

Schadenhäufigkeit ist gut.

Ich hab seit 2004 den Führerschein und seit 2006 ca bin ich bei meiner Versicherung bislang ohne Schaden unterwegs. Davor auch über Mutter ihre ;-)

Ansonsten danke für die Infos.

am 27. Juni 2015 um 9:43

Schadenhäufigkeit bezieht sich darauf das du 2 Schäden hintereinander meldest. Das sieht eine Versicherung nicht gerne und wird dir dann ggf. Kündigen oder aber den Beitrag in der SB erhöhen.

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 27. Juni 2015 um 10:55:23 Uhr:

Schadenhäufigkeit ist gut.

Ich hab seit 2004 den Führerschein und seit 2006 ca bin ich bei meiner Versicherung bislang ohne Schaden unterwegs. Davor auch über Mutter ihre ;-)

Ansonsten danke für die Infos.

Mit Schadenhäufigkeit ist gemeint,

dass du zwei Schäden nahezu gleichzeitig melden würdest.

Auch bei zwei Schäden im Abstand von zwei Jahren,

gibt's oft die Kündigung.

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 27. Juni 2015 um 08:42:09 Uhr:

...

Dann kam mir die Idee die versprenkelte Windschutzscheibe und den Parkschaden der Versicherung zu melden.

...

Die gesprenkelte Windschutzscheibe zahlst du selber, die TK zahlt bei Glasbruch.

am 29. Juni 2015 um 11:19

Frag Deinen Versicherer wegen der Scheibe. Die meisten haben mit "Car-Glas" ein abkommen, dass die bei der Scheibe auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Ansonsten sind es 2 Schäden und jeder wird separat gehandhabt.

2 Schäden 2 mal SB. Hier einmal VK und einmal TK.

Durch den Glasschaden (TK) wird man nicht gestuft und für den VK-Schaden hast Du einen Rabattretter. Also spricht nix gegen eine Reparatur.

Dumm nur, wenn im laufe des jahre noch ein grösserer VK Schaden dazu kommt, dann schlägt die Rückstufung zu. :(

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Juni 2015 um 12:45:57 Uhr:

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 27. Juni 2015 um 08:42:09 Uhr:

...

Dann kam mir die Idee die versprenkelte Windschutzscheibe und den Parkschaden der Versicherung zu melden.

...

Die gesprenkelte Windschutzscheibe zahlst du selber, die TK zahlt bei Glasbruch.

Kommt aber darauf an, ob ein Loch im Blickfeld ist oder nicht, u.U. zahlt dann die TK den Scheibentausch, da Repa nicht möglich.

Vielleicht noch als Hinweis:

Selbst wenn du zwei Schäden auf VK einreichen würdest (z.B. Schaden Stoßstange vorn und hinten), dann zahlst du pro Schadenereignis die SB, nicht pro Anruf bei der Versicherung.

Es sei denn, du kannst plausibel darlegen, dass die Stoßstange vorn und hinten gleichzeitig beschädigt wurden.

am 29. Juni 2015 um 15:23

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 27. Juni 2015 um 08:42:09 Uhr:

Dann kam mir die Idee die versprenkelte Windschutzscheibe und den Parkschaden der Versicherung zu melden.

Von der Logik her kostet das Richten der Stoßstange bei MB bestimmt mehr wie die 300 Euro, würde sich also rechnen das einzureichen? Bin mir wegen der Scheibe aber unschlüssig obs dann bei den 300 bliebe oder ob es dann heißt 300 + 150 weil die Scheibe ja TK ist.

Hallo,

es handelt sich um zwei Schadenereignisse.

Der Parkschaden wird über die VK abgerechnet.

Der Glasschaden über TK, sofern es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt; hierfür ist wie richtig dargelegt der Bruch der Verglasung notwendig. Da ich nicht weiß, was Du genau mit versprenkelt meinst (konnte es auch bei Duden-Online nichts passendes finden), kann ich nicht beurteilen, ob es verischert ist.

Für jedes schadenereignis wird die SB fällig. Sofern beides versichert ist also in Summe 450€

Für den Parkschaden solltest Du mal SmartRepair in Betracht ziehen. Neben den 300€ SB fällt auch ein sogenanter Höhestufungsschaden an, da daraus resultiert, dass Du über die nächste Jahre in der VK im Vergleich ohne Schadenmeldung mehr zahlst.

gruß

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 29. Juni 2015 um 13:24:44 Uhr:

...

Kommt aber darauf an, ob ein Loch im Blickfeld ist oder nicht, u.U. zahlt dann die TK den Scheibentausch, da Repa nicht möglich.

"versprenkelte Windschutzscheibe"

Darunter verstehe ich eine Windschutzscheibe, die keinen Bruch, aber viele kleine Steinschläge aufweist und das zahlt die TK nicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Juni 2015 um 17:26:20 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 29. Juni 2015 um 13:24:44 Uhr:

...

Kommt aber darauf an, ob ein Loch im Blickfeld ist oder nicht, u.U. zahlt dann die TK den Scheibentausch, da Repa nicht möglich.

"versprenkelte Windschutzscheibe"

Darunter verstehe ich eine Windschutzscheibe, die keinen Bruch, aber viele kleine Steinschläge aufweist und das zahlt die TK nicht.

...........aber im Blickfeld ist keine Reparatur zulässig.

Versprenkelt verstehe ich diverse Löcher im Glas, wenn auch nur ganz kleine.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 29. Juni 2015 um 20:51:21 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Juni 2015 um 17:26:20 Uhr:

 

"versprenkelte Windschutzscheibe"

Darunter verstehe ich eine Windschutzscheibe, die keinen Bruch, aber viele kleine Steinschläge aufweist und das zahlt die TK nicht.

...........aber im Blickfeld ist keine Reparatur zulässig.

Versprenkelt verstehe ich diverse Löcher im Glas, wenn auch nur ganz kleine.

Das ist aber immer noch kein Bruch, den die TK ersetzt.

am 29. Juni 2015 um 19:11

ein Loch im Glas ist kein Bruch? häää?

naja, egal. die werkstatt wird ja wohl nach Beschau schon wissen, ob es sich um Glasbruch und somit einen erstattungsfähigen Schaden handelt.

gruß

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